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Herr Döblitz stellt die Podiumsmitglieder und den geplanten Ablauf der Veranstaltung vor:

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Bezirksamt Eimsbüttel

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Hamburg, den 04. Mai 2018

Protokoll

über die öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 am Dienstag, den 20. März 2018,19:00 Uhr

in der Aula der Grundschule Döhrnstraße, Döhrnstraße 42, 22529 Hamburg

Auf dem Podium anwesend:

Herr Döblitz (CDU), Vorsitzender des Stadtplanungsausschusses

Herr Schuster, Bezirksamt Eimsbüttel, Dez. Wirtschaft, Bauen und Umwelt (D4) Herr Stephan, Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Frau Häffner, Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Herr Geisler, Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Frau Weidler, WRS Architekten & Stadtplaner für das Protokoll

Herr Röhr-Kramer, WRS Architekten & Stadtplaner für das Protokoll

Besucher: ca. 200 Personen

Herr Döblitz stellt die Podiumsmitglieder und den geplanten Ablauf der Veranstaltung vor:

Zunächst werden die Planungsbeteiligten über Grundsätzliches zur Bauleitplanung sowie Planungsziele und bisherige Arbeitsergebnisse referieren. Danach stehen alle Beteiligten für Fragen und Anmerkungen zur Verfügung.

Frau Häffner erläutert zunächst den Zweck der Öffentlichen Plandiskussion als Forum zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfah- rens gemäß BauGB, zur Beantwortung von Fragen sowie zur Sammlung von Einwen- dungen und Anregungen für das weitere Verfahren. Es wird außerdem das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in seiner Schrittfolge und den gesetzlichen Grundlagen erläutert. Frau Häffner stellt zum Abschluss das Plangebiet anhand histo- rischer Karten vor.

Herr Geisler erläutert zunächst das bestehende Planrecht des Bebauungsplanes Lokstedt 1 von 1963. Hier sind bereits sämtliche Flächen des Geltungsbereiches des nun vorgesehenen Bebauungsplanes Lokstedt 67 als Wohngebiete in sehr aufgelo- ckerter Bauweise mit bis zu neun Vollgeschossen ausgewiesen.

Das Planungsziel für den Bebauungsplan Lokstedt 67 wird anhand eines ersten städ- tebaulichen Funktionsplanes dargestellt. Vorgesehen ist eine Nachverdichtung der genannten sehr aufgelockerten Bauweise durch das Platzieren neuer Baukörper bzw.

den Abbruch und Neubau einzelner Gebäude mit größerer Grundfläche sowie einer höheren Anzahl an Vollgeschossen als im Bestand vorhanden. Insgesamt sollen kurz- fristig 190 zusätzliche Wohneinheiten entstehen können. Mittel- bis langfristig (15-20 Jahre) könnten noch ca. weitere 60 Wohnungen ergänzt werden. Daneben sind funk- tionale Ertüchtigungen der Straßenräume Ansgarweg und Rimbertweg sowie die Stär- kung des am Ostrand des Geltungsbereiches in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grünzuges geplant.

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Die übergeordneten Planwerke (Flächennutzungsplan, Landschaftsprogramm) müs- sen, da sie bereits Wohngebietes kompatible Nutzungen darstellen, nicht geändert werden.

Im Anschluss haben die anwesenden Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anre- gungen und Bedenken zu äußern, Fragen zu stellen und die vorgestellten Inhalte zu erörtern.

Fragen: Ein Bürger (Anwohner Ansgarweg) fragt, ob der Ansgarweg ausgebaut werden soll, um mehr Raum für öffentliche Parkplätze zu schaffen. Dar- über hinaus erkundigt er sich, wie das Stellplatzkonzept der Kaifu Nord- land e.G. geplant ist. Er wünscht eine direkte Antwort auf seine Frage.

Ein Bürger (Anwohner Rimbertweg) schlägt vor, wie von Herrn Döblitz vorgesehen, die Fragen und Anregungen zu sammeln und dann en bloc zu beantworten. Diese Vorgehensweise wird vereinbart.

Ein Bürger stellt heraus, dass die Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Paragraphen 17 Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung ver- gibt. Für die Geschossflächenzahl (GFZ) in Allgemeinen Wohngebieten gilt 1,2 als Obergrenze. In diesem Fall sei jedoch mit bis zu 1,5 deutlich mehr geplant. Eine solche Vorgehensweise müsse städtebaulich schlüs- sig begründet werden. Er fragt, worin diese Begründung bestehe und fordert, die Obergrenze von 1,2 einzuhalten.

Ein Bürgerin (Anwohnerin Ansgarweg) ist der Ansicht, in Lokstedt sei in den vergangenen Jahren bereits deutlich genug nachverdichtet worden.

Um diesen Standpunkt zu untermauern, listet sie entsprechende Projekte mit zusammen genommen über 2.000 Wohneinheiten auf und fragt, wo- rin die Begründung für die hier geplante weitere Nachverdichtung Lokstedts liege.

Ein Bürger (Anwohner Rimbertweg) ist der Ansicht, der Charakter des Ouartiers sei maßgeblich von eingeschossiger Bebauung geprägt. Mit der geplanten mehrgeschossigen Nachverdichtung seien ausschließlich Verschlechterungen verbunden, bspw. würden durch die Festsetzung ei- nes Allgemeinen statt des bislang gültigen Reinen Wohngebietes die Lärmbelastungen größer. Aus seiner Sicht werden die Vorteile und der Mehrwert für die Bewohner des Ouartiers nicht deutlich.

Antworten: Herr Stephan hebt hervor, dass nicht auf alle Fragen bereits zu diesem frühen Zeitpunkt des Verfahrens Antworten gegeben werden können, sondern dass die entsprechenden Antworten teilweise im Laufe des Ver- fahrens erarbeitet und später zur Öffentlichen Auslegung vorgelegt wür- den.

Herr Stephan zitiert für alle Anwesenden den angesprochenen §17 BauNVO. Als allgemeine städtebauliche Begründung führt er die Verträg- lichkeit der geplanten Nachverdichtungen aufgrund der Weitläufigkeit der heutigen Bestandsbebauung und der vielen Grünflächen an. Der Nach- weis, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Vorhaben ausgelöst würden, müsse allerdings im Verfahren erbracht werden. Ein wesentlicher Grund für die Nachverdichtung sei es, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und dadurch auch dem stetigen An- stieg der Mieten durch die Schaffung bezahlbaren Wohnraums entgegen

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zu wirken. Bezüglich der Stellplatzsituation führt er an, dass die beiden Genossenschaften die aktuell vorhandene Anzahl an Stellplätzen wieder hersteilen würden und auch zusätzliche Stellplätze darüber hinaus anbö- ten. Im Regelfall hätten die kostenpflichtigen Stellplätze keine volle Aus- lastung, da Autobesitzer nicht bereit seien, für einen Stellplatz zu bezah- len. Es herrsche das Selbstverständnis vor, dass Autos kostenfrei im öf- fentlichen Straßenraum abgestellt werden könnten.

(Die Ausführungen werden von anhaltenden Zwischenrufen begleitet.) Frage: Ein Bürger fragt noch einmal nach den städtebaulichen Gründen für die

geplante Überschreitung der Obergrenzen des §17 BauNVO.

Antwort Herr Schuster unterstreicht noch einmal die von Herrn Stephan vorge- brachten Argumente:

Die Planungen Siedlungen der 60er Jahre wurden mit einer sehr gerin- gen Dichte geplant. Dies führte zu einer sehr großen Ausdehnung der Stadt mit sehr weiten Wegen. Vor dem Hintergrund der Diskussionen zum Thema Verkehr und Verkehrsvermeidung sind diese geringen Dich- ten der 60er Jahre nicht mehr Stand der aktuellen städtebaulichen Ziel- setzungen. Heute wird Stadt wieder in höheren Dichten gedacht. Gleich- zeitig sind in der inneren Stadt keine Flächenreserven mehr vorhanden - daher die Tendenz zur Nachverdichtung wie im vorliegenden Fall, die seitens Politik und Verwaltung auch als wichtigste Möglichkeit zur Schaf- fung bezahlbaren Wohnraums gesehen werde.

Gleichzeitig würden die Anregungen und Bedenken ernst genommen, detailliert geprüft und angemessene Lösungen im Verlauf des Verfah- rens, an dessen Anfang man momentan stehe, gesucht. Es würden stadträumliche Qualitäten wie Wegeverbindungen und Grünanlagen ver- bessert und teilweise neu geschaffen.

Frage Eine Bürgerin war als Vertreterin der Bewohnerschaft Teilnehmerin der Jury des Gutachterverfahrens zur Nachverdichtung der beiden Grund- stücke Rimbertweg 19 und 21 der Lehrer- bzw. der Buchdrucker- Baugenossenschaft.

Sie stellt heraus, dass seinerzeit die Voraussetzung für die Zustimmung der Bewohnerschaft zu der dort geplanten Dichte gewesen sei, dass im Quartier ausschließlich auf diesen Grundstücken eine Nachverdichtung stattfände. Mittlerweile aber überstiege die geplante Nachverdichtung insgesamt durch die Vorhaben der Kaifu Nordland sowie der Wiehern Baugesellschaft das Maß des Verträglichen für das Quartier. Städtebau- liche Gründe für das bereits mehrfach angesprochene Höchstmaß der baulichen Nutzung seien für sie nicht erkennbar, sie sehe im Gegenteil diverse Problemstellungen:

Wie solle städtebaulich ein Ausgleich für die Überschreitung zur Sicher- stellung angemessener Wohn- und Arbeitsverhältnisse geschaffen wer- den, den die BauNVQ ja im § 17 fordere? Wie könne im Detail der Aus- gleich für entfallende Bäume geschaffen werden? Die Infrastruktur (Ein- kaufsmöglichkeiten, Ärzte, Kitas, Straßenverkehrsflächen) sei nicht aus- reichend dimensioniert für die neuen Bewohnerzahlen. Wie hoch sei der geplante Versiegelungsgrad - insbesondere mit Blick auf die Qberflä- chenentwässerung, da Lokstedt aus ihrer Sicht ein Moorgebiet sei?

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Ein Bürger (Anwohner Rimbertweg) wirft den Vertretern von Politik und Verwaltung vor, sie nähmen die Bedenken der Anwohner nicht ernst, gingen nicht auf sie ein, „holten sie nicht ab“.

Im Einzelnen führt er an:

Der geplante Grünzug sei kein Novum, sondern vorhanden. Die Straßen- räume seien bereits jetzt zu eng, es stünden zu wenig öffentliche Park- plätze zur Verfügung.

Er fragt weiter, wie die geplante zusätzliche Bodenversiegelung kompen- siert werden solle und warum kein Umweltbericht erarbeitet werde. Er er- kundigt sich, in welchen Öko-Standards die geplanten Wohneinheiten er- richtet werden sollen und ob Gründächer vorgesehen werden.

Darüber hinaus weist er daraufhin, dass das Grundwasser im Plangebiet relativ hoch ansteht, und in den Planungen berücksichtigt werden muss.

Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass die bestehenden Ge- bäude keinen Schaden durch die baulichen Veränderungen nehmen.

Antwort Frau Häffner listet die im Umfeld geplanten oder bereits realisierten Ver- besserungen der Infrastruktur für die vorhandenen und künftigen Bewoh- ner Lokstedts auf:

An der Koppelstraße könne der bestehende Supermarkt erweitert sowie an der Julius-Vosseler-Straße ein neuer Markt errichtet werden.

Im Umfeld wie auch im Quartier selbst wurden und werden mehrere neue Kindertagesstätten geschaffen.

Die grüne Vorgartenzone sei jetzt eine private Grünfläche und solle nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Er werde damit aufgewer- tet und - der „Freiraumqualitätsoffensive Lokstedt“ folgend - mit der Um- gebung vernetzt.

Eine Aufweitung der Straßenräume Ansgarweg und Rimbertweg werde geprüft, insbesondere die Gehwegbreiten und auch für öffentliche Park- plätze. Der Spielraum hierfür sei jedoch gering.

Das Planverfahren werde ohne formellen Umweltbericht durchgeführt.

Umweltrelevante Untersuchungen (Schall, Oberflächenwasser, Bäume) würden jedoch durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse seien bei der öffentlichen Auslegung einsehbar.

Ein Entwässerungsgutachten werde erstellt, im diesem Zusammenhang seien auch begrünte Dächer aufgrund ihrer Rückhaltewirkung mittlerwei- le Standard. Eine Festsetzung weiterer Öko-Standards sei nicht geplant, die geltende EnEV sei im Hinblick auf den Wärmeschutz bereits an- spruchsvoll genug.

Frage Ein Bürger wirft den Vertretern von Politik und Verwaltung vor, sie ver- schleierten mit ihren Antworten die Tatsachen:

Die Genossenschaften wollten mit der Nachverdichtung ausschließlich Profit machen.

Wenn durch diese Nachverdichtungen der Parkdruck im Quartier weiter stiege, müsse das Bezirksamt die Parkgebühren übernehmen.

Zu den Baugrundverhältnissen merkt er an, dass er bei der Durchführung von Sanierungsarbeiten an seinem Einfamilienhaus habe feststellen

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Antwort

Frage

Antwort

Frage

Antwort

können, dass der Boden morastig sei. Die Nachverdichtungen zögen da- her unweigerlich Probleme mit Grund- und Oberflächenwasser nach sich.

Ein Bürger moniert, das nicht nur neue Gebäude in bisherige Freiflä- chen gebaut, sondern selbst bestehende Gebäude mit drei Vollgeschos- sen zugunsten höherer Bebauung weichen sollten.

Eine Bürgerin (Anwohnerin Rimbertweg) berichtet, Vertreter der Kaifu Nordland hätten in einer Mieterversammlung zugesagt, einer Verbreite- rung des Rimbertweges nicht zuzustimmen. Sie fragt, wie es trotzdem möglich sei, dass hier über eine solche Verbreiterung diskutiert werde und beklagt, die Bürger würden nicht ernst genommen.

Herr Döblitz versichert, sämtliche Äußerung, Fragen und Anregungen würden ernstgenommen, die Anliegen gründlich geprüft.

Ein Bürger fragt, ob das Plangebiet Urbanisierungszone sei.

Er stellt heraus, dass die Bezirksversammlung zu dieser Plandiskussion eingeladen habe, beklagt, dass die Mitglieder der Bezirksversammlung nicht anwesend seien und lädt diese seinerseits zur Diskussion ein.

Herr Döblitz stellt klar, dass die Plandiskussion in erster Linie dem An- hören der Bürger diene. Es seien Politiker anwesend, die sich aber mit Diskussionsbeiträgen zurückhalten würden.

Eine Bürgerin weist darauf hin, dass ihrem Wissen nach artesische Verhältnisse im Grundwasser des umliegenden Gebiets vorherrschten.

Durch das geplante Vorhaben, insbesondere in der Kombination mit wei- teren geplanten Vorhaben, können sich diese Verhältnisse deutlich ver- schlechtern.

Darüber hinaus erkundigt sie sich, wie die geplante U-Bahnstation Loh- koppelweg und das Verkehrskonzept aufeinander abgestimmt werden und wie der Einfluss auf die geologischen und die Grundwasser- Verhältnisse seien.

Frau Häffner erwidert, dass ein Entwässerungsgutachten angefertigt werde, in dem auch die Bodenverhältnisse untersucht würden.

Zur Anwohnerversammlung der Kaifu-Nordland eG ergänzt sie, dass es ihrem Wissen nach auch positive Rückmeldungen zu dem Vorhaben der Genossenschaft gegeben habe.

Herr Stephan weist nochmals darauf hin, dass alle Fragen und Anre- gungen aufgenommen würden und die identifizierten Untersuchungsbe- darfe durch Gutachten entsprechend bearbeitet würden. Die Gutachten würden dann zur öffentlichen Auslegung vorliegen, sodass transparent dargelegt würde, wie mit den Anregungen umgegangen worden sei und inwiefern diese auf die Planung Einfluss genommen hätten.

Darüber hinaus bestätigt er, dass Lokstedt wie Stellingen zu der Urbani- sierungszone zählen. Er erläutert, dass der B-Plan die baurechtlichen Verhältnisse langfristig regele und ordne. Die baulichen Maßnahmen müssten mit den Grundstückseigentümern abgestimmt sein und würden durch diese ausgelöst.

Zur U5-Planung berichtet er, dass das Bezirksamt in die Planungen der Hochbahn involviert sei, allerdings die Planungen nicht leite, da diese von übergeordneter Bedeutung seien. In einer Variante der Machbar-

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keitsstudie zur Trassenführung der U5 werde die Trasse vom Siemers- platz zum Osdorfer Born geführt. In dieser Variante bestünde die Mög- lichkeit, eine Haltestelle am Lohkoppelweg zu realisieren. Derzeit seien allerdings verschiedene Varianten in der Diskussion und das Ergebnis sei abzuwarten. Die Realisierung der U5 sei erst nach 2030 geplant und müsse politisch beschlossen werden. Seinem Wissen nach solle die U- Bahntrasse in einer Tiefe von ca. 30m geführt werden.

Frage Ein Bürger moniert, dass in anderen Bebauungsplanverfahren Einwen- dungen und Stellungnahmen nicht berücksichtigt worden seien. Er bittet darum, dass in diesem Bebauungsplanverfahren die Einwendungen und Stellungnahmen berücksichtigt und entsprechend bewertet werden.

Ein Bürger äußert sich überrascht darüber, dass die im Bebauungsplan vorgesehenen Dichten bereits definiert werden könnten, wenn auf der anderen Seite viele Gutachten noch nicht angefertigt worden und viele Fragen noch offen seien.

Eine Bürgerin (Anwohnerin Rimbertweg) weist darauf hin, dass zu den Planungen in Lokstedt eine Jugendbeteiligung durchgeführt worden sei.

Sie bittet darum, dass die Wünsche und Anregungen der Jugendlichen nach einem grünen Lokstedt in den Planungen berücksichtigt werden.

Ein Bürger wirft den Vertretern der Verwaltung und Politik vor, dass die Veranstaltung nicht professionell organisiert sei. Aus seiner Sicht würden viele Versprechen gemacht, die nicht gehalten werden würden. Er bittet darum, die Anwohner im Planverfahren stärker mitzunehmen und die Planungsinhalte verständlicher zu erläutern.

Antwort Herr Döblitz erläutert, dass die Planungen tatsächlich noch am Anfang stünden, auch wenn sie bereits so wirkten, als seien sie sehr weit gedie- hen. Entsprechend könnten die Planungen sich im weiteren Verfahren noch verändern.

Eine Bürgerin fragt, wie es in diesem Fall sein könne, dass, obwohl niemand die geplante Nachverdichtung gutheißen würde, schon Bauan- träge eingereicht worden seien. Ihrer Ansicht nach wäre dadurch keine Möglichkeit zur Mitsprache gegeben und die Anwohner hätten keine Ge- legenheit, die Planungen mitzugestalten. Sie befürchtet, dass qualitäts- voller Wohnraum sowie hochwertige Grünräume verloren gehen könnten.

Sie bittet darum, dass die Kaifu Nordland e.G. diese Befürchtungen be- rücksichtige.

Antwort Ein Vertreter einer Baugenossenschaft bestätigt, dass es in der ver- gangenen Woche zwei Veranstaltungen zur Information der Anwohner gegeben habe, um sämtliche Mitglieder der Kaifu Nordland e.G. im Pla- nungsprozess mitzunehmen und zu beteiligen.

Er weist darauf hin, dass die Annahme falsch sei, dass die Kaifu Nord- land e.G. bereits Bauanträge eingereicht habe. Bei den Veranstaltungen seien Ideen diskutiert worden, wie mit dem Bestand der Kaifu Nordland e.G. umgegangen werden könne. Der Bestand aus den 1960er Jahren bedürfe in den nächsten Jahren massiver Sanierungsmaßnahmen. Im Rahmen dessen müsse der Bestand bewertet und definiert werden, wie damit umgegangen werde. Darüber hinaus bestünde für die Kaifu Nord- land e.G. die Möglichkeit, sich mit dem Bebauungsplan Lokstedt 67 für

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die Zukunft Baurechte zu sichern, die für die Zukunftssicherung der Ge- nossenschaft maßgeblich seien, um auf künftige Bedarfe reagieren zu können. Darüber hinaus stehe die Kaifu Nordland e.G. als Genossen- schaft in der Verantwortung, die Freie und Hansestadt Hamburg dabei zu unterstützen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, um den herrschenden Druck auf Wohnraum zu mildern.

Für die erforderlichen Maßnahmen habe die Kaifu Nordland e.G. ver- schiedene Maßnahmen und Ideen entwickelt. Diese seien teilweise sehr positiv und teilweise kritisch von den Bewohnern aufgenommen worden.

Die Anregungen und Kritikpunkte würden derzeit in ein Protokoll über- führt, das dann auch allen Anwohnern zur Verfügung gestellt werde. Im weiteren Verfahren werde dann darüber beraten, wie mit den Anregun- gen umgegangen werde.

Frage Eine Bürgerin bestätigt, die Gespräche mit der Kaifu Nordland e.G. sei- en sehr konstruktiv gewesen. Sie würde sich darüber freuen, wenn ent- sprechend die Anregungen der Anwohner in den Planungen berücksich- tigt werden würden. Sie bittet darum, dass das Protokoll der Einwohner- versammlung und der öffentlichen Plandiskussion den Anwohnern mög- lichst bald zur Verfügung gestellt werde.

Sie erkundigt sich, warum das Gelände bereits vermessen worden sei, wenn die Planungen noch, wie beschrieben, am Anfang stünden. Aus ih- rer Sicht sei dies ein Widerspruch.

Sie bittet darüber hinaus, die Nachverdichtung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Lokstedt 67 im Kontext aller Nachverdichtungsmaß- nahmen in Lokstedt zu betrachten.

Ein Bürger moniert, dass nach und nach immer mehr Grundstücke mit einer maximalen Dichte bebaut werden sollen. Dabei würden die Anwoh- ner nur schrittweise über die geplanten Maßnahmen informiert und er- hielten keine Mitsprachemöglichkeit.

Bei der Nachverdichtung sei zu berücksichtigen, dass bereits heute ein hoher Parkdruck in dem Gebiet herrsche, der durch die geplanten Wohneinheiten noch zusätzlich verstärkt werde.

Er bittet die Politik, eine vernünftige, begründete Lösung für diese Prob- lematik zu finden, die nicht zwingend der maximal möglichen Dichte ent- spreche.

Ein Bürger (Anwohner Lohkoppelweg) ist der Ansicht, dass sich durch die Nachverdichtungen der Wohnwert deutlich verringern werde. Er bittet daher, schlüssige Begründungen für die geplanten Maßnahmen vorzule- gen.

Antwort Herr Schuster erläutert, dass bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt nicht nur über die Grundstücke der Lehrerbaugenossenschaft und Buch- drucker e.G. gesprochen worden sei, sondern auch über die Grundstü- cke der Kaifu Nordland e.G.

Es sollte nun ein Gesamtplan angefertigt werden, der alle geplanten Nachverdichtungen berücksichtige. Daher sei der Umgriff des Bebau- ungsplans Lokstedt 67 entsprechend groß gewählt worden. Die Stadt verändere sich laufend, dies sei ein kontinuierlicher Prozess. Daher sei es auch nicht ungewöhnlich, wenn einzelnen Planungen nacheinander

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Frage

Antwort

Antwort

entstünden. Das Bezirksamt gehe transparent mit diesen Entwicklungen um und sei jederzeit zu den Entwicklungen in allen Stadtteilen ansprech- bar. Darüber hinaus seien die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich und alle Bürger eingeladen, an den Ausschüssen teilzunehmen und so über die Entwicklungen im Bezirk informiert zu bleiben.

Die in der Veranstaltung entstandenen Fragen würden im weiteren Ver- fahren beantwortet und zur öffentlichen Auslegung allen Bürgern zur Ver- fügung gestellt.

Das Quartier werde in seiner Gesamtheit betrachtet. Die Versorgungsinf- rastruktur sowie die soziale Infrastruktur spielen dabei eine wichtige Rol- le. Insgesamt müssten städtebauliche Entwicklungen möglich bleiben.

Herr Leiste (Seniorenbeirat) bittet darum, dass ein barrierefreier Ausbau erfolgt, wenn die Gebäude saniert, aufgestockt oder neu errichtet wer- den. Insbesondere ein Aufzug in den Gebäuden sei von Bedeutung, da die Bevölkerung in Lokstedt immer älter werde und Treppen oft nicht mehr bewältigen können.

Herr Döblitz erläutert, dass das Protokoll der öffentlichen Plandiskussion voraussichtlich im Mai 2018 vorliegen wird und dann im Stadtplanungs- ausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vorgestellt und diskutiert wird. Er weist nochmals darauf hin, dass die Sitzungen des Stadtpla- nungsausschusses öffentlich sind und alle Bürger eingeladen sind an den Sitzungen teilzunehmen.

Ein Bürger beschwert sich, dass die Genossenschaften die hohe Nach- verdichtung auch damit begründeten, kleine Maßnahmen seien nicht wirtschaftlich. Dabei werde nicht berücksichtigt, dass der Grundstücks- wert sich durch die Maßnahmen um ca. 20 Millionen erhöhen würde. Die Genossenschaften und das Bezirksamt würden diese Wertsteigerung gezielt verschleiern, um die Bürger in die Irre zu führen und den Gewinn zu maximieren.

Ein Bürger weist darauf hin, dass die Bevölkerung in Lokstedt deutlich älter sei als der Durchschnitt in Flamburg. Der Anteil über 65-Jähriger sei deutlich höher. Er erkundigt sich, wie dieser Umstand in die Planungen einfließe.

Herr Stephan berichtet, der Anteil an über 65-Jährigen in Lokstedt liege bei 20,4% und somit über dem hamburgweiten Durchschnitt. Gleichzeitig sei aber auch der Anteil an unter 18-Jährigen ebenfalls deutlich höher als im Flamburger Durchschnitt. Der höhere Anteil an älteren Personen wer- de entsprechend dadurch berücksichtigt, dass die geplanten Gebäude barrierearm bzw. barrierefrei geplant würden und entsprechend Aufzüge erhielten.

Ein Bürger äußert seinen Unmut darüber, dass in Lokstedt eine massive Nachverdichtung stattfände, die zu einer Vernichtung vieler Grünflächen führe. In seiner Schule sei ermittelt worden, dass der Nord-Westen Flam- burgs am dichtesten besiedelt wäre, wodurch es doch sinnvoll wäre, die bauliche Entwicklung auf bspw. Flarburg zu konzentrieren, wo eine deut- lich geringere Dichte vorherrsche.

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Darüber hinaus verdeutlicht er, dass die Bäume im Plangebiet zu be- rücksichtigen seien und die Anwohner aus seiner Sicht gegen den Ver- lust dieser Bäume seien.

Ein Vertreter einer Baugenossenschaft erläutert, dass die geplanten Wohneinheiten der Lehrerbaugenossenschaft als geförderter Wohnraum mit Mieten von derzeit 6,30 € netto/kalt pro Quadratmeter entstehen soll- ten. Diese Kaltmieten seien nur aufgrund der Fördermittel überhaupt rea- lisierbar. Es werde durch die geplanten baulichen Maßnahmen daher kein Gewinn erwirtschaftet.

Er beschreibt eindringlich die große Nachfrage nach günstigen Wohnun- gen. In den Sprechstunden der Baugenossenschaft würden regelmäßig eine große Anzahl von Menschen, darunter auch viele Familien, vorspre- chen, um sich für eine Wohnung zu bewerben. Es gibt eine lange Liste mit Warteplätzen für frei werdende Wohnungen.

Die Planungen der Lehrerbaugenossenschaft seien im Dialog mit den Bewohnern bereits von 120 auf 88 Wohneinheiten reduziert worden.

Die Nachverdichtung sehe die Realisierung von Tiefgaragen vor, die je- den auf dem Grundstück heute bestehenden Stellplatz ersetzten und darüber hinaus Stellplätze für die geplanten Wohneinheiten vorsähen.

Dabei werde jedoch nicht für jede Wohneinheit ein Stellplatz gebaut.

Dieses basiert auf der Erfahrung, dass im geförderten Wohnraum nicht jeder Bewohner ein eigenes Auto besitze.

Eine Bürgerin erläutert, die Anwohner stimmten einer Nachverdichtung in Maßen zu. Daher seien viele von ihnen seit zwei Jahren in den Dialog mit Bezirksamt und Bezirksversammlung eingebunden. Allerdings seien viele schriftliche Eingaben gemacht worden, die in der weiteren Planung nicht berücksichtigt worden seien. Sie bittet die Plandiskussion und die hier eingegangenen Stellungnahmen ernst zu nehmen.

Sie bittet darum, weniger Gebäude zu realisieren als bisher geplant und gleichzeitig die Geschosszahlen zu reduzieren. Aus ihrer Sicht bestehe anderenfalls die Gefahr, dass Lokstedt sich in ein Ghetto verwandele.

Nachdem keine weiteren Fragen mehr geäußert werden dankt Herr Döblitz den An- wesenden für ihre Aufmerksamkeit, weist noch einmal daraufhin, dass alle Einwen- dungen behandelt werden und beendet die öffentliche Plandiskussion um etwa 21:40 Uhr.

Für das Protokoll

gez. Stefan Röhr-Kramer, Cathrin Weidler Büro WRS Architekten und Stadtplaner GmbH

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