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In der Stadt Kaufbeuren fördert das Jobcenter unter Beachtung aller relevanten Rahmenbedingungen die leistungsberechtigten Menschen bei effizienter

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Jobcenter Stadt Kaufbeuren

- Eingliederungsbericht 2015

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In der Stadt Kaufbeuren

fördert das Jobcenter unter Beachtung aller relevanten Rahmenbedingungen die leistungsberechtigten Menschen bei

effizienter Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und Berücksichtigung der Ansprüche der beteiligten Interessensgruppen

durch individuelle und passgenaue

Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsangebote, um so eine nachhaltige Zielerreichung

zu gewährleisten.

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Eingliederungsbericht 2015

Inhalt

…die Stadt Kaufbeuren

1.1 Die Stadt Kaufbeuren ... 5

1.2 Strukturdaten und Beschäftigungsmarkt der Stadt Kaufbeuren ... 6

2. Organisatorischer Aufbau des Jobcenters Kaufbeuren ... 9

3.1 Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote... 10

3.2 Struktur der Leistungsberechtigten ... 12

4. Vermittlungsstrategische Ansätze ... 16

4.1 Kommunale Eingliederungsleistungen ... 18

4.2 Einsatz der Haushaltsmittel für Eingliederungsleistungen ... 18

4.2.1 Maßnahmen aus Eingliederungsleistungen ... 19

4.2.1 Eingliederung von Jugendlichen unter 25 Jahre ... 20

4.2.1.2 Eingliederung von Erwachsenen über 25 Jahre ... 23

4.2.1.3 Übergreifende Maßnahmen... 27

4.2.1.4 Sonderprojekte ... 28

…die Stadt Kaufbeuren

…die Rahmenbedingungen

…das Jobcenter

…die leistungsberechtigten Menschen

…die Interessensgruppen

…die Ressourcen

…die Förderungen

(4)

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5. Ergebnisse des Berichtsjahres 2015 ... 32

5.1 Erreichung Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit ... 32

5.2 Erreichung Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ... 33

5.3 Erreichung Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug ... 34

6. Bewertung durch das Jobcenter Kaufbeuren ... 35

…die Zielerreichung

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1.1 Die Stadt Kaufbeuren

Die ehemals freie Reichsstadt Kaufbeuren mit ihrem mittelalterlichen Stadtbild ist eine der drei größten Städte des Allgäus. Dabei liegt sie mit ihren 41.759 Einwohnern1 und vollständig umgeben vom Landkreis Ostallgäu in zentraler Lage zu den südbayerischen „Metropolen“ München, Augsburg und Kempten im bayerischen Schwaben.

Gegründet wurde die Stadt Kaufbeuren um 740 als fränkischer Militärstützpunkt, erstmals urkundlich erwähnt im Jahr 1112. Die Stadt war schon im 15. Jahrhundert ein Anziehungspunkt: Während seiner Regierungszeit war Kaiser Maximilian I. häufig zu Gast in der Stadt. Seine Verbindung zu Kaufbeuren spielgelt sich auch heute noch im Stadtbild und -leben an einigen Stellen wieder. So trägt mit der Kaiser-Max-Straße nicht nur eine prächtige Straße Kaufbeurens seinen Namen, sondern auch das jährliche „Tänzelfest“ erinnert an das Wirken des Habsburgers in der Stadt an der Wertach. Das mittelalterliche, mehrtägige Fest mit vielfältigem Rahmenprogramm und einem Festumzug mit rund 1600 Kindern in historischen Kostümen gilt als das älteste Kinderfest Bayerns.2

Die Geschichte Kaufbeurens ist aber genauso eng verbunden mit denen der Flüchtlinge aus Nordböhmen: die große Anzahl von 18.000 Angehörige dieser Gruppe ließ sich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im heutigen Kaufbeurer Stadtteil Neugablonz auf dem Ruinengelände einer ehemaligen Munitionsfabrik nieder. Dort begannen die Vertriebenen damit ihre weltbekannte Glas- und Modeschmuckindustrie des Isergebirges und einen ganzen Stadtteil aus dem Nichts (wieder) aufzubauen. Durch diese Initiative und dieses Engagement wurde Kaufbeuren-Neugablonz zum deutschen Zentrum der Modeschmuckindustrie. Der Stadtteil Neugablonz ist aktuell Wohnort von rund 14.000 Kaufbeurern.

Weitere Stadtteile Kaufbeurens sind die Kernstadt mit Altstadt, Oberbeuren sowie Hirschzell und Kemnat.

Abb. 1: Stadtwappen Kaufbeurens (Mitte) und Wappen der Ortsteile Neugablonz, Oberbeuren, Kemnat und Hirschzell (v. l. n. r.)

1 Vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik „Statistik kommunal 2014“, unter

https://www.statistik.bayern.de/statistikkommunal/09762.pdf , abgerufen am 07.03.2016

2 Vgl. Tänzelfestverein e. V. Kaufbeuren, unter http://www.taenzelfest.de/, abgerufen am 07.03.2016

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1.2 Strukturdaten und Beschäftigungsmarkt der Stadt Kaufbeuren

Das Potenzial zur Deckung des städtischen und regionalen Personalbedarfs der Wirtschaft beginnt bei der Ausbildung. Durch die erfolgreiche Fokussierung der Stadt auf das Motto „Investition in Bildung ist Investition in Menschen“ wurde ihr vom bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst das Gütesiegel „Bildungsregion in Bayern“ verliehen3. So bietet der Bildungsstandort Kaufbeuren neben allgemeinbildenden Schulen auch eine staatliche Berufsschule mit den Fachbereichen Wirtschaft und Verwaltung, Elektro-, Holz-, Metall- und Farbtechnik, die staatlichen Berufsfachschulen Hauswirtschaft, Kinderpflege, Krankenpflege, Glas und Schmuck, eine Fachschule für Altenpflege und die staatliche Technikerschule für Agrarwirtschaft. Seit dem Jahr 2009 verfügt Kaufbeuren über eine Außenstelle der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern und kann sich seitdem Hochschulstadt nennen. Auch im Oktober nahmen wieder Studentinnen und Studenten4 ihr Studium auf: Im Fachbereich Finanzwesen konnten im Oktober 150 neue Studenten in Kaufbeuren begrüßt werden.5 Erweitert wird der Kreis durch die Studenten der neuen Fachakademie für Sozialpädagogik. Seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 leistet die staatliche Fachakademie ihren Beitrag den Bedarf an sozialpädagogischen Fachkräften zu decken, indem über die dreijährige Ausbildung in Kaufbeuren derzeit 29 dann „staatlich anerkannte Erzieher“ ausgebildet werden.6 Ergänzt wird die Bildungslandschaft durch vielfältige außerschulische und -berufliche Bildungsangebote und Aktionen.

In der Stadt Kaufbeuren gehen 17.177 Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (Stichtag 30.06.2015)7. Einen Rückschluss auf die Anzahl der angebotenen Beschäftigungsverhältnisse und über die Herkunft der Beschäftigten in einer Kommune, lässt der sog. Pendlersaldo (= Anzahl der Einpendler abzüglich der Auspendler) zu.8 Im Gegensatz zu anderen Städten kommt es in Kaufbeuren mit einem Saldo von 876 Personen nur zu einem im Vergleich mit den Nachbarstädten Kempten (11.732) und Memmingen (12.364) relativ geringen, positiven Pendlersaldo9. Setzt man diesen noch in Relation zu den Stadtgrößen (Einwohnerzahlen), ergibt sich ein noch deutlicheres Bild:

3 Vgl. Stadt Kaufbeuren „Kaufbeuren aktiv“, unter http://www.kaufbeuren-aktiv.de/programme/bildungsregion-kf/, abgerufen am 07.03.2016

4 Aus Gründen der Lesefreundlichkeit wird im Folgenden nur noch die männliche Form verwendet. Gemeint sind – sofern nicht anderweitig angegeben – stets Männer und Frauen.

5 Vgl. Kreisbote „Willkommen in Kaufbeuren“, unter http://www.kreisbote.de/lokales/kaufbeuren/neue-studenten- kaufbeuren-begruesst-5652802.html, abgerufen am 07.03.2016

6 Vgl. Kreisbote „Kunstwerk geschaffen“, unter http://www.kreisbote.de/lokales/kaufbeuren/fachakademie- sozialpaedagogik-stellt-sich-5738048.html, abgerufen am 07.03.2016

7 Vgl. Bundesagentur für Arbeit „Arbeitsmarkt in Zahlen - Beschäftigungs- und Arbeitsmarktstatistik“, unter https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4236/SiteGlobals/Forms/Themenauswahl/themenauswahl- Form.html?view=processForm&resourceId=210342&input_=&pageLocale=de&regionInd=09762&

year_month=201512&topicId=910542&topicId.GROUP=1&search=Suchen, abgerufen am 07.03.2016

8 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, „Methodische Hinweise zu Pendlern“ unter

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_280848/Statischer-Content/Grundlagen/Methodische-Hinweise/BST- MethHinweise/Pendler-meth-Hinweise.html#dl.4, abgerufen am 08.03.2016

9 Vgl. Bundesagentur für Arbeit „Arbeitsmarkt in Zahlen - Beschäftigungs- und Arbeitsmarktstatistik“, unter https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4236/SiteGlobals/Forms/Themenauswahl/themenauswahl- Form.html?view=processForm&resourceId=210342&input_=&pageLocale=de&regionInd=09762&

year_month=201512&topicId=910542&topicId.GROUP=1&search=Suchen, abgerufen am 07.03.2016

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7 Abb. 2: Einpendler laut Pendlersaldo pro 1000 Einwohner

Auch bei der Aufteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf die drei Wirtschaftssektoren ergeben sich teils deutliche Unterschiede zu anderen Kommunen (siehe Tabelle 1). Auf Basis der aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2014 gehen rund 74% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kaufbeuren einer Tätigkeit im Dienstleistungssektor (sog. „Tertiärer Sektor“) nach. Der „Produktionsstandort“ Landkreis Ostallgäu bietet überwiegend Beschäftigungen in der Industrie („Sekundärer Sektor“). Die Landwirtschaft („Primärer Sektor“) ist mit weniger als 1% übergreifend von geringerer Bedeutung. 10

Bayern Kaufbeuren Ostallgäu Kempten Memmingen

Primärer Sektor < 1 % < 1 % < 1 % < 1 % < 1%

Sekundärer Sektor 34 % 26 % 48 % 20 % 41 %

Tertiärer Sektor 66 % 74 % 51 % 80 % 59 %

Tab. 1: Sozialversicherungspflichtig Anteilig Beschäftigte nach Wirtschaftssektor

Die Verteilung der Mitarbeiter auf die Sektoren spiegelt sich auch in den Wirtschafszweigen der ortsansässigen Unternehmen aus dem Unternehmensregister wieder. Den größten Anteil übernehmen hier in Kaufbeuren die Unternehmen aus dem Bereich Handel (22,6%), gefolgt von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (11,7%) und Unternehmen aus dem Grundstücks- und Wohnungswesen (10,2%). Von größerer Bedeutung sind in Kaufbeuren auch die Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe (9,3%), dem Gesundheits- und Sozialwesen (8,5%) sowie dem Baugewerbe (7,8%).11 Bei der Analyse der Unternehmen hinsichtlich ihrer Größe zeigt sich weiter, dass es sich fast

10 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: beschäftigte am Arbeitsort nach Geschlecht, Nationalität und Wirtschaftszweigen“, unter https://www.regionalstatistik.de/genesis/

online;jsessionid=C95D20D101B9F3F7D94C182BF9E39C58?operation=previous&levelindex=3&levelid=

1457420779888&step=3, abgerufen am 08.03.2016

11 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, „Unternehmen nach Wirtschaftsabschnitten“, unter https://www.regionalstatistik.de/genesis/online/data..., abgerufen am 08.03.2016

21

180

296

0 50 100 150 200 250 300 350

Kaufbeuren Kempten Memmingen

Anzahl

(8)

8

ausschließlich um sehr kleine (bis max. 9 Mitarbeiter; Anteil: 88%) und kleine Unternehmen (bis max. 48 Mitarbeiter; 9%) handelt12.

In Bezug auf die Zukunftschancen attestiert die PROGNOS AG der Stadt Kaufbeuren in ihrem

„Zukunftsatlas“ einen ausgeglichenen Chancen-Risiko-Mix. Dies allerdings bei einem weit unterdurch- schnittlichen Arbeitsmarkt (Indikatoren hierfür u. a. die Arbeitsplatzdichte, Anteil der Hochqualifizierten, Schulabbrecherquote, Arbeitslosenquote etc.) und bei vergleichsweise geringer Dynamik. Im Ranking des Zukunftsatlas liegt Kaufbeuren im Ergebnis auf Platz 140 und damit deutlich hinter den beiden Nachbarstädten Kempten und Memmingen sowie dem Landkreis Ostallgäu (Platz 52 bzw. 56 bzw. 79).13 Auch von der Nähe zur Metropole München kann Kaufbeuren nicht übermäßig profitieren. So kommt die Studie „WAM - Wohnen, Arbeiten, Mobilität in der Metropolregion München“ von der technischen Universität München14 aus dem Jahr 2016 für Kaufbeuren zu dem Ergebnis, dass der Wohnort Kaufbeuren zwar für Familien attraktiv aber empfiehlt eine Maßnahmen zur Steigerung der örtlichen/regionalen Mobilität und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, um Kaufbeuren die Chance zu einem regionalen Zentrum zu eröffnen.15

In naher Zukunft wird sich die wirtschaftliche Situation nochmals verschärfen: Der Wirtschaftsstandort Kaufbeuren ist und war lange geprägt durch den Luftwaffenstützpunkt, dem Fliegerhorst Kaufbeuren. Am 26.10.2011 wurde zunächst die Auflösung des Fliegerhorsts bis zum Jahr 2017 verkündet. Der größte Arbeitgeber der Stadt beschäftigte zum damaligen Zeitpunkt 1158 Mitarbeiter (darunter 641 zivile Mitarbeiter)16. Zwar wurde die Schließung im Laufe des Jahres 2015 noch zweimal zunächst auf 202017, dann auf 2022 verschoben und am 22.05.2015 verkündet, dass durch die Übernahme von Teilen der Bundeswehr-Infrastruktur die Deutsche Flugsicherung (DFS) Fluglotsen der deutschen und österreichischen Luftstreitkräfte zukünftig in Kaufbeuren ausbilden wird und somit immerhin rund 100 Arbeitsplätze in der Wertachstadt erhalten bleiben.18 Dennoch wird mit der Schließung des Standortes eine große Anzahl an Beschäftigten (derzeit noch ca. 750) - dann aber zeitlich verzögert - auf den lokalen und regionalen Arbeitsmarkt strömen. Die im Vergleich zur Einwohnerzahl große Anzahl an arbeitsuchenden Personen wird den Wettbewerb um die teilweise raren Arbeitsplätze zusätzlich befeuern.

Bereits jetzt kann in Kaufbeuren ein deutlicher Überhang von Bewerbern zu offenen Stellen festgesellt werden. Setzt man die Personen aus der Unterbeschäftigung, (d. h. alle Arbeitslose i. S. d. § 16 SGB III zzgl.

alle Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind z. B. Teilnehmer an Maßnahmen zur Aktivierung und

12 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, „Betriebe nach Beschäftigungsgrößenklassen“, unter https://www.regionalstatistik.de/genesis/online/data;..., abgerufen am 08.03.2016

13 Vgl. Prognos AG, „Prognos Zukunftsatlas 2013“, unter

http://www.prognos.com/fileadmin/pdf/Atlanten/ZKA_2013_Regionen/Zukunftsatlas_2013_Auf_einen_

Blick.pdf, abgerufen am 08.03.2016

14 Vgl. Technische Universität München, unter https://www.wam.tum.de/aktuelles/, abgerufen am 10.03.2016

15 Vgl. Allgäuer Zeitung, „Arbeitsplätze für Wachstum wichtig“, erschienen am 18.02.2016

16 Vgl. Allgäuer Zeitung, „Katastrophaler Einschnitt - Bundeswehr Fliegerhorst Kaufbeuren wird aufgelöst“, unter http://www.all-in.de/nachrichten/lokales/Katastrophaler-Einschnitt-Bundeswehr-Fliegerhorst-Kaufbeuren-wird- aufgeloest;art26090,1035787, abgerufen am 17.03.2015

17 Vgl. Allgäuer Zeitung, „Fliegerhorst Kaufbeuren soll erst 2022 schließen“, unter http://www.all-in.de/

nachrichten/allgaeuwirtschaft/Fliegerhorst-Kaufbeuren-soll-erst-2022-schliessen;art8119,2136297, abgerufen am 08.03.2016

18 Vgl. Süddeutsche Zeitung, „Fluglosten-Ausbildung in Kaufbeuren“, unter http://www.sueddeutsche.de/bayern/

fliegerhorst-fluglotsen-ausbildung-in-kaufbeuren-1.2533738, abgerufen am 08.03.2016

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beruflichen Eingliederung, zzgl. Personen, die nahe dem Arbeitslosenstatus sind, z. B. Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen, Beschäftigte am 2. Arbeitsmarkt, kurzfristig Arbeitsunfähige; siehe auch unter

„Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote“)19 in Relation zu den gemeldeten Arbeitsstellen (d. h. alle Stellen, die den Agenturen für Arbeit und den gemeinsamen Einrichtungen mit einer vorhergesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als 7 Tagen)20 lässt sich ein Eindruck über die Chancen von Bewerbern am Arbeitsmarkt und die Anzahl der vorhandenen Stellen gewinnen. Die folgende Tabelle 2 zeigt wie viele Stellen pro 100 Personen aus der Unterbeschäftigung im Jahr 2015 durchschnittlich zur Verfügung standen:

Tab. 2: Anzahl gemeldeter Stellen pro 100 Personen aus Unterbeschäftigung

Die Ergebnisse zeigen, dass – noch ungeachtet einer Bewertung der Passung von Bewerber- und Stellenanforderungsprofil – im Stadtgebiet Kaufbeuren deutlich mehr Bewerber auf eine offene, gemeldete Stelle kommen, als in den aufgeführten Vergleichskommunen oder dem Vergleichswert aus ganz Bayern.

Ebenfalls noch nicht berücksichtigt sind Personen, die nicht in die oben dargestellten Kategorien fallen:

Personen, die nicht arbeitslos gemeldet sind und/oder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen aber auf der Suche nach einer Beschäftigung sind (sog. „ Stille Reserve des Arbeitsmarktes“). Diese erweitern den Kreis der Mitbewerber um offene Arbeitsstellen.

Umso bedeutender wird in diesem Wettbewerb der Stellenwert der Vermittlungsarbeit im Jobcenter Kaufbeuren: Sie zielt darauf ab, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bedarfsgenau, umfassend und durch vielfältige Maßnahmen an eine Beschäftigung heranzuführen und letztendlich in Arbeit zu integrieren.

2. Organisatorischer Aufbau des Jobcenters Kaufbeuren

Bis Ende 2011 wurde das Jobcenter Kaufbeuren als gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune geführt. Seit dem 01.01.2012 nun ist die Stadt Kaufbeuren als zugelassener kommunaler Träger (zkT) des Jobcenters Kaufbeuren nach § 6a SGB II allein verantwortlich für die Erbringung der Leistungen nach dem SGB II, der so genannten Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Abteilung Arbeit und Soziales der Stadt Kaufbeuren – welcher das Jobcenter als Sachgebiet organisatorisch zugeordnet ist – kann nun aus einer Hand ein breites Angebot zur Gewährung der sozialen Sicherheit und mit Fokussierung auf die lokalen Bedürfnissen zur Verfügung stellen.

Zur Spezialisierung auf die Erbringung bestimmter Leistungen untergliedert sich das Jobcenter in die drei großen Fachbereiche, Leistung, Recht und Unterhalt sowie Vermittlung. Sie werden ergänzt durch die

19 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, „Methodische Hinweise zu Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung“ unter https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4236/Statischer-Content/Grundlagen/Methodische-Hinweise/

AST-MethHinweise/Arbeitslosigkeit-und-Unterbeschaeftigung.html, abgerufen am 08.03.2016

20 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, „Methodische Hinweise zu gemeldeten Arbeitsstellen“, unter

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_598718/Statischer-Content/Grundlagen/Methodische-Hinweise/

AST-MethHinweise/Gemeldete-Arbeitsstellen.html, abgerufen am 08.03.2016

Kaufbeuren Bayern Ostallgäu Kempten Memmingen

Anz. Stellen/100 Unterbeschäftigte 5 8 8 10 13

(10)

10

Einheiten der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), der EDV-Anwendungsbetreuung, dem Bereich Haushalt und Abrechnung sowie dem Bereich Eingangszone, Innerer Dienst, Einmalbeihilfen und Bildung und Teilhabe. Sie alle unterstehen mit ihren insgesamt aktuell 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sachgebietsleitung des Jobcenters Kaufbeuren. Das folgende Organigramm (Abb. 3) veranschaulicht diese organisatorische Aufteilung in die jeweiligen Fachbereiche.

Abb. 3: Organigramm der Fachebereiche und Einheiten im Jobcenter Kaufbeuren

3.1 Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote

Der Begriff der Arbeitslosigkeit ist in § 16 SGB III definiert. Danach zählt als arbeitslos, wer vorrübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und dabei der Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zur Verfügung steht und sich arbeitslos gemeldet hat. Im Gegensatz dazu gelten Personen dann nicht als arbeitslos, wenn sie an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmen.

Die örtliche Arbeitslosenquote berechnet sich aus dem Verhältnis der Arbeitslosen zur Zahl der zivilen Erwerbstätigen in Kaufbeuren:

Arbeitslosenquote =

ä x100

Demnach wird die Arbeitslosenquote einerseits durch die Anzahl der Arbeitslosen selbst, andererseits durch die schwankende Anzahl der zivilen Erwerbstätigen beeinflusst.

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11

Die Arbeitslosenquote für das Stadtgebiet Kaufbeuren lag im vergangenen Jahr (in der Abbildung: „ALQ 2015“) insgesamt leicht über den Werten des Vorjahres (in der Abbildung: „ALQ 2014“). Insbesondere in den Sommermonaten konnten im Berichtsjahr aber mehr Arbeitslose abgebaut werden, was auch Auswirkungen auf die Arbeitslosenquote hat. Einen Eindruck über die Entwicklung der Arbeitslosenquote der vergangenen beiden Jahre und des Bestands an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II vermittelt die folgende Darstellung21:

Abb. 4: Entwicklung der Arbeitslosenquote 2014/2015 und der Arbeitslosen SGB II 2015

Die Arbeitslosenquote lässt nur einen begrenzten Einblick auf die Anzahl der Menschen ohne Beschäftigung zu. Wie dargestellt finden laut Definition die Personen keine Berücksichtigung, die an einer

arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen oder kurzfristig erkrankt sind. Dem trägt die so genannte Unterbeschäftigung Rechnung, die alle angesprochenen Personengruppen umfasst und sich demnach wie folgt zusammensetzt22:

21 Eigene Darstellung nach Bundesagentur für Arbeit, unter https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/

Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Bayern/Kaufbeuren-Stadt-Nav.html?year_month=201602, abgerufen am 08.03.2016

22 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, „Unterbeschäftigung“, unter

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_361178/Statischer-Content/Grundlagen/Arbeitslosigkeit- Unterbeschaeftigung/ Unterbeschaeftigung.html, abgerufen am 17.03.2015

6,8 6,9 6,5

6,0 5,8 5,6 5,6

5,6 5,5 5,5 5,4 6,6 6,4 6,3 5,7

5,8 5,7 5,5 5,5

5,8 5,8

5,4 5,3 5,6

812 816 823 814 813 808 797 791 781

835 842 847

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.

ALQ 2015 ALQ 2014

Arbeitsl. SGB II (Anz.)

(12)

12

Arbeitslose nach § 16 SGB III

+ Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind

(z. B. Personen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen

Eingliederung und Personen, die unter die Regelung des § 53a SGB II fallen)

+ Personen, die nahe dem Arbeitslosenstatus sind

(z. B. Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen, Beschäftigte am 2.

Arbeitsmarkt, kurzfristig Erkrankte)

+ Personen, die weit vom Arbeitslosenstatus entfernt sind

(z. B. Personen in Kurzarbeit, Altersteilzeit, geförderter Selbständigkeit)

=

Unterbeschäftigung nach BA-Konzept

Setzt man die Anzahl der Unterbeschäftigten in Relation zur sog. „erweiterten Bezugsgröße aller zivilen Erwerbspersonen“23, so erhält man die Unterbeschäftigungsquote. Mit einer Unterbeschäftigungsquote von 7,6% im Jahresdurchschnitt 2015 (Vorjahr: 7,7%) und mit beiden Rechtskreisen (SGB II und SGB III) lag Kaufbeuren deutlich über dem Landesdurchschnitt Bayerns (2015: 4,8%/2014: 5,0%), aber auch über den Werten der benachbarten Kommunen Ostallgäu (2015/2014: 3,5%), Kempten (2015: 6,1%/2014: 6,6%) und Memmingen (2015: 5,5%/2014: 5,4%).24

Für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sollten Maßnahmen und Instrumente vom Jobcenter zur Verfügung gestellt werden, um sie beim Integrationsprozess zu unterstützen. Dabei können sämtliche Maßnahmen zur Stabilisierung, Aktivierung und Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nur dann erfolgreich sein, wenn sie den tatsächlichen Bedürfnissen und Erfordernissen gerecht werden. Hierfür ist eine umfassende und detailliertere Kenntnis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unerlässlich. Als Basis für die Planung des Maßnahmenmix führt das Jobcenter regelmäßig unter den Fachkräften Vermittlung eine Auswertung der Einschränkungen und Hemmnisse der Leistungsberechtigten durch.

Anhand der Ergebnisse versucht das Jobcenter Kaufbeuren trotz (allein schon aufgrund der geringen Größe des Jobcenters) beschränkter Möglichkeiten, ein umfassendes und vielseitiges Angebot an Maßnahmen anzubieten und damit ein Handwerkszeug für alle Zielgruppen und individuellen Problemlagen anbieten zu können.

3.2 Struktur der Leistungsberechtigten

Um die Struktur der Leistungsberechtigten im Jobcenter Kaufbeuren abzubilden sind zunächst die sogenannten Bedarfsgemeinschaften im Sinne des § 7 SGB II zu betrachten. Die Zahl der Bedarfs- gemeinschaften in Kaufbeuren konnte im Jahresverlauf 2015 von Januar bis Dezember nochmals von 1.261 auf 1.211 und damit um rund 4% reduziert werden (Vorjahr: Reduzierung um 3%). Das Jobcenter leistet damit seinen Beitrag zur Reduzierung aller Bedarfsgemeinschaften im Freistaat Bayern. Landesweit konnte

23 Zur Definition und Zusammensetzung der „erweiterten Bezugsgröße aller zivilen Erwerbspersonen“ siehe https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Berechnung-der-

Arbeitslosenquote/Berechnung-der-Arbeitslosenquote-Nav.html

24 Eigene Berechnung nach Daten aus https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Bayern-Nav.html, abgerufen am 08.03.2016

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13

hier der Bestand an Bedarfsgemeinschaften wie auch im Vorjahr um 1% reduziert werden. In den Kaufbeurer Bedarfsgemeinschaften lebten 2015 zuletzt 2.082 Personen, was einer Reduzierung des Wertes aus dem Januar desselben Jahres um 7% entspricht, also nochmals weitaus weniger als im Vorjahr, als im Dezember 2014 noch 2.217 Personen in den Bedarfsgemeinschaften lebten. Auch hier liegt die Stadt somit deutlich über den Werten des gesamten Bundeslandes, wo eine Reduzierung der Personen in den Bedarfsgemeinschaften um 0,7% (2014: Reduzierung um 0,2%) erreicht werden konnte.25

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder lässt allerdings keinen Rückschluss auf die in der Vermittlung zu betreuenden Leistungsberechtigten zu. Denn nach § 7 Abs. 3 SGB II i. V. m. § 19 Abs. 1 SGB II kann nicht bei allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft von einer Erwerbsfähigkeit ausgegangen werden. So können z. B. auch nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wenn sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keine Leistungen zur Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten, Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sein und Leistungen nach dem SGB II beziehen (sog. Sozialgeld), spielen mangels der Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen in der Arbeitsvermittlung aber keine Rolle. Auch Kinder im schulpflichtigen Alter werden in der Arbeitsvermittlung grundsätzlich nicht betreut. Ende 2015 handelte es sich bei 74% der BG-Mitglieder um erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Abbildung 5 zeigt nicht nur die Entwicklung der Bedarfsgemein- schaften und allen darin lebenden Personen, sondern auch einen Rückgang von 3,5% bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Rückgang in ganz Bayern: 0,8%) über das Jahr 2015 hinweg.26

25 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, „Grundsicherung in Zahlen - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vom Februar 2016 unter https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4236/SiteGlobals/Forms/Themenauswahl/

themenauswahlForm.html?view=processForm&resourceId=210342&input_=&pageLocale=de&regionInd=09762&

year_month=201602&topicId=17578&topicId.GROUP=1&search=Suchen, abgerufen am 23.03.2016

26 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, „Grundsicherung in Zahlen - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vom Februar 2016 unter https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4236/SiteGlobals/Forms/Themenauswahl/

themenauswahlForm.html?view=processForm&resourceId=210342&input_=&pageLocale=de&regionInd=09762&

year_month=201602&topicId=17578&topicId.GROUP=1&search=Suchen, abgerufen am 23.03.2016

(14)

14

Abb. 5: Entwicklung von Bedarfsgemeinschaften, Personen in Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahr 2015 in Kaufbeuren

Die Relation der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zur Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lässt schon erahnen, dass es sich bei den Bedarfsgemeinschaften überwiegend um Ein-Personen- Bedarfsgemeinschaften handelt: In 57% der Bedarfsgemeinschaften lebte zum 31.12.2015 nur eine Person.

Lebten in weiteren 23% zwei Personen, so waren es bei den Bedarfsgemeinschaften mit drei Personen nur noch 12% und mit vier Personen gar nur noch 5%. Alle anderen Größen spielen auch im Berichtsjahr 2015 mit insgesamt rund 3% nur eine untergeordnete Rolle.27 Die größte Anzahl von Personen erreichten in Kaufbeuren eine Bedarfsgemeinschaften mit jeweils 9 Personen (zwei Erwachsene und sieben Kinder).

Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stellen den bedeutendsten Faktor bei der Auswahl des Unterstützungs- und Förderinstrumentenmixes im Jobcenter Kaufbeuren dar. Hier gilt es gezielt auf die Anforderungen und auch Ansprüche dieser Zielgruppe einzugehen und daraus passgenaue Maßnahmen zu generieren. Anspruch ist es hierbei – trotz der begrenzten Möglichkeiten eines kleinen Jobcenters – ein vielfältiges Angebot an Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, um Rüstzeug für alle erkannten und bekannten Problemlagen zur Verfügung zu stellen. Mit der Absicht ein umfassendes Bild über die Leistungsberechtigten zu erhalten, werden im Jobcenter Kaufbeuren seit geraumer Zeit jährliche Erhebungen unter den Fachkräften Vermittlung zu den Vermittlungshemmnissen der Leistungsberechtigten durchgeführt. Abbildung 6 zeigt die Ergebnisse der Erhebung für das Jahr 2015 auf Basis der Profile von 1426 Leistungsberechtigten (Mehrfachnennungen möglich).

27 Eigene Erhebung

1.261 1.291 1.291 1.286 1.271

1.245 1.224 1.237 1.223 1.200 1.212 1.211 2.239

2.284 2.279 2.280

2.226 2.173

2.139 2.145 2.124

2.070 2.091 2.082

1.596 1.662 1.658 1.655

1.625

1.582

1.557 1.576 1.567

1.528 1.544 1.539

1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 2.200 2.400 2.600

Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.

Bedarfsgemeinschaften Personen erwerbsf. Leistungsber.

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15

Abb. 6: Vermittlungshemmnisse der eLb im Jobcenter Kaufbeuren 2015

Die Grafik offenbart, dass weiterhin ein bedeutend großer Anteil der Vermittlungshemmnisse im Bereich der physischen und/oder psychischen Gesundheit und damit nur im mittelbaren Einflussbereich des Jobcenters liegen. Dennoch lässt das Jobcenter seine Leistungen auch in diesen Bereich wirken, indem z. B.

vermehrt Bestandteile zur Gesundung bzw. Gesunderhaltung in Maßnahmen Einzug finden. Defizite bei Qualifikation, Motivation und Sprache sind hingegen „traditionelle“ aber noch immer aktuelle Ansatzpunkte der Jobcenter-Maßnahmen (siehe hierzu auch unter „Einsatz der Haushaltsmittel für Eingliederungsleistungen“). Von großer Bedeutung ist in der ländlich geprägten Region Kaufbeuren- Ostallgäu die Mobilität. Arbeitszeitmodelle und die (Nicht-)Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen (siehe

„Pendlersaldo“) im Stadtgebiet erfordern von den Leistungsberechtigten zeitliche und örtliche Flexibilität.

Diesem Erfordernis steht aber „urbane Immobilität“ gegenüber: Während sich Stadtbewohner mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu arrangieren scheinen, erfordert das Landleben von seinen Bewohnern offensichtlich eine größere eigene Mobilität ab. So sind in Kaufbeuren pro 1000 Einwohner 611,1 Kraftfahrzeuge zugelassen, wohingegen im Landkreis Ostallgäu 830,3 Fahrzeuge auf 1000 Einwohner kommen (Stand: 01.01.2015).28 Bei der Bewältigung einer Suchtproblematik bietet die Stadt Kaufbeuren ihre Unterstützung durch das Hilfeangebot des Caritasverband Kaufbeuren e. V. an, welche im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen (siehe dort) nach § 16a SGB II unterstützt wird.

Entsprechend des erforderlichen Unterstützungsbedarfs werden die Leistungsberechtigten im Jobcenter in so genannte Profillagen eingeordnet. Die Einstufung in eine der insgesamt sechs Profillagen ähnelt der Vorgehensweise der Bundesagentur für Arbeit29 und erfolgt anhand einer individuellen Stärken und Schwächen-Analyse mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie den konkreten Handlungs-

28 Vgl. Bayerisches Landesamt für Statistik, „Statistikatlas Bayern“, unter

https://www.statistik.bayern.de/statistikatlas/atlas.html, abgerufen am 10.03.2016

29 Siehe hierzu http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mje1/

~edisp/l6019022dstbai613932.pdf

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bedarfen. Die Profillagen lassen einen Rückschluss auf die Arbeitsmarktnähe des Leistungsberechtigten zu und reichen von Unterstützungsprofilen (arbeitsmarktfern, sog. „komplexe“ Profillagen) bis zu Markt- profilen (arbeitsmarktnah). Die einzelnen Profillagen mit prognostizierter Integrationswahrscheinlichkeit und der Anzahl der eLb im Jobcenter Kaufbeuren kann der folgenden Tabelle 3 entnommen werden.

Profillage Integrationsprognose Anteil eLb

Marktprofil < 6 Monate 0,3%

Aktivierungsprofil < 6 Monate 2,2%

Förderprofil < 12 Monate 8,3%

Entwicklungsprofil > 12 Monate 23,2%

Stabilisierungsprofil Heranführung an Erwerbstätigkeit < 12 Monate 16,7%

Unterstützungsprofil Heranführung an Erwerbstätigkeit > 12 Monate 18,5%

Tabelle 3: Verteilung der Profillagen (01.01.2015)

Ergänzt werden die in der Tabelle aufgeführten eLb durch einen großen Anteil an Personen (16,7%), die trotz Erwerbseinkommen auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind (sog. „Erwerbsaufstocker“), weil der Verdienst für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Ebenfalls nicht in der Tabelle aufgeführt sind Personen, die aufgrund der Rahmenbedingungen (z. B. (Allein-)Erziehende mit Kind unter 3 Jahren, Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen, Personen vor dem Ruhestand, Personen, die einen Tatbestand des § 10 SGB II erfüllen), dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzungen erfüllen 14,0% Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Kaufbeuren (Stichtag: 01.01.2015).

Auch wenn diese Personengruppen für die tägliche Vermittlungsarbeit von untergeordneter Bedeutung sind, war und ist die Gesamtheit der Struktur der Leistungsberechtigten mit all seinen Facetten einer der Ansatzpunkte für die Ausrichtung der strategischen Vermittlungsarbeit.

4. Vermittlungsstrategische Ansätze

Das Jobcenter Kaufbeuren ist das ausführende Organ des Bundesgesetzes Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II). Die gesetzlichen Vorgaben werden beim Jobcenter Kaufbeuren als zugelassener kommunaler Träger erweitert durch die Zielvereinbarungen, welche mit der zuständigen Landesbehörde – im Falle Kaufbeurens mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration – abzuschließen sind (§ 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II). Neben den konkreten Zielvorgaben für Kaufbeuren beinhaltete die Zielvereinbarung für alle bayerischen Jobcenter die Schwerpunkte und grundsätzlichen Ziele der bayerischen Arbeitsmarktpolitik, nämlich:

- Wirksame und nachhaltige Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit durch ganzheitliche Ansätze.

- Lösung des Problems des Fachkräftebedarfs durch Qualifizierung und Weiterbildung im SGB II, um das Mismatch zu reduzieren.

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- Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe beider Geschlechter am Arbeitsleben, insbesondere durch Hinwirken auf eine familienfreundlichere Gestaltung der Arbeitswelt durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

- Erhöhung der gleichberechtigten Arbeitsmarktteilhabe von Menschen mit Behinderung.

- Nachhaltige Integration in Beschäftigung von arbeitslosen Jugendlichen mit vermehrt multiplen Vermittlungshemmnissen.

- Nachhaltige Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Ausbildung oder Arbeit.

- Gestaltung von Rahmenbedingungen zusammen mit den Arbeitsmarktakteuren, so dass die Potenziale älterer Menschen besser genutzt werden.

Gleichzeitig verlangt das Staatsministerium getreu dem Grundsatz des Förderns und Forderns die aktive Beteiligung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten am Integrationsprozess konsequent einzufordern.

Neben diesen allgemeinen Grundsätzen und Vorgaben werden konkrete Zielwerte mit der Stadt Kaufbeuren bei drei Indikatoren für die Bereiche des Leistungsanspruchs, der Vermittlung in Arbeit und dem Langzeitleistungsbezug vereinbart. Die konkreten Indikatoren lauten:

- Verringerung der Hilfebedürftigkeit

- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit - Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.

Das Jobcenter Kaufbeuren hat diese Grundsätze und die Zielindikatoren als Basis des operativen und strategischen Handelns verinnerlicht. Darüber hinaus richtet das Jobcenter Kaufbeuren im Korridor der gesetzlichen und politischen Vorgaben seine Eingliederungsleistungen nach den Ansprüchen und Bedürfnissen aller weiterer beteiligter Interessengruppen aus, um sich als vielseitiger, kompetenter und verlässlicher Kooperationspartner zur mannigfaltigen Zielerreichung weiterhin zu etablieren.

Als erste der Interessensgruppen sind hier die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu nennen. Gemäß dem Leitgedenken des Grundsatzes des Forderns achtet das Jobcenter Kaufbeuren einerseits darauf, dass mit den Leistungsberechtigten im Rahmen derer Möglichkeiten der individuelle Beitrag zur (Teil-) Zielerreichung verdeutlicht und dessen Einbringen nachgehalten wird. Andererseits sieht sich das Jobcenter Kaufbeuren auch als Unterstützer und Förderer: Es berät und unterstützt die leistungsberechtigten Menschen individuell und bedarfsgerecht, und leistet so seinen Beitrag zur Erreichung des gemeinsamen Ziels. Die einzelnen Maßnahmen sind vielfältig und zielen von der Stabilisierung der Gesamtsituation bis hin zur schnellen und nachhaltigen Integration auf den Arbeitsmarkt ab.

Beim Ziel der Integration auf den Arbeitsmarkt kommen die Arbeitgeber als weitere Interessensgruppe hinzu. Das Stadt Kaufbeuren stellt mit dem Jobcenter nicht nur eine Anlaufstelle für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sondern auch für Arbeitgeber mit vakanten Arbeitsstellen. Über den „Marktplatz“

Jobcenter sollen Stellenanforderungsprofile von Arbeitgebern mit den Bewerberprofilen der Leistungs- berechtigten zusammen gebracht und gegebenenfalls einander angepasst werden. Das Jobcenter ist in verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien vertreten, um den arbeitgeberseitigen Bedarf an Unter- stützung durch das Jobcenter zu erfahren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Ergänzt werden die Interessensgruppen durch die örtlichen Agentur für Arbeit, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen, die zusammen den sog. Örtlichen Beirat nach § 18d SGB II bilden. Der

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Örtliche Beirat tritt jährlich zusammen und berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.

4.1 Kommunale Eingliederungsleistungen

Jobcenter können zur ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit kommunale Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte erbringen (§ 16a SGB II). Hierunter fallen insbesondere die

- Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder häusliche Pflege Angehöriger - Schuldnerberatung

- psychosoziale Beratung - Suchtberatung.

In der Stadt Kaufbeuren besteht ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Kinder, Jugend und Familie werden die notwendigen Kinderbetreuungszeiten passgenau zur Verfügung gestellt. Die Abteilung Arbeit und Soziales finanziert die entsprechenden Beiträge, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte für die Kinderbetreuung zu leisten haben bzw. auf die Erstattung der Gebühren-befreiung. Im Jahr 2015 wurden über 33.732,00 € für Kinderbetreuungskosten im Rahmend er Kommunalen Eingliederungsleistungen übernommen.

Die Schuldnerberatung wurde in Kaufbeuren durch Beschluss des Verwaltungs-, Finanz- und Stiftungsausschuss dem Caritasverband Kaufbeuren e. V. übertragen. Für diese Eingliederungsleistung der Kommune wurden im Berichtsjahr 12.567,31 € aufgebracht. Dabei garantiert der Träger der Schuldner- beratung einen Termin innerhalb von 14 Tagen.

Die Erbringung der Leistung der psychosozialen Betreuung wird von der Stadt selbst, im Rahmen des Allgemeinen Sozialdienstes der Abteilung Arbeit und Soziales erbracht. Hier stehen rat- und hilfesuchenden Leistungsberechtigten Diplom-Sozialpädagogen als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt und fördert die Stadt weitere Beratungsstellen und (psycho-)soziale Einrichtungen wie z. B. die Notruf- und Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt und das Frauenhaus Kaufbeuren/Ostallgäu vom Sozialdienst katholischer Frauen e. V., das Frauenhaus, die Fachberatungsstelle für Menschen ohne Wohnung und Arbeit der Herzogsägmühle oder die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen in Augsburg und Schwaben.

Die Suchtberatung wird in Kaufbeuren als ein Angebot des Caritasverbandes Kaufbeuren e. V. vom überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert.

4.2 Einsatz der Haushaltsmittel für Eingliederungsleistungen

Die Jobcenter bekommen einen jährlichen Betrag, den sog. Eingliederungstitel, zur Verfügung gestellt, aus dem sie ihre Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarkpolitik bestreiten müssen. Die Maßstäbe der Verteilung der Gesamtmittel auf die einzelnen Jobcenter richten sich nach der „Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe für die Verteilung der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und der Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Eingl-MV). Auf Basis dieser Verordnung

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erhielt das Jobcenter Kaufbeuren vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Höhe von insgesamt 1.129.595 €, also knapp 30.000 € weniger als im Vorjahr.

Außerdem erhielt das Jobcenter für die Verwaltungskosten einen Betrag in Höhe von 1.665.223,00 zugewiesen (2014 waren es noch 1.735.243 €). Da dieser Betrag zur Deckung der Verwaltungskosten nicht ausreichte, mussten 270.000 € (rund 24%) aus den Eingliederungsleistungen in den Verwaltungshaushalt übertragen werden. Demnach ergaben sich für das Jobcenter Kaufbeuren ein verbleibender, tatsächlicher Betrag in Höhe von 859.595,00€ für die Erbringung von Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jahr 2015. Zum Jahresende konnte eine Ausschöpfung der Eingliederungsmittel von über 90 % erreicht werden.

Bei der Mittelverwendung ist auf einen bedarfs- und zielgenauen Einsatz zu achten. Dies erfordert einerseits eine akribische Planung um die übertragenen finanziellen Mittel möglichst vollständig auszuschöpfen, andererseits muss trotz umfassender Mittelplanung auf Flexibilität geachtet werden, um kurzfristig und angemessen auf Änderungen und Bedürfnisse der Interessensgruppen reagieren zu können.

Ein bedeutendes Mittel der Flexibilität sowohl hinsichtlich der Finanzplanung als auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Maßnahmeninhalte ist der sog. „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ i. S. d. § 45 Abs. 4 SGB III. Er erlaubt es dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst, eine – zuvor mit der Fachkraft Vermittlung grob vereinbarte – Maßnahme auszuwählen.

Generell stellen die Aktivierung und Qualifizierung wichtige Ansatzpunkte der Arbeit des Jobcenters mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dar. So wird sozial benachteiligten Jugendlichen durch Unterstützung des Jobcenters eine Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen ermöglicht.

Erwachsenen Leistungsberechtigten bietet das Jobcenter Kaufbeuren bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Förderung der beruflichen Weiterbildung nach §§ 81 ff. SGB III. Zwar sind derartige Maßnahmen oft vergleichsweise teuer, allerdings lohnt sich die Investition in diesen Bereich, da das Jobcenter hier konkret auf die individuellen Wünsche des Leistungsberechtigten und ggf. des Arbeitgebers eingehen und so seinen Beitrag zur Minderung des Fachkräftemangels leisten kann.

Von eher geringerer Bedeutung bei der Verteilung der Eingliederungsleistungen sind die Förderinstrumente des Vermittlungsbudgets nach § 44 SGB III und der Freien Förderung nach § 16f SGB II.

4.2.1 Maßnahmen aus Eingliederungsleistungen

Wie dargestellt sind Maßnahmen zur Aktivierung und Stabilisierung ein wichtiges Instrument der strategischen Vermittlungsarbeit im Jobcenter Kaufbeuren. Erst wenn diese Basis bei den leistungs- berechtigten Personen geschaffen ist, lassen sich darauf aufbauende Maßnahmen zur Heranführung und/oder Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zielführend einsetzen.

Grundsätzlich stehen alle Maßnahmen allen Leistungsberechtigten, unabhängig von Alter, Geschlecht oder sonstiger persönlicher Merkmale offen. In der Vergangenheit hat sich aber in einigen wenigen Maßnahmen eine Spezialisierung der Zielgruppe als sinnvoll erwiesen, da hierdurch beispielsweise eine konzentrierte Ansprache bestimmter (allgemein gültiger) Problemlagen oder Interessen erreicht werden kann. So legte das Jobcenter Kaufbeuren neben den Anforderungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten seinen Fokus bei der Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsmaßnahmen die Vorgaben und grundsätzlichen Ziele des Staatsministeriums zur bayerischen Arbeitsmarktpolitik (siehe hierzu auch unter „Vermittlungs-

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strategische Ansätze“), indem speziell Maßnahmen für Jugendliche, für Menschen mit Migrationshinter- grund für ältere Leistungsberechtigte und für Alleinerziehende umgesetzt wurden.

Aufgrund der Größe und damit verbunden der finanziellen Ausstattung, der geografischen Lage und dem Qualitätsanspruch (hinsichtlich Maßnahmenvielfalt und -durchführung) des Jobcenters Kaufbeuren, kommt es in Kaufbeuren bei den Maßnahmen immer wieder zu Kooperationen mit benachbarten Jobcentern. In diesen Fällen werden Zielgruppen gemeinsam definiert, Maßnahmen zusammen geplant und Teilnahme- plätze vom jeweils anderen Jobcenter eingekauft. In besonderem Maße trifft das auf das benachbarte Jobcenter Ostallgäu zu, mit dem auch im Berichtsjahr verschiedene Maßnahmen durchgeführt wurden.

Ergänzt werden die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch organisatorische Maßnahmen, die im Jobcenter Kaufbeuren die Heranführung und die Vermittlung in Arbeit unterstützen.

Im Folgenden sollen die Maßnahmen zur Eingliederung des Jobcenters Kaufbeuren im Jahr 2015 dargestellt werden, kategorisiert allein nach dem Alter der jeweiligen Zielgruppe (U25/Ü25).

4.2.1 Eingliederung von Jugendlichen unter 25 Jahre

Das Jobcenter Kaufbeuren verfolgt - unabhängig der Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums - seit Jahren das Ziel der Aktivierung aller Jugendlichen in Kaufbeuren. Im ganzen Jahr 2015 wurde im Bereich der unter 25-Jährigen (U25) verstärkt an der Aktivierung der Jugendlichen gearbeitet. So nahm ein Großteil der jüngeren eLb an den unten dargestellten Maßnahmen teil oder war für die Teilnahme vorgesehen.

Teilweise gingen sie noch zur Schule oder standen vor der Aufnahme eines Studiums, einer Arbeit oder eine Ausbildung, was eine Aktivierung dieser Personen ebenso hinfällig machte wie bei denen, wo zunächst die Stabilisierung der Gesundheit im Vordergrund stand. Am Ende des Jahres 2015 (Stichtag 31.12.2015) wies das Jobcenter Kaufbeuren zwar 79 arbeitslose Jugendliche im Leistungsbezug auf. Hiervon nahmen über das Jahr hinweg aber 54 Jugendliche an mindestens einer Maßnahme teil, gingen zur Schule oder einer Ausbildung/Arbeit (geringfügig oder sozialversicherungspflichtig) nach oder standen den Förder- maßnahmen des Jobcenters aufgrund anderer Umstände nicht zur Verfügung (z. B. Elternzeit). In 11 Fällen wurde der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II erst kurz vor dem Stichtag gestellt, so dass tatsächlich mit nur 14 Jugendlichen unter 25 Jahren über das Jahr hinweg keine Aktivierung durchgeführt wurde. Aus diesem Grund kann das Ziel der Aktivierung aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahre auch in 2015 als erreicht angesehen werden.

Aktivierungshilfen für Jüngere (Ahi)

Zielgruppe: Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen Teilnahmedauer: 6 Monate

Maßnahmenart: Maßnahme zur Aktivierung und berufl. Eingliederung Maßnahmenziel(e): Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Bereits seit 2009 und zunächst weiterhin bis August 2016 wird vom Jobcenter Kaufbeuren und dem Bildungsträger Beruflichen Fortbildungszentrum der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH Marktoberdorf die Maßnahme Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 45 Abs.1 S. 1 Nr. 1 SGB III angeboten. Die Aktivierungshilfen sind ein niederschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit multiplen Problemlagen. Die

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Jugendlichen sollen im Rahmen der Maßnahme für eine berufliche Qualifizierung motiviert, an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt und letztendlich eingegliedert werden. Die Aktivierungshilfen werden konkret in den Bereichen Hauswirtschaft, Lagerwirtschaft und Handel angeboten. Die Kosten für die Maßnahme, die Fahrten zur Teilnahme und evtl. Kinderbetreuungskosten werden vom Jobcenter Kaufbeuren übernommen. Im Jahr 2015 wurden zu den Aktivierungshilfen für Jüngere 16 eLb zugewiesen, was die Aktivierungshilfen für Jüngere zu einer festen und oft genutzten Maßnahme im Jobcenter Kaufbeuren macht. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine der Maßnahmen, die gemeinsam mit dem Jobcenter Ostallgäu durchgeführt wird.

ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Zielgruppe: Jugendliche in Ausbildung Teilnahmedauer: Über die Dauer der Ausbildung

Maßnahmenart: § 75 SGB III: Ausbildungsbegleitende Hilfen Maßnahmenziel(e): Ausbildung unterstützende Qualifikation

Die ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützen eine betriebliche Ausbildung, indem sie Inhalte vermitteln, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen. Hierzu gehören Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung der Fachpraxis und -theorie und zur sozialpädagogischen Begleitung. Ausbildungsbegleitende Hilfen (gem. §§ 75 SGB III) werden zeitlich flexibel aber grundsätzlich außerhalb der betrieblichen Ausbildungs-/Qualifizierungszeit durchgeführt. Zuletzt wurde dieses Angebot in Kaufbeuren nicht mehr nachgefragt, weswegen in Anbetracht der begrenzten finanziellen Ressourcen des Jobcenters die Maßnahmen am 31.08.2015 endete und bis auf Weiteres keine Fortsetzung finden wird.

Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)

Zielgruppe: Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche Teilnahmedauer: 3 Jahre

Maßnahmenart: § 76 SGB III: Außerbetriebliche Berufsausbildung Maßnahmenziel(e): Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung

Lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die keine betriebliche Berufsausbildung beginnen können, sollen durch eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (§§ 76ff. SGB III) die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung ermöglicht werden. Bei der BaE im kooperativen Modell – wie sie in Kaufbeuren durchgeführt wird – erfolgt die fachpraktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch einen Bildungsträger begleitet und unterstützt. Das Jobcenter Kaufbeuren übernimmt hier die Maßnahmenkosten und den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung einschließlich des Gesamt- sozialversicherungsbeitrages. Weil eine BaE das Maßnahmenziel Ausbildungsabschluss hat, erstreckt sich die Dauer eines BaE-Zyklus auch entsprechend einer betrieblichen Ausbildung über mehrere Jahre. Über alle in 2015 laufenden Ausbildungszyklen hinweg waren für die Teilnahme insgesamt 36 eLb vorgesehen.

Hiervon wurde in 17 Fällen das Ausbildungsziel nicht erreicht (z. B. Abbrüche aus gesundheitlichen Gründen, wegen fehlender Mitwirkung, wegen Schwangerschaft, wegen Umzugs etc.). In zwei Fällen wurde die Ausbildung erfolgreich absolviert. Die restlichen 18 Jugendlichen nahmen 2015 wie vorgesehen an der Berufsausbildung teil.

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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Zielgruppe: Jugendliche ohne Ausbildungsplatz Teilnahmedauer: Max. 10 Monate

Maßnahmenart: §§ 51 ff. SGB III: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Maßnahmenziel(e): Erlangung von praktischer Berufsorientierung, Kennenlernen von Arbeitgebern und Auszubildenden, Vermittlung in Ausbildung

Die BvB der Bundesagentur für Arbeit setzen bei der gezielten Berufsorientierung, der fachlichen und persönlichen Förderung sowie der nachhaltigen beruflichen Ersteingliederung junger Menschen unter 25 Jahren an. Sie eröffnen ihnen neue Chancen auf dem Weg der beruflichen Qualifizierung indem sie Arbeitgebern und Auszubildende das persönliche Kennenzulernen in einer Qualifizierungsphase ermöglichen, eventuell vorhandene Vorurteile abbauen und ihnen eine berufliche Chance geben zu können. Die maximale Förderdauer der Maßnahme liegt in der Regel bei bis zu zehn Monaten. Das Jobcenter Kaufbeuren hat keine Möglichkeit der direkten Zuweisung zu dieser Maßnahme. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich nach Rücksprache und Entscheidung der örtlichen Agentur für Arbeit, die auch alleiniger

Kostenträger der Maßnahme ist. Jüngere eLb des Jobcenter Kaufbeuren münden in wenigen Fällen in eine BvB, weswegen die Maßnahme hier nach wie vor von geringer Relevanz ist. 2015 nahmen 4 jugendliche eLb an dieser Maßnahme teil.

com.Center

Zielgruppe: Verhaltensauffällige Jugendliche Teilnahmedauer: Max. 6 Monate

Maßnahmenart: § 45 SGB III: Maßnahme zur Aktivierung und berufl. Eingliederung Maßnahmenziel(e): Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Seit vielen Jahren können verhaltensauffällige, jüngere eLb durch individuelle Förderung und Betreuung in der Maßnahme com.Center, angeboten von der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH, an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden. Ziele der Maßnahme sind, eigene Stärken und Kompetenzen kennenzulernen und zu erweitern, sowie theoretisches und praktisches Fachwissen zu erwerben. Abgerundet wird das com.Center durch das Angebot von Betriebsbesichtigungen, Inhalte zur Gesundheitsprävention und zum Ausbau von Schlüsselqualifikationen (z. B. Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Kommunikation). Bei der Maßnahme com.Center handelt es sich um eine Maßnahme, deren Zugang und Finanzierung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 Abs. 4 SGB III) gesteuert und die zusammen mit dem Jobcenter Ostallgäu realisiert wird. Das Jobcenter übernimmt die Maßnahme- und Fahrkosten der teilnehmenden Jugendlichen. Im letzten Jahr haben insgesamt 17 erwerbsfähige Leistungsberechtigte an der Maßnahme teilgenommen bzw. waren für die Teilnahme vorgesehen. Die Erfolge der Maßnahme lassen sich nicht in (Vermittlungs-)Zahlen messen.

Aufgrund der oft schwerwiegenden Einschränkungen und multiplen Problemlagen äußern sich die Erfolge in der verbesserten (psycho-) sozialen Stabilisierung der Jugendlichen nach der Teilnahme. Darauf aufbauend können die Jugendlichen in weiterführende Maßnahmen aufgenommen werden und so näher an den Ausbildungs-/Arbeitsmarkt herangeführt werden. Wegen den erreichten Ergebnissen und dem Bedarf der Zielgruppe an einer solchen Maßnahme wird diese auch 2016 (zunächst bis April 2016) fortgesetzt.

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Einstiegsqualifizierung (EQ)

Zielgruppe: Lernbeeinträchtigte, sozial benachteiligte Jugendliche Teilnahmedauer: Max. 12 Monate

Maßnahmenart: § 54a SGB III: Einstiegsqualifizierung

Maßnahmenziel(e): Erlangung erster praktischer Berufserfahrung, Heranführung an eine Ausbildung Ausbildungssuchende mit erschwerten Vermittlungsperspektiven sollen durch die Förderung eines sechs- bis zwölfmonatigen Langzeitpraktikums mit dem Ziel der Einmündung in Ausbildung unterstützt werden.

Die Vermittlungshemmnisse können hierbei Lernbeeinträchtigungen, soziale Benachteiligung, aber auch eine fehlende Ausbildungsreife sein. Durch das Praktikum erfahren die teilnehmenden eLb erste Praxiserfahrungen zum beruflichen Einsatz in einem Betrieb und sollen idealerweise im Anschluss an die EQ in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis münden. Die Maßnahme wird im Jobcenter Kaufbeuren kaum von leistungsberechtigten Jugendlichen noch von Arbeitgebern nachgefragt. Insbesondere seitens der Arbeitgeber ist zu beobachten, dass eher ein Interesse an längeren Förderungen z. B. einer BaE besteht. So hat im vergangenen Jahr lediglich ein Jugendlicher eine Einstiegsqualifizierung absolviert.

4.2.1.2 Eingliederung von Erwachsenen über 25 Jahre

Maßnahmen für die Zielgruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahre (Ü25) können grundsätzlich drei inhaltliche Richtungen aufnehmen: Sie können einerseits der Stabilisierung der Leistungsberechtigten und der Heranführung an der Arbeitsmarkt dienen, aber auch der fachlichen Qualifikation und/oder der Vermittlung. Das Maßnahmenportfolio der Stadt Kaufbeuren umfasst alle drei Bereiche. Die konkreten Maßnahmen, angeboten vom Jobcenter Kaufbeuren, setzen sich für das Jahr 2015 wie folgt zusammen:

Berufsbezogener Sprachkurs

Zielgruppe: Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund Teilnahmedauer: 6 Monate

Maßnahmenart: Gefördert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)

Maßnahmenziel(e): Vermittlung von berufsspezifischen Deutschkenntnisse zur sozialen und beruflichen Integration

Der Berufsbezogene Sprachkurs ist ein Kursangebot für alle arbeitsuchenden eLb mit Migrationshintergrund und Sprachdefiziten. Er wurde wie bereits in den Vorjahren durch das Berufsbildungszentrum Augsburg gGmbH (BBZ) in Kaufbeuren durchgeführt und durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Die Kursbestandteile setzen sich zusammen aus: Berufsbezogenem Deutsch- und Fachunterricht, Praktika und Betriebsbesichtigungen. Durch die Teilnahme an diesem Kurs sollen die Teilnehmer sprachlich und fachlich derart qualifiziert werden, dass sie leichter eine Arbeitsstelle finden oder dem Unterricht in einer Weiterbildungsmaßnahme besser folgen können. Hier entstehen dem Jobcenter Kaufbeuren – ausgenommen der Fahrkosten zur Teilnahme – keinerlei Kosten. Die Bedeutung der Sprache hinsichtlich der sozialen und beruflichen Integration von SGB II-Leistungsberechtigten gewinnt Zusehens. Wegen des großen Bedarfs an derartigen Qualifizierungen wurde das Angebot im Jobcenter Kaufbeuren deutlich ausgeweitet. Jahr 2015 nahmen 41 Leistungsberechtigte am berufsbezogenen Sprachkurs teil. Die Resonanz auf die Maßnahme ist weiterhin durchweg positiv: Neben der deutlichen Verbesserung der

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Sprachkenntnisse sind die sehr gute Gemeinschaft unter den Teilnehmern und die noch immer geringe Anzahl der Maßnahmenabbrüche Erfolgsindikatoren.

Kompass

Zielgruppe: Leistungsberechtigte mit Nebenverdienst Teilnahmedauer: 6 Monate

Maßnahmenart: § 45 SGB III: Maßnahme zur Aktivierung und berufl. Eingliederung Maßnahmenziel(e): Ausbau der Nebenbeschäftigung oder Vermittlung in ein

sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

Ursprünglich sollten zusammen mit der deutschen Angestellten Akademie (DAA) Kaufbeuren durch diese Maßnahme die eLb, die Erwerbseinkommen aus Nebenbeschäftigung oder Selbständigkeit haben, bei dem Ziel der vollständigen Beendigung der Hilfebedürftigkeit unterstützt werden. Die Heterogenität der Gruppe und die damit verbundenen unterschiedlichen Anforderungen erforderte eine Trennung der beiden Zielgruppen. Diese wurde 2015 vollzogen, indem sich die DAA weiterhin auf den Bereich mit ihren größten Erfolgen konzentrieren konnte, nämlich die eLb mit Nebenerwerbseinkommen, wohingegen die Zielgruppe in der eigenständigen Maßnahme „Neue Perspektiven (siehe dort) konzentriert und ausgelagert wurden.

Inhaltlich blieb die Maßnahme im Vergleich zu den Vorjahren unverändert: Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen und Coachinggesprächen durch Feedback zu den individuellen Wahrnehmungs- und Verhaltensmustern, Beratung zur Erhöhung der zeitlichen und räumlichen Flexibilität und Optimierung der Bewerbungsstrategie sollte das Maßnahmeziel der Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen erreicht werden. Von Beginn der neustrukturierten Maßnahme am 24.02.2015 und bis zum 23.08.2015 wurden 16 eLb zugewiesen, wovon 8 eLb sozialversicherungspflichtig integriert werden konnten. Die Zuweisung, Teilnahme und Finanzierung erfolgte über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Wegen des aktuell fehlenden Teilnehmerpotenzials, ist aktuell keine Fortsetzung der Maßnahme angedacht.

Neue Perspektiven

Zielgruppe: Arbeitslose mit Nebenverdienst, insbesondere aus nebenberuflicher Selbständigkeit

Teilnahmedauer: 6 Monate

Maßnahmenart: § 45 SGB III: Maßnahme zur Aktivierung und berufl. Eingliederung

Maßnahmenziel(e): Stabilisierung und Erweiterung der Erwerbseinkommen aus der Nebenbeschäftigung

Die Maßnahme bildet die Ergänzung zur Maßnahme „Kompass“ (siehe oben) und richtet sich hinsichtlich der Zielgruppe an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit aktueller Selbständigkeit, die den Lebensunterhalt nicht aus den Einnahmen der Selbständigkeit bestreiten können. Durch die Teilnahme an der Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen die Teilnehmer durch Einzel- und Gruppencoachings dabei unterstützt werden die aktuelle Selbständigkeit gewinnbringend zu optimieren oder bei der Suche nach beruflichen Alternativen unterstützt werden. Oberstes Ziel ist die Beendigung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II. Die Maßnahme begann im März 2015 und wird noch immer nachgefragt und genutzt. Seit Einführung nahmen 20 eLb des Jobcenters Kaufbeuren an der Coachingmaßnahme teil.

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