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Archiv "Gedanken zur ärztlichen Sterbehilfe" (05.09.1974)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen FORUM

Es erscheint nahezu unverständ- lich, daß im Gegensatz zum theolo- gischen Schrifttum die ärztliche Li- teratur so wenig allgemein gültige richtungsweisende Auskünfte zur Frage der Sterbehilfe, insbesonde- re des ärztlichen Beistandes im Sterben des Menschen gibt. Abge- sehen von einer verständlichen Scheu, Gedanken zu diesem The- ma niederzuschreiben, das nach einer noch nicht allzu lange zu- rückliegenden Zeit den Stempel des kritiklosen, zumindest aber nicht ethisch berechtigten Eingrei- fens in das Leben anderer Men- schen und das endende Leben ärztlicher Patienten trug, greift auch heute noch jede Diskussion über diese Frage tief in die Intim- sphäre menschlichen Fühlens, pri- vater und beruflicher Entschlüsse und Handelns ein. Das Problem berührt schon Bereiche ethischer Tabus, weil es für den Arzt in letzter Konsequenz eine Einfluß- nahme auf „Sein" oder „Nicht mehr Sein" bedeutet, andererseits kann die ärztliche Diskussion von vornherein eine strikte Ablehnung zu diesem Thema enthalten.

Wenn jung approbierten Medizi- nern auf dem Wege ihrer wohl im- mer noch als zu lang empfundenen Weiterbildung das Rüstzeug eines Wissens in die Hand gelegt wird, um damit in einem jedem jungen Menschen jeglicher Profession gleichfalls zu lang erscheinenden Erfahrungsprozeß zum Arzt heran- zureifen, sehen sie sich hernach enttäuscht, wenn sie erstmalig mit dem Vorgang eines langen schwe- ren menschlichen Sterbens kon- frontiert werden. Bis dahin noch fast jeder Erfahrung ledig im Um- gang mit Sterbenden, vermissen die Ärzte unseres Nachwuchses nachträglich Lehren und Ratschlä-

ge, die ihnen auf dem Werdegang zu ihrem Beruf entweder vorenthal- ten waren oder denen sie sich mangels hinreichender Lebenser- fahrung und Menschenkenntnis in Zeiten davor zu lange verschlossen hatten.

Es liegt im Wesen ärztlicher Be- trachtung, das Ziel ärztlichen Han- delns und Wirkens zunächst darin zu sehen, die Krankheit zu über- winden, die Gesundheit wieder her- zustellen oder als gewichtigeren Teil ärztlichen Könnens, den mögli- chen Tod, vor allem ein vielleicht qualvolles Sterben von den Men- schen abzuwenden. Wenn damit die Richtung ärztlichen Bemühens, bezogen auf eine lange für vielerlei Krankheiten anfällige Lebenszeit, sich von dem relativ kurzzeitigen Prozeß menschlichen Sterbens ent- fernt, und sich damit als quantitativ lebensorientiert erweist, dürfte ver- ständlich werden, daß Lehre und Erfahrungsvermittlung lebensge- prüfter älterer Ärzte ihrem jungen Kollegen wenig und spät geeignete Richtlinien für ihr Verhalten den Sterbenden gegenüber an die Hand geben können, und daß an- dererseits auch die jungen Leute unseres beruflichen Nachwuchses der Diskussion über diese Proble- me, aber auch dem stillschweigen- den Erfahrungserwerb aus der Sicht ihrer Lebensbetrachtung die- ser Frage aus dem Wege gehen.

So erklärt sich weiter, daß jeder Arzt, teils durch sein Schicksal vor- bestimmt, teils unter Einfluß einer breiten Palette humanitärer Verhal- tensprinzipien, durch persönliche, erziehungsbestimmte, auch religiös und konfessionell orientierte Grundeinstellung zum Leben und Lebenswert, zum Sterben und zum Tode, nicht zuletzt aus einer eige-

Über dieses Thema gibt es relativ wenige Literaturquel- len aus ärztlicher Feder.

Sterben und Tod — denen der Arzt in seinem Beruf so oft begegnet — scheinen eher Themen theologischer und philosophischer Arbeiten zu sein. Doch genügt eine theologische Betrachtungs- weise für den Arzt? Der Ver- fasser meint nein: die Ortho- thanasie, die Sterbenser- leichterung sei eine sittliche Pflicht, der sich der Arzt stel- len müsse.

nen prospektiven Sterbens- und Todeserwartung und -form, schließlich durch seine persönliche berufliche Erfahrung eine individu- elle Einstellung zum Sterben und Tod anderer Menschen und seiner Patienten bezieht. Es überrascht somit nicht, daß wir zu diesem Thema relativ wenige Literatur- quellen aus ärztlicher Feder ken- nen. Der junge Arzt und besonders der Medizinstudent, sollte er die- sen Problemen nachgehen, steht vor großen Schwierigkeiten, sich geeignetes Schrifttum über diese Fragen zu verschaffen. Der medizi- nisch-akademische Unterricht kann mangels Plan und Zeit zur Bewälti- gung des immens angewachsenen Wissenstoffes von oft unterschied- lich relevanter Wichtigkeit das Pro- blem der ärztlichen Sterbehilfe nicht mehr behandeln, und eine le- bens- und gesundheitsorientierte Ausbildung, wie sie heute so sehr erwartet wird, vermag für den an- gehenden Arzt keine geeignete Li- teratur anzubieten. In seinem spä- teren Wirkungsbereich ist der Arzt dann geneigt, eine Richtschnur für seine Einstellung zum Sterben und für die Handlungsweise, im Ster- ben Hilfe zu leisten, teilweise oder ausschließlich in der religiösen Praxis zu suchen, wenn er nicht durch das Miterlebnis jedweder Form des Sterbens erfahrungsge- mäß zwangsläufig auch zu persön- lichen und individuell sehr ver- schiedenen Auffassungen kommen

Gedanken

zur ärztlichen Sterbehilfe

Kurt Jatho

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 36 vom 5. September 1974 2587

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen Sterbehilfe

muß, die ein erhebliches und si- cher anderes Engagement in das menschliche Sterben aufzwingt, als die seelsorgerische Auffassung vom Sterben als abschließender

Lebensvollzug.

Den roten Faden, der sich durch eine Betrachtung der Hilfeleistung im Sterben aus christlich-religiöser Sicht zieht, müssen wir so verste- hen, daß unter Aufrechterhaltung des moral-theologisch wohl fun- dierten Wahrhaftigkeitsprinzips ein im christlichen Glauben sterbender Mensch sein Sterben als Teil und Erfüllung seines Lebens betrachten solle, indem der Glaube die Furcht vor dem Abschied vom Leben er- leichtern möge. Ein solches aus ärztlicher Sicht so verstandenes

„Sterbemodell" hat sicher ein im Sterben noch ansprechbares Be- wußtsein und eine wenig einge- schränkte Rapportfähigkeit zur Voraussetzung. Ein solches Pro- gramm aber hat zu sehr der leben- de, von seinem eigenen Sterben vermeintlich zeitlich noch weit ent- fernte Mensch, wie auch immer er christlich-religiös orientiert sein mag, allein geprägt ohne den Ster- benden, der zu Gedanken über sei- nen Tod, geschweige denn zu ei- ner Stellungnahme, nicht mehr in der Lage ist. Wir, die wir mit zu- nehmendem Lebensalter, zuneh- mender ärztlicher Erfahrung und dem Mehrwissen auch um die äu- ßere Erscheinungsform des Ster- bens uns die Frage nach dem Zu- mutbaren und noch Ertragbaren überhaupt vorlegen müssen, ver- mögen uns kaum einen Eindruck von der emotionellen Verfassung zu verschaffen, wenn der Zeitpunkt des „Abschieds" — von einer „An- kunft" in einer anderen Welt wird selten gesprochen — in greifbare oder schon unmittelbare Nähe rückt, und der nun beschwerliche Weg zum Hades als erlebbare Rei- se ohne Wiederkehr angetreten werden muß. Nicht ohne Grund sollte man diese Formulierung wählen, da sie als gedankliches Symbol für die Abseitigkeit einer für uns Lebende und Beobachten- de kaum erfaßbaren Gefühlslage des sterbenden Menschen gelten

muß. Aus ärztlicher Sicht muß das Sterbenserlebnis als ein Abseitsste- hen vom Leben vor der „mors cer- ta" so elementar anders sein wie alle Emotionen im Leben, solange noch die „hora incerta" ist; denn sonst würden wir nicht das Anders- verhalten besonders emotional ausgestatteter Tiere beobachten können, die sich aus der Sozietät ihrer Spezies und in der Dome- stikation aus der Nähe der für jene auch „beseelte" Lebewesen numi- nos erscheinenden Menschen, mit denen sie ihr Leben geteilt haben, vor einem dunkel erahnten „Veren- den" zurückziehen.

Sehen wir von dem plötzlichen Tod ab, dem häufigen Tod im Straßen- verkehr, dem Tod durch Herz- schlag, durch Gehirnschlag, bei dem der Zeitpunkt einer „mors cer- ta" fast nie ins Bewußtsein getre- ten ist, und bei dem weder ärztli- che und geistliche Sterbehilfe ge- leistet werden konnte, so verbleibt dem Arzt noch eine große Zahl an- ders und schwerer sterbender Menschen zur ärztlichen Hilfelei- stung. Vermögen wir das so oft postulierte Gleichheitsprinzip einer diesseitigen Welt, von welcher ideologischen Provenienz auch im- mer diesem Prinzip das Wort ge- sprochen wird, im Sterben nicht mehr zu erkennen, so muß sich der Arzt die Frage vorlegen, ob nicht schon das schwach oder kaum er- lebte Sterben das Geschenk der Natur oder auch fast die vom Schicksal erteilte Gnade eines nicht erlebten Todes ist.

Es ist sicher oft möglich und mora- lisch wie ethisch vertretbar, daß bei einer nicht fühl- und nicht sichtbaren malignen Geschwulst das Wort „Krebs" oder der Begriff der Bösartigkeit vorenthalten wer- den kann und soll, um den mehr vom Arzt als irgendeiner anderen Person so häufig miterlebten grau- samen seelischen Zusammenbruch dem Sterbenden zu ersparen.

Wenn so häufig, wie in einem vom Verfasser vertretenen medizini- schen Fachgebiet, bei einem außen sichtbarwerdenden bösartigen Lei- den (der Handspiegel spielt als

Krankenbettutensil eine große Rol- le, und eine noch so geschickte Konfiszierung dieses Gegenstan- des würde jeden Verdacht eines le- tal erkrankten Patienten nur noch festigen) ein durchgebrochenes Neoplasma sich fortentwickelt, ver- bunden noch mit zunehmender Atemnot, mit schwer zu beherr- schenden Schmerzen, dann ahnt auch der Patient, daß er am Schei- deweg seines Lebensschicksals steht. Wieweit dann der Mensch als Moriturus einer für uns unfaßlichen Selbsttäuschung erliegt, die zu- nächst Tag für Tag das vorausahn- bare Sterbenserlebnis hinaus- schiebt, was der Vorenthaltung der am Krankenbett so oft und ein- dringlich geforderten Wahrheit gleichzusetzen wäre oder eine sich uns verschließende Resignation Platz gegriffen hat, vermögen wir sehr oft nicht mehr zu ermessen.

Die Resignation jedoch, schon im vollen Leben immer eine negative Gefühlsbilanz, im Sterben verge- sellschaftet mit bis zur Unerträg- lichkeit zunehmenden Schmerzen, darf das Sterbenserlebnis nicht auch noch bis zum Schwinden der Sinne bestimmen.

Wenn wir einerseits die ärztliche Pflicht haben, und wirksame Mittel besitzen, einmal die Persuasion, zum anderen geeignete pharmako- logische Substanzen, schwerst kör- perliche Schmerzen, seelisches Leid und Sterbenserlebnis auszu- schalten, sollte der Arzt sich nicht gehemmt sehen, das somatische Sterben vom schmerzhaften und qualvollen Erlebnis des Abschiedes vom Leben zu trennen. Es erfordert ein außerordentlich feines Finger- spitzengefühl und ein gerütteltes Maß an ärztlicher Erfahrung und Wissen um das Sterben, um auf dem Pfad zwischen Diesseits und Jenseits zu bleiben, und um sich nicht vor sich selbst und vor ande- ren dem Vorwurf der Annäherung an die Euthanasie auszusetzen.

Das Narkotikum will um diese Zeit und Stunde entschlossen und wei- se, also mit optimaler Wirksamkeit gehandhabt sein. Hier sollte der Arzt nicht erst in einem jahrelan-

2588 Heft 36 vom 5. September 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Sterbehilfe

gen — sozusagen tabuistischen — Alleingang seine oft nur bescheide- ne Erkenntnis suchen müssen, son- dern zu diesem Thema sowohl mit gleicherfahrenen als auch ange- henden jungen Berufskollegen das Gespräch führen können. Der

„schöne Tod", den nur wir Leben- den so bezeichnen, wenn das Sterben kurz und schmerzlos war, ist eben nicht die Euthanasie, son- dern die Orthothanasie aus ärztli- cher Sicht. Das Sterben unserer Patienten erfordert mehr Präsenz und Engagement des Arztes und seiner Mitarbeiter am Krankenbett, als es in den oft unpersönlichen seelisch-sterilen, dafür aber so sehr gepriesenen mechanistisch- rationell funktionierenden „Ge- sundheitssilos" der modernen Zivi- lisationssozietät der Fall ist. Auf dem Mittelwege der Orthothanasie verstößt kein Arzt gegen seinen hippokratischen Eid, der, im Alter- tum Europas schon wohl formu- liert, das Geben des Todes und das Töten auf Verlangen als ärztli- che Tat ausdrücklich verbietet.

Denn dort heißt es, daß niemanden ein Pharmakon mit tödlicher Wir- kung verabreicht werden und ein ebensolcher Rat nicht erteilt wer- den darf. In Sprache und Schrift lautet der Satz dieses Eides:

>ov

Mac') öE ovöE cpäettaxov oiiösvt atteelg eav6crw,ov oi t iicpw-yipol.tat crudoativ Toviivös.

Wenn unbeschreibliche Schmer- zen, dann Qualen, dann Todes- angst bei vollem Wachbewußtsein über ein nicht mehr erträgliches Maß hinauswachsen — und die Schwelle dessen soll ein Arzt kei- neswegs zu hoch ansetzen — glau- ben wir uns humanitär, sittlich und ethisch im Recht, das von uns si- cher nicht mehr letztlich einfühlba- re Sterbenserlebnis durch eine wohl angemessene, wirksame Se- dierung oder früh einsetzende Narkotisierung vom sterbenden Körper zu subtrahieren.

Etwa ein ergebenes, gefaßtes, ge- lassenes oder würdiges Sterben, würdig dem Sterbevorbild von Christus, ist unter europäisch-zivili- sierten, wenn auch christgläubigen

Menschen sicher die Ausnahme der Regel geworden. Im Sterben sogar noch eine Aufgabe zu sehen, die abschließende Lebensaufgabe, nämlich die einer beispielhaften Bi- lanz des Daseins für die Nachwelt, muß uns als pharisäisch-sophi- stisch dünken und als eine moral- philosophische Erpressung und Nötigung. Die Anerkennung eines gar mit Standhaftigkeit und Tapfer- keit ertragenen Sterbens entstammt der Hybris und Ignoranz der menschlichen Sozietät, der das Le- ben noch gegeben ist und die den Tod noch nicht erahnt hat. Dann stellt sich ja für den Arzt die Frage nach seinem schuldhaften Ver- säumnis, daß er einen in naturge- gebener Somnolenz sterbenden Menschen nicht mit entsprechend wirksamen Pharmaka so weit ins

ECHO

Zu: „Verantwortungsbewußte Elternschaft" Prof. Dr. med.

Hans-Joachim Staemmler, Dr. med. Gustav Wagner und Dr. med. Elfriede Weltzer in Heft 16/1974, Seite 1153 ff.

„Die meisten Frauen in der Bundesrepublik wünschen sich zwei Kinder. Das geht aus einer Befragung von über 3000 Frauen hervor, de- ren Ergebnisse im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT veröf- fentlicht wurden. Während 55 Prozent zwei Nachkommen für die optimale Kinderzahl hielten, wünschten sich 19 Prozent drei Kinder, 10 Pro- zent ein Kind und 1,5 Prozent der Frauen wollten keinen

‚Nachwuchs' haben. Für ,ge- plante Elternschaft' spra- chen sich 84 Prozent der Frauen aus. Doch zeigte sich, daß Wunsch und Wirk- lichkeit oft auseinanderklaf- fen: 64 Prozent gaben an, die Zahl der Kinder geplant zu haben, während jedoch nur 39 Prozent das ‚Planungs- ziel' auch einhielten.

orientierte Bewußsein zurückge- bracht hat, damit dieser nicht doch noch eine Korrektur seiner Lebens- bahn, d. h. seine endgültige Le- bensaufgabe vollziehen kann.

Wir dürfen der Überzeugung sein, daß gerade die dem Sterbenden verbundene Nachwelt dem Gestor- benen als einen der Ihren im Me- moriam ein nicht von Eigennutz und Selbstverherrlichung freies Denkmal setzen will. Bis zum Ster- ben soll das Leben eines jeden Menschen gelebt sein; ob gut oder nicht, bestimmt schließlich das

„Gesetz, nach dem er angetreten ist" und welches mit allen seinen Konsequenzen sehr oft nicht in sei- ner Hand gelegen hat. Zu gift be- stimmten statistisch nicht faßbare Umweltzufälle das Leben und ent- binden den Sterbenden von einem moral-ethischen Postulat, bei vol- len Bewußtsein eine bekennende Lebensbilanz ziehen zu müssen.

Der Arzt soll sich auch dann auf seine sittliche Pflicht der Sterbens- erleichterung, der Orthothanasie, berufen, wenn nach der Gesetzes- lage — meist beachtet, verfolgt und provoziert durch die Nachwelt

— der Sterbende auch bei wieder hergestelltem Wachbewußtsein eine juristisch erwirkte Testa- mentshandlung vollziehen soll, die er dann zweifelsfrei als Zeichen ei- nes definitiv bevorstehenden Le- bensendes deuten muß. Solchen vom schmerzhaft Sterbenden noch erlebten Herzlosigkeiten sollte der Arzt vorzeitig entgegentreten, in- dem er, als Bestandteil einer lang- fristigen Sterbehilfe, auf die Wich- tigkeit und Bedeutung eines recht- zeitig verfaßten Testamentes hin- weist, das in unserer sehr unfall- trächtigen Gesellschaft überra- schend schnell eine Schlüsselstel- lung für das Todeserlebnis einneh- men kann.

Anschrift des Verfassers:

Prof. Dr. med. Kurt Jatho Direktor der HNO-Klinik der Medizinischen Hochschule Lübeck

24 Lübeck

Ratzeburger Allee 160

2590 Heft 36 vom 5. September 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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