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Archiv "Sterbehilfe" (18.09.1998)

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A-2288 (8) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 38, 18. September 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

reagieren, wenn Proteste, die in diesem Lande bei anderen Fragestellungen als Wahr- nehmung gewohnter Rechts- positionen interpretiert wer- den, im Falle der medizini- schen Diskussion derartig kommentiert werden.

Ich hoffe, es gelingt, am Ende Herrn Jung doch zu be- eindrucken: damit nämlich, daß die Diagnostik und The- rapie von Schmerz und Invali- dität erzeugenden Krankhei- ten etwas anders ist als eine Nummer im Lotteriespiel der Mittelverteilung. Vielleicht gelingt es sogar, in der Öffent- lichkeit wieder deutlicher her- auszustellen, daß ärztliches Handeln etwas mit dem Ver- such zu tun hat, Mitmenschen zu helfen und heilen zu versu- chen. Angesichts der zur Zeit laufenden Diskussion um die Honorierung derartigen Han- delns haben wir diese Aspek- te unseres Tuns schon fast völ- lig aus dem Blick verloren.

Prof. Dr. med. Helmut W.

Minne, Am Hylligen Born 7, 31812 Bad Pyrmont

Bewerbungen

Zu dem Leserbrief „Unbesetzte AiP- Stelle“ von Dr. S. Schüling in Heft 30/1998:

Offene Arbeitsfelder genau prüfen

In dem Leserbrief beklagt sich ein Kollege recht bitter, daß er für eine von ihm aus- geschriebene AiP-Stelle auf dem Gebiet der konservati- ven Orthopädie keinen Be- werber findet. Die richtige AiP-Stelle zu finden ist für junge Ärzte in der Tat von größter Wichtigkeit. In diesen eineinhalb Jahren, in denen sie sehr schlecht bezahlt wer- den, sind sie für viele Klini- ken, Praxen oder Institute ge- rade deswegen sehr interes- sant. Die Schwierigkeiten, ei- ne Weiterbildungsstelle zu be- kommen, setzen erst danach ein. Welcher Klinik- oder In- stitutsleiter hat aber ein Inter- esse an einem jungen Assi- stenzarzt, der die „preiswer- te“ AiP-Zeit vielleicht in der

Strahlenphysik, dem anatomi- schen Institut, der Neurochir- urgie oder eben im Bereich der konservativen Orthopä- die verbracht hat. Fast in allen Fällen wird er lieber selbst ei- nen preiswerten AiP einstel- len, der in sehr kurzer Zeit das gleiche leisten wird wie ein so vorgebildeter Vollassistent.

Ich kann nur jedem jungen Arzt raten, genau zu prüfen, welche Arbeitsfelder für ihn noch offen sein werden, wenn er sich für eine bestimmte AiP-Stelle entscheidet. Unter Umständen sollte er lieber ein paar Monate warten, statt sich seine beruflichen Aussichten zu schnell zu verstellen.

Prof. Dr. Uta Bruntsch, Me- dizinische Klinik 5, Klinikum Nürnberg, Flurstraße 17, 90419 Nürnberg

Unbefristeten Vertrag anbieten

Herr Dr. Schüling be- schreibt die Problematik in der Besetzung einer AiP-Stel- le in der konservativen Or- thopädie und scheint verwun- dert, daß es schwierig sein sol- le, eine Assistenzarztstelle zu finden.

Da Herr Dr. Schüling in seinem Leserbrief darauf ver- zichtet, zwischen befristeteter AiP-Stelle und einer Assisten- tenstelle zu unterscheiden, wäre ihm wohl anzuraten, dies auch bei der Stellenausschrei- bung zu tun: Zum Beispiel könnte ein unbefristeter Ver- trag angeboten werden; einzig für die Dauer der ersten 18 Monate könnte wegen der

„AiP-Phase“ eine vorüberge- hende Gehaltsminderung ver- einbart werden. Vielleicht kä- men mehr Bewerber, obwohl der Facharztkatalog für Orthopädie mögliche Bewer- ber wohl eher an Kliniken mit voller Fortbildungsberechti- gung drängt, soweit mir be- kannt auch einen bedeutsa- men „Op-Katalog“ erwartet.

Womit wieder die an diesen Kliniken knappen Assisten- tenstellen zu erwähnen wären.

Dr. med. Michael Holz, Lud- wig-Wörl-Weg 8, 81375 Mün- chen

Sterbehilfe

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Der (mutmaßliche) Wille des Patienten“

von Gisela Klinkhammer in Heft 31–32/1998:

Widersprüchlich

. . . Wo bleiben die vielen anderen Stimmen, die kriti- sche und differenzierte Echos gegeben haben: Viele Ärzte und Bürger machen sich be- gründete Sorgen über diese Entwicklung, auch bei nicht Sterbenden eine Behandlung abzubrechen.

Bei der Vorstellung des Entwurfs der Richtlinie der BÄK zur ärztlichen Sterbebe- gleitung und den Grenzen zu- mutbarer Behandlung (DÄ 20/97) hieß es, es seien keine neuen Gewichtungen vorge- nommen worden. In Ihrem Artikel heißt es aber, die stär- kere Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens des Patienten sei bereits gesche- hen. Eine so offene Wider- sprüchlichkeit trägt nichts da- zu bei, die Glaubwürdigkeit der Bundesärztekammer zu erhöhen.

Ich wünsche mir in Zu- kunft, auch im Namen vieler Kollegen, eine kritischere, differenziertere und ausge- wogenere Kommentierung und Darstellung komplexer Probleme . . .

Dott. Paolo Bavastro, Filder- klinik, 70794 Filderstadt- Bonlanden

Der Wille, nicht das Wohl zählt

Kein Arzt hat die Pflicht oder auch nur das Recht, ei- nen Kranken zu behandeln, der die Behandlung ablehnt.

Soweit es um das Ob der The- rapie geht, schreibt der Wille, nicht das Wohl des Patienten dem Arzt das Gesetz des Handelns vor. Darum hat aber auch kein Arzt das Recht, einen Kranken, der die weitere Behandlung nicht ablehnt, zu töten. Er darf das Leben des Patienten weder durch einen Eingriff verkür- zen noch dadurch, daß er die Therapie einstellt. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt nicht weiß, was der Patient wünscht, und keine Möglich- keit hat, es zu ermitteln.

Denn die Erfahrung lehrt, daß nie der Tod ein ganz will- kommener Gast ist, und da- von ist auszugehen, solange man nicht die Gewißheit hat, daß der Kranke, mit dem man es zu tun hat, den Tod doch willkommen heißt.

Es ist keine Definition des

„lebensunwerten Lebens“

denkbar, die nicht unver- meidlicherweise nach der ei- nen Seite zu weit, nach der anderen zu eng wäre. Den einzelnen Arzt von Fall zu Fall entscheiden zu lassen ist ausgeschlossen. Man würde ihn mit einer Verantwortung belasten, die er gar nicht tra- gen könnte. Jeder Arzt hat das Recht und die Pflicht, dem Kranken, der es begehrt, den Hintritt durch Linderung von Schmerzen und durch Eintrübung des Bewußtseins zu erleichtern. Er darf das auch auf die Gefahr hin (nicht in der Gewißheit) tun, daß die palliativen Maßnahmen, die er trifft, das Ende beschleuni- gen. Diese Gefahr besteht bei jeder Operation. Die Strafan- drohung gegen Tötung auf Verlangen aufzuheben ist nicht möglich. Beschränkt man die Erlaubnis dazu aber auf Fälle, in denen das Ver-

e-mail

Briefe, die die Redaktion per e-mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können indessen nicht veröf- fentlicht werden, es sei denn, sie würden ausdrücklich als

„Leserbrief“ bezeichnet. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße e-mail-Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, e-mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu kürzen. DÄ

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A-2290 (10) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 38, 18. September 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE/BÜCHER

langen von einem Schwer- kranken geäußert wird, dann wird die Gestattung praktisch zu einem odiosen Privileg für die Ärzte, das sie in die Nach- barschaft, wenn auch nicht des Henkers, so doch des Ab- deckers rückt.

Dr. Peter Hawe, Schlehdorn- weg 51, 69469 Weinheim

Genetik

Zu dem „Medizin“-Beitrag „Genetik und mikroassistierte Reproduktion durch intrazytoplasmatische Sper- mieninjektionen“ von Prof. Dr. med.

W. Engel et al. in Heft 31–32/1998:

Keine Anhaltspunkte für erhöhtes Risiko

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Erkenntnisse mutet die Argumentation verschiedener Geschäftsstel- len der „Gesundheits“-Kasse AOK in Niedersachsen gera- dezu grotesk an, die in ihren Ablehnungsbescheiden für die Anträge auf Kostenüber- nahme der intracytoplasmati- schen Spermatozoen-Injekti- on von einem Fehl- bezie- hungsweise Mißbildungspo- tential von weit über 50 Prozent ausgehen. Derartige unfundierte Veröffentlichun- gen über angebliche Mißbil- dungszahlen führen bei den betroffenen Patientenpaaren zu einer deutlichen Verunsi- cherung und zielen darauf ab, die Patienten von derartigen Therapien abzuhalten.

Andererseits suggeriert die Stellungnahme der AOK aber auch, daß Ärzte und Patienten unverantwortlich handeln, wenn sie diese The- rapie dennoch durchführen.

Hier sollten die betroffenen Paare, deren Selbsthilfegrup- pen sowie die behandelnden Ärzte und deren Berufsver- bände derartigen Diffamie- rungen vehement und mit sachlicher Information entge- gentreten.

Auf Anregung der Ar- beitsgemeinschaft „Gynäko- logische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin“ wird derzeit im Rahmen einer pro- spektiven Studie nach stan-

dardisierten Kriterien das Fehlbildungsrisiko von ICSI- Kindern ermittelt und mit ei- nem Kontrollkollektiv aus normalen Schwangerschaften verglichen. Das Ergebnis die- ser Studie dürfte allerdings erst in zweieinhalb Jahren vorliegen.

Bislang liegen auch aus unseren eigenen Daten (ge- netische Fruchtwasserunter- suchung und Nachuntersu- chung geborener Kinder) von mehr als 300 ICSI-Kindern keine Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko für das Auf- treten von Fehl- oder Mißbil- dungen nach intracytoplas- matischer Spermatozoen-In- jektion vor.

Dr. Dr. Ludwig Bispink, Dr.

Thomas Schalk, Zentrum für IVF und Reproduktionsme- dizin, Hannoversche Straße 24, 31848 Bad Münder

Mißbrauch

Gedanken zur Bestrafung von Sexual- tätern:

Empfehlung:

Kastration

Anläßlich der Wiederver- haftung und bei Betrachtung des Lebenslaufes des Gewalt- verbrechers Bernd Büch, der vor Monaten in Düren aus der Strafhaft ausgebrochen war, bei Halle in Sachsen-An- halt mehrere Menschen er- mordet und sexuell miß- braucht hat, frage ich mich, warum nicht über eine Strafe nachgedacht wird, die für so schwerkriminelle Sexualtäter doch auch Therapie ist, die Kastration. Ich meine jetzt die chirurgische Orchid- ektomie, auch ohne Einwilli- gung des Täters.

Man komme mir nicht mit

„menschenunwürdiger“ Be- strafung, ich finde, ein sexuel- ler Mißbrauch von Kindern und Frauen und oft genug auch die Ermordung der Op- fer ist viel menschenunwürdi- ger als die Kastration eines rückfälligen Triebtäters . . .

Dr. med. Chr. Nachtigall, Danziger Straße 5, 66121 Saarbrücken

2. Serie „Classic Care“

Träumen und Entspannen

Annette Bauer: Classic Care.

Tiefenentspannung, Tagträumen und Selbsthypnose. Delta Music GmbH, Frechen, 1998, 3 CDs als Dreierpack mit ausführlichen Be- gleittexten und Anleitungen

Die zweite Ausgabe von

„Classic Care“ liegt nunmehr vor und enthält wiederum drei CDs, die von der Tiefen- entspannung über das Tag- träumen bis zur Selbsthypno- se aufeinander aufbauen. Die ausgewählten und in sich ab- gestimmten klassischen Mu- sikstücke können sowohl zum

„Musikhören“ als sogenannte Vordergrundmusik genutzt werden als auch zum „Mu- sikerleben“ als sogenannte Hintergrundmusik, die ei- gentlich nicht bewußt gehört wird, sondern zur Entspan- nung führen, Gefühle auslö- sen und Phantasie anregen soll. Dr. Annette Bauer, Dozentin der Deutschen Sporthochschule Köln und als Psychotherapeutin in freier Praxis tätig, gibt in zwei Be- gleitheften eine ausführliche Erläuterung zu den wissen- schaftstheoretischen Grund- lagen sowie detaillierte An- leitungen zur speziellen und individuellen Nutzung der CDs: „Tiefenentspannung“

(CD 1) dient der körperlichen und geistigen Erholung, „Tag- träumen“ (CD 2) ermöglicht eine Bereicherung des All- tagserlebens durch positive Gedanken und Gefühle,

„Selbsthypnose“ (CD 3) akti- viert innere Kräfte zur Persön- lichkeitsentfaltung.

Die drei Compactdiscs sind zwar für spezielle Berei- che konzipiert, können aber aufgrund der unmittelbaren Wechselbeziehung fortlau- fend oder zirkulär eingesetzt werden und sind dement- sprechend auch für den je- weils anderen psychischen Zustandsbereich anwendbar.

Jede CD besteht aus drei Musikeinheiten mit zweimal vier und einmal (in der Schlußeinheit) drei Musik-

stücken. Unabhängig von der speziellen Zielsetzung leitet das erste Musikstück immer eine körperliche Entspan- nung ein. Das letzte Musik- stück dient der „Zurücknah- me“, dem „Aufwachen“.

Der Einsatz der zweiten Serie „Classic Care“ wird An- wendung im Rahmen gesund- heitlicher, präventiver, thera- peutischer und rehabilitativer Maßnahmen finden, vor al- lem auch in psychosomati- schen oder psychotherapeuti- schen Einrichtungen. Die Musiken sind ebenso geeig- net für den Wartezimmerbe- reich und/oder Behandlungs- maßnahmen in (zahn-)ärztli- chen oder psychotherapeuti- schen Praxen, in Kreiß- und

Operationssälen. Für den pri- vaten Bereich bietet sich die Möglichkeit zum Erlernen spezieller psychischer Regu- lationstechniken.

Neben viel Mozart weist die Palette von Brahms’ Wal- zer über Händels Wassermu- sik bis hin zu Beethovens Vio- linenromanze Bekanntes und Beliebtes auf, was ein Musik- herz „höher schlagen“ läßt.

Da diese Musikauswahl in be- ster Aufnahmequalität ein Genuß im Sinne von Musik- hören ist, eignet sich die- ser „klassische Dreipack“

auch als Geschenk für Mu- sikliebhaber, zumal das Ver- gnügen sehr preiswert ist.

Der Dreierpack kostet etwa 25 DM.

„Classic Care“ – Tiefen- entspannung, Tagträumen und Selbsthypnose mit Musik – ist bei Delta Music GmbH, 50226 Frechen, Postfach 40 07, im Fachhandel und Kaufhäusern erhältlich.

Ursula Petersen, Frechen

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