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Archiv "Künftig drei Versorgungsstufen" (08.10.1987)

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Academic year: 2022

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Das Bett im Krankenhaus

DM je Tag Stand 31.3.1987 Zweibett- zuschlag Einbett- zuschlag

Allg.

Pflegesatz

öffentliche hei- private gemein-

nützige Krankenhausträger

Gude' dg

Der höchste allgemeine Pfle- gesatz muß in Kliniken mit öf- fentlicher Trägerschaft auf den Tisch gelegt werden. Den mit Abstand niedrigsten Satz wei- sen die Privatkliniken auf Aus Bund und Ländern

Pharma-Büros verstärkt in Bonn

MAINZ/BONN. Die Me- dizinisch Pharmazeutische Studiengesellschaft e. V.

(MPS) und die Paul-Martini- Stiftung e. V., beide bisher in Mainz, verlegen ihre gemein- same Geschäftsstelle zum 1.

April 1988 nach Bonn-Bad Godesberg (Dreizehnmor- genweg 44-46, 5300 Bonn 2).

Die MPS wird von den sieben umsatzstärksten forschenden pharmazeutischen Firmen der Bundesrepublik getragen und ist seit mehr als 25 Jah- ren aktiv. Seit Oktober 1975 ist Prof. Dr. rer. pol. Frank E. Münnich (50) Hauptge- schäftsführer der MPS und der Paul-Martini-Stiftung (als Nachfolger des in den Ruhe- stand getretenen Prof. Dr.

med. Helmuth Kleinsorge, Neustadt-Haardt/Wein- straße).

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI), Sitz: Frankfurt/

Main, Karlstraße 21, ist mit einem Verbindungsbüro in der Bonner Schumannstraße (zugleich Geschäftsstelle des Landesverbandes Nordrhein;

Geschäftsführer: Dr. Wilhelm Braun) bereits seit mehr als zehn Jahren in der Bundes- hauptstadt präsent. EB

„Arzneimittelgesetz rasch ändern!"

BONN/MÜNCHEN. Für eine rasche punktuelle Ände- rung des Arzneimittelgeset- zes (AMG) — unabhängig von der Strukturreform — hat sich die Interessengemeinschaft Generika e. V. (IGG) ausge- sprochen. Die Praxis der Zweitanmelderregelung —

§ 24 a AMG '86 — habe sich zum Nachteil des „nachsto- ßenden Wettbewerbs" und der Generika-Hersteller (meist mittelständische Be- triebe) ausgewirkt. Es sei ein- deutige politische Absicht bei der Novellierung des Arznei- mittelgesetzes gewesen, daß

für frühere Zulassungsanträ- ge altes Recht und für neue Zulassungsanträge nach dem 22. August 1986 (Inkrafttre- ten des Arzneimittelgesetzes) das novellierte AMG gelten solle. Dies sei aber formal nicht sauber in das Gesetz ge- schrieben worden — mit „ka- tastrophalen Auswirkungen für den gesamten Markt".

Den großen lizenzführen- den Arzneimittelfirmen wird vorgeworfen, mit dieser

„Gesetzeslücke" ein „pro- bates Mittel" gefunden zu haben, um das politische Wollen des Gesetzgebers zu

„unterlaufen" und einstwei- lige Anordnungen zu erzwin- gen. Dadurch werde ein „of- fener Preiswettbewerb" für etwa 100 wichtige Arznei- mittel um mindestens fünf bis zehn Jahre hinausgezögert, falls der Gesetzgeber den von der IGG monierten § 24 a AMG '86 nicht umgehend korrigiere. Nach Schätzun- gen des Bundesgesundheits- amtes sind rund die Hälfte der beim Berliner Amt vor dem Stichtag eingereichten Zulassungsanträge durch Rechtsprechung betroffen.

Zur Zeit sind beim BGA rund 6000 Anträge anhängig, davon allein 300 Anträge, die direkt auf eine Vorzulassung

Bezug nehmen. Die IGG schätzt, daß die Krankenkas- sen infolge des „verhinderten Marktzutritts" von Generi- ka-Herstellern ein Einspar- potential von mindestens 500 Millionen DM nicht nutzen könnten. Für allein 19 um- satzrelevante Substanzen lie- gen Zulassungsanträge für Generika vor, die vor dem 22. August 1986 eingereicht worden sind. Die Erstanmel- der-Arzneimittel machen (ohne Konkurrenz durch Ge- nerika) einen Gesamtumsatz der Krankenkassen von 1,3 Milliarden DM aus. HC

Sana- Kliniken expandieren

MÜNCHEN. Die vor 12 Jahren von 22 privaten Kran- kenversicherungs-Gesell- schaften gegründete Sana- Klinik-Gesellschaft mbH (Mozartstraße 15, 8000 Mün- chen 2) expandiert weiter:

Zum 1. Oktober übernahm sie das Management des bis- her von der Stadt Ulm getra- genen Rehabilitationskran- kenhauses Ulm; außerdem übernimmt sie 50 Prozent des Gesellschaftskapitals, das von 50 000 DM auf eine Mil- lion DM aufgestockt wird.

Das Ulmer Krankenhaus verfügt zur Zeit über 224 Akutbetten (157 Betten im Bereich der Orthopädie, da- von 50 für Querschnittge- lähmte, und 67 weitere Bet- ten in der Neurologischen Klinik). Mit der Akutklinik ist eine Einrichtung zur be- ruflichen Rehabilitation mit 80 Plätzen verbunden. Sana, die inzwischen fünf Kliniken betreibt (in Hamburg, Wild- bad/Schwarzwald, München- Solln, Hürth bei Köln und Stuttgart), verfügt mit der Übernahme des Ulmer Klini- kums erstmals über ein Kran- kenhaus der Maximalversor- gung, das zugleich als Akade- misches Krankenhaus mit der Universität Ulm kooperiert.

Die Pflegesätze im Bet- tenbereich für Querschnittge- lähmte liegen zwischen 313 und 475 DM. EB

Künftig drei

Versorgungsstufen

SAARBRÜCKEN. Das neue Saarländische Kranken- hausgesetz, das kürzlich mit den Stimmen der SPD-Mehr- heitsfraktion und gegen die Stimmen der CDU/FDP-Op- position verabschiedet wor- den ist, unterteilt die Kran- kenhäuser erstmals in drei Versorgungsstufen (Versor- gungsauftrag). Dabei werden für die drei Stufen die jeweili- gen Bettenzahlen auf den einzelnen Stationen und die Ausrichtung der Abteilungen vorgegeben. Die Hauptfach- abteilungen wurden auf 100 Betten begrenzt.

Separate Privatstationen dürfen nicht mehr eingerich- tet werden, bestehende sind aufzulösen. Die kirchlichen Krankenhausträger sind von den Bestimmungen zur inne- ren Struktur freigestellt, zu- gleich aber verpflichtet, in ei- gener Zuständigkeit Rege- lungen zu treffen, „die den Zielen dieser Vorschriften entsprechen". Die katholi- schen Krankenhausträger ha- ben bereits vergleichbare Ordnungen beschlossen.

Künftig werden die

„Saarländische Kranken- hauskonferenz" und eine

„Investitionskonferenz" das zuständige Ministerium bei der Krankenhaus- und Inve- stitionsplanung beraten. Zu dem Kreis der unmittelbar Beteiligten, die in der Inve- stitionskonferenz zusammen- wirken, zählen nur die Kran- kenhausträger und Kosten- träger. Die Ärztekammer ist nur mittelbar in der Kranken- hauskonferenz beteiligt wor- den.

In der vom Landtag ver- abschiedeten Fassung ist der Paragraph zum „Arzt im Praktikum" gestrichen wor- den; danach wäre das Land verpflichtet worden, die not- wendige Zahl von AiP-Stel- len zu garantieren. Die Ärz- tekammer protestierte gegen den Verzicht auf diese Rege- lung und die zu weit gehen- den Vorschriften zur inneren Klinikstruktur. HC A-2680 (24) Dt. Ärztebl. 84 , Heft 41, 8. Oktober 1987

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