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Archiv "Künftig drei Standard-Packungen für Arzneimittel" (06.03.1980)

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83. Deutscher Ärztetag in Berlin

Allgemeine Bedingungen

zur Hotel- und Reiseanmeldung

Annullierung

Die Einbuchung in die ge- wünschte Hotelkategorie wird nach Eingang der Anmeldung vorgenommen und bestätigt.

Bei Abbastellung Ihres Zim- mers bis zum 12. April 1980 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- DM pro Per- son berechnet. Bei Stornierung nach dem 12. April 1980 müs- sen wir außerdem Leerbettge- bühren weiterbelasten, sofern uns vom Hotel aufgrund Ihrer Annullierung solche in Rech- nung gestellt werden. Nach dem 5. Mai 1980 erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf DM 50,- pro Buchung. Letzteres gilt auch bei Nichteinlösung der Gutscheine. Für in Verlust geratene Gutscheine kann kei- ne Erstattung erfolgen.

Nach dem Anmeldeschluß bzw.

nach Ausbuchung der von Ih- nen gewünschten Hotelkatego- rie und Zimmerart besteht kein Anspruch mehr auf dieselben.

Es bleibt dem Deutschen Reise- büro GmbH dann vorbehalten, Zimmer aus einer anderen Ka- tegorie des Angebots zu vermit- teln.

Es gilt ausnahmslos der Ein- gangsstempel der DER-Direk- tion Frankfurt am Main.

Programmänderung

Zusätzliche Kosten, die durch eine Programmänderung ent- stehen, müssen vom Kunden direkt getragen werden. Wählt der Kunde eine andere Unter- bringung als vorgesehen, kann keine Rückerstattung erfolgen. Preis- und Programmänderun-

gen, die aus technischen Grün-

den notwendig werden sollten, muß sich das Deutsche Reise- büro GmbH vorbehalten.

Haftung

Das Deutsche Reisebüro GmbH tritt in jedem Fall nur als Ver- mittler auf und haftet nicht für Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen oder Sachen gleich welchen Ursprungs. An allen Touren usw. beteiligt sich der Reisende auf eigene Ge- fahr. Im übrigen gelten die "All- gemeinen Bedingungen" des Deutschen Reisebüros GmbH.

Ausschließlicher örtlicher Ge-

richtsstand ist Frankfurt am .Main.

Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich von uns bestä- tigt werden.

Frankfurt am Main

im Februar 1980 DER

Das ICC Berlin, dahinter das Ausstellungs- und Messegelände der Stadt Foto: story press

NACHRICHTEN

Künftig drei

Sta nda rd-Packu ngen für Arzneimittel

Die deutschen Arzneimittelherstel- ler werden bis spätestens Ende 1982 ihre Präparate grundsätzlich nur noch in drei (heute acht) nor- mierten Packungsgrößen (klein, mittel, groß) anbieten.

Dies haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversiche-

rung, die Kassenärztliche Bundes-

vereinigung, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie und die Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker nach mehr als dreijähri- gen Verhandlungen vereinbart (DEUTSCHES ÄRZTEBLATI, Heft 8/1980, Seite 434 f.).

Wie die Sprecher der Organisatio- nen anläßlich einer gemeinsamen Pressekonferenz in Bonn (am 22.

Februar) betonten, gilt diese Emp- fehlungsvereinbarung allerdings zunächst nur für feste Medika- mente wie Tabletten und Dragees, die etwa 60 Prozent der auf dem bundesdeutschen Arzneimittel- markt angebotenen Präparate ausmachen.

Für nicht feste Formen wie Sal- ben, Tropfen oder Lösungen soll zu einem späteren Zeitpunkt ver- sucht werden, ebenfalls Richtwer- te zwischen den Beteiligten abzu- stimmen.

Bei der Festlegung der einheitli- chen Packungsgrößen wurden drei Normen aufgestellt, die die durchschnittliche Dauer und In- tensität der Krankheiten berück- sichtigen:

~ N 1 als kleinste Größe ist für den Test der Verträglichkeit eines Medikamentes (bei einem Patien- ten) sowie zur Behandlung von Patienten mit Krankheiten von er- fahrungsgemäß nur kurzer Dauer (beispielsweise Kopfschmerzen);

~ N 2 als mittlere Größe für die Behandlung von Krankheiten mit

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 10 vom 6. März 1980 575

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NACHRICHTEN

durchschnittlicher Dauer (zum Beispiel Infektionen);

...,. N 3 für die Behandlung lang- wieriger und chronischer Erkran- kungen (etwa Zuckerkrankheit).

Die Empfehlungsvereinbarung gilt zunächst nur für den ambulanten Bereich und nur für feste Arznei- mittel, die oral eingenommen werden.

ln der Umstellungsfrist wird es künftig die herkömmlichen Pak- kungen neben den drei normier- ten Packungsgrößen geben. Ziel der gemeinsamen Vereinbarung ist es, dem Arzt zu helfen, thera- piegerechte Verordnungen zu re- zeptieren, das Ausstellen von Re- zepten zu vereinfachen und die Bürokratie auf ein Minimum zu be- schränken.

Andererseits hofft man auch, durch normierte Packungsgrößen die "Arzneimittelhalde" (der Bun- desverband der Betriebskranken- kassen rechnete diese 1977 auf ein Gesamtvolumen in Höhe von zwei Milliarden DM hoch) abzu- bauen und den verschreibenden Ärzten den Überblick über das Arzneimittelangebot zu erleich- tern.

Die pharmazeutische Industrie rechnet damit, daß künftig rund 10 000 bis 15 000 Packungen ge- ändert werden müssen. Zumindest in der Phase der Umstellung müß- te die Industrie deswegen mit er- höhten Kosten rechnen (Neuan- schaffung oder Änderung der Her- stellungs- und Packungsmaschi- nen, Beschaffung von neuem Packmaterial, Lagerkosten u. a.).

Langfristig erhoffen sich jedoch die Beteiligten eine kostendämp- fende Wirkung infolge der jetzt be- schlossenen Standardisierung.

Die einzelnen pharmazeutischen Unternehmen sind zwar nicht an die Empfehlung gebunden, doch rechnet der Pharma-Bu ndesver- band, daß "die Hersteller unter Wettbewerbsdruck generell der Empfehlung folgen werden". HC

Bundesregierung attackiert Ersatzkassen wegen der Zuschüsse zum Pflegesatz

Im Rahmen der Krankenhauspfle- ge gewähren die Ersatzkassen bei Inanspruchnahme eines Ein- oder Zweibettzimmers zum allgemei- nen Pflegesatz einen Zuschuß.

Diese Praxis verstößt nach Ansicht der Bundesregierung gegen das geltende Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversiche- rung. Aus diesem Grunde sei das Bundesversicherungsamt in Ber- lin aufgefordert worden, zu über- prüfen, ob die Leistungsgewäh- rung der Ersatzkassen bei statio- närer Behandlung durch das gel- tende Recht abgedeckt sei.

Zuschüsse oder Geldleistungen - so die Begründung der Bundesre- gierung - stellten einen Verstoß gegen das die gesetzliche Kran- kenversicherung prägende Sach- leistungsprinzip dar. Die Kranken- kasse entspreche ihrer Leistungs- pflicht, indem sie den allgemeinen Pflegesatz an das Krankenhaus entrichte. Dieser umfasse auch die medizinisch und pflegerisch erfor- derliche Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Zu- schüsse oder Geldleistungen sei- en auch im Hinblick auf das Wirt- schaftlichkeitsgebet kaum vertret- bar. Im übrigen entspreche dies auch der ständigen Rechtspre- chung des Bundessozialgerichts

(BSG), Kassel. HC

Kommunale

Krankenhäuser erhalten Milliarden-Subventionen

Rund eine halbe Milliarde DM steuern die Landkreise und Ge- meinden jährlich zu den laufenden Betriebskosten der kommunalen und freigemeinnützigen Kranken- häuser bei, obgleich das Kranken- hausfinanzierungsgesetz (KHG) von 1972 und die am 1. Januar 197 4 in Kraft getretene Bundes- pflegesatzverordnung vollkosten- deckende Pflegesätze garantie-

576 Heft 10 vom 6. März 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT

ren. Darüber hinausgehende öf- fentliche Zuschüsse zu den Be- triebskosten sind nicht vorgese- hen. Aus einer Umfrage des Deut- schen Städtetages, Köln, ergibt sich, daß seit 1974 jährlich etwa der gleiche Betrag ungedeckter Krankenhaus-Betriebskosten von den Trägern aufzubringen war, insgesamt bis 1978 also rund 2,5 Milliarden DM.

Der überwiegende Teil dieser Summe entfällt auf Krankenhäu- ser in kommunaler Trägerschaft Die Betriebskostenzuschüsse be- lasten die Etats von Gemeinden und Kreisen zusätzlich. Der Städ- tetag warf den gesetzlichen Kran- kenkassen vor, sie seien bei den Verhandlungen um die Pflegesatz- höhe nicht bereit, insbesondere die von den Krankenhäusern ge- forderten Pauschalanteile für ln- stand haltu ng und Instandsetzung zu akzeptieren, was dann zwangs- läufig zu Nachbewilligungen von Haushaltsmitteln aus Steuergel-

dern führe. EB

Caritas: Psychisch Kranke brauchen dringend Hilfe

Der Deutsche Caritasverband, Freiburg, befürchtet, eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen könne wegen Kompe- tenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern auf der Strecke blei- ben. Die Länder lehnten es aus verfassungsmäßigen Bedenken ab, einem Modellprogramm des Bundes zuzustimmen, da sie selbst für das Gesundheitswesen zuständig seien. Der Caritasver- band appellierte an alle Verant- wortlichen, nach Wegen zu su7 chen, um unter Wahrung der Län- derkompetenz die vom Bund be- reitgestellten Mittel vor allem für eine Verbesserung der ambu lan- ten und lebensbegleitenden Dien- ste zu verwenden. Hier sei "die Not am größten" sowie die Förde- rung und finanzielle Sicherung vorrangig. Auf keinen Fall dürfen sich die Bundesländer dieser Ver- antwortung entziehen. WZ

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