Haftet die PTA für Schäden, die sie in der Apotheke verursacht hat?
Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsge
richts haften Arbeitnehmer bei Vorsatz immer und bei grober Fahrlässigkeit in der Regel.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf
geteilt. Bei leichter Fahrlässigkeit muss der In
haber den Schaden tragen.
Leichte Fahrlässigkeit ist alles, was jeder noch so aufmerksamen PTA passieren kann: etwa, dass sie mit dem Kittelärmel ein Gefäß umreißt.
Mittlere Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird und der Schaden bei sorgfältigem Arbei
ten vermeidbar gewesen wäre. Voraussetzung für eine Haftung ist zudem, dass der Schaden nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung abgedeckt ist.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird meist auch geprüft, in welchem Verhältnis das Gehalt zur Schadenshöhe steht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird die Haftung oft auf ein Mo
natsgehalt beschränkt, bei grober auf drei Mo
natsgehälter. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht! Wer also mit teuren Medikamenten arbeitet oder Schlüssel für eine Schließanlage verwaltet, sollte sich mit der Apothekenleitung über eine Versicherung informieren, deren Kosten der Arbeitgeber übernimmt.
BERUFSPOLITIK NACHGEFRAGT
Die Sache mit dem Personaleinkauf In vielen Apotheken ist es üblich, dass das Apothekenpersonal zu vergünstigten Bedin
gungen einkaufen kann. Wie hoch diese Ver
günstigung ausfällt liegt im Ermessen des Chefs. So kann dieser bestenfalls Einkaufspreis plus Mehrwertsteuer gewähren, aber manche sagen auch: Verkaufspreis minus XX %. Was Sie dann einkaufen liegt in Ihrem ganz per
sönlichen Ermessen, angefangen bei OTC bis hin zu Körperpflegemittel und Kosmetika. Die Abrechnungsmodalitäten ob liegen dem Apo
thekenleiter; er kann beispielsweise ein „Na
menskonto“ des Mitarbeiters laufen lassen, ich selbst habe auch schon „Büchlein führen“
erlebt, das dann vom Chef abgezeichnet wurde.
Das Ganze ist wichtig, da dieses dann auch steuerrechtlich entsprechend angegeben wer
den muss. In manchen Apotheken wird direkt abgerech net, manch Angestellter erhält eine Monatsrechnung, aber auch ein „Ansammeln“
von Ein käufen ist möglich, Zahlung dann wie vereinbart. Wie schon einleitend geschrieben:
Es ist eine Vergünstigung, die der Chef dem Angestellten zukommen lässt. Deshalb wird es häufig auch nicht gern gesehen, wenn man dann für Familie, Freunde und Bekanntenkreis
„einkauft“. Hier sollte man Fingerspitzenge
fühl walten lassen und dieses Entgegenkom
men nicht unnötig strapazieren.
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Unsere Adresse:
Umschau Zeitschriftenverlag,
DIE PTA IN DER APOTHEKE,
Petra Peterle, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, oder per E-Mail an p.peterle@uzv.de
Für welche Schäden haftet eine PTA?
Wieviel Personaleinkauf ist ok?
132 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Oktober 2017 | www.diepta.de
Nina Schackmann BVpta
Vorstandsmitglied Minou Hansen
ADEXA Leiterin Rechtsabteilung
Wir haben Minou Hansen (ADEXA) und Nina Schackmann (BVpta) für Sie gefragt.
Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen
am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter adexa-online.de und www.bvpta.de
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