A 466 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 11|
19. März 2010 Das Institut für Patientensicherheit(IfPS) der Universität Bonn führt im März und April eine Befragung zum klinischen Risikomanagement durch.
Dazu wird ein Fragebogen an alle deutschen Krankenhäuser verschickt.
Unter anderem soll ermittelt werden, wie die Häuser das Risikomanage- ment organisieren, über welche We- ge Risiken gemeldet werden können KLINISCHES RISIKOMANAGEMENT
Bundesweite Krankenhausbefragung gestartet
und wie dann damit verfahren wird.
Darüber hinaus wird erhoben, ob ex- terne Berater beteiligt sind und welche Methoden zur Risikoüber- wachung eingesetzt werden. Ziel des Projekts ist es, den Stand des kli nischen Risikomanagements in Deutschland zu bestimmen. Das IfPS arbeitet dabei eng mit dem Deutschen Krankenhausinstitut zu-
Die Einnahme oraler Kontrazeptiva mag vor al- lem bei älteren Frauen und Raucherinnen mit einem erhöhten Risiko von vaskulären Kompli- kationen einhergehen. Langfristig ist das Ster- berisiko jedoch nicht erhöht. Die jüngste Aus- wertung einer prospektiven Kohortenstudie im
„British Medical Journal“ (BMJ 2010; 340:
c927) deutet sogar auf eine verminderte Ster- berate der Anwenderinnen hin.
Mit 46 112 Frauen, die bis zu 39 Jahre nachbeobachtet wurden, ist die Royal College of General Practitioners’ Oral Contraception Study eine der größten Studien zu den ge- sundheitlichen Auswirkungen oraler Kontra- zeptiva.
Auch wenn während dieser Zeit zwei Drittel von insgesamt 1,8 Millionen Anwendungsjah- ren „verloren“ gingen, zumeist weil die Frauen
oder ihr Arzt den Wohnort wechselten, dürften die jetzt von Philip Hannaford von der Universi- tät Aberdeen vorgestellten Ergebnisse eine ge- wisse Glaubwürdigkeit beanspruchen. Zumal die beiden anderen Studien, die Nurses’ Health Study und die kleinere Oxford Family Planning Association Contraception Study, zu ähnlichen Ergebnissen gekommen waren.
Danach brauchen sich Anwenderinnen ora- ler Kontrazeptiva keine übertriebenen Sorgen zu machen, dass die Hormone ihnen auf Dauer einen Schaden zufügen. Zwar kommt Hanna- ford bei Frauen unter 30 Jahren auf 20 zusätz- liche Todesfälle pro 100 000 Anwenderjahre, und in der Gruppe der 30- bis 39-jährigen Frauen kommen noch einmal vier pro 100 000 An wenderjahre hinzu. Doch im höheren Alter kehrte sich der Trend um: In der Altersgruppe
von 40 bis 49 Jahre gab es 14 Todesfälle we- niger pro 100 000 Anwenderjahre. Bei den 50- bis 59-Jährigen waren es 86 weniger, bei den 60- bis 69-Jährigen 122 weniger und bei den über 70-Jährigen sogar 308 Todes - fälle weniger (jeweils pro 100 000 Anwender- jahre).
Unter dem Strich hatten Anwenderinnen der Pille ein um zwölf Prozent niedrigeres Sterberi- siko. Ob dies real ist, und wenn ja, welches die Gründe dafür sind, ist sicherlich eine müßige Frage, da keine Frau aus diesem Grund zu hormonellen Kontrazeptiva greifen dürfte. Und ob die Ergebnisse für heutige Anwenderinnen gelten, ist keinesfalls garantiert, da sich die Zusammensetzung der oralen Kontrazeptiva seit 1968, dem Beginn der Studie, mehrfach
verändert hat. Rüdiger Meyer
KONTRAZEPTIVA OHNE LANGFRISTIGES STERBERISIKO
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat Gesetzgeber, Kranken- kassen und Hausärzte aufgefordert, die Umsetzung der hausarztzentrier- ten Versorgung nach § 73 b SGB V sofort zu stoppen.
Die Datenschützer sind der Auf- fassung, dass der Schutz des Sozial- und des Patientengeheimnisses bei den beauftragten privaten Dienst- leistern nicht gewährleistet ist und dass die Krankenkassen mehr Daten als gesetzlich erlaubt erfassen. Zu- dem sehen sie das Risiko einer Dis- kriminierung von nichtrentablen HAUSARZTVERTRÄGE
Datenschützer sehen Patientengeheimnis gefährdet
Patienten und durch die kassenbe- zogene Sonderabrechnung eine Ge- fährdung der Datensicherheit bei den IT-Systemen der ambulant täti- gen Ärzte.
Das Hausarztmodell ist nach Auf- fassung des ULD daher verfas- sungswidrig und verletzt die infor- mationelle und medizinische Selbst- bestimmung der Versicherten. Haus - ärzten und Patienten empfiehlt das ULD, nicht an der hausarztzentrier- ten Versorgung teilzunehmen. Aus Datenschutzsicht sei es überfällig, den Wildwuchs bei der Datenver - arbeitung im Bereich des SGB V völlig neu zu regeln. KBr
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Weiter Informationen: www.daten schutzzentrum.de/medizin/gkv/hausarztzentrierte-versorgung2.html Das Hausarztmo-
dell ist aus Sicht der Datenschützer verfassungswidrig.
Foto: picture-alliance/BSIP
sammen, das als Vertrauensstelle für die befragten Kliniken fungiert.
Unterstützt wird das IfPS von der Bundesärztekammer, dem Deutschen Pflegerat und der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft, die gemeinsam zur Teilnahme an der Befragung aufrufen. Die Ergebnisse sollen im dritten Quartal 2010 veröffentlicht
werden. mei