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MEDIENMITTEILUNG Hochspezialisierte Medizin –

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94_23 / BW/ EMT

20. Mai 2011

MEDIENMITTEILUNG

Hochspezialisierte Medizin – Die Kantone machen vorwärts

Das Beschlussorgan bestehend aus den Gesundheitsdirektoren und -direktorinnen von 10 Kan- tonen hat heute wichtige Entscheide in Bezug auf die weitere Konzentration der hochspezialisier- ten Medizin gefällt. In allen sieben vorgelegten medizinischen Bereichen wurden wichtige Mei- lensteine gesetzt. Damit haben die Kantone Ihren Willen zur Konzentration der Spitzenmedizin deutlich zum Ausdruck gebracht.

Hirnschlag – häufigste Behinderung im Erwachsenenalter

Der Hirnschlag ist die dritthäufigste Todesursache in den industrialisierten Ländern und die häu- figste Ursache für eine bleibende Behinderung im Erwachsenenalter. Von den rund 15'000 Pati- enten, welche in der Schweiz jährlich einen Schlaganfall erleiden, benötigen rund 800 Patienten aufgrund der Schwere des Schlaganfalls eine komplexe, hochspezialisierte Behandlung in einer spezialisierten Hirnschlagabteilung – einer sogenannten „Stroke Unit“.

Eine rasche Versorgung dieser Patienten in einer solchen neurologischen Spezialabteilung führt zu einer Verbesserung der Überlebenschancen und zu einer Verminderung von Langzeitschädi- gungen und Invalidität. Qualität ist Gebot der Stunde, deshalb hat das HSM Beschlussorgan ent- schieden, die hochspezialisierte Behandlung dieser Patienten künftig auf acht Zentren zu kon- zentrieren. Zusätzlich wird mit einer flächendeckenden Netzwerkbildung, in welche die Spitäler mit einer abgestuften Hirnschlagversorgung eingebunden werden, die wohnortnahe Versorgung sichergestellt. Von dieser Qualitätsverbesserung profitieren letztendlich alle Hirnschlagpatienten in der Schweiz.

Qualitätsverbesserung für Schwerverletzte

In der Schweiz verunfallen jährlich rund 800 Personen so schwer, dass sie in akuter Lebensgefahr schweben und eine hochspezialisierte medizinische Versorgung benötigen. Die Überlebens- chancen und Langzeitprognosen dieser schwerverletzten Patienten hängen entscheidend von einem umgehenden Transport in ein Krankenhaus ab, welches über die notwendige Infrastruktur und das entsprechende Personal verfügt um die adäquate und prioritätengerechte Versorgung dieser schwerverletzten Patienten während 24 Stunden pro Tag sicherzustellen.

In der Schweiz ist die Zuweisung und Erstversorgung von schwerverletzten Patienten nicht opti- mal geregelt. Der Entscheid des HSM Beschlussorgan die Behandlung von Schwerverletzten künf-

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Seite 2/2 tig auf 12 Zentren zu konzentrieren und die Netzwerkbildung zu fördern, stellt die flächende- ckende Versorgung dieser schwerverletzten Patienten sicher. Dadurch werden unnötige Verle- gungen vermieden und wertvolle Zeit für die optimale Behandlung gewonnen. Dies führt zu ei- ner deutlichen Verbesserung der Betreuung von Schwerverletzten in der Schweiz. Eine optimierte Erstversorgung von Schwerverletzten führt zu einer kürzeren Rehabilitationsphase und somit auch zu tendenziell kürzeren Arbeitsausfällen dieser Patienten. Dadurch können langfristig bedeuten- de volkswirtschaftliche Kosteneinsparungen erzielt werden.

In fünf Bereichen der Neurochirurgie wurde entschieden.

Auch in der Neurochirurgie haben die Kantone starke Signale gesetzt. Das HSM Beschlussorgan diskutierte fünf Bereiche der Neurochirurgie. In allen Bereichen wurden Konzentrationsentschei- de gefällt. Diese betreffen die chirurgische Behandlung der Epilepsie, der ungewollten Bewe- gungen und tiefen Hirnstimulation sowie komplexe vaskuläre Eingriffe im zentralen Nervensystem und die operative Behandlung von seltenen Rückenmarkstumoren. Einzelne dieser hochspeziali- sierten Leistungsbereiche wurden auf wenige Standorte konzentriert. Zudem wurden strenge Auflagen für eine verstärkte Koordination beschlossen, im Hinblick auf eine weitere Reduktion der Leistungserbringer innerhalb eines Zeithorizontes von zwei bis drei Jahren.

Wahlen

Das HSM Beschlussorgan wurde von der Plenarversammlung der Vereinbarungskantone der In- terkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) für weitere zwei Jahre wie- dergewählt. Das Gremium setzt sich aus den Gesundheitsdirektoren und –innen der Kantone Aargau, Basel, Bern, Fribourg, Genf, Graubünden, Luzern, Waadt, St.Gallen und Zürich zusam- men und wird von der St.Galler Regierungsrätin Heidi Hanselmann präsidiert.

Die Mitglieder des HSM Fachorgans wurden für zwei weitere Jahre in ihrem Amt bestätigt. Das Expertengremium wird von Prof. Peter Suter präsidiert.

Auskünfte

Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Vorstandsmitglied der GDK und Präsidentin des HSM Be- schlussorgans, Telefon: 071 229 35 70 / Mobile: 079 778 23 44.

Referenzen

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