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Begründung In der Schweiz sterben im Strassenverkehr jährlich rund 600 Menschen

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M 232/2001 POM 15. Mai 2002 46C

Motion

1751 Pulver, Bern (GFL)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 28.11.01

Vision Zero; Reduktion der Anzahl Verkehrstote im Kanton Bern

Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Strategie für die Reduktion der Anzahl Verkehrsunfälle mit Verletzten und Toten auf den Strassen des Kantons Bern zu entwickeln. Dabei ist das Strassennetz im Sinne der vom schwedischen Parlament verabschiedeten Richtlinie „Vision Zero“ systematisch auf Schwachstellen zu untersuchen und solche zu beheben.

Begründung

In der Schweiz sterben im Strassenverkehr jährlich rund 600 Menschen. Trotz Anstrengungen bleibt damit der Autoverkehr praktisch die gefährlichste tägliche Aktivität.

Die vom schwedischen Parlament 1997 als Richtlinie für die Sicherheitspolitik im Strassenverkehr verabschiedete „Vision Zero“ verlangt einen Paradigmenwechsel in der Verkehrssicherheit: Verkehrstote sind kein unabänderliches Naturgesetz, eine massive Reduktion der Anzahl Verletzten und Toten ist möglich. Mobilität ist möglich, ohne dass Menschen sterben müssen oder schwer verletzt werden.

Heute werden Verkehrsunfälle in der Regel auf menschliches Versagen zurückgeführt: „Er oder sie hätte halt nicht so schnell fahren oder besser aufpassen sollen“. Vision Zero geht hingegen davon aus, dass Menschen auch beim besten Willen immer wieder Fehler begehen. Anstatt auf Schuldvorwürfe wird deshalb auf die Vorbeugung von Fehlern gesetzt: Die Randbedingungen des Strassenverkehrs sind so zu gestalten, dass Fehler verhindert werden oder mindestens keine schweren Folgen haben („Fehlertoleranz“).

Ein Teil dieser Massnahmen betrifft die Ausbildung, die Gesetzgebung und die

Fahrzeugtechnik. Diese Bereiche sind im Wesentlichen nicht in kantonaler Kompetenz. Ein anderer Bereich betrifft aber das Strassennetz. Hier kann der Kanton Bern handeln: das Strassennetz ist systematisch auf allfällige Risikosituationen zu untersuchen und

entsprechende Massnahmen vorzunehmen. Drei Beispiele:

• Bei Ortseinfahrten, bei denen die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduktion nicht sinnlich erlebbar ist, wird durch optische Anreize (z.B. Bäume oder querlaufende Linien auf der Strasse) oder Hindernisse (z.B. Mittelinseln) die Aufmerksamkeit der

LenkerInnen erzwungen und damit eine automatische Geschwindigkeitsreduktion erwirkt. Die Idee: Selbst die korrekteste AutofahrerIn kann übersehen, dass Tempo 50 nötig wäre, wenn der Strassenraum zu höheren Geschwindigkeiten einlädt. Der Strassenraum ist deshalb entsprechend anzupassen.

• Mittelstreifen-Poller können bei gefährlichen Überholverbots-Stellen ein Überholen verhindern.

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• Von LenkerInnen oft übersehene Rechtsvortritts-Situationen werden mit Strassenmarkierungen oder einem Signal markiert.

Nur in Ausnahmefällen sind grössere bauliche Massnahmen nötig, in der Regel genügen einfache Mittel. Besonderes Augenmerk gehört dem Langsamverkehr: die Mobilität von FussgängerInnen, VerlofahrerInnen soll erhöht und nicht eingeschränkt werden.

Antwort des Regierungsrates

"Vision Zero" ist ursprünglich ein in Schweden's Parlament Mitte der Neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts entwickeltes und mit erheblichen finanziellen Mitteln ausgestattetes Programm, welches den Strassenverkehr so gestalten möchte, dass in Zukunft weder Tote noch Schwerverletzte zu beklagen sind.

"Vision Zero" wird nun auch in der Schweiz von offizieller Seite proklamiert. Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verfolgt und propagiert seit zwei Jahren die gleiche Strategie. Die schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) führt im Rahmen von Beratung und Ausbildung Veranstaltungen für Fachleute und Interessierte durch, um die Grundgedanken dieses neuen Sicherheitsdenkens zu verbreiten. Im Februar 2002 wurde die bernische Verkehrskonferenz von der bfu über in der Schweiz geplante Massnahmen zur Umsetzung von "Vision Zero" orientiert.

Auch der Regierungsrat unterstützt Anstrengungen, welche zur Reduktion der Anzahl Verkehrstoten und Schwerverletzten im Kanton Bern beitragen. Die zuständigen Ämter sind bestrebt, im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages und der zur Verfügung stehenden Mittel ihren Beitrag zur Umsetzung von "Vision Zero" zu leisten. Nebst dem Tiefbauamt, welches mit Bau und Unterhalt unserer Strassenverkehrsanlagen betraut ist, leisten die Kantonspolizei und das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einen grossen Beitrag zu einem möglichst sicheren Verkehrsablauf. Die Dienstleistungen des SVSA beinhalten die Zulassung zum Verkehr von Fahrzeugführern und Fahrzeugen sowie die administrative Ahndung von Verkehrsdelikten (u.a. Führerausweisentzug) und die korrekte Signalisation unseres Strassennetzes.

Allerdings liegen wichtige Bereiche, wie dies in der Motion auch festgehalten wird, nicht oder nur sehr bedingt in der Kompetenz des Kantons.

Die Motion beschränkt sich deshalb im Wesentlichen auf Massnahmen entweder baulicher oder signalisationstechnischer Art am bernischen Strassennetz.

Das erste Massnahmenbeispiel schlägt den Umbau von Strassen bei Ortseingängen zwecks intuitivem Erfassen der innerorts einzuhaltenden Höchstgeschwindigkeit vor. Die zuständigen Strassenbau- und Verkehrsfachleute des Kantons ziehen solche Überlegungen bei Strassensanierungen seit Jahren in ihre Projektierungen mit ein und setzen sie, soweit angebracht, auch entsprechend um.

Das zweite Massnahmenbeispiel erwähnt den Einsatz von Mittelstreifen-Pollern bei gefährlichen Überholverbots-Stellen. Auch diese Massnahme ist den Fachleuten bekannt und wird, soweit tatsächlich ein Sicherheitsgewinn zu erwarten ist, entsprechend eingesetzt.

Das dritte in der Motion erwähnte Beispiel geht auf oft übersehene Rechtsvortritts- Situationen ein. Tatsächlich ereignen sich recht häufig Unfälle aufgrund von Vortrittsmissachtungen. Häufen sich solche Missachtungen an der gleichen Stelle, ist Handlungsbedarf vorhanden. Die notwendigen Abklärungen werden kantonsintern in

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Zusammenarbeit von Kantonspolizei (Unfallaufnahme), Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (Analyse, Ausarbeitung und Umsetzung von signalisations- und markierungstechnischen Massnahmen) und des Tiefbauamtes (bauliche Massnahmen im Rahmen eines Um-, Neu- oder evtl. Rückbaus von Strassen) vorgenommen, entsprechende Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet und - wo angezeigt unter Einberzug von Dritten (z.B. Gemeinden, Koordinationsstelle für Umweltschutz, Fachstelle Velo des TBA u.v.a.m.) umgesetzt.

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt, auf dem Kantonsstrassennetz in Zukunft nicht nur punktuell, wie dies heute bereits der Fall ist, sondern periodisch und flächendeckend die Unfallraten zu berechnen.

Sobald dies technisch möglich ist (voraussichtlich ab 2003), werden die Streckenabschnitte mit den höchsten Unfallraten einer detaillierten Analyse unterzogen und entsprechende Sicherheitsmassnahmen ausgearbeitet.

Die Motion wünscht ein besonderes Augenmerk für die Mobilität von Fussgängern und Fussgängerinnen sowie Velofahrern und Velofahrerinnen. Auch zu dieser Forderung hat die Regierung bereits wichtige Zeichen gesetzt. Zwei Beispiele:

- Am 15. September 1999 hat der Regierungsrat das Leitbild Velo genehmigt und es für die kantonalen Behörden als verbindlich erklärt. Mit dem gleichen Beschluss hat der Regierungsrat für die koordinierte Umsetzung des Leitbildes Velo den Fachausschuss Velo eingesetzt.

- Am 9. April 1997 hat der Regierungsrat in einem Schreiben an das (damals zuständige) eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement im Rahmen einer Vernehmlassung zur Teilrevision der Signalisationsverordnung angeregt, die Einführung einer Signalisation Höchstgeschwindigkeit 20 km/h mit Fussgängervortritt in innerstädtischen Bereichen einzuführen. Dies ist nun seit dem 1. Januar 2002 aufgrund des vom Kanton unterstützten Versuches in der Fussgänger und Velomodellstadt Burgdorf in Form der Begegnungszone tatsächlich möglich geworden.

Die Motion enthält zwei Forderungen, die unterschiedlich beurteilt werden können. Den ersten Satz der Motion empfiehlt der Regierungsrat zur Annahme und zur Abschreibung.

Die Stossrichtung des zweiten Punkts der Motion wird vom Regierungsrat bereits seit Jahren verfolgt und grundsätzlich unterstützt. Der Regierungsrat wird Kleinprojekten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, beispielsweise im Strassenbauprogramm 2003 - 2006 eine hohe Priorität beimessen.

Aufgrund der dargelegten Aktivitäten erachtet der Regierungsrat - dies auch im Lichte der Beschlüsse des Grossen Rates zur dauerhaften Sanierung der Kantonsfinanzen - weitergehende Schritte als nicht angebracht. Er ist aber bereit, im Einzelfall alle Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.

Anträge: Punkt 1: Annahme und Abschreibung Punkt 2: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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