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Begründung: Die Kantonspolizei Bern benutzt für die Datenabfrage auf polizeirelevanten Datenbanken ein spe- zielles Angebot des EJPD

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Sitzungstitel7 2015.RRGR.949 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Vormittag), 2. Juni 2016

Polizei- und Militärdirektion

51 2015.RRGR.949 Postulat 253-2015 Rudin (Lyss, glp) Wettbewerb bei der Beschaffung von Smartphones ermöglichen

Vorstoss-Nr.: 253-2015

Vorstossart: Postulat

Eingereicht am: 25.09.2015

Eingereicht von: Rudin (Lyss, glp) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 1

RRB-Nr.: 348/2016 vom 16. März 2016

Direktion: Polizei- und Militärdirektion

Wettbewerb bei der Beschaffung von Smartphones ermöglichen

Der Regierungsrat wird gebeten, beim zuständigen Amt im EJPD eine Sicherheitsanalyse von Android-Betriebssystemen durchführen zu lassen mit dem Ziel, für die Beschaffungen von Smartphones einen grösseren Wettbewerb zu ermöglichen.

Begründung:

Die Kantonspolizei Bern benutzt für die Datenabfrage auf polizeirelevanten Datenbanken ein spe- zielles Angebot des EJPD. Dieses bietet Informationssysteme für Polizeicorps und betreibt national und international vernetzte Fachanwendungen. Der Polizist kann mit einem Smartphone über das gesicherte EJPD-Portal auf diese Anwendungen zugreifen. Dies macht die Arbeit unserer Polizisten effizienter und modern.

Basierend auf einer alten Sicherheitsanalyse des EJPD werden diese Anwendungen nur für das Apple-Betriebssystem iOS angeboten. Diese Vorgaben der Bundesverwaltung sind für die kantona- len Polizeicorps zwingend einzuhalten. Dadurch können Polizisten ausschliesslich mit Apple- Geräten ausgerüstet werden. Dies verhindert bei den Beschaffungen den Wettbewerb, und die Kan- tone bezahlen für die Geräte zu viel. Somit werden im Kanton Bern und in der ganzen Schweiz Steuergelder verschwendet!

Antwort des Regierungsrats

Zum Einsatz von Smartphones bei der Kantonsverwaltung und der Kantonspolizei im speziellen hat der Regierungsrat bereits in der Antwort auf die Interpellation 063-2015 Stellung genommen. Jene Ausführungen haben nach wie vor Gültigkeit: Die gut dreijährigen iPhones der Kantonspolizei wer- den seit 2014 schrittweise ersetzt. Eine Evaluation (dazu gehörte auch eine Sicherheitsanalyse) vom November 2014 im Rahmen der Beschaffung der neuen Endgeräte hat ergeben, dass nur App- le- sowie Samsung-Geräte mit einer Zusatzsoftware (Samsung Knox) den Sicherheitsanforderun- gen der Polizei genügten. Die Samsung-Geräte wären jedoch unter Berücksichtigung der jährlich wiederkehrenden Betriebskosten teurer gewesen als die iPhones. Welche Endgeräte eingesetzt werden, hängt auch von der Verfügbarkeit der Fachapplikationen sowie bei der Polizei von weiter- reichenden Sicherheitsbedürfnissen ab. Die von der Kantonspolizei genutzte eAlarm-App ist ein Produkt der Firma Swisscom und unterliegt ihrer Verantwortung.

Die Entwicklung des Marktes wird laufend von der Kantonspolizei beobachtet. Unter anderem prüft die Kantonspolizei Bern gegenwärtig zusammen mit anderen Kantonspolizeien (im Rahmen des Programms Harmonisierung der Polizeiinformatik, HPI) den Einsatz von auf Microsoft basierenden Geräten.

Allfällige Vorgaben des Bundes sind nur zu berücksichtigen, wenn Bundesapplikationen auf diesen

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Junisession 2016 2015.RRGR.949 2

CONVERT_0a8b3b8924d74d2f9e5d52b495bd7d9d 16.06.2016

Geräten eingesetzt werden. Gegenwärtig ist dies bei der Kantonspolizei nicht der Fall. Dennoch sind die Anforderungen an die Sicherheitsumgebung hoch, weil die Smartphones für die Alarmie- rung eingesetzt werden.

Die genaue Prüfung des Angebots findet folglich laufend statt. Eine weitergehende Verpflichtung oder eine Intervention beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement lehnt der Regierungs- rat ab.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Präsident. Traktandum 51 wurde zurückgezogen. – Ich sehe den Postulanten nirgends. In dem Fall gibt er auch keine Erklärung ab. Damit haben wir die Geschäfte der POM abgeschlossen. Ich wün- sche dem Polizeidirektor einen guten Tag.

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