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Unser Zeichen: nd-wagenmi 06.03.2015
An
alle in Bayern im Notarztdienst tätigen Notärzte und Kliniken
Vergütung des Notarztdienstes
Vergütungsausgleich
Notarzteinsätze von Zweitnotärzten, Außenärzten und im Verlegungsarztdienst
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
wie in unserem Schreiben vom 15.12.2014 angekündigt, haben wir in weiteren Gesprä- chen mit den Kostenträgern Detailregelungen zur Angleichung der Vergütung an die bis- herige Vergütungssystematik vereinbart. Unser Ziel war es, die Umstellung auf das neue Vergütungssystem bestmöglich zu gestalten. In sachlichen Verhandlungen gelang dies zum einen für den Vergütungsausgleich, zum anderen für die Einsätze von Zweitnotärz- ten und Außenärzten sowie für Notarzteinsätze, die aus dem Verlegungsarztdienst her- aus geleistet werden.
Vergütungsausgleich
Quartale 1/2015 und 2/2015
Für die ersten beiden Quartale des Jahres 2015 wurden nun konkrete Regelungen zur Angleichung der Vergütung an die bisherige Vergütungssystematik vereinbart. Das be- deutet:
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zum Schreiben vom 06.03.2015
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Ein eventueller Honorarrückgang wird auf maximal 15% gegenüber dem bis Ende 2014 geltenden Vergütungsmodell begrenzt.
Nach Abschluss des Quartals wird durch die KVB von Amts wegen berechnet, ob sich für den einzelnen Notarzt ein Rückgang des Honorars gegenüber dem alten Modell ergeben hat und wie hoch dieser ausfällt. Sie müssen hierfür somit keinen entsprechenden Antrag stellen.
Die Berechnung erfolgt arztindividuell und standortbezogen - d.h. wenn ein Notarzt an mehreren Standorten tätig ist, wird nicht das kumulierte Einkommen aus allen Standorten als Berechnungsgrundlage herangezogen, sondern die Berechnung und der eventuelle Ausgleich erfolgen für jeden vom Notarzt besetzten Standort einzeln.
Die Auszahlung der Vergütungsangleichung an die bisherige Vergütungssystematik erfolgt zusammen mit der Restzahlung für das jeweilige Quartal (für das Quartal 1/2015 somit Ende Juli 2015).
Diese Regelung gilt für alle Notärzte, die bereits vor dem 01.01.2015 am Notarztdienst in Bayern teilgenommen haben oder vor diesem Zeitpunkt eine Ermächtigung zur Teilnah- me am Notarztdienst in Bayern beantragt hatten.
Einsätze von Zweitnotärzten, Außenärzten und Notarzteinsätzen, die aus dem Verle- gungsarztdienst heraus geleistet werden, werden bei der Berechnung des Honorarrück- gangs nicht berücksichtigt.
Quartale 3/2015 und 4/2015
Für die Folgequartale befinden wir uns noch in Verhandlung mit den Kostenträgern. Eine Festlegung zur Begrenzung des Honorarrückgangs für die Quartale 3 und 4 in 2015 er- folgt bis Mitte Mai und wird Ihnen selbstverständlich so schnell wie möglich zur Kenntnis gegeben. Bei den Verhandlungen werden wir auch die Erfahrungen aus dem Quartal 1/2015 berücksichtigen.
Einsätze von Zweitnotärzten, Außenärzten und im Verlegungsarztdienst
Es ist uns gelungen, mit den Kostenträgern eine Erhöhung der Vergütung der Einsätze von Zweitnotärzten, Außenärzten und für Notarzteinsätze, die im Verlegungsarztdienst geleistet werden, zu vereinbaren. Das bedeutet:
Die Vergütung der Einsätze von Zweitnotärzten, Außenärzten und Notarzteinsätze, die im Verlegungsarztdienst geleistet werden, beträgt statt 70,00 € nun 90,00 €.
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zum Schreiben vom 06.03.2015
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Diese Anhebung gilt für alle Einsätze, die seit dem 01.01.2015 geleistet wurden.
Diese Regelung gilt dauerhaft, also ohne zeitliche Befristung.
Die Nachzahlung der Differenz für solche Einsätze, die bereits mit einem Betrag von 70,00 € vergütet wurden, erfolgt zusammen mit der Restzahlung für das Quartal 1/2015 (also Ende Juli 2015).
Wir freuen uns, dass wir den Vorschlägen der Beratenden Vorstandskommission für Qualität im Notarztdienst folgen und mit den Kostenträgern diese Anpassungen der neu- en Vergütungssystematik vereinbaren konnten, da wir damit erneut eine Verbesserung der Gesamtsituation erzielen. Wir werden aber auch weiterhin nicht ruhen und unver- mindert daran arbeiten, weitere Verbesserungen zu erreichen.
Freundliche kollegiale Grüße gez.:
Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger
Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes