• Keine Ergebnisse gefunden

RS-150623-NAD-Verguetung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "RS-150623-NAD-Verguetung"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München Vorstand

Ansprechpartner: Team Anwendungsbetreuung Telefon: 0 89 / 5 70 93-88088

Fax: 0 89 / 5 70 93-64925 emdoc@kvb.de

Unser Zeichen: nd-teamab 23.06.2015

An

alle in Bayern im Notarztdienst tätigen Ärzte und Kliniken

Vergütung des Notarztdienstes - Vergütungsausgleich

- Neuerungen für Notarzteinsätze von Zweitnotärzten, Außenärzten und aus dem Verlegungsarztdienst

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

wie in unserem Schreiben vom 06.03.2015 angekündigt, haben wir weitere Gespräche mit den Kostenträgern geführt und konnten dabei zusätzliche Verbesserungen der aktu- ellen Vergütungssystematik vereinbaren. Die Ergebnisse im Einzelnen:

1. Vergütungsausgleich

Nach den bereits bestehenden Regelungen für den Vergütungsausgleich der ersten bei- den Quartale 2015 konnten wir nun den Vergütungsausgleich auch für das 3. Quartal 2015 mit den Kostenträgern vereinbaren.

Wie für die ersten beiden Quartale des Jahres 2015 gilt auch für das 3. Quartal 2015 fol- gende Regelung:

 Ein eventueller Honorarrückgang wird auf maximal 15% gegenüber dem alten, bis Ende 2014 geltenden Vergütungsmodell begrenzt; d. h. bei einem stärkeren Rückgang werden wir bis zu dieser Grenze einen Ausgleich vornehmen.

(2)

Seite 2

zum Schreiben vom 23.06.2015

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

 Die Berechnung erfolgt durch die KVB nach Einreichungsschluss des Quartals.

 Die Berechnung erfolgt arztindividuell und standortbezogen.

 Die Auszahlung des Vergütungsausgleichs erfolgt zusammen mit der Restzah- lung für das jeweilige Quartal (für das Quartal 3/2015 somit Ende Januar 2016).

Diese Regelung gilt für alle Notärzte, die bereits vor dem 01.01.2015 am Notarztdienst in Bayern teilgenommen haben oder vor diesem Zeitpunkt eine Ermächtigung zur Teilnah- me am Notarztdienst in Bayern beantragt hatten.

2. Neuerung für Notarzteinsätze von Zweitnotärzten, Außenärzten und im Ver- legungsarztdienst

Der Vergütungsausgleich umfasst nun auch Einsätze von Zweitnotärzten und Außenärz- ten sowie Notarzteinsätze aus dem Verlegungsarztdienst heraus. Er greift bereits ab dem 1. Quartal 2015.

Quartal 4/2015

Die Regelungen für das 4. Quartal werden wir in weiteren Verhandlungen mit den Kos- tenträgern besprechen. Die Ergebnisse werden wir Ihnen selbstverständlich rechtzeitig zur Kenntnis geben.

Bei den Verhandlungen können wir dann bereits auf die Erfahrungen mit dem neuen Vergütungssystem aus zwei Quartalen zurückgreifen. Dies ist umso bedeutsamer, als ein so komplexes Modell wie ein neues Vergütungssystem der Evaluation und der Nach- steuerung bedarf. Die Bereitschaft hierzu haben nicht nur die Kostenträger gezeigt. Auch Sie beweisen die erforderliche Geduld auf dem Weg zu einem die Interessen bestmög- lich ausgleichenden Vergütungsmodell. Hierfür danken wir Ihnen ausdrücklich!

Freundliche kollegiale Grüße

gez.:

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

in den letzten Monaten haben wir intensiv versucht, mit den Kostenträgern auf dem Ver- handlungsweg eine gemeinsame Basis für eine gerechte und angemessene Vergütung der von Ihnen

mit unserem Schreiben vom 30.04.2013 hatten wir Ihnen ausführlich dargestellt, warum wir für das Quartal 4/2012 keine Restzahlung, sondern eine weitere Abschlagszahlung

Zwar ist die prozessuale Umsetzung der Refinanzierung noch in weiteren Gesprächen zu vereinbaren, wir sind jedoch zuversichtlich, dass die nicht abgleichbaren Fälle der

mit Rundschreiben vom 22.08.2013 kündigten wir Ihnen eine Nachzahlung der bisher noch ausstehenden Vergütungen für nicht abgleichbare Einsätze aus den Quartalen 4/2012 und 1/2013

In sachlichen Verhandlungen gelang dies zum einen für den Vergütungsausgleich, zum anderen für die Einsätze von Zweitnotärz- ten und Außenärzten sowie für Notarzteinsätze, die

Bitte beachten Sie, dass die Regelung ausschließlich für Notärzte gilt, die bereits vor dem 01.01.2015 am Notarztdienst in Bayern teilgenommen haben oder vor diesem Zeit- punkt

 Wirkstofffreie Rezepturgrundlagen können für Kinder bis 12 Jahre und für Ju- gendliche mit Entwicklungsstörungen bei medizinischer Indikation nur verord- net werden, wenn

Nach einem weiteren Rekordjahr setzte ProSiebenSat.1 seinen erfolgreichen Wachstumskurs im ersten Quartal 2015 fort: Der Konzern steigerte seinen Gesamtumsatz um 12,7 Prozent