Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München
KVB 80684 München Vorstand
Ansprechpartner: Team Anwendungsbetreuung Telefon: 0 89 / 5 70 93-88088
Fax: 0 89 / 5 70 93-64925 emdoc@kvb.de
Unser Zeichen: nd-teamab 23.06.2015
An
alle in Bayern im Notarztdienst tätigen Ärzte und Kliniken
Vergütung des Notarztdienstes - Vergütungsausgleich
- Neuerungen für Notarzteinsätze von Zweitnotärzten, Außenärzten und aus dem Verlegungsarztdienst
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
wie in unserem Schreiben vom 06.03.2015 angekündigt, haben wir weitere Gespräche mit den Kostenträgern geführt und konnten dabei zusätzliche Verbesserungen der aktu- ellen Vergütungssystematik vereinbaren. Die Ergebnisse im Einzelnen:
1. Vergütungsausgleich
Nach den bereits bestehenden Regelungen für den Vergütungsausgleich der ersten bei- den Quartale 2015 konnten wir nun den Vergütungsausgleich auch für das 3. Quartal 2015 mit den Kostenträgern vereinbaren.
Wie für die ersten beiden Quartale des Jahres 2015 gilt auch für das 3. Quartal 2015 fol- gende Regelung:
Ein eventueller Honorarrückgang wird auf maximal 15% gegenüber dem alten, bis Ende 2014 geltenden Vergütungsmodell begrenzt; d. h. bei einem stärkeren Rückgang werden wir bis zu dieser Grenze einen Ausgleich vornehmen.
Seite 2
zum Schreiben vom 23.06.2015
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Die Berechnung erfolgt durch die KVB nach Einreichungsschluss des Quartals.
Die Berechnung erfolgt arztindividuell und standortbezogen.
Die Auszahlung des Vergütungsausgleichs erfolgt zusammen mit der Restzah- lung für das jeweilige Quartal (für das Quartal 3/2015 somit Ende Januar 2016).
Diese Regelung gilt für alle Notärzte, die bereits vor dem 01.01.2015 am Notarztdienst in Bayern teilgenommen haben oder vor diesem Zeitpunkt eine Ermächtigung zur Teilnah- me am Notarztdienst in Bayern beantragt hatten.
2. Neuerung für Notarzteinsätze von Zweitnotärzten, Außenärzten und im Ver- legungsarztdienst
Der Vergütungsausgleich umfasst nun auch Einsätze von Zweitnotärzten und Außenärz- ten sowie Notarzteinsätze aus dem Verlegungsarztdienst heraus. Er greift bereits ab dem 1. Quartal 2015.
Quartal 4/2015
Die Regelungen für das 4. Quartal werden wir in weiteren Verhandlungen mit den Kos- tenträgern besprechen. Die Ergebnisse werden wir Ihnen selbstverständlich rechtzeitig zur Kenntnis geben.
Bei den Verhandlungen können wir dann bereits auf die Erfahrungen mit dem neuen Vergütungssystem aus zwei Quartalen zurückgreifen. Dies ist umso bedeutsamer, als ein so komplexes Modell wie ein neues Vergütungssystem der Evaluation und der Nach- steuerung bedarf. Die Bereitschaft hierzu haben nicht nur die Kostenträger gezeigt. Auch Sie beweisen die erforderliche Geduld auf dem Weg zu einem die Interessen bestmög- lich ausgleichenden Vergütungsmodell. Hierfür danken wir Ihnen ausdrücklich!
Freundliche kollegiale Grüße
gez.:
Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger
Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes