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alle in Bayern im Notarztdienst tätigen Notärzte und Kliniken
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Unser Zeichen: nd-sonntdo 03.09.2015
Vergütungsausgleich für das Quartal 4/2015
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, dass wir auch für das letzte Quartal dieses Jahres einen Vergütungsaus- gleich mit den Kostenträgern vereinbaren konnten.
Im Einzelnen sind für das Quartal 4/2015 folgende Regelungen vereinbart:
Ein eventueller Honorarrückgang wird, wie bereits in den letzten Quartalen, auf maxi- mal 15 % gegenüber dem alten, bis Ende 2014 geltenden Vergütungsmodell be- grenzt; d.h. bei einem stärkeren Rückgang werden wir bis zu dieser Grenze einen Ausgleich vornehmen.
Der Vergütungsausgleich umfasst auch Einsätze von Außenärzten, Zweitnotärzten und Notarzteinsätze, die aus dem Verlegungsarztdienst geleistet werden.
Die KVB berechnet einen Honorarrückgang von Amts wegen. Sie müssen also, wie schon bisher praktiziert, keinen entsprechenden Antrag stellen.
Die Berechnung erfolgt wie bisher arztindividuell und standortbezogen - d.h. wenn ein Notarzt an mehreren Standorten tätig ist, wird nicht das kumulierte Einkommen
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zum Schreiben vom 03.09.2015
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
aus allen Standorten als Berechnungsgrundlage herangezogen, sondern die Berech- nung und der eventuelle Ausgleich erfolgen für jeden vom Notarzt besetzten Standort einzeln.
Die Auszahlung des Vergütungsausgleichs erfolgt für das Quartal 4/2015 Ende April 2016.
Bitte beachten Sie, dass die Regelung ausschließlich für Notärzte gilt, die bereits vor dem 01.01.2015 am Notarztdienst in Bayern teilgenommen haben oder vor diesem Zeit- punkt eine Ermächtigung zur Teilnahme am Notarztdienst in Bayern beantragt hatten.
Wir werden auch weiterhin alles tun, um in den Verhandlungen mit den Kostenträgern zusätzliche Anpassungen zum Wohle der bayerischen Notärzte zu erreichen.
Freundliche kollegiale Grüße
gez.:
Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger
Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes