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An
alle in Bayern im Notarztdienst tätigen Ärzte und Kliniken
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22.12.2015
Vergütung des Notarztdienstes
- Neue Vergütung ab dem 01.01.2016
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
uns ist es gelungen, ein mit der agbn und der Mehrzahl Ihrer Regionalvertreter abgestimmtes Ver- gütungsmodell für den Notarztdienst ab 01.01.2016 zu vereinbaren. Besonders wichtig war uns auch dieses Jahr bei der Vereinbarung des Modells mit den Kostenträgern, weiterhin an der Stär- kung der einsatzschwachen Standorte festzuhalten, aber auch die an uns durch agbn und bayeri- sche Notärzte herangetragenen Veränderungswünsche zu berücksichtigen.
Die Kostenträger werden auch weiterhin das Risiko zunehmender Alarmierungen durch die Inte- grierten Leitstellen aufgrund der erhöhten Morbidität ihrer Versicherten vollständig tragen. Die zu- nehmende Steigerung der Einsatzzahlen, insbesondere tagsüber, sollte sich aber auch in einer Neubewertung der Einsatzvergütung widerspiegeln. Darüber hinaus werden wir unter Beachtung einer leistungsgerechten Honorarverteilung darauf achten, dass sich die Einkommensunterschiede zwischen einsatzschwachen und einsatzstarken Schichten bzw. Standorten leistungsproportional verhalten.
Ab 2016 setzt sich die notärztliche Vergütung wie folgt zusammen:
1. Eine für alle Standorte geltende, einheitliche Grundpauschale in Höhe von 19,00 € je Stunde. Dabei ist es unerheblich, ob der Dienst tagsüber oder in der Nacht, unter der Woche oder an Wochenenden und Feiertagen geleistet wird.
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zum Schreiben vom 22.12.2015
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
2. Eine einheitliche, jetzt erhöhte, leistungsbezogene Einsatzpauschale in Höhe von 72,00 € je behandeltem Patient. Behandeln Sie innerhalb eines Einsatzes mehr als drei Patienten, er- halten Sie für den vierten bis sechsten Patienten eine Vergütung von 25,00 €.
3. Für jeden vergüteten Patienten (s. Punkt 2) der Schicht wird die Grundpauschale für eine Stunde abgezogen, die Grundpauschale eines Dienstes kann – bei im Einzelfall sehr großer Patientenanzahl – aber nicht negativ werden.
4. Eine leistungsorientierte Zuschlagssystematik:
Für Einsätze in der Nacht (Zeitraum zwischen 22:00 und 7:00 Uhr) kommt zur Einsatzpau- schale ein Zuschlag in Höhe von 10,00 € einmalig pro vergütungsfähigem Patienten hinzu.
Die gleiche Zuschlagssystematik in Höhe von 10,00 € gilt für Einsätze an Samstagen, Sonn- tagen und Feiertagen.
Zusätzlich erhalten Sie einen Zeitzuschlag für Einsätze mit vergütungsfähigen Patienten und einer Dauer von mindestens 90 Minuten einmalig pro in Höhe von 20,00 €. Ab einer Einsatz- dauer von mindestens 150 Minuten beträgt der Zuschlag 40,00 €.
5. Außenärzte, Zweitnotärzte oder als Notarzt eingesetzte Verlegungsärzte erhalten, da sie keinen Anspruch auf die Grundpauschale haben, neben der Einsatzvergütung nach Punkt 2 und den Zuschlägen nach Punkt 3 einen weiteren Zuschlag in Höhe von 30,00 € für jeden ver- gütungsfähigen Patienten.
Ein Verlustausgleich gegenüber 2014 bzw. 2015 ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass sorgfältig gepflegte Dienstpläne der entscheidende Faktor für die korrekte Auszahlung der Grundpauschale an Sie sind! Dies gilt auch und besonders für Notarztdienste, die Sie neben Ihrem stationären Dienst im Krankenhaus leisten. Übergeben Sie untertags den Dienst an eine Kollegin oder einen Kollegen, können wir die Grundpauschale nur dann richtig zuordnen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Generell gilt somit: Bitte informieren Sie uns unbedingt über jede Dienstplanänderung schriftlich vor dem Dienst – in Ausnahmefällen bei einer sehr kurzfristigen Änderung unverzüglich im An- schluss. An der Eingabe Ihrer Einsätze in emDoc ändert sich nichts.
Eine direkte Gegenüberstellung der alten und neuen Vergütungssätze haben wir für Sie in der An- lage zu diesem Schreiben beigefügt. Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Inter- netseiten unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis -> Notarztdienst -> Abrechnung.
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zum Schreiben vom 22.12.2015
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer hochqualifizierten Tätigkeit die Qualität der Leistungen des Not- arztdienstes sichtbar machen! Mit diesem optimierten und an die Erfahrungen der Kollegen vor Ort angepassten Vergütungsmodell wollen wir Ihrer Einsatzbereitschaft Rechnung tragen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gern an.
Freundliche kollegiale Grüße
gez.:
Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger
Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes
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zum Schreiben vom 22.12.2015
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Anlage
Gegenüberstellung der alten und neuen Vergütungssätze
Grundvergütung:
Vergütung 2015 Vergütung
2016
Vergütungsgruppe* A B C D E F Alle Standorte
Grundpauschale 22,00 € 20,20 € 18,40 € 16,60 € 14,80 € 13,00 € 19,00 € Zuschlag Nacht
(20:00 Uhr bis 08:00 Uhr)
3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 0,00 €
Zuschlag Wochen- ende/Feiertag
3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 0,00 €
Einsatzvergütung:
2015 2016
Einsatz, je Patient (1. - 3. Patient innerhalb eines Einsatzes) 45,00 € 72,00 € Einsatz, für den 4. - 6. Patienten eines Einsatzes 25,00 € 25,00 €
Einsatz, ab dem 7. Patienten eines Einsatzes 0,00 € 0,00 €
Zuschlag Nacht (22:00 - 7:00 Uhr) 0,00 € 10,00 €
Zuschlag Wochenende oder Feiertag 0,00 € 10,00 €
Zuschlag für Gesamteinsatzzeit von mindestens 90 Minuten, je Einsatz
0,00 € 20,00 €
Zuschlag für Gesamteinsatzzeit von mindestens 120 Minuten, je Einsatz
40,00 € 20,00 €
Zuschlag für Gesamteinsatzzeit von mindestens 150 Minuten, je Einsatz
40,00 € 40,00 €
Außenarzt, je Patient 90,00 €
(Pauschale)
Einsatzpau- schale und ggf.
Zeitzuschläge plus 30,00 € Zuschlag
Zweitnotarzt, je Patient 90,00 €
(Pauschale)
wie Außenarzt
Notarzteinsatz aus dem Verlegungsarztdienst, je Patient 90,00 € (Pauschale)
wie Außenarzt
Vergütungsgruppen in Abhängigkeit von der durchschnittl. Einsatzzahl am Notarztstandort.