• Keine Ergebnisse gefunden

RS-151222-Neues-Verguetungsmodell-Notarztdienst

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "RS-151222-Neues-Verguetungsmodell-Notarztdienst"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 7 105 171 717 KVB 80684 München

An

alle in Bayern im Notarztdienst tätigen Ärzte und Kliniken

Vorstand

Ansprechpartner: Notdienste Team Anwendungsbetreuung Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 8 80 88 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 6 49 25 emdoc@kvb.de

22.12.2015

Vergütung des Notarztdienstes

- Neue Vergütung ab dem 01.01.2016

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

uns ist es gelungen, ein mit der agbn und der Mehrzahl Ihrer Regionalvertreter abgestimmtes Ver- gütungsmodell für den Notarztdienst ab 01.01.2016 zu vereinbaren. Besonders wichtig war uns auch dieses Jahr bei der Vereinbarung des Modells mit den Kostenträgern, weiterhin an der Stär- kung der einsatzschwachen Standorte festzuhalten, aber auch die an uns durch agbn und bayeri- sche Notärzte herangetragenen Veränderungswünsche zu berücksichtigen.

Die Kostenträger werden auch weiterhin das Risiko zunehmender Alarmierungen durch die Inte- grierten Leitstellen aufgrund der erhöhten Morbidität ihrer Versicherten vollständig tragen. Die zu- nehmende Steigerung der Einsatzzahlen, insbesondere tagsüber, sollte sich aber auch in einer Neubewertung der Einsatzvergütung widerspiegeln. Darüber hinaus werden wir unter Beachtung einer leistungsgerechten Honorarverteilung darauf achten, dass sich die Einkommensunterschiede zwischen einsatzschwachen und einsatzstarken Schichten bzw. Standorten leistungsproportional verhalten.

Ab 2016 setzt sich die notärztliche Vergütung wie folgt zusammen:

1. Eine für alle Standorte geltende, einheitliche Grundpauschale in Höhe von 19,00 € je Stunde. Dabei ist es unerheblich, ob der Dienst tagsüber oder in der Nacht, unter der Woche oder an Wochenenden und Feiertagen geleistet wird.

(2)

Seite 2

zum Schreiben vom 22.12.2015

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

2. Eine einheitliche, jetzt erhöhte, leistungsbezogene Einsatzpauschale in Höhe von 72,00 € je behandeltem Patient. Behandeln Sie innerhalb eines Einsatzes mehr als drei Patienten, er- halten Sie für den vierten bis sechsten Patienten eine Vergütung von 25,00 €.

3. Für jeden vergüteten Patienten (s. Punkt 2) der Schicht wird die Grundpauschale für eine Stunde abgezogen, die Grundpauschale eines Dienstes kann – bei im Einzelfall sehr großer Patientenanzahl – aber nicht negativ werden.

4. Eine leistungsorientierte Zuschlagssystematik:

Für Einsätze in der Nacht (Zeitraum zwischen 22:00 und 7:00 Uhr) kommt zur Einsatzpau- schale ein Zuschlag in Höhe von 10,00 € einmalig pro vergütungsfähigem Patienten hinzu.

Die gleiche Zuschlagssystematik in Höhe von 10,00 € gilt für Einsätze an Samstagen, Sonn- tagen und Feiertagen.

Zusätzlich erhalten Sie einen Zeitzuschlag für Einsätze mit vergütungsfähigen Patienten und einer Dauer von mindestens 90 Minuten einmalig pro in Höhe von 20,00 €. Ab einer Einsatz- dauer von mindestens 150 Minuten beträgt der Zuschlag 40,00 €.

5. Außenärzte, Zweitnotärzte oder als Notarzt eingesetzte Verlegungsärzte erhalten, da sie keinen Anspruch auf die Grundpauschale haben, neben der Einsatzvergütung nach Punkt 2 und den Zuschlägen nach Punkt 3 einen weiteren Zuschlag in Höhe von 30,00 € für jeden ver- gütungsfähigen Patienten.

Ein Verlustausgleich gegenüber 2014 bzw. 2015 ist nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass sorgfältig gepflegte Dienstpläne der entscheidende Faktor für die korrekte Auszahlung der Grundpauschale an Sie sind! Dies gilt auch und besonders für Notarztdienste, die Sie neben Ihrem stationären Dienst im Krankenhaus leisten. Übergeben Sie untertags den Dienst an eine Kollegin oder einen Kollegen, können wir die Grundpauschale nur dann richtig zuordnen, wenn Sie uns dies mitteilen.

Generell gilt somit: Bitte informieren Sie uns unbedingt über jede Dienstplanänderung schriftlich vor dem Dienst – in Ausnahmefällen bei einer sehr kurzfristigen Änderung unverzüglich im An- schluss. An der Eingabe Ihrer Einsätze in emDoc ändert sich nichts.

Eine direkte Gegenüberstellung der alten und neuen Vergütungssätze haben wir für Sie in der An- lage zu diesem Schreiben beigefügt. Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Inter- netseiten unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis -> Notarztdienst -> Abrechnung.

(3)

Seite 3

zum Schreiben vom 22.12.2015

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer hochqualifizierten Tätigkeit die Qualität der Leistungen des Not- arztdienstes sichtbar machen! Mit diesem optimierten und an die Erfahrungen der Kollegen vor Ort angepassten Vergütungsmodell wollen wir Ihrer Einsatzbereitschaft Rechnung tragen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gern an.

Freundliche kollegiale Grüße

gez.:

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

(4)

Seite 4

zum Schreiben vom 22.12.2015

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Anlage

Gegenüberstellung der alten und neuen Vergütungssätze

Grundvergütung:

Vergütung 2015 Vergütung

2016

Vergütungsgruppe* A B C D E F Alle Standorte

Grundpauschale 22,00 € 20,20 € 18,40 € 16,60 € 14,80 € 13,00 € 19,00 € Zuschlag Nacht

(20:00 Uhr bis 08:00 Uhr)

3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 0,00 €

Zuschlag Wochen- ende/Feiertag

3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € 0,00 €

Einsatzvergütung:

2015 2016

Einsatz, je Patient (1. - 3. Patient innerhalb eines Einsatzes) 45,00 € 72,00 € Einsatz, für den 4. - 6. Patienten eines Einsatzes 25,00 € 25,00 €

Einsatz, ab dem 7. Patienten eines Einsatzes 0,00 € 0,00 €

Zuschlag Nacht (22:00 - 7:00 Uhr) 0,00 € 10,00 €

Zuschlag Wochenende oder Feiertag 0,00 € 10,00 €

Zuschlag für Gesamteinsatzzeit von mindestens 90 Minuten, je Einsatz

0,00 € 20,00 €

Zuschlag für Gesamteinsatzzeit von mindestens 120 Minuten, je Einsatz

40,00 € 20,00 €

Zuschlag für Gesamteinsatzzeit von mindestens 150 Minuten, je Einsatz

40,00 € 40,00 €

Außenarzt, je Patient 90,00 €

(Pauschale)

Einsatzpau- schale und ggf.

Zeitzuschläge plus 30,00 € Zuschlag

Zweitnotarzt, je Patient 90,00 €

(Pauschale)

wie Außenarzt

Notarzteinsatz aus dem Verlegungsarztdienst, je Patient 90,00 € (Pauschale)

wie Außenarzt

Vergütungsgruppen in Abhängigkeit von der durchschnittl. Einsatzzahl am Notarztstandort.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

März 2018 bundes- weit zu verbreiten, dass „…die Not- arztversorgung in Sachsen immer schlechter…“ werde und dass „…die sächsische Staatsregierung die Men- schen im

Sollte sich für Ihre Praxis in 3/2010 eine Honorarausgleichszahlung ergeben, finden Sie in Ihrem Honorarbescheid 4/2010 eine Buchungszeile mit dem Text „Ausgleichszahlung

Ihre regionalen Ansprechpartner für den Notarztdienst (NAD). Rufen Sie uns an: Schreiben

Im Laufe dieser Verhandlungen hatten die Kostenträger auf unser Vorbringen zu den nicht gedeckten Kosten wiederholt die Ihnen zwischenzeitlich auch bekannte Aussage getroffen,

mit unserem Schreiben vom 30.04.2013 hatten wir Ihnen ausführlich dargestellt, warum wir für das Quartal 4/2012 keine Restzahlung, sondern eine weitere Abschlagszahlung

Wenn Sie aktuell am Notarztdienst mit einer Berechtigung teilnehmen, erhalten Sie eine Sicherstellungsprämie in Höhe von 520 Euro für die Umwandlung Ihrer aktuell

„Damit nicht nur Polizei und Sicherheitskräfte, sondern auch der Rettungsdienst nicht unvorbereitet an solche ‚speziellen Schadenslagen‘ herange- hen, wurden durch

ler, stellvertretender Direktor der Diabetologie, an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf 3). Schulmedizinisch werden die Symptome der Po- lyneuropathie medikamentös behandelt