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RS-161026-Verguetung-Sachkosten-ASV

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München

An alle ASV-Teams

ASV-Abrechnungsservice Tel.: 089 / 5 70 93 - 4 08 50 Fax: 089 / 5 70 93 - 4 08 51 E-Mail: ASV-Abrechnung@kvb.de

26.10.2016

Vergütung von Sachkosten in der ASV

Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor, sehr geehrte Damen und Herren,

heute informieren wir Sie über wichtige Änderungen bei der Vergütung von Sachkosten in der ASV.

Wir freuen uns, dass unsere Forderungen zur Übernahme der regionalen Vereinbarun- gen in der ASV umgesetzt wurden und wir damit wesentlich zur Vereinfachung des Ver- fahrens beitragen konnten. Die Neuregelung wurde bereits in den EBM Bereich VII als neue Nummer 6 aufgenommen.

Was ist neu für die ASV-Abrechnung?

Für Vertragsärzte und MVZ sind folgende Regelungen ab Quartal 4/2016 vorgesehen:

 Für den Sprechstundenbedarf gilt die regionale Vereinbarung nun auch für die Versorgung von ASV-Patientinnen und -Patienten. Das heißt, dass Sie in der ASV Ihren Sprechstundenbedarf ab sofort so verordnen bzw. beziehen können, wie Sie es aus der vertragsärztlichen Versorgung gewohnt sind. Die Vereinba- rung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB) finden Sie auf der KVB-Internetseite unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen / Sprechstundenbedarf.

Wichtig: Diese Produkte und Produktgruppen müssen nicht mehr separat bezo- gen und abgerechnet werden. Bitte beachten Sie bei der Ausstellung der SSB- Rezepte die Vorgaben zur Kennzeichnung der Vordrucke gemäß § 9 der ASV- Abrechnungsvereinbarung.

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

 Für Kontrastmittel findet ebenfalls die regionale Vereinbarung Anwendung. Damit wurde Rechtssicherheit für den Anspruch auf entsprechende Kostenerstattung geschaffen. Die Vereinbarung zur Abrechnung von Röntgen-, MRT- und Ultra- schallkontrastmitteln mit Stand vom 01.04.2016 finden Sie auf der KVB-

Internetseite unter www.kvb.de im geschützten Mitgliederbereich in der Rubrik Service / Rechtsquellen / R.

Wichtig: Bitte geben Sie in Ihrer ASV-Abrechnung die in der Kontrastmittelver- einbarung geforderten Angaben an. Aufgrund der Regelungen der ASV-

Abrechnungsvereinbarung ergeben sich folgende Vorgaben für die Abrechnung.

Beispiel A - Kontrastmittel mit Vergütung nach Milliliter:

KVDT FK Beispielhafter Inhalt Beschreibung

5001 34260 GNR/Gebührennummer (Appendix) 5009 78 ml im Sinne Pseudo-GOP

96606

Freitext (Vorgabe Kontrastmittelvereinbarung)

5011 W Sachkostenbezeichnung

5012 3666 Sachkosten/Materialkosten in Cent (78 ml x 0,47 €/ml)

5100 000000001 ASV-Teamnummer

Beispiel B - Kontrastmittel mit Pauschalvergütung:

KVDT FK Beispielhafter Inhalt Beschreibung

5001 34440 GNR/Gebührennummer (Appendix)

5009 Pseudo-GOP 96037Z Freitext (Vorgabe Kontrastmittelvereinbarung)

5011 W Sachkostenbezeichnung

5012 2000 Sachkosten/Materialkosten in Cent (20,00 €)

5100 000000001 ASV-Teamnummer

Beispiel C - Werden in Ausnahmefällen größere Mengen benötigt (vgl. §3, Punkt 5 Kontrastmittelvereinbarung)

KVDT FK Beispielhafter Inhalt Beschreibung

5001 34260 GNR/Gebührennummer (Appendix) 5009 30 ml 300 mg/ml im Sinne

Pseudo-GOP 34260C

Freitext (Vorgabe Kontrastmittelvereinbarung)

5011 W Sachkostenbezeichnung

5012 753 Sachkosten/Materialkosten in Cent (7,53 €)

5100 000000001 ASV-Teamnummer

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Seite 3

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Bei der Abrechnung der Kosten für Spezialinfusionskatheter gibt es keine Ände- rungen.

 Für weitere Sachkosten, die weder unter die Sprechstundenbedarfs- noch die Kontrastmittelvereinbarung fallen und auch keine Arzneimittel beziehungsweise in die Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V einbezogene Produkte sind, aber dennoch im Rahmen der Nummer 7.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM gesondert berechnet werden können, bleibt die bisherige Regelung der Einzelab- rechnung gemäß § 2 Nr. 29 der ASV-Abrechnungsvereinbarung bestehen.

Wichtig: In der Abrechnung ist der Name des Herstellers beziehungsweise des Lieferanten sowie die Produkt-/Artikelbezeichnung inklusive Artikel- und Modell- nummer anzugeben. Werden die Materialien bei mehreren Patienten verbraucht, so ist ein durchschnittlicher Preis je Patient abzurechnen. Eine Kopie der Origi- nalrechnung ist der Krankenkasse auf begründete Anfrage zu übermitteln.

Brauchen Sie noch weitere Informationen oder haben Sie noch Fragen? Wir beantworten sie Ihnen gern.

Freundliche Grüße

gez.

Fabian Demmelhuber

Leiter Referat Versorgungskonzepte & Zusatzverträge

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