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ASV-Abrechnungsservice Tel.: 089 / 5 70 93 - 4 08 50 E-Mail: ASV-Abrechnung@kvb.de

19.10.2015

Neuerungen zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung ab Oktober 2015

Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor, sehr geehrte Damen und Herren,

damit Sie zu den dynamischen Entwicklungen der ASV auf dem aktuellen Stand sind werden wir Ihnen als Ihr ASV-Abrechnungsservice künftig über die neuesten Änderun- gen berichten.

Heute möchten wir Sie über zwei Neuerungen ab dem 01. Oktober 2015 informieren:

Thema 1

Änderungen des EBM

Behandlung gastrointestinaler Tumore und Tumore der Bauchhöhle

Thema 2

Mehrfachabrechnung von ASV-Leistungen für fachgruppengleiche Ärzte Neuer Beschluss

Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dann lesen Sie auf den folgenden Seiten weiter.

Brauchen Sie noch weitere Informationen oder ergeben sich noch Fragen? Wir beant- worten sie Ihnen gern.

Ihr

ASV-Abrechnungsservice

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Thema 1

Änderungen des EBM ab 01. Oktober 2015

Für die Behandlung gastrointestinaler Tumore und Tumore der Bauchhöhle werden in Abschnitt 50.2 zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen.

Neue Präambel zu Kapitel 50

Die Präambel definiert die abschnittsübergreifenden Regelungen zur Abrechnung der Kostenpau- schalen der Onkologie-Vereinbarung im Rahmen der ASV, z.B. Mindestmengen und Abrech- nungsbestimmungen

Neue GOPs GOP 50200

EBM Bewertung 191 Punkte Preis B€GO 19,62 Euro

GOP 50210

EBM Bewertung 201 Punkte Preis B€GO 20,65 Euro Zusatzpauschale für die Behandlung

und/oder Betreuung eines Patienten mit einer gesicherten onkologischen Erkrankung bei laufender onkologischer Therapie

nur für Strahlentherapeuten und Nuklear- mediziner berechnungsfähig

Vorstellung eines Patienten in einer interdis- ziplinären Tumorkonferenz durch ein Mitglied des Kernteams.

berechnungsfähig für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Strahlentherapie, Innere Medizin und Gastroenterologie, Allge- meinchirurgie, Viszeralchirurgie, HNO-Ärzte, Nuklearmedizin (Kernteam)

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://institut-ba.de/ergaenzterbewertungsausschuss/ergaenzbeschluesse.html.

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Thema 2

Mehrfachabrechnung von ASV-Leistungen ab 01. Oktober 2015

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat beschlossen, dass im Rahmen der ambulan- ten spezialfachärztlichen Versorgung fachgruppengleiche Ärzte in einem Behandlungsfall Leistungen auch mehrfach abrechnen können. Sie erhalten dann allerdings einen Abschlag auf das Honorar in Höhe von 10 beziehungsweise 15 Prozent.

Abschlagsregelung bei Mehrfachabrechnung einer GOP Einmal im Behandlungsfall

(z.B. Grundpauschale)

Mehrmals im Behandlungsfall (z.B. abdominelle Sonographie)

Abschlag von 15 % Abschlag von 10 %

Definition Behandlungsfälle

Behandlungsfall Arztfall Fachgruppenfall Gültigkeit Ärzte, die an der vertragsärztli-

chen Versorgung teilnehmen

Teilnehmende Krankenhäuser, Medizini- sche Versorgungszentren (MVZ) und Be- rufsausübungsgemeinschaften (BAG) Bedeutung Behandlung desselben Versi-

cherten durch denselben Arzt in einem Quartal zu Lasten der- selben Krankenkasse unab- hängig von der Betriebs- oder Nebenbetriebsstätte

Behandlung desselben Versicherten in einem Quartal durch dieselbe Fachgruppe eines Krankenhauses, einer BAG oder ei- nes MVZ – unabhängig vom behandeln- den Arzt – zu Lasten derselben Kranken- kasse.

Was ist wichtig für Sie?

Sie rechnen Ihre ASV-Leistungen wie gewohnt ab. Wir als Ihr ASV-Abrechnungsservice kümmern uns um das Fehler-Korrekturverfahren zwischen Ihnen und der Krankenkasse.

Erst die Prüfung der Abrechnungen durch die Krankenkassen ergibt, ob gegebenenfalls ein Ab- schlag bei einer ASV-Leistung, die mehrfach durchgeführt und abgerechnet wurde, erfolgt.

Hier sehen Sie Beispiele zu möglichen Konstellationen.

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Beispiele

Bilder: iStockphoto.com/ Wonderfulpixel

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Bilder: iStockphoto.com/ Wonderfulpixel

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer KVB-Website unter www.kvb.de/asv in der Rubrik Vergütung von ASV-Leistungen oder unter

https://institut-ba.de/ergaenzterbewertungsausschuss/ergaenzbeschluesse.html

Referenzen

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