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Archiv "Arzt-Stundenlohn (Ost)" (07.10.1994)

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POLITIK

einem anderen Punkt den formalen Rechtsstandpunkt: Sämtliche sich gegenüber dem Ausgangsjahr 1992 ergebenden Kostenänderungen (Basis für das gedeckelte Budget) auf Grund der inzwischen in Kraft getretenen Pflegepersonalregelung und der Psychiatrie-Personalver- ordnung sowie den neuen Anhalts- zahlen für Hebammen und Entbin- dungspfleger müßten pflegesatz- fähig berücksichtigt werden. Die DKG plädiert generell dafür, sämt- liche durch krankenhausspezifische Rechtsvorschriften ausgelösten Mehrkosten zusätzlich zu finanzie- ren, das heißt sie zwingend für pfle- gesatzfähig zu erklären. Diesem Pe- titum widersprechen allerdings die Krankenkassen, unterstützt von der Seehofer-Administration. Insbeson- dere müßten die Zusatzkosten berücksichtigt werden, die aus der Einführung des ambulanten Ope- rierens im Krankenhaus, der vor- sowie nachstationären Behandlung und anderen aus dem Gesundheits- strukturgesetz (GSG) abgeleiteten Tatbeständen resultieren.

Eine weitere Rechtsexegese der Krankenhausträger: Werden Sonderentgelte nicht mehr verein- bart, müßten die anfallenden Ko- sten bei der Ermittlung der Budget- obergrenze durch einen Zuschlag berücksichtigt werden. Hierbei sei- en die Ist-Erlöse zu berechnen. Bei den sogenannten wahlärztlichen Leistungen (§ 4 Abs. 8 BPflV) emp- fiehlt die Deutsche Krankenhausge- sellschaft, den Kostenabzug in einer Nebenrechnung getrennt nach Alt- und Neuverträgen der Chefärzte durchzuführen.

Dringend sollten die Kranken- hausträger darauf achten, daß das in den neuen Bundesländern in Gang gesetzte zusätzliche Investi- tionsprogramm (nach Artikel 14 GSG) mit einem Volumen von 21 Milliarden DM (der Bund beteiligt sich daran mit sieben Milliarden DM) nicht klammheimlich in ein

„Anstatt-Programm" umfunktio- niert wird. Der zugunsten der Kran- kenhäuser in den neuen Bundeslän- dern erhobene Investitionszuschlag, der von den Krankenhäusern den Benutzern beziehungsweise Ko- stenträgern berechnet wird, müsse

AKTUELL/GLOSSE

deshalb zusätzlich erhoben werden und dürfe nicht Bestandteil des Kli- nikbudgets werden. Entsprechend darf nach Meinung der DKG dieser Zuschlag bei der Budgetierung der Krankenhausausgaben im Jahr 1995 nicht berücksichtigt werden.

Diejenigen Krankenhäuser, bei denen 1995 noch die alte Fassung

An das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Geschäftsführung zur Weiterleitung an die oberste Stelle Budapester Straße 5 01069 Dresden

Sehr geehrte Damen und Her- ren!

Mit größter Freude erhielt ich am 7. Oktober 1992 die erste Vergü- tung für die im Mai 1992 durchge- führten Jugendschutzuntersuchun- gen. Sie können auf die Bearbei- tungszeit von fünf Monaten sehr stolz sein — ich habe mit vielen Äm- tern zu tun, aber das hat bisher noch keiner erreicht, ich werde Sie für das „Guinness-Buch" vorschlagen.

Sie halten jedoch auch noch einen weiteren Rekord: 75,60 DM für drei Untersuchungen. Hier eine Nach- hilfe im Rechnen:

75,60:3 = 25,20 DM (Ganzkör- peruntersuchung, Urinstatus, Aus- füllen von Formularen, Porto an den Patienten).

Stellen wir uns ganz dumm und ziehen von diesem Betrag 1,70 DM Porto und den Urinteststreifen für 0,50 DM ab: 25,20 — 1,70 — 0,50=

23,00 DM.

Die Ganzkörperuntersuchung dauert etwa 45 Minuten mit allem Drum und Dran — das Ausfüllen der Bögen nochmal rund 15 Minuten, das sind 23,00 DM Umsatz pro Stunde.

Davon ziehen wir die Praxisko- sten im Durchschnitt rund 50 Pro- zent des Umsatzes) ab und versteu- ern mit 30 Prozent! Erläuterung:

Beides sind für Sie günstige Kondi- tionen:

23,00x50 Prozent = 11,50 DM vor Steuern, 11,50x30 Prozent =

der Pflegesatzverordnung ange- wandt wird, berechnen einen Zu- schlag in Höhe von acht DM je Be- rechnungstag auf den allgemeinen, besonderen oder teilstationären Pflegesatz. Bei Fallpauschalen wird der Benutzerbeitrag für die Pflege- tage den Kostenträgern gesondert berechnet. Dr. Harald Clade

3,45 DM, verbleiben als Gewinn:

8,05 DM Stundenlohn.

Rechnen wir weiter: Ein „nor- maler" Angestellter hat 8,45 Stunden zu arbeiten an 22 Tagen im Monat:

8,05 DMx8,45 Stundenx22 d = 1496,50 DM netto pro Monat.

Ich würde vorschlagen, daß Sie zu Ihrer nächsten Vorstandssitzung mal Ihre Reinigungskräfte einladen und diese bitten, ihre Gehaltsab- rechnung mitzubringen, nur so zum Vergleich.

Das ist aber noch nicht alles:

Jetzt wollen wir noch die Wartezeit unter betriebswirtschaftlichen Ge- sichtspunkten sehen: Bei einem durchschnittlichen Kontokorrent- kontozinssatz von 12,5 Prozent ent- fallen auf die Untersuchung für 25,20 folgende von mir zu zahlende Zinsen:

25,20x0,125 = 3,15 DM/Jahr umgerechnet auf fünf Monate er- gibt das: 3,15:12x5 = 1,31 DM.

Was ist schon eine Mark für Sie! Für mich jedoch recht viel, da ich diese ja noch von den verblei- benden Nettoeinnahmen abziehen muß als real anfallende Kosten, Sie erinnern sich an die 8,05 DM, davon sind das dann:

1,31 DMx100:8,05 DM = 16,3 Prozent, das sind bei 1000 DM 160,30 DM Verlust.

Ich möchte Ihnen mitteilen, daß ich Jugendschutzuntersuchun- gen an Jugendlichen unter 18 Jah- ren nicht mehr durchführen werde.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude bei Ihrer sehr cleveren Finanzpolitik und verbleibe mit freundlichen Grüßen!

Dipl.-Med. G. Sommer

Facharzt für Allgemeinmedizin 09496 Marienberg

Arzt-Stundenlohn (Ost)

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 40, 7. Oktober 1994 (31) A-2655

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