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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
NACHRICHTEN
DDR-Rezepte werden anerkannt
BONN. Die obersten Lan- desgesundheitsbehörden haben den Versand von Arzneimitteln als Ge- schenk in die DDR und nach Ostberlin vereinfacht.
Bei verschreibungspflichti- gen Arzneimitteln werden jetzt die von Ärzten in der DDR oder Ostberlin ausge- stellten Rezepte von den Apotheken in der Bundes- republik ohne weiteres an- erkannt; die Mittel brau- chen also nicht nochmals durch einen hier zugelas- senen Arzt verordnet zu werden.
Die übrigen Bedingungen bleiben unverändert: es dürfen nur ungeöffnete Originalverpackungen ver- sandt werden, keine Ärzte- muster; die Sendung darf jeweils nur das Arzneimit- tel und das wieder beige- fügte Originalrezept ent- halten und muß als „Ge- schenksendung, keine Handelsware" gekenn- zeichnet sein. Eine Kosten- rückerstattung durch Trä- ger der gesätzlichen Kran- kenversicherung oder durch Behörden ist ausge- schlossen, allerdings kön- nen Aufwendungen für sol- che Arzneimittelgeschen- ke steuerlich als außerge- wöhnliche Belastungen be- rücksichtigt werden. EB
Vorgaben für die Pharmapreispolitik
BONN. Direkte Preisver- handlungen der gesetzli- chen Krankenkassen mit einzelnen Pharmaunter- nehmen werden vom Bun- desverband der pharma- zeutischen Industrie abge- lehnt. Das erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Prof. Dr. med.
Hans Rüdiger Vogel, auf einer Pressekonferenz in Bonn. Die Pharma-Indu- strie richtet sich jedoch of- fenbar darauf ein, daß der
Arzneimittel höchstbetrag, den die Konzertierte Ak- tion im Gesundheitswesen jeweils im März festlegt und der sich unter ande- rem an der Grundlohnsum- me und an medizinischen Orientierungsdaten orien- tieren soll, direkter als bis- her die Preispolitik der Un- ternehmen beeinflussen wird. Sollte die danach zu- gestandene Steigerungs- marge überschritten wer- den, wäre, so ließ Vogel er- kennen, mit Sanktionen zu rechnen. Über die Art der Sanktionen wird derzeit noch zwischen Kassenver- bänden und Pharmaver- band verhandelt. Am 4. Ok- tober sollen, einer Ankün- digung der Kassenverbän- de zufolge, „konkrete Ver- einbarungsentwürfe" vor- liegen. Die Terminierung deutet darauf hin, daß die Verhandlungen bis zur Konzertierten Aktion am 14. 'November zu einem Er- gebnis führen sollen. NJ
Seit 1975 hat sich die Zahl der ärztlichen Gemeinschaftspra- xen mehr als verdreifacht. Die Zahl der Gemeinschaftspra- xen wuchs um 11,6 Prozent in 1983 gegenüber 1982. Nach einer Statistik der Kassen- ärztlichen Bundesvereini- gung waren von den 3380 ge- meldeten Gemeinschaftspra- xen am 31. Dezember 1982 insgesamt 1643 Gemein- schaftspraxen zwischen Ehe- gatten. 68 Gemeinschaftspra- xen waren fachübergreifend, davon 62 solche zwischen All- gemein-/Praktischen Ärzten und Internisten. imu
Ausland
Krankenhausdaten sollen an
die Öffentlichkeit
WASHINGTON. Auf schar- fen Widerspruch bei ärzt- lichen Organisationen sto- ßen Überlegungen der amerikanischen Regie- rung, ob in Zukunft „Lei- stungsdaten" einzelner Krankenhäuser und Grup- penpraxen veröffentlicht werden sollen. Diese Ab- sichten beziehen sich auf das Medicare-System, den Sozialversicherungszweig für ältere Bürger (für jeden dritten Krankenhauspa- tienten zahlt Medicare Zu- schüsse).
Es ist daran gedacht, als
„Verbraucherinformation"
die Krankenhaus- oder Arztkosten für bestimmte Behandlungen zu veröf- fentlichen, ferner Angaben über die Verweildauer, die Komplikationen bei einer Behandlung (zum Beispiel
Krankenhausinfektionen) und die Letalität bei einzel-
Ärzte befürchten Einführung von Gesundheitszentren
PARIS. Die Durchführungs- bestimmungen zu einem Gesetz vom Januar 1983, welches Modellversuche der Vorsorge und Behand- lung mit anderen Bezah- lungsmethoden als der Einzelleistungsgebühr vor- sieht, sind jetzt erlassen worden. Nach dem Dekret bedürfen solche Modell- vorhaben der Genehmi- gung des Ministeriums für soziale Angelegenheiten.
Zu ihrer Durchführung müssen die Initiatoren mit den Krankenkassen Verträ- ge abschließen, die unter anderem vorsehen müs- sen, daß nach Beendigung eines solchen Versuchs ei- ne vollständige Auswer- tung erstellt und allen Be-
nen Behandlungen, je- weils aufgegliedert nach einzelnen Krankenhäusern oder Praxen. Befürworter der Veröffentlichung sol- cher Daten (zu denen das
Gesundheitsministerium ohnehin Zugang hat) sind hauptsächlich Großunter- nehmen, die eigene Kran- kenversicherungen für ih- re Angestellten betreiben oder dafür Zuschüsse zah- len. Die Gegner dieser Ab- sichten, darunter die Ame- rican Medical Association und die Vereinigung der amerikanischen Kranken- häuser, befürchten, daß derartige Informationen ir- reführend sein würden;
Krankenhäuser oder Ärzte, die sich auf Krebspatien- ten oder auf geriatrische Fälle spezialisieren, er- scheinen natürlich mit überdurchschnittlich vie- len Todesfällen in der Sta- tistik. Außerdem würde die Untersuchung und die Ver- folgung von Behandlungs- fehlern durch ärztliche Gremien zum Erliegen kommen, weil sie ohne Vertraulichkeit gar nicht möglich sei. gb
teiligten, insbesondere den Kassen und den Ver- bänden der Heilberufe, zur Verfügung gestellt wird.
Ein großer Teil der Ärzte- schaft betrachtet diese
Entwicklungen mit erhebli- chem Mißtrauen. Man sieht darin, wie es die Tageszei- tung „Le Monde" formu- lierte, ein „trojanisches Pferd" mit dem allmählich mehr Gesundheitszentren ins französische Gesund- heitswesen eingeführt werden sollen, was dann schließlich den Aufbau ei- nes staatlichen Gesund- heitsdienstes möglich ma- chen würde. Gerade die Bezahlung nach Einzellei- stung, die es in den Ge- sundheitszentren nicht ge- ben soll, wird als symboli- sche Garantie für ein auf der Freiberuflichkeit beru- hendes Gesundheitswesen betrachtet. gn 2352 (16) Heft 33 vom 15. August 1984 81. Jahrgang Ausgabe A