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Archiv "Verleihungen" (06.01.1977)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen PREISE

Ausschreibung der Stiftung Hufeland-Preis für Arbeiten

über vorbeugende Gesundheitspflege

Für die beste Arbeit über „Vorbeu- gende Gesundheitspflege" ist bis auf weiteres jährlich ein Preis von 20 000 DM ausgesetzt worden. Der Hufeland-Preis kann auch zwei Au- toren, deren Arbeit als gleichwertig anerkannt worden ist, je zur Hälfte zugesprochen werden. Die Verge- bung des Preises erfolgt in Form ei- ner Ausschreibung. Zwecks Durch- führung dieser Ausschreibung ist ein Kuratorium gebildet worden, in dem vertreten sind: Bundesärzte- kammer, Köln, Bundesverband der Deutschen Zahnärzte e. V., Köln, Präsident Prof. Dr. med. Fritsche, die Bundeszentrale für gesundheit- liche Aufklärung, Köln, die Bundes- vereinigung für Gesundheitserzie- hung e. V., Bonn-Bad Godesberg, die COLONIA Lebensversicherung Aktiengesellschaft — Deutsche Ärz- teversicherung —, Köln.

Die Bewertung der Arbeiten erfolgt durch ein Preisrichterkollegium, dessen Mitglieder von dem Kurato- rium bestellt werden. Die Verleihung des Preises nimmt das Kuratorium auf Vorschlag des Preisrichterkolle- giums vor. Die Durchführung der Ausschreibung des Hufeland-Prei- ses erfolgt unter Aufsicht eines No- tars. Die Entscheidung des Kurato- riums ist unanfechtbar. Für alle im Zusammenhang mit dieser Aus- schreibung entstehenden Streitfra- gen wird der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen.

Das Kuratorium fordert hiermit öf- fentlich auf, sich um den Hufeland- Preis 1977 zu bewerben. Der Preis wird durch die COLONIA Lebensver- sicherung Aktiengesellschaft — Deutsche Ärzteversicheru ng —, Köln, zur Verfügung gestellt. Zur Teilnah- me sind berechtigt: deutsche Ärzte und Zahnärzte.

I. Die Arbeit muß zum Inhalt haben ein Thema auf dem Gebiet der a)

Gesundheitsvorsorge oder b) der Vorbeugung gegen Schäden oder Erkrankungen, die für die Volksge- sundheit von Bedeutung sind, oder c) der vorbeugenden Maßnahmen gegen das Auftreten bestimmter Krankheitsbilder oder Schäden, die die Lebenserwartung der Allgemein- heit beeinträchtigen oder Berufsun- fähigkeit zur Folge haben können. — Unter den genannten Themenkreis fallen auch Arbeiten, die Maßnah- men zur Wiederherstellung von Frühgeschädigten oder sozialhygie- nische oder psychohygienische Fra- gen behandeln.

II. Die Darstellung muß durch Schrift oder Film in allgemeinverständlicher Form erfolgen. Wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend soll jede Arbeit möglichst eine Zusam-

menfassung der wichtigsten Tatsa- chen sowie des Ergebnisses und ein Quellenverzeichnis enthalten.

III. Voraussetzung ist ferner, daß die Arbeit auf eigenen ärztlichen Er- kenntnissen beruht, die von dem Preisrichterkollegium als wesentlich und wissenschaftlich vertretbar an- gesehen werden. Die Zusammenfas- sung und Wiedergabe bereits be- kannter medizinischer Tatsachen er- füllt die Voraussetzung nicht, es sei denn, daß sie in einen bestimmten neu erarbeiteten Zusammenhang gesetzt und dadurch neue wissen- schaftliche Erkenntnisse gewonnen werden. Die Arbeit darf noch nicht veröffentlicht worden sein und bis zur Verleihung des Preises nicht ver- öffentlicht werden.

Das Kuratorium kann auf Antrag die Veröffentlichung einer Arbeit vor der Verleihung des Preises gestatten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Jede Arbeit darf nur einmal einge- reicht werden. Sie darf auch nicht zu anderen medizinischen Preisaus- schreiben eingereicht worden sein oder bis zur Verleihung des Hufe- land-Preises des betreffenden Jahr- gangs eingereicht werden. Das Ku- ratorium kann auf Antrag gestatten, daß von diesen Bestimmungen ab- gewichen wird.

Nach dem 31. 3. 1977 abgesandte Arbeiten können nicht berücksich-

tigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Kuratorium kann Personen, die allgemein oder beruf- lich straffällig geworden sind oder gegen die ein Strafverfahren schwebt, von der Teilnahme aus- schließen. Sofern gegen die Person des Verfassers auf Grund der Ge- setze Bedenken nicht zu erheben sind, wird der Preis von 20 000 DM dem Einsender der besten Arbeit zu- gesprochen, die die Voraussetzun- gen unter 1. bis III. erfüllt. Entspricht keine der eingereichten Arbeiten den genannten Voraussetzungen, so kann von einer Verleihung des Prei- ses abgesehen werden.

Mit der Einreichung der Arbeit un- terwirft sich der Teilnehmer den Be- dingungen dieses Preisausschrei- bens und verpflichtet sich, die Arbeit im Einvernehmen mit dem Kurato- rium zu veröffentlichen. Die Arbeit ist bis zum 31. März 1977 an folgen- de Anschrift zu senden: „Hufeland- Preis", Notariat, 5 Köln 1, Norbert- straße 21. Die Arbeit selbst ist mit einem vom Verfasser gewählten Kennwort zu versehen und darf den Namen des Verfassers nicht enthal- ten. Auf einem besonderen Bogen sind anzugeben: Vor- und Zuname, genaue Anschrift, Staatsangehörig- keit, Tag der Approbation, Alter, ge- naue berufliche Stellung und Tätig- keit des oder der Verfasser sowie das Kennwort der Arbeit. Die Arbeit ist in doppelter Ausfertigung einzu- reichen. Der Einsender einer Arbeit verpflichtet sich, für den Fall, daß seine Arbeit mit dem „Hufeland- Preis" ausgezeichnet wird, ein Ex- emplar der Stiftung für ihr Archiv zu überlassen, ohne daß seine Urhe- berrechte dadurch beeinträchtigt werden. Das Kuratorium

Verleihungen

Preis für Allgemeinmedizin — Der von dem französischen Ärzteblatt

„Quotidien du mädecin" gestiftete Preis für Allgemeinmedizin wurde in diesem Jahr Dr. C6cile Peyrebrune für ihre Arbeit „Die affektiven Bezü- ge im Arzt-Patient-Verhältnis" zuer- kannt. gn

52 Heft 1 vom 6. Januar 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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