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Archiv "Inflation" (11.12.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung

10-Punkte-Programm der SPD

che Verordnung in Form von Posi- tivlisten medizinisch gleichwertiger Medikamente verbindlich gemacht.

Von der Liste abweichende Verord- nungen müssen besonders begrün- det werden.

— Überhöhte Gewinne der Phar- maindustrie, des Großhandels und der Apotheke sind zu verhindern.

— Die Pharmaindustrie hat ihre Absatzförderung deutlich einzu- schränken, ihre Werbung zu objek- tivieren und therapiegerechte Pak- kungsgrößen anzubieten.

O

Zur medizinischen Begutach- tung ist ein einziger unabhängiger Sozialmedizinischer Dienst zu schaffen:

— Dazu sind der Vertrauensärztli- che Dienst und die Gutachterdien- ste der übrigen Sozialversiche- rungsträger einschließlich der Bun- desanstalt für Arbeit zu einem So- zialmedizinischen Dienst zusam- menzufassen. Er ist auf der Grund- lage der Selbstverwaltung der So- zialversicherung neu zu organisie- ren.

Allen Versicherten muß eindring- lich verdeutlicht werden, daß sie selbst die Kosten für das Gesund- heitswesen aufbringen, daß sie Teil einer Gesellschaft sind, die solida- risches Handeln verlangt.

ZITAT Inflation

„ 1930 forderten die Na- zis: ,Keiner darf über 1000 Mark verdienen.' 1975 for- dern die Jusos: ,Keiner darf über 5000 Mark verdienen.' Die Inflation macht sich schon in den politischen Pa- rolen bemerkbar ..."

Klaus-Michael Machens, Vor- sitzender der Jungen Union von Niedersachsen in: Die Welt

Die Krankenhausärzte sind nicht gewillt, sich Vorwürfe in die Schu- he schieben zu lassen, sie hätten die jetzt allenorts beklagte Kosten- entwicklung im Krankenhauswesen mitverschuldet. Der Verband der angestellten und beamteten Ärzte Deutschlands (Marburger Bund) wehrte sich anläßlich seiner 48.

Hauptversammlung am 29. Novem- ber 1975 in Köln entschieden ge- gen die Absichten des Bundes und der Länder, „Reformen mit der Brechstange" durchzusetzen, um so, egal was es — auch im über- tragenen Sinne — kostet, eine schnelle Kostendämpfung herbei- zuführen.

Dr. Karsten Vilmar (Bremen),

Er- ster

Vorsitzender des Marburger Bundes, erinnerte an die jahrzehn- telangen Versäumnisse und Fehl- planungen seitens des Bundes, der Länder, der Krankenhausträger und -verwaltungen. Er vertrat die An- sicht, daß die jetzt beklagte deso- late Situation in den Kliniken weit- gehend hätte vermieden werden können, wenn amtlicherseits den Vorschlägen des Marburger Bun- des zur Reform des Krankenhaus- wesens, zur Strukturreform der Hochschulmedizin, zur Durch- leuchtung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser und zur Kon- trolle der Leistungseffizienz gefolgt worden wäre.

Der MB-Vorsitzende äußerte sich tief mißtrauisch und enttäuscht über die zusammengewürfelten Vorschläge der Länderminister zur Kostensenkung im Gesundheitswe- sen (siehe dazu auch Seite 3398 ff.

dieses Heftes). Es bedeutete ledig- lich ein „Kurieren an Symptomen", wenn man mit heckenschnittarti- gen Pauschalkürzungen, mit Ein- frieren von Stellenplänen auf den Ist-Zustand, der Nichtwiederbeset- zung von vakanten Planstellen, der

Beeinflussung von ärztlichen The- rapie- und Verschreibungsmaßnah- men, möglicherweise der Festset- zung von Einheitstherapien und Regelverweilzeiten, der Kürzung oder Streichung von Ruf- oder Be- reitschaftsdienstvergütungen einer- seits und Aufgabenerweiterungen des Krankenhauses im ambulanten Bereich andererseits „Problemlö- sungen" versuchen würde.

Auch der mit Nachdruck von inter- essierter Seite verfochtene Plan, die prästationäre Diagnostik und nachstationäre Therapie am Kran- kenhaus zu installieren, werde den tatsächlichen Verhältnissen nicht gerecht. Es sei unmöglich, betonte Vilmar, in den Krankenhäusern mit der gegenwärtigen Personalstruk- tur und den geltenden Arbeitszeit- regelungen zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Es fehle an dem gerade für die ambulante Diagno- stik und Therapie nötigen qualifi- zierten Personal, weil dieses be- reits mit der Versorgung stationä- rer Patienten völlig ausgelastet sei.

Würde man den Krankenhausärz- ten zusätzlich die Verantwortung für die Durchführung der semista- tionären Versorgung auflasten, so könnte sehr leicht die Behand- lungskette, die den Patienten vom Allgemeinarzt zum niedergelasse- nen Facharzt geführt habe, im Krankenhaus beim jüngsten Medi- zinalassistenten und Arzt enden, da dieser ja für das Haus billiger sei.

Vilmar: „Solche Sparmaßnahmen könnten auf eine Art Discount-Me- dizin hinauslaufen."

Die Versäumnisse der Vergangen- heit hätten dazu geführt, daß die herkömmliche Krankenhausstruk- tur weitgehend zementiert wurde,

mit der Folge, daß die Krankenhäu- ser zunehmend Fachärzte und qua- lifizierte Kräfte an die freie Praxis verlieren. „Der Patient", so forder-

NACHRICHTEN

Gegen Reformen mit der Brechstange

Marburger Bund kritisiert jahrzehntelange Versäumnisse

und Fehlplanungen des Bundes, der Länder und der Krankenhäuser

3402 Heft 50 vom 11. Dezember 1975

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

te Vilmar, „muß jedoch die Sicher- heit haben, daß der Arzt die in sei- nem Krankheitsfall nötigen Spezial- kenntnisse besitzt." Es sei ein un- haltbarer Zustand, daß im Kranken- haus nur ein Zehntel der Ärzte eine Lebensstellung findet, während neun Zehntel nach einem Zeitraum von fünf bis acht Jahren das Kran- kenhaus wieder verlassen. Dies könne nur bedeuten: In den Kran- kenhäusern müssen in zunehmen- dem Daße fachärztliche Leistungen von Noch-nicht-Fachärzten erbracht werden.

Der Marburger Bund forderte Ge- setzgeber und Krankenhausverwal- tungen auf, die Strukturen des Krankenhauses den heutigen Not- wendigkeiten anzupassen, mehr Planstellen für Fachärzte zu schaf- fen, um auch auf diesem Wege dem Patienten die Möglichkeit zu eröffnen, auch im Krankenhaus den von ihm benötigten Speziali- sten frei zu wählen. Lediglich in den Landeskran kenhausgesetzen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sei es gelungen, moderne Krankenhausstrukturen anzubahnen. Der Marburger Bund warnte jedoch davor, sich der Täu- schung hinzugeben, daß etwa eine gesetzlich verankerte Beteiligung nachgeordneter Ärzte an Liquida- tionseinnahmen bereits eine um- fassende Krankenhausreform dar- stelle.

Der Verband bekräftigte seine Vor- stellungen in einer Entschließung, die auf eine rasche Verwirklichung der modifizierten und aktualisierten Fassung der Saarbrücker MB-Vor- schläge aus dem Jahre 1971 drän- gen. Darin werden Modelle eines Verbundsystems zwischen ambu- lanter und stationärer medizini- scher Versorgung unter Berück- sichtigung, der verschiedenen Kran- kenhaus-Typen abgestufter Lei- stungsfähigkeit entwickelt.

Kerngedanke der MB-Reformvor- schläge ist die Einführung eines Teams hochqualifizierter Fachärzte mit Lebensstellung am Kranken- haus, die unter einer differenzier- ten Kollegialordnung arbeiten.

Daß die Eingabe des Marburger Bundes zu den Entwürfen eines

Kran kenversicherungs-Weiterent- wicklungsgesetzes offenbar auf taube Ohren gestoßen ist, hat nach Meinung des MB-Vorsitzenden das Hearing vor dem Bundestagsaus- schuß für Arbeit und Sozialordnung vom 26. November gezeigt. Dort hatte der Vertreter des Bundesver- bandes der Ortskrankenkassen (BdO), Hans Töns, für Eigenein- richtungen der Krankenkassen plä- diert, die nach BdO-Meinung auch dann nicht wieder geschlossen werden sollten, wenn sich für den betreffenden Bereich genug nie- derlassungswillige Ärzte fänden.

Zulassungsbeschränkungen, wie sie im Gesetzentwurf enthalten sind, werden vom Marburger Bund entschieden abgelehnt. Vor diesem Ultima-ratio-Mittel sollte der Ge- setzgeber die Kassenärztlichen Ver- einigungen verpflichten, Gebühren- zuschläge bzw. -abschläge in einem differenzierten System der Hono- rierung ärztlicher Leistung zur Be- einflussung des Angebots für un- terversorgte Gebiete einzuführen.

Den erschwerten Arbeitsbedingun- gen in solchen Gebieten sei durch entsprechende Zuschläge Rech- nung zu tragen, die durch die Soli- dargemeinschaft der Kassenärzte ausgeglichen werden könnten.

Hierzu gehörten auch vor der Ein- schränkung der freien Niederlas- sungsmöglichkeit Eigeneinrichtun- gen der Kassenärztlichen Vereini- gungen zur Behebung von struktu- reller Unterversorgung.

Internatsjahr verschieben

Herbe Kritik übte der Marburger Bund auch an der schleppenden Verwirklichung der Voraussetzun- gen für die Einführung des soge- nannten Praktischen Jahres, das mit der neuen Approbationsord- nung für Ärzte als letzter Abschnitt des Medizinstudiums vorgesehen sei. Um zu verhüten, daß die Medi- zinstudenten, die am 1. Oktober 1976 als erste mit dem Praktischen Jahr beginnen sollen, ihre Ausbil- dung unter diesen Umständen nicht fortsetzen können, schlägt der Marburger Bund in einer ein-

stimmig angenommenen Entschlie- ßung eine kurzfristige Novellierung der Approbationsordnung vor. Da- nach soll sich an das Medizinstu- dium, das in Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien nach sechsjäh- riger Dauer mit dem Staatsexamen beendet wird, eine einjährige Medi- zinalassistentenzeit anschließen.

Daran anschließend solle die Ap- probation zum Arzt erfolgen.

Von ähnlicher Bedeutung wie das Kran kenversicherungs-Weiterent- wicklungsgesetz sei für die MB- Mitglieder die in den Bundeslän- dern noch anstehende gesetzliche Regelung des Facharztwesens. Der Marburger Bund tritt dafür ein, daß sich die noch zu erlassenden Kam- mergesetze für die Heilberufe in- haltlich an der bereits in Kraft ge- tretenen nordrhein-westfälischen Regelung orientieren sollten. Nur so könne eine bundeseinheitliche Regelung des Facharztwesens ge- währleistet sein. Dies sei schon mit Rücksicht auf die inzwischen ver- abschiedeten europäischen Richtli- nien für Ärzte notwendig.

Mit aller Entschiedenheit wandte sich der Marburger Bund gegen die von der Vereinigung der kom- munalen Arbeitgeberverbände (VKA) vorgeschlagene Änderung der Reichsversicherungsordnung mit dem Ziel, die U 1- und U 2-Früh- erkennungsuntersuchungen für Neugeborene zum Bestandteil der stationären Krankenhauspflege zu erklären. Mit einem solchen Ansin- nen versuche die VKA nicht nur, die Rechtsprechung der höchsten Bundesgerichte zu korrigieren, sondern auch ihren Arbeitgeber- standpunkt durchzusetzen. Gegen diese Forderungen will sich der Marburger Bund energisch weh- ren: Er appellierte an Gesetzgeber, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und Gewerkschaf- ten, die Grundsätze von Gesetz und höchstrichterlicher Rechtspre- chung zu respektieren und die Zuordnung der Früherkennungs- maßnahmen zur kassenärztlichen Versorgung auch als eine gesund- heitspolitische Notwendigkeit zu vertreten bzw. zu akzeptieren. HC

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 50 vom

11.

Dezember 1975 3403

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