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Anhang 6: Anforderungskatalog 1 „Physische Anforderungen“ Inhaltsverzeichnis

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Anhang 6:

Anforderungskatalog 1 „Physische Anforderungen“

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis... II

1. Physische Anforderungen ... 1

1.1 Körpermaße ... 1

1.1.1 Körpermaßdaten ... 1

1.1.2 Anwendung der Körpermaße ... 10

1.2 Körperhaltung ... 14

1.2.1 Allgemeine Anforderungen an Körperhaltung ... 14

1.2.2 Körperstellungen ... 19

1.2.3 Körperhaltung... 33

1.2.4 Körperbewegung ... 46

1.2.5 Arbeitsmittel ... 63

1.3 Körperkräfte ... 89

1.3.1 Allgemeine Anforderungen... 89

1.3.2 Lastangaben ... 95

1.3.3 Bewertungsverfahren ... 99

1.4 Bewegungsraum - Zugänge zur und an der Maschine ... 102

1.4.1 Greifbereiche... 102

1.4.2 Bewegungsraum an der Maschine ... 107

1.4.3 Ganzkörperzugang zur Maschine... 111

1.4.4 Teilkörperzugang zur Maschine ... 120

1.5 Blick- und Sehbereiche ... 128

Literaturverzeichnis ... 152

Abbildungsverzeichnis... 155

Tabellenverzeichnis... 159

Formelverzeichnis ... 163

(2)

Abkürzungsverzeichnis

Allg. allgemein

ArbstättV Arbeitsstättenverordnung ASR Arbeitsstättenrichtlinien

AWE Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen

BIA Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz DLG Dauerleistungsgrenze

Fb. Forschungsbericht

KindArbSchV Kinderarbeitsschutzverordnung LastenhandhabV Lastenhandhabungsverordnung

LfAS Landesamtes für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik

MMS Mensch-Maschine-Systeme PSA Persönliche Schutzausrüstung SIP Sitzindexpunkt

(3)

1. Physische Anforderungen

1.1 Körpermaße

1.1.1 Körpermaßdaten

1.1.1a Anerkannte Regeln der Technik

DIN 33402-1 Körpermaße des Menschen; Begriffe, Messverfahren

• Es werden die Körpermaße des Menschen definiert und Messmethoden festgelegt.

• Verweis auf folgende Abbildungen der Norm:

o Bild 1 Körpermaße, stehend o Bild 2 Körpermaße, sitzend

o Bild 3 Körpermaße, Hand und Finger o Bild 4 Körpermaße, Fuß

o Bild 5 Körpermaße, Kopf

• Die Norm wird zum Teil von der DIN EN ISO 7250 ersetzt.

DIN 33402-2 Körpermaße des Menschen; Werte

• Verweis auf die einzelnen Tabellen und Abbildungen, die in der Norm enthalten sind

• Bei der Festlegung von Arbeitsplatzmaßen sind Körpermaße und

Bewegungsbereiche Aufmaße für Arbeitskleidung und PSA zu berücksichtigen.

• Für Bewegungsbereiche mit eingeschränkter Beweglichkeit sind entsprechende Abschläge erforderlich.

(4)

DIN EN ISO 3411: Erdbaumaschinen Maschinenführer – Körpermaße, Mindest- freiraum, 1999

Anh. 6, Abb. 1: Körpermaße eines stehenden, bekleideten Maschinenführers nach DIN EN ISO 3411 Bild 2

Anh. 6, Tab. 1: Körpermaße eines stehenden, bekleideten Maschinenführers nach DIN EN ISO 3411 Bild 2

ANMERKUNG: Maße in mm

(5)

Anh. 6, Abb. 2: Körpermaße eines sitzenden, bekleideten Maschinenführers Nach DIN EN ISO 3411 Bild 3

Anh. 6, Tab. 2: Körpermaße eines sitzenden, bekleideten Maschinenführers Nach DIN EN ISO 3411 Bild 3

ANMERKUNG: Maße in mm

(6)

Anh. 6, Abb. 3: Abstände der Körpergelenke Nach DIN EN ISO 3411 Bild 4

Anh. 6, Tab. 3: Abstände der Körpergelenke Nach DIN EN ISO 3411 Bild 4

ANMERKUNG: Maße in mm

Alle Maße gelten für Maschinenführer in aufrechter Haltung. Bei normaler Haltung ist der Maschinenführer eingesunken und die Maße sind etwas geringer: Körperhöhe (1A) und Reichhöhe über Kopf (2A) werden etwa 15 mm geringer, während die Körperhöhe sitzend (3A) und die Augenhöhe sitzend (3B) etwa 25 mm geringer werden.

(7)

DIN EN ISO 7250 Wesentliche Maße des menschlichen Körpers für die technische Gestaltung

• Diese Norm ersetzt zu Teilen die DIN 33402-1

• Es werden die Körpermaße des Menschen definiert und Messmethoden festgelegt

DIN EN ISO 9241-5 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten, Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung, 1999

Anh. 6, Tab. 4: Bekleidung und darauf bezogene Zuschläge nach DIN EN ISO 9241-5 Anh. 6, Tab.

A.1

• KEIN VERWEIS auf DIN 33402

• Verweis auf DIN EN ISO 7250

(8)

DIN EN ISO 14738 Entwurf Sicherheit von Maschinen, Anthropometrische Anforderungen an die Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen, 1998

Anh. 6, Tab. 5: Körpermaßdaten nach DIN EN ISO 14738 Entwurf Anh. 6, Tab. A.1

• Daten umfassen männliche und weibliche Versuchspersonen

• Daten basieren auf dem Kenntnisstand von 1997

(9)

Anh. 6, Tab. 6: Zuschläge und zusätzliche Maße nach DIN EN ISO 14738 Entwurf Anh. 6, Tab. 1

DIN EN ISO 6682 Erdbaumaschinen, Stellteile, Bequemlichkeitsbereiche und Reichweitenbereiche

Anh. 6, Tab. 7: Abstandsmaße der Körpergelenkpunkte nach DIN EN ISO 6682 Anh. 6, Tab. 1 (Maße in mm)

DIN 33406 Arbeitsplatzmaße im Produktionsbereich; Begriffe, Arbeitsplatztypen, Arbeitsplatzmaße, 1988

Norm beinhaltet Verstellbereiche von Arbeitstuhl und Fußstütze

• Verweis auf DIN 33402-2; abgleite Maße von „Höhe des Unterschenkelfreiraums“

Z und „Höhe des Oberschenkelfreiraums“ U

• Zuschlag für Schuhe: 35 mm

• Zuschlag für vertikaler Freiraum zwischen Oberschenkel und Arbeitsplatte

Anh. 6, Tab. 8: Unterschenkelfreiraums Z und Oberschenkelfreiraums U nach DIN 33406 Anh. 6, Tab.

3

(10)

Anh. 6, Tab. 9: Anthropometrische Daten aus europäischen Studien nach DIN EN 547-3 Anh. 6, Tab.1

1.1.1b

(11)

Stand der Technik

Jürgens, H.W.; Matzdorff, I.; Windenberg, J:

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Nr. 108, Internationale anthropometrische Daten, 1998

• Enthält Angabe von Körpermesswerten des Europamenschen

• gemittelte Werte für beide Geschlechter und die Altersgruppe der 18- bis 60- jährigen Menschen, Angabe von 5., 50., 95. Perzentil

Lange, Wolfgang; Windel, Armin: Kleine ergonomische Datensammlung, 2002

• Enthält Körpermaße

• Verweis auf die DIN 33402 mit der Bemerkung, dass die Daten 20 Jahre alt sind und durch die Akzeleration die angegebenen Werte zu gering sind

• zur Zeit werden neue Messungen erhoben

Anh. 6, Tab. 10: Berechnung von Perzentilen nach Lange 2002

Kirchner, A.; Kirchner, J.-H.; Kliem, M.; Müller, J. M.: Räumliche – ergonomische Gestaltung – Handbuch, 1990

Folgende Einflüsse auf die Körpermaße sollen helfen, die Messwertangaben aus anthropometrischen Untersuchungen richtig einzuordnen und anwenden zu können.

• Alter

• Tageszeit (kann nicht nur oder nur schwer berücksichtigt werden)

• Asymmetrie – die Körperteile beider Körperseiten sind nicht unbedingt gleich groß oder lang (siehe Kirchner, A. 1990 Seite 76 oder Jürgens A-3.2.3)

• Geschlecht

• Körperhaltungen

• Akzeleration

• Kleidungszuschläge

• Populationszugehörigkeit

(12)

• Verweis auf die DIN 33402 mit Einschränkung (vgl. Lange 2002) Abhängigkeit der Körpermaße von:

o Alter: Wachstum bei Frauen mit 18 Jahren, bei Männern mit 20 Jahren abgeschlossen; ab ca. 35 Jahren verändern sich Längenmaße (werden kleiner) und Umfangswerte (werden größer) (Angaben sind auf den Durchschnitt bezogen)

o Geschlecht: Frauen: 100 mm kürzer als Männer, bezogen auf die Körperlänge sind Extremitäten kürzer, Becken breiter und Schultern schmaler

o Tageszeit: Körperlänge kann im Laufe eines Tages um 20 mm abnehmen o Volkszugehörigkeit: Körperlänge abhängig von der Rasse zwischen 145 und

188 cm; ebenfalls große Unterschiede in den Proportionen

o Regionsabhängigkeit (Deutschland und Europaweit): Nord-Süd Gefälle von 20 mm in Deutschland, 70 bis 80 mm in Europa

o Sozialabhängigkeit: 70 mm Unterschied zwischen sozialer Oberschicht (abgeschlossenes Universitätsstudium) und sozialer Grundschicht (kein Hauptschulabschluss und Ungelernte)

1.1.2 Anwendung der Körpermaße 1.1.2a Anerkannte Regeln der Technik

DIN 33408-1 Körperumrissschablonen für Sitzplätze, 1987

• Körperumrissschablonen zur Konstruktion für Sitzarbeitsplätze

• Zweck der Schablonen sind technische Zeichenhilfen, Konstruktionshilfen, Demonstrationshilfen

• Quelle für Körpermaße ist die DIN 33402-2

• Das Beiblatt zur Norm enthält Informationen, jedoch keine zusätzlich genormten Festlegungen

DIN EN 614-1 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Gestaltungsgrundsätze - Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze, 1995

• Körpermaße und die dazugehörigen Parameter:

o Statische und dynamische Körperhaltung o Kleidungszuschläge

o Alter

• Anwendungsgebiete für Körpermaße

o Bereiche für Körpermaße und Gelenkbewegungen o Sicherheitsabstände

o Zugangsmaße

• Gestaltungsgrundsätze:

o Arbeitsmittel unter angemessener Berücksichtigung der Körpermaße der vorgesehenen Operatorengruppe gestalten

o Die Arbeitshöhe und andere funktionsorientierte Maße sind dem Operator anzupassen (z. B. Verstellbarkeit)

o Die Art, der Standort und die Verstellbarkeit einer Sitzgelegenheit sind unter angemessener Berücksichtigung der Körpermaße des Operators und der von ihm auszuführenden Aufgaben vorzusehen

o Es ist genügend Bewegungsraum für alle Körperteile vorzusehen, um die Erfüllung der Arbeitsaufgabe in günstigen Körperhaltungen und mit günstigen

(13)

Körperbewegungen zu ermöglichen; Zugang und Wechsel in der Körperhaltung sind zu erleichtern

o Griffe und Pedale von Arbeitsmitteln sind in Form und Funktion der Anatomie der Hand oder des Fußes sowie den Körpermaßen der Operatorengruppe anzupassen. Die Griffe handgeführter Arbeitsmittel sind so zu gestalten, dass der Operator das Arbeitsmittel richtig greifen und die vorgesehenen

Bewegungen ausführen kann

o Häufig benutzte Stellteile, Griffe und Pedale sind so anzuordnen, dass Hände und/oder Füße des Operators diese bei normaler Arbeitshaltung leicht

erreichen können. Andere wichtige Stellteile, z. B. „Notaus“, sind so

anzuordnen, dass der Operator diese leicht erreichen kann; weniger häufig benutzte Stellteile hingegen sind lediglich in Reichweite anzuordnen, sofern die Arbeitsaufgabe nichts anderes erfordert.

BGI 523 Mensch und Arbeitsplatz – Norddeutschen Metall BG, 2001

• Verweis auf DIN 33402 und "Internationalen Anthropometrieatlas"

• Körpermaße des Menschen sind nicht als feststehende Größen zu verwenden.

Die Beweglichkeit des Körpers und seiner Gliedmaßen ist bei der Ermittlung der Werte nicht berücksichtigt worden.

• Alle Maße gelten für den unbekleideten Menschen (für Kleidung Zuschläge erforderlich).

Anh. 6, Abb. 4: Körperschablonen nach BGI 523

(14)

Köther; R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

• Innenmaße werden durch den größten Nutzer bestimmt (z. B. Freiräume)

• Außenmaße werden durch den kleinsten Nutzer bestimmt (z. B. Erreichbarkeiten)

Anh. 6, Abb. 6: Arbeitshöhen bei Sitz- und Stehaufgaben nach Köther 2001 Bild 10.8

Landau, K.; Luczak, H.: Ergonomie und Organisation in der Montage, 2001 Das Buch enthält ein Beispiel zur Interpolation von Maßen eines

Montagearbeitsplatzes (allg. Feinarbeit).

Anh. 6, Abb. 7: Interpolation von ausgewählten Maßen eines Montagearbeitsplatzes nach Landau 2001

Menschmodell Anthropos-Ergomax

• Die Anthropos Modelle bestehen aus 90 Körperteilen. Die Oberfläche wird intern aus 3200 Hauptpunkten, die auch zur Kollisionserkennung und -befreiung dienen, gebildet. Zur Modellgestaltung stehen Werte der folgenden anthropometrischen Datenbanken zur Verfügung

o Anthropologischer Atlas, Flügel, Greil, Sommer, 1986 o Handbuch der Ergonomie, Lufthansaverlag, 1975 o Bodyspace, Pheasant, 1988

o DIN 33402, 1978

(15)

o Internationaler anthropometrischer Atlas, Jürgens, Bau, 1989 o Report of National Institute of Bioscience and Human-Technology,

1994

• Typen lassen sich aus 10 Nationen und 20 Weltregionen nach Geschlecht, Alter und Körpergröße aufrufen. Darüber hinaus stehen Disproportionalitäten wie Sitzriese und -zwerg mit normalen, kurzen, langen Armen zur Verfügung.

Akzelerationsfaktoren werden bis zum Jahre 2030 hochgerechnet Menschmodell RAMSIS

Einsatz für Kraftfahrzeuge, vorgegebene Haltung (ungeeignet für Maschinengestaltung)

Figurinen nach Wegner

Körperschablonen für das 5. Perzentil Frau sowie den 95. Perzentil Mann, keine Berücksichtigung internationaler Maße sowie der Akzeleration

(16)

1.2 Körperhaltung

1.2.1 Allgemeine Anforderungen an Körperhaltung

Im Nachfolgenden soll mit Körperhaltung auch Körperstellung gemeint sein.

1.2.1a Anerkannte Regeln der Technik

DIN EN 614-1 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Gestaltungsgrundsätze - Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze, 1995

• unnatürliche Körperhaltung vermeiden (vgl. Landau 2001)

• Wechsel der Körperhaltung ermöglichen, gelegentlicher Wechsel zwischen Sitzen. Stehen und Gehen (vgl. Landau 2001)

• Sitzen dem Stehen vorziehen (vgl. Köther 2001)

• Liegen, Hocken, Knien einschränken (vgl. Köther 2001)

• Geeignete Abstützung sind so zu gestalten, dass sie in Anordnung und

Abmessung unausgeglichene Körperhaltungen vermeiden (vgl. Landau 2001)

• Körperhaltung muss mit Kraftanforderungen übereinstimmen

DIN EN 1005-3 Sicherheit von Maschinen, Menschliche körperliche Leistung, Teil 3:

Empfohlene Kraftgrenzen bei Maschinenbetätigung, 2002

• Jede Maschine sollte uneingeschränkte, verschiedene und häufige Veränderung der Körperhaltung bei ihrer Handhabung und während ihre Betriebszeit zulassen (vgl. Landau 2001)

DIN EN 1005-4 Sicherheit von Maschinen, Menschliche körperliche Leistung, Teil 4:

Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen, 2002

Enthält ein Modell für haltungs- und bewegungsbedingte gesundheitliche Risiken

Legende:

1...Gesundheitsrisiko;

2...statische Haltung;

3...niederfrequente Bewegung;

4...hochfrequente Bewegung

Anh. 6, Abb. 8: Haltungs- und bewegungsbedingte gesundheitliche Risiken nach DIN EN 1005-4 Bild 2

DIN 33406, Arbeitsplatzmaße im Produktionsbereich; Begriffe, Arbeitsplatztypen, Arbeitsplatzmaße, 1988

In der Norm wird eine Unterscheidung zwischen aufgabenunabhängigen und aufgabenabhängigen Arbeitsplatzmaße vorgenommen.

(17)

Anh. 6, Abb. 9: Aufgabenunabhängige und -abhängige Arbeitsplatzmaße nach DIN 33406 Bild 4

• Aufgabenunabhängige Arbeitsplatzmaße sind entweder gesetzlich (Verweis auf Arbeitstättenverordnung §24(1))vorgegeben oder durch die Anthropometrie bestimmt

• Aufgabenabhängige Arbeitsplatzmaße

o Kompromiss zwischen Sehen und Handhaben o Beachtung der technischen Randbedingungen

DIN EN ISO 9241-5 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten, Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung, 1999

Bezugskörperhaltung

a) Oberschenkel horizontal, Unterschenkel vertikal, Sitzhöhe etwa Kniekehlenhöhe

b) Unterarme horizontal, Oberarme vertikal

c) Keine Devitation und keine Extension der Handgelenke d) Wirbelsäule aufrecht

e) Winkel von 90° zwischen Auflagefläche Fuß und Unterschenkel f) Keine Verdrehung des Oberkörpers

g) Fixierlinienwinkel zwischen Horizontalen und 60° unter Horizontalen Bezugskörperhaltung für sitzende Arbeitshaltung

• Stabile Körperabstützung (vgl. Landau 2001)

• Bewegungs- und Beeinträchtigungsfreiheit

• Dynamisches Sitzen

DIN EN ISO 6385 Entwurf, Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen, 2002

(18)

1.2.1b Stand der Technik

Köther; R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

Körperhaltung

...ist immer so zu wählen das geringe Beanspruchung entsteht

Bewertungskriterium ist Energieumsatz bzw. Herzfrequenz

Anh. 6, Tab. 11: Beanspruchung bei verschiedenen Körperhaltungen nach Bullinger 1994

• es bleiben nur Stehen und Sitzen als akzeptable Körperhaltung übrig

• Dynamische Bewegungsabläufe an Stelle statischer Muskelbeanspruchung

• Arbeitsplatzgegebenheiten zur Förderung einer physiologischen Wirbelsäulenstellung nutzen

(19)

• Gebeugte und verdrehte Körperhaltungen vermeiden

• Frontales oder seitliches Verharren der Arme in ausgestreckter Haltung vermeiden

• Sitzende oder auch wechselnd sitz-stehende Arbeitshaltung bevorzugen (vgl.

Landau 2001)

• Armbewegungen sollten entweder in entgegengesetzter oder symmetrischer Richtung ausgeführt werden. Andernfalls entstehen Kompensationsmechanismen durch einseitige, statische Muskelbeanspruchung im Rumpfbereich

• Die Höhe des Arbeitsfeldes (Arbeitshöhe oder Tischhöhe) ist so anzulegen, dass die jeweils optimale Sehdistanz bei einer physiologischen Körperhaltung möglich ist

• Griffe, Hebel, Werkzeuge und Arbeitsgüter sollen an Arbeitsplätzen und

Maschinen so angeordnet sein, dass die häufigsten Bewegungen körpernah und mit angewinkelten Ellenbogen ausgeführt werden können

• Einstellbare Ellenbogen-, Unterarm-, Hand- oder Fußstützen sind sinnvolle Hilfsmittel für die Praxis, um statische Haltearbeit zu vermeiden

Landau, K.; Luczak, H.: Ergonomie und Organisation in der Montage, 2001

• Gestaltungskompromiss zwischen Seh- und Greifaufgaben oft notwendig

• Beachtung der Gestaltungsgrundsätze auch im Detail

• Optimale Körperstellung ist ungezwungen und freizügig, weist minimale statische Haltearbeit aus; kann beliebig oft verändert werden ....

Einflussfaktoren

• Anforderung der Tätigkeit an die visuelle und manuelle Zugänglichkeit der Arbeitsgegenstände und –orte

• Räumliche Anordnung und Ausstattung des Arbeitsplatzes

• Biomechanische Parameter

• Arbeitsgegenstand

Ungünstige Körperstellungen resultieren überwiegend aus:

• Mangelnder Arbeitsgestaltung,

• Subjektiv mangelnde Arbeitsweise Gestaltungsgrundsätze

1. Körperstellungen haben ihrer Natur nach einen statischen Charakter, die erforderliche statische Haltungsarbeit ist zu minimieren

o Minimierung statischer Massedrehmomente einzelner Körperteile und damit Minimierung der Beanspruchungshöhe von beteiligten

Muskelgruppen und Skelettteilen.

o Stützung des Körpers bei statisch ungünstigen, jedoch tätigkeitsbezogenen erforderlichen Körperstellungen

o Körperstellungswechsel zur Entlastung exponierter Muskelgruppen ermöglichen und fördern

2. Die Körperstützung ist an mechanisch und physiologisch geeigneten, an

(20)

3. bei den physiologischen „Nulllagen“ einzelner Gelenke ergibt sich die am

geringsten zu beanspruchende Körperstellung. (unnatürliche, d. h. gebeugte und verdrehte Körperstellungen vermeiden)

4. Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen kurz- und langfristiger

Auswirkung von Körperstellungen in Form von gezielten Gestaltungsmaßnahmen.

Beispiel: gerader Rücken beim Sitzen kann (ohne adäquate Rückenlehne) kurzfristig Rückenmuskulatur ermüden, ist aber günstig für die

Bandscheibenbelastung

5. Körperstellung ist tätigkeitsadäquat zu wählen und zu optimieren. Dies gilt für Einzelprobleme (Handstellung und für grundsätzliche Entscheidungen (stehen oder sitzen)

6. wirtschaftliche Betrachtung von Körperstellung ist zu beziehen auf:

o Abhängigkeit von Arbeitsleistung von Körperstellung

o Bewertung der erforderlichen Gestaltungsmaßnahmen (auch in Bezug auf die Expositionsdauer)

Ehlers, M.: Die (Wirbel-)Säule eines Unternehmens; In: Arbeitsschutz aktuell, 2002

• Beschäftigt sich mit dem Problem von fehlender Bewegung am Arbeitsplatz

• Vermeiden Dauersitzen, bzw. Fördern von regelmäßigen Haltungswechseln (vgl.

Landau 2001)

Kirchner, A.; Kirchner, J.-H.: Gesundheitsschutz 7 Sitzen alles o.k?, 2002

• Aufgabengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes

• Erleichterung der Handhabung von Werkstücken und Werkzeugen (vgl. Köther 2001)

• Abstützung von Armen, wenn notwendig (vgl. Landau 2001)

• Bewegungsfreiheit für ungehinderte Arbeitsausführung und Ausgleichsbewegungen ermöglichen

• Beachtung der Arbeitsumgebungsbedingungen (aggressive Medien, Staub usw.) genauere Ausführungen auf Seite 38 Kirchner, A.

(21)

1.2.2 Körperstellungen

1.2.2.1 Grundsätzliche Anforderungen an Körperstellung 1.2.2.1a Anerkannte Regeln der Technik

DIN 33406, Arbeitsplatzmaße im Produktionsbereich; Begriffe, Arbeitsplatztypen, Arbeitsplatzmaße, 1988

Anh. 6, Tab. 12: Mindestmaße für Arbeitsplätze im Produktionsbereich nach DIN 33406 Anh. 6, Tab. 1

1.2.2.2 Sitzen

1.2.2.2a Anerkannte Regeln der Technik

DIN EN ISO 14738 Entwurf Sicherheit von Maschinen, Anthropometrische Anforderungen an die Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen, 1998 Vorteile:

• Reduzierung des physischen Energieaufwandes und der Ermüdung

• Bereitstellung einer standfesten Körperunterstützung

• Möglichkeit zur Durchführung einer standfesten Körperunterstützung Nachteile:

• Begrenzung des Arbeitsbereiches

• Begrenzung der Möglichkeit, Körperkräfte aufzubringen

• Mögliches Risiko einer langzeitigen Einnahme von Zwangshaltungen

• Unterscheidung der verschiedenen Sitzhaltungen wie in den anderen Quellen

(22)

Anh. 6, Tab. 13: Grenzen des Arbeitsbereiches für Beine und Füße nach DIN EN ISO 14738 E Anh. 6, Tab. 5

(23)

VDI/VDE 3546-5 Konstruktive Gestaltung von Prozessleitwarten; Anordnung von Monitoren; 1991

Anh. 6, Tab. 14: charakteristische Sitzhaltungen beim Arbeiten an Pulten nach VDI/VDE 3546-5; Anh.

6, Tab. 4

(24)

DIN 33402-2 Beiblatt: Körpermaße des Menschen, Werte, Anwendung der Körpermaße in der Praxis, 1984

Anpassung an Sitzarbeitsplatz

• Für eine entspannte Sitzhaltung ist ein Wechseln zwischen verschiedenen Sitzpositionen notwendig.

• Es ist zweckmäßig, eine Anpassung des Arbeitsstuhles an unterschiedliche Körperproportionen zu realisieren.

• Arbeitsstuhl in seinen Maßen und seiner Verstellbarkeit soll an den Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgabe angepasst sein.

• Rückenlehne soll so eingestellt werden, dass sie den Rumpf in der „vorderen Sitzhaltung“ am oberen Beckenrand, in der „hinteren Sitzhaltung“ im Bereich der Brustwirbelsäule bis möglichst hinauf zu den Schulterblättern unterstützt.

• Sitzflächenhöhe soll so eingestellt werden, dass eine ergonomisch richtige Haltung eingenommen werden kann:

o Aufrechter Oberkörper o Herabhängende Oberarme

o Rechter Winkel zwischen Oberarmen und Unterarmen o Unterarme auf Arbeitsfläche aufgelegt

o Fußauflage auf dem Boden oder der Fußstütze o Senkrechter Unterschenkel

o Waagerechter Oberschenkel

• Bei festen Arbeitsflächenhöhen muss auf den richtigen Abstand zwischen Sitz- und Arbeitsflächenhöhen entsprechend der Arbeitsaufgabe berücksichtigt werden.

• Für Sitzflächen mit verstellbarer Neigung gilt:

o Bei „hinteren Sitzhaltung“ Neigung bis 6° nach hinten geeignet o Bei „vorderer Sitzhaltung“ Neigung bis 2° nach vorn geeignet

• Verstellbare Armauflagen sollten so eingestellt werden, dass die Unterarme aufliegen können, ohne dass die Schultern angehoben werden oder der Oberkörper nach vorn gebeugt wird.

DIN 33406, Arbeitsplatzmaße im Produktionsbereich; Begriffe, Arbeitsplatztypen, Arbeitsplatzmaße, 1988

Vorteile Sitzarbeitsplatz:

• Entlastung von häufig aufgabenunabhängigen statischen Muskelarbeiten

• Bessere feinmotorige Koordination möglich

• Möglicher Einsatz von fußbetätigten Stellteilen Nachteile Sitzarbeitsplatz

• Verminderte Bewegungsmöglichkeit (vgl. DIN EN ISO 14738 Entwurf)

• Kleinere Arbeitsbereiche (vgl. DIN EN ISO 14738 Entwurf)

• Zusätzlicher Platzbedarf durch Stuhl

(25)

Anh. 6, Abb. 10: Darstellung der Abmessungen für Sitzarbeitsplätze nach DIN 33406 Bild 1

BGI 523 Mensch und Arbeitsplatz – Norddeutschen Metall BG, 2001 Richtig Sitzen

• Vermeiden von Dauersitzen – wenn dann dynamisches Sitzen

• Besser ist ein Wechsel der Tätigkeiten

• Verweiß auf DIN 68877

• Standsicherheitsmaß ist abhängig von der Sitzhöhe Voraussetzung für dynamisches Sitzen:

• Maximale Sitzhöhe so wählen, dass bei Bodenkontakt der Füße der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel ca. 90° beträgt

• Sitztiefe so wählen bzw. einstellen, dass zwischen Vorderkante des Sitzes und Kniekehle ein Freiraum von ca. 3 bis 4 cm verbleibt

• Rückenlehne so einstellen, dass bei hinterer Sitzhaltung zwischen Oberkörper und Rumpf ein Winkel von 110 bis 120° entsteht und der Rücken in der hinteren und mittleren Sitzhaltung gestützt wird

Anh. 6, Abb. 11: Dynamisches Sitzen nach BGI 523 Bild 11-4

(26)

Stand der Technik

Köther, R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

Sitzen bei genauer Beobachtung und ruhiger Hand

Ehlers, M.: Die (Wirbel-)Säule eines Unternehmens; In: Arbeitsschutz aktuell, 2002 Dynamisches Sitzen kann Mangel an Aktivitäten nicht oder nur unzureichend kompensieren

(es werden weitere anatomische Hintergründe aufgeführt)

Ferreira, Y.; Helbig, R.: Sitzen im Büro Lust oder Last; In Zeitschrift für Arbeitswissenschaft, 2002

Vorteile des Sitzens:

• Entlastung der Beinmuskulatur

• Entlastung des Kreislaufs

• Reduzierung des Energieumsatzes (vgl. DIN EN ISO 14738 Entwurf)

• Vermeiden von ununterbrochenem und starrem Sitzen –dynamisches Sitzen anstreben

Kamusella 2003 Vorteile Sitzen:

1. Bessere Vorraussetzung für Konzentration

2. Leichtere Ausführung feinmotorischer Bewegungen 3. Geringe statische Belastung

4. Beine und Füße können u. U. Handlungen übertragen werden 5. Entlastungen der Rücken- und Nackenmuskulatur möglich 6. Entlastung der Bandscheiben

7. Reduktion des Energieverbrauchs 8. Schonung des Kreislaufs

1.2.2.3 Sitz-/Stehposition bzw. Stehen mit Körperunterstützung 1.2.2.3a Anerkannte Regeln der Technik

DIN EN ISO 14738 Entwurf Sicherheit von Maschinen, Anthropometrische Anforderungen an die Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen, 1998 Sitz-/Stehposition

• Direkte oder indirekte Verstellmöglichkeit der Arbeitshöhe vorsehen

• Aufsteighilfe vorsehen

• ausreichen Beinfreiraum und eine gut gestaltete Ganzfußauflage vorsehen Vorteil:

• Siehe Sitzen

• Wechsel zwischen Sitzen und Stehen Nachteile

• Schwierigkeiten, den Stuhl in Relation zur Maschine zu bewegen

• Risiko, während des Besteigens oder Verlassens des Stuhl zu fallen

• Risiko, beim Vorbeigehen über die Ausleger zu stolpern

• Schwierigkeiten, gute Sitzpositionen einzunehmen

(27)

Anh. 6, Tab. 15: Maße für Sitz-/Steharbeit nach DIN EN ISO 14738 Entwurf Anh. 6, Tab. 6

Stehen mit Körperunterstützung

• Einsatz nur an Arbeitsplätzen, an denen keine vollwertige Sitz- oder Sitz- /Stehhaltung eingenommen werden kann

(28)

• Beine tendieren nach einer Zeit dazu, anzuschwellen Die Arbeitshaltungen sind eingeschränkt

Anh. 6, Tab. 16: Maße für Arbeitsplätze mit Stehhilfen nach DIN EN ISO 14738 Entwurf Anh. 6, Tab. 7

DIN 33406, Arbeitsplatzmaße im Produktionsbereich; Begriffe, Arbeitsplatztypen, Arbeitsplatzmaße, 1988

Anh. 6, Abb. 12: Darstellung der Abmessungen für Sitz-/Steharbeitsplätze nach DIN 33406 Bild 3

• Vorteil Sitz-/Steharbeitsplatz:

• Geringere einseitige Belastung des Körpers

(29)

1.2.2.3b Stand der Technik

Lange, W.; Windel, A.: Kleine ergonomische Datensammlung, 8.Auflage, 2002

Anh. 6, Abb. 13: Schalterarbeitsplatz nach Lange Seite 33

Kirchner, A.; Kirchner, J.-H.: Gesundheitsschutz7 Sitzen alles o.k?, 2002

Anh. 6, Abb. 14: Mindestbeinraums an Sitz-/Steharbeitsplätzen nach S. 25 Kirchner, A. 2002

Schmidtke, H.: Ergonomie, 1993

• Stehhilfen sind keine adäquate Kompensation zu gut gestalteten Sitzarbeitsplätzen.

• Stehhilfen müssen grundsätzlich als Behelf qualifiziert werden.

Brauchbarkeit hängt von folgenden Sachverhalten ab:

• Standsicherheit auch bei Verlagerung des Rumpfschwerpunktes

• Bodenbelag hat eine hohes Maß an Rutschsicherheit

• Sichere Konstruktion der Verstellsysteme (Verhinderung von Verletzungen und Beschädigungen an der Kleidung usw.)

(30)

Anh. 6, Abb. 15: Auslegung von Stehsitzen nach Grandjean und Hütting in Schmidtke 1993

Ferreira, Y.; Helbig, R.: Sitzen im Büro Lust oder Last; In Zeitschrift für Arbeitswissenschaft, 2002

Bevorzugung eine Steh-Sitz Arbeitskonzeptes

• 2-4 Arbeitshaltungswechsel pro Stunde

• nicht länger als 20 min Stehen Der Steharbeitsplatz sollte

• stets präsent sein

• zur Nutzung anregen

• ohne Aufwand nutzbar sein

• durch Aufstehen verfügbar

• leicht integrierbar

• an günstiger Stelle installiert 1.2.2.4

(31)

Stehen

1.2.2.4a Anerkannte Regeln der Technik

DIN EN ISO 14738 Entwurf Sicherheit von Maschinen, Anthropometrische Anforderungen an die Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen, 1998

Anh. 6, Tab. 17: Maße im Stehen nach DIN EN ISO 14738 Entwurf Anh. 6, Tab. 8

Vorteile:

• Freie Bewegung des Operators

• Erweiterte Arbeitsbereiche

(32)

DIN 33402-3 Körpermaße des Menschen; Bewegungsraum bei verschiedenen Grundstellungen und Bewegungen, 1984

Anh. 6, Abb. 16: Bewegungsraum im Stehen nach DIN 33402-3 Bild1

(zur Bedeutung der einzelnen Linien siehe Originalquelle)

DIN 33406, Arbeitsplatzmaße im Produktionsbereich; Begriffe, Arbeitsplatztypen, Arbeitsplatzmaße, 1988

Anh. 6, Abb. 17: Darstellung der Abmessungen für Steharbeitsplätze nach DIN 33406 Bild 2

Vorteil Steharbeitsplatz: (vgl. DIN EN ISO 14738 Entwurf)

• Freie Beweglichkeit der Operators

• Große Arbeitsbereiche

• Größere übertragbare Kräfte Nachteile Steharbeitsplatz

• Insgesamt ungünstige physiologische Bedingungen

• Zusätzliche Belastung durch statische Muskelarbeit (vgl. DIN EN ISO 14738 Entwurf)

• Erschwert den Einsatz fußbetätigter Stellteile (vgl. DIN EN ISO 14738 Entwurf) 1.2.2.4b

(33)

Stand der Technik

Köther, R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

• Stehen wenn umfangreiche Körper- und Armbewegungen oder große Kräfte erforderlich

• Stehen ablehnen wenn keine Beinbewegung möglich ist, da dann zu hohe statische Belastung

Kamusella, C.: Ergonomie, Lehrbrief Teil 1 und Teil 2, unveröffentlicht, 2003 Vorteile Stehen: (vgl. DIN EN ISO 14738 Entwurf)

• Größere Aktionsräume

• Aufbringung größerer Kräfte

• Beweglichkeit am Arbeitsplatz

1.2.2.5 Knien

1.2.2.5a Anerkannte Regeln der Technik

DIN 33402-3 Körpermaße des Menschen; Bewegungsraum bei verschiedenen Grundstellungen und Bewegungen, 1984

Anh. 6, Abb. 18: Bewegungsraum beim Knien nach DIN 33402-3 Bild3

(zur Bedeutung der einzelnen Linien siehe Originalquelle)

(34)

1.2.2.6 Liegen

1.2.2.6a Anerkannte Regeln der Technik

DIN 33402-3 Körpermaße des Menschen; Bewegungsraum bei verschiedenen Grundstellungen und Bewegungen, Ausgabe:1984

Anh. 6, Abb. 19: Bewegungsraum im Liegen auf dem Rücken nach DIN 33402-3 Bild 4

(zur Bedeutung der einzelnen Linien siehe Originalquelle)

(35)

1.2.3 Körperhaltung

1.2.3.1 Allgemeine Anforderungen an Haltung und Winkelbereiche 1.2.3.1b Stand der Technik

Babirat, D.; Küchmeister, K.; Nagel, K.: AWE Nr. 128 Körpermaße des Menschen – Forschungsergebnis der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2001

• Bei Bewegungen und Haltungen des menschlichen Körpers müssen zusätzlich mögliche, komplexe Abhängigkeiten zwischen allen beteiligten Gelenken berücksichtigt werden

• Es gibt keine Altersdifferenzierung (bei gesunden Menschen), sondern nur Differenzierung nach Perzentil und Geschlecht.

• Es sind 22 Körperhaltungen und Bewegungsvorgänge abgebildet,

• Darstellungen beziehen sich auf das 50. Perzentil männlich und zeigen Gelenkwinkelketten mit den jeweiligen optimalen Winkelangaben

1.2.3.2 Haltung des Kopfes

1.2.3.2a Anerkannte Regeln der Technik

DIN EN 1005-4 Sicherheit von Maschinen, Menschliche körperliche Leistung, Teil 4:

Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen, 2002

1... nicht klar erkennbar (ungefähr 10° oder weniger) 2...klar erkennbar (ungefähr 10° oder mehr) Anh. 6, Abb. 20: Seitliche Halsneigung oder –drehung nach DIN EN 1005-4 Bild 8 und Bild 9

Anh. 6, Tab. 18: Bewertung der Seitliche Halsneigung oder –drehung nach DIN EN 1005-4 Anh. 6, Tab. 5

(36)

1.2.3.2b Stand der Technik

Köther, R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

Anh. 6, Abb. 21: Anatomische Winkelbereiche des Kopfes nach Schmidtke 1998 in Köther 2001 Bild 9.9

1.2.3.3 Hand-Arm-System

1.2.3.3a Anerkannte Regeln der Technik

DIN EN 1005-4 Sicherheit von Maschinen, Menschliche körperliche Leistung, Teil 4:

Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen, 2002

Anh. 6, Abb. 22: Oberarmhaltung nach DIN EN 1005-4 Bild 4 und Bild 6

Anh. 6, Tab. 19: Bewertung der Oberarmhaltung nach DIN EN 1005-4 Anh. 6, Tab. 3

A akzeptabel falls vollständige Armunterstützung vorliegt; liegt keine vollständige Armunterstützung vor, hängt die Akzeptanz von Haltungsdauer und Erholzeit ab

(37)

C nicht akzeptabel > 10/min und/oder falls die Maschine über längere Zeit genutzt wird

DIN EN ISO 9241-5 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten, Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung, 1999

Abstützung für Hände, Handgelenke, Unterarme

• Freiflächen vorsehen

• In das Gerät integrierte Handabstützung vorsehen

• Unter Umständen zusätzliche Vorrichtungen vorsehen

o Keine Behinderung der Einnahme der bevorzugten Arbeitshaltung o Äußere Form sollte Höhe und Neigung der Betätigungselemente

entsprechen

o Tiefe von 50 bis 100 mm

o Führende Kanten dürfen nicht in die Hand(gelenke) einschneiden o Mindestens breite der Tastatur entsprechen oder der Arbeitsaufgabe o Stabile Konstruktion

1.2.3.3b Stand der Technik

Köther, R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

Funktionsräume

• Hand-Arm System

Anatomisch (geometrisch) maximaler Greifraum

• Wird begrenzt durch die Endstellungen, unbewegter Oberkörper maximal erreichbarer Kreisbogen um Körpermitte

Anh. 6, Tab. 20: Anatomische Winkelbereiche der Hände nach Schmidtke 1998 in Köther Seite 204

(38)

Anh. 6, Tab. 21: Anatomische Winkelbereiche der Arme nach Schmidtke 1998 in Köther Seite 203

Landau, Kurt (Hrsg.): Arbeitsgestaltung und Ergonomie - Good Practice: Ergonomia, 2003

Griffgestaltung: enthält Winkelempfehlungen für Hände und Arme, Griff Innen und Außenmaße

Anh. 6, Abb. 23: Axialen Verdrehbarkeit und translatorischen Auslenkmöglichkeit nach Landau Bild 3

• Winkel für kleinen Finger weg vom Daumen 30° hin zum Daumen 15°

• Empfehlung nur 50 % der Winkelspannennutzen, aber größte Kraftaufbringung bei 0° (gilt für alle Handwinkel)

Bei Faustschluss ist der Winkel 30° nach oben

(39)

1.2.3.4 Rumpfhaltung

1.2.3.4a Anerkannte Regeln der Technik

DIN EN 1005-4 Sicherheit von Maschinen, Menschliche körperliche Leistung, Teil 4:

Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen, 2002

Anh. 6, Abb. 24: Rumpfneigung vorwärts/rückwärts nach DIN EN 1005-4 Bild 3

Anh. 6, Tab. 22: Bewertung von Rumpfneigung vorwärts/rückwärts nach DIN EN 1005-4 Anh. 6, Tab.

1

A akzeptabel falls vollständige Rumpfunterstützung vorliegt; falls diese vorhanden ist, hängt die Akzeptanz von der Dauer der Haltung und der Erholungszeit ab.

B akzeptabel falls vollständige Rumpfunterstützung vorliegt

C nicht akzeptabel wenn die Maschine über lange Zeiträume von ein und derselben Person benutzt wird.

Ausnahme: akzeptabel für niederfrequente Bewegungen in der Zone 4 hinein, falls vollständige Rumpfunterstützung vorliegt

• Vollständige Unterstützung bei Rumpfneigung vorwärts ist nicht akzeptabel, es sei denn das Gesundheitsrisiko für nahezu alle gesunden Erwachsenen

angesichts der möglichen Nutzungsdauer der Maschine ist nachweisliche niedrig oder vernachlässigbar.

(40)

1... nicht klar erkennbar (ungefähr 10° oder weniger) 2...klar erkennbar (ungefähr 10° oder mehr)

Anh. 6, Abb. 25: Seitliche Rumpfneigung und Rumpfverdrehung nach DIN EN 1005-4 Bild 4 und Bild 5

Anh. 6, Tab. 23: Seitliche Rumpfneigung und Rumpfverdrehung nach DIN EN 1005-4 Anh. 6, Tab. 2

A nicht akzeptabel, falls die Maschine über längere Zeit genutzt wird

1.2.3.4b Stand der Technik

Köther, R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

Anh. 6, Abb. 26: Anatomische Winkelbereiche des Rumpfes nach Köther 2001 Bild 9.8

(41)

1.2.3.5 Bein-Fuß-System 1.2.3.5b Stand der Technik

Bandera. J.E.; Muntzinger, W.F.; Solf, J.J.: Auswahl und Gestaltung von

ergonomisch richtigen Fußstellteilen, Fb. 590 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, 1989

Anh. 6, Tab. 24: Aktiver Bewegungsumfang der Gelenke des Fuß – Bein – Systems nach Fb 590

(42)

Anh. 6, Tab. 25: Bewegungsumfang des rechten Hüftgelenks nach Fb 590

(a)... von vorn gesehen (b)... von oben gesehen

(c)... Bewegungsmöglichkeit in Abhängigkeit bestimmter Nebenbedingungen

Anh. 6, Tab. 26: Bewegungsmöglichkeiten im Knie in Fb 590

(a)... Abhängigkeit des Bewegungsumfangs bei Innen-/

Außenrotation im Kniegelenk von Beugung im Knie (b)... Bewegungsmöglichkeit im Knie und mögliche Arbeitsleistung der Hauptagonisten (Innen-/ Außenrotation bei 90° Beugung im Knie)

(43)

Köther, R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

Die Beschreibung des Fuß-Bein-System erfolgt m. H. der Anh. 6, Tab.n.

Anh. 6, Tab. 27: Anatomische Winkelbereiche der Beine nach Schmidtke 1998 in Köther 2001 Bild 9.5

Anh. 6, Tab. 28: Anatomische Winkelbereiche der Füße nach Schmidtke 1998 in Köther 2001 Bild 9.6

Anh. 6, Abb. 27: Wirkraum des Fuß-Bein-Systems bei sitzender Körperhaltung nach Schmidtke 1993 in Köther 2001 Bild 9.7

(44)

1.2.3.6 Andere Körperteile

1.2.3.6a Anerkannte Regeln der Technik

DIN EN 1005-4 Sicherheit von Maschinen, Menschliche körperliche Leistung, Teil 4:

Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen, 2002

Anh. 6, Tab. 29: Bewertung aller anderen Körperteile nach DIN EN 1005-4 Anh. 6, Tab. 6

Anh. 6, Abb. 28: nach DIN EN 1005-4 Bild 10 und Bild 11

DIN EN ISO 6682 Erdbaumaschinen - Stellteile - Bequemlichkeitsbereiche und Reichweitenbereiche, 1995

• In der Norm sind Bequemlichkeits- und Reichweitenbereiche für fuß- und handbetätigte Stellteile enthalten

(45)

Anh. 6, Tab. 30: Übersicht: Bewegungswinkel nach DIN EN ISO 6682 Anh. 6, Tab. 2

(Winkel in Grad)

Anh. 6, Abb. 29: Bequemlichkeits- und Reichweitenbereiche nach DIN EN ISO 6682 Bild 1

• Verweis auf weitere Tabellen mit Koordinaten Bequemlichkeits- und Reichweitenbereiche

• Die Winkelnullstellungen sind zum Teil anders definiert als in den anderen Quellen.

(46)

DIN 15996 Elektronische Laufbild- und Tonbearbeitung in Film-, Video- und Rundfunkbetrieben - Anforderungen an den Arbeitsplatz, 1996

Anh. 6, Abb. 30: Aufrechte Sitzhaltung mit abgewinkeltem Arm nach DIN 15996 Bild 9

Anh. 6, Abb. 31: Aufrechte Sitzhaltung mit gestrecktem Arm nach DIN 15996 Bild 10

(47)

1.2.3.6b Stand der Technik

Lange, W.; Windel, A.: Kleine ergonomische Datensammlung, 2002

Anh. 6, Tab. 31: Bewegungsbereiche und bequeme Einstellbereiche nach Lange S. 20 bis 22

(48)

1.2.4 Körperbewegung

Folgende Aussage ist voranzustellen: Es gibt keine rechtsverbindlichen Grenzwerte, jedoch Anerkannte Regeln der Technik. (Sonderschrift 42, 2001)

1.2.4.1 Allgemeine Anforderungen 1.2.4.1a Anerkannte Regeln der Technik LastenhandhabV

§ 2 Maßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat unter Zugrundelegung des Anhangs geeignete

organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit,

insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden.

(2) Können diese manuellen Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden, hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des

Arbeitsschutzgesetzes die Arbeitsbedingungen insbesondere unter Zugrundelegung des Anhangs zu beurteilen. Aufgrund der Beurteilung hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, damit eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering gehalten wird.

§ 3 Übertragung von Aufgaben

Bei der Übertragung von Aufgaben der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Beschäftigten zu einer Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit führen, hat der Arbeitgeber die körperliche Eignung der Beschäftigen zur Ausführung der Aufgaben zu berücksichtigen.

§ 4 Unterweisung

Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber insbesondere den Anhang und die körperliche Eignung der Beschäftigten zu

berücksichtigen. Er hat den Beschäftigten, soweit dies möglich ist, genaue Angaben zu machen über die sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten und über die Gefahren, denen die Beschäftigten insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung der Tätigkeit ausgesetzt sind.

Anhang

Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, der Beschäftigten ergeben kann:

(1) Im Hinblick auf die zu handhabende Last insbesondere 1. ihr Gewicht, ihre Form und Größe,

2. die Lage der Zugriffsstellen,

(49)

3. die Schwerpunktlage und

4. die Möglichkeit einer unvorhergesehenen Bewegung.

(2) Im Hinblick auf die von den Beschäftigten zu erfüllende Arbeitsaufgabe insbesondere

1. die erforderliche Körperhaltung oder Körperbewegung, insbesondere Drehbewegung,

2. die Entfernung der Last vom Körper,

3. die durch das Heben, Senken oder Tragen der Last zu überbrückende Entfernung, 4. das Ausmaß, die Häufigkeit und die Dauer des erforderlichen Kraftaufwandes, 5. die erforderliche persönliche Schutzausrüstung,

6. das Arbeitstempo infolge eines nicht durch die Beschäftigten zu ändernden Arbeitsablaufs

7. die zur Verfügung stehende Erholungs- oder Ruhezeit.

(3) Im Hinblick auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung insbesondere

1. der in vertikaler Richtung zur Verfügung stehende Platz und Raum, 2. der Höhenunterschied über verschiedene Ebenen,

3. die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit, 4. die Beleuchtung,

5. die Ebenheit, Rutschfestigkeit oder Stabilität der Standfläche und 6. die Bekleidung, insbesondere das Schuhwerk.

DIN EN 614-1 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Gestaltungsgrundsätze - Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze, 2003

• keine Zwangshaltung

• Bewegungsabläufe ohne Gesundheitsbeeinträchtigung

• Bewegungsabläufe mit hohen Präzisions- und Genauigkeitsanforderungen ohne hohen Kraftaufwand

• Natürliche Bewegungsrhythmen beachten

• Drehbewegungen oder extreme Stellungen der Hand/Armgelenke unter Krafteinsatz vermeiden (vgl. DIN EN ISO 6385)

DIN EN 1005-2 Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 2: Manuelle Handhabung von Gegenständen in Verbindung mit Maschinen und Maschinenteilen, 2003

• Manuelle Lastenhandhabungen erst ab 3 kg Gewicht

• Diese Norm gilt nicht für Halten von Gegenständen (ohne Gehen), Schieben oder Ziehen, handgeführte Maschinen oder manuelle Lasthandhabungen im Sitzen Auf die Einhaltung folgenden Kriterien sollte geachtet werden. (Wenn diese nicht

(50)

o Falls die Anforderungen nicht erfüllt sind(z. B. Flüssigkeiten), sollte dies auf dem Gegenstand gekennzeichnet werden

o Kritische Masse größer 70 % der Angaben von Anh. 6, Tab. 32:

Empfohlene Massekonstante unter Berücksichtigung der vorgesehenen Anwenderpopulation nach Anh. 6, Tab. 1 der DIN 1005-2 (Darstellung unklar)

• Größe

o Gegenstände so kompakt wie möglich gestalten

o Wenn beidhändiges Greifen, dann Gegenstandbreite nicht größer als Schulterbreite (etwa 60cm), Tiefe nicht über 50 cm (empfohlen 35 cm oder weniger), Höhe soll Sicht nicht einschränken

Schnittstelle Mensch – Maschine

• Horizontale Position und Abstand

o Vermeidung von Hindernissen zwischen Gegenstand und Operator, die körpernahes tragen, heben, senken behindern

o Horizontaler Abstand zwischen den Mittelpunkten beider Fußgelenke und beider Hände sollte weniger 250 mm sein

• Vertikale Position und Hubdistanz

o Höhe der Greifpunkte (gemessen vom Köchel des Mittelfingers bis zum Boden) sollte zwischen 600 und 900 mm variieren

• Arbeitshaltungen

o Vermeidung ungünstiger Körperhaltungen

o Langzeitige Tätigkeiten, die zur Ermüdung führen, sind zu vermeiden

• Zusätzliche physische Belastungen

o Vermeidung Zusätzliche physische Belastungen

Anh. 6, Tab. 32: Empfohlene Massekonstante unter Berücksichtigung der vorgesehenen Anwenderpopulation nach Anh. 6, Tab. 1 der DIN 1005-2

Die Anh. 6, Tab. ist für die Risikobeurteilung der Norm vorgesehen.

• Hubdistanz sollte 250 mm nicht überschreiten

• Ruckfreies Heben

(51)

• Hebfrequenz kleiner als 0,00333 Hz (1 Hebevorgang je 5 Minuten)

• Kritische Frequenz 0,08 Hz (5 Hebevorgänge pro Minute)

• Handhabungsfrequenzen

o Vermeidung hoher Handhabungsfrequenzen

o Möglichkeit der Anpassung des Maschinenfrequenz an manuelle Handhabungsfrequenz vorsehen

• Tragen von Lasten

o Tragen ist möglichst zu vermeiden o Maximale Distanz 2 m

• Einhändige Handhabung

o Vermeidung der einhändigen Handhabung

• Handhabung durch zwei Personen

o Vermeidung der Handhabung durch zwei Personen

• Greifbedingungen

o Vermeidung ungünstiger Greifbedingungen

DIN EN ISO 6385 Ergonomie - Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen, 2002

• Einstellung eines guten Gleichgewicht zwischen den Körperbewegungen

• Bewegung ist lang andauernden Bewegungsmangel vorzuziehen

• Häufigkeit, Geschwindigkeit, Richtung und Umfang der Bewegung des Körpers oder der Gliedmaßen sollten innerhalb der durch die Anatomie oder Physiologie gegebenen Grenzen liegen

• Bewegung mit hohen Anforderungen an die Genauigkeit sollten nicht den Einsatz bedeutender Muskelkräfte erfordern (vgl. DIN EN 614-1)

• Ausführung und Abfolge von Bewegungsabläufen sollten bei Bedarf durch Hilfsmittel erleichtert werden (vgl. LastenhandhabV)

BGI 523 Mensch und Arbeitsplatz, 2001 Handhaben von Lasten

Anh. 6, Tab. 32: Die Höhe der Beanspruchung des Menschen nach BGI 523

Die Höhe der Beanspruchung des Menschen hängt insbesondere ab von

Last Arbeitsaufgabe Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung

• Gewicht, Form, Größe

• Lage der Zugriffsstellen

• Schwerpunktlage

• Möglichkeit einer

• erforderliche

Körperhaltung oder Körperbewegung, insbesondere Drehbewegung

• Entfernung der Last vom

• In vertikaler Richtung zur Verfügung stehender Platz und Raum

• Höhenunterschied über verschiedene Ebenen

• Temperatur, Luftfeuchtigkeit,

(52)

• persönliche

Schutzausrüstung Arbeitstempo

• Erhol- oder Ruhezeiten

(Vgl. LastenhandhabV)

• Besonders sind Skelett, Muskulatur, HKS, Beckenbodenmuskulatur von Frauen belastet.

• Die Handhabung von Lasten ist so gestalten, dass durch Druck auf die

Wirbelsäule und Häufigkeit ihrer Belastung die Grenzen der Erträglichkeit nicht überschreiten (vgl. DIN EN ISO 6385)

• Körperliche Eignung und Gesundheitszustand berücksichtigen (vgl.

LastenhandhabV)

• Unterweisungen über Gefahren und Risiken (vgl. LastenhandhabV)

• Übung und Ausbildung der Beschäftigten über Heben und Tragen

• Verweiß auf die Lasthabungsverordnung

Anh. 6, Abb. 32: Sportler heben aus den Beinen; der Werker sollte das ebenfalls tun nach BGI 523 Bild 13-2

(53)

1.2.4.1b Stand der Technik

BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

Anh. 6, Tab. 33: Einflussfaktoren auf die Belastung des Menschen beim Handhaben von Lasten nach BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

(teilweise doppelte Aussagen mit anderen Quellen)

Jürgens, W.-W.; Mohr, D.; Pangert, R.; Schultz, K.; Steinberg, U.:

Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und

Tragen von Lasten, Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik,1996 Folgende grundsätzliche Vorbeugemaßnahmen für die Betriebspraxis lassen sich aufstellen, sofern ein manueller Lastentransport unumgänglich ist:

• Die zu hebende und zu tragende Last so gering als möglich halten (=Minimierung axialer Druckkräfte).

• Die Last mit „gestrecktem Rücken“, d. h. mit gebeugten Knien anheben

• Lasten direkt vor dem Körper aufnehmen und absetzen

• Ununterbrochenen Trageweg und damit Tragzeit so gering als möglich halten

• Beim Einlegen von Pausen sollte die Last in Greifraumhöhe „geparkt“ werden.

• Ruckartiges Anheben der Last unbedingt vermeiden

Lange, W.; Windel, A.: Kleine ergonomische Datensammlung, 2002 Beachtung der LastenhandhabungsV

Gestaltungsmaßnahmen

• Mechanisieren oder Automatisieren

• Arbeitsplanung (z. B. Umpacken und Zwischenlagern vermeiden)

• Arbeitsplatzgestaltung (günstige Arbeitshöhe zwischen 700 und 100 mm, Bewegungsraum vorsehen)

• Arbeitsumgebungsgestaltung

(54)

Steinberg, U.; Windberg, H.-J.: Leitfaden und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten, Sonderschrift S 43 der BAuA, 1998

• Technisch möglichst einfach und anwenderoptimierte Manipulationshilfen vorsehen

• Belastungsfaktoren und damit Gestaltungsschwerpunkte sind:

o Große Häufigkeiten o Hohes Arbeitstempo

o Ungünstige Körperhaltungen und –bewegungen, insbesondere weite Rumpfvorneigung und –verdrehung

o Große Lastgewichte

o Schlechte Greifbarkeit der Last

• Verweis auf Berechnungsverfahren zur Hilfe bei der Gestaltung von regelmäßig wiederkehrenden Hebetätigkeiten enthalten in Bongwald, Luttmann, Laurig, Hrsg.

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, 1995

• Vermeiden von Lastmanipulationen im Sitzen, wenn das nicht mögliche ist eine Last von 5 kg nicht zu überschreiten und die Bewegung muss dicht am Körper ohne Rumpfverdrehung und –neigung erfolgen

• Bei häufigem Lasttransport sind grundsätzliche geeignete Transporthilfen einzusetzen

• Ziehen und Schieben sind günstige Formen der Lastmanipulation, da hierbei die Lasten ohne Halten und Tragen bewegt werden kann. Ausnahmen davon sind Einrad- oder Einachsenkarren, die bei geringer Erfahrung und ungünstiger

Beladung schwierig ausbalanciert werden können und erhebliche Haltekräfte und damit auch eine Wirbelsäulenbelastung bedingen.

• Schieben ist dabei günstiger als Ziehen da:

o Beim Vorwärtslaufen Verdrehungen des Rumpfes vermieden werden o Beim beidhändigen Schieben eine günstigere Kraftübertragung möglich

ist

o Die Last besser kontrolliert werden kann

• Kritische Momente sind das Anfahren und Anhalten (Richtungsänderungen sollten nicht vergessen werden), wegen Trägheits- und Reibungskräften

• Die folgenden Richtwerte gelten für Ziehen und Schieben, unabhängig davon, ob die Last gleitet, rollt oder selbst mit Rädern versehen ist:

o Für handgeschobene Wagen, die ein Transportgewicht (Brutto) von 230 kg

o Für Wagen die auf schrägen Ebenen eingesetzt werden von 140 kg

• Wenn dies Grenzen überschritten werden können sind Betriebsbremsen erforderlich

Regeln für die Lastgestaltung

• Vermeidung schwerer Lasten

• Vermeidung unhandlicher oder sperriger Lasten

• Vermeidung schwierig zu greifender Lasten

• Vermeidung instabiler, beweglicher oder sich bewegender Lasten

• Vermeidung von gefährlichen Lasteigenschaften (raue Oberfläche, scharfe Kanten, heiße oder kalte Oberflächen usw.)

Als Methode wird die Leitmerkmalmethode eingesetzt. Zu dieser Sonderschrift gehören noch zwei Forschungsberichte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Diese können als weiterführende Literatur verwendet werden.

• Steinberg, U.; Windberg, H.-J.: Modellhafte Erprobung des Leitfadens, Fb. 804, 1998

(55)

• Steinberg, U.; Windberg, H.-J.: Erprobung und Evaluierung des Leitfadens, Fb.

897, 2000

Köther; R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

Heben und Tragen

• Können manuelle Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden, ist die Arbeit so zu gestalten, dass die Handhabung möglichst sicher und mit möglichst geringer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten erfolgt

• Einhaltung der Maximal- bzw. Dauerkräfte (vgl. DIN 33411)

• Miteinbeziehung der Wirbelsäulen- und Bandscheibenproblematik (NIOSH - Verfahren)

Anh. 6, Abb. 33: Biomechanische Abschätzung der Bandscheibenlast in Abhängigkeit vom Hebegewicht nach Köther 2001 Bild 10.12

Bandscheibenkraft ist 20 mal höher als die gehobene Last

(56)

Schreiber, J.: Richtig heben und tragen - Auf die Haltung kommt es an; In: "Arbeit und Gesundheit“ (2002)

Grundprinzip für sicheres Heben und Tragen deutlich:

• Eine gleichmäßige Belastung schont die Bandscheiben

• Eine dauernd belastete gekrümmte Wirbelsäule schädigt die Bandscheiben

• Beim Heben sollte das Gewicht auf die Beinmuskulatur und nicht auf die Wirbelsäule verlagert werden:

o Möglichst nahe an die Last herangehen, mit angewinkelten Knien (maximal 90 Grad) und gerade aufgerichtetem Oberkörper aus den Oberschenkeln heraus langsam (nicht ruckartig) anheben.

o Dabei nicht den Oberkörper zur Seite drehen, das begünstigt

Bandscheibenvorfall bzw. Hexenschuss. Besser: den ganzen Körper mit den Füßen drehen; die Fußspitzen zeigen immer dorthin, wo auch die Arme hinzeigen!

Auf die richtige Haltung – und damit die Entlastung der Wirbelsäule – kommt es auch beim Tragen an:

• Wer Lasten nur in aufrechter Haltung und dicht am Körper trägt, schont Muskulatur und Wirbelsäule

• Einseitiges Tragen sollte vermieden, die Last möglichst auf beide Arme verteilt werden

• Wenn möglich, die Last auf den Schultern oder auf dem Rücken tragen.

Wenn mehrere Personen gleichzeitig tragen:

• Anweisungen nur von einem Träger geben lassen

• Alle Bewegungen (anheben, absetzen) gleichzeitig ausführen

• Last gleichmäßig auf alle verteilen

• Alle tragen auf der gleichen Seite.

Doch es geht auch anders: mit technischen Hilfsmitteln. Sie sind meist einfach zu handhaben, mit ihnen lassen sich Lasten sicher aufnehmen und halten, sie

erleichtern das Tragen und helfen, Verletzungen wie Quetschungen und Schnittwunden zu vermeiden:

• Magnete für Blechtafeln

• Klemmgriffe für Holzplatten

• Vakuum-Sauggriffe für glatte und ebene Teile (z. B. Glasscheiben)

• Trageketten für Bündel von Rohren, Stabeisen usw.

• Tragegurte und Hebezangen für schwere Lasten.

Gilt es, noch größere Kaliber zu transportieren, kommen handbetriebene

Transportmittel zum Einsatz: Sack- oder Stechkarren, Flaschenkarren, Schubkarren, Rollwagen, hydraulische Handgabelhubwagen

Einflussfaktorenauf die Belastung des Menschen beim Handhaben von Lasten Die Höhe der Belastung des Menschen beim Handhaben von Lasten hängt ab von Eigenschaften: (vgl. BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003)

• des Menschen – Alter, Geschlecht, Leistungsfähigkeit, Trainingszustand, Erfahrung, Körpergröße und -gewicht

• der Last – Gewicht, Form, Lage, Hubhöhe, Transportweg, Transportgeschwindigkeit

• des Greifens – Greifbarkeit, Griffform, ein- oder beidhändiges Tragen, Verwendung von Tragemitteln.

(57)

1.2.4.2 Lastangaben

1.2.4.2a Anerkannte Regeln der Technik BGI 523 Mensch und Arbeitsplatz, 2001

Anh. 6, Tab. 34: Gesetzlich festgelegte Höchstwerte beim Handhaben von Lasten nach BGI 523 gelegentlich 10 kg

Mutterschutzgesetz

häufig 5 kg

Anh. 6, Tab. 35: Zumutbare Lasten in BGI 523

1.2.4.2b Stand der Technik

BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

Anh. 6, Tab. 36: Lastgewichte, nach Anh. 6, Tab. 1 BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

(58)

Anh. 6, Tab. 37: Zumutbare Lasten beim Heben und Tragen in BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

Anh. 6, Tab. 38: Zumutbare Einzellasten beim häufigen Tragen durch Jugendliche über 16 Jahre in BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

Werte für Frauen:

Fahrerinnen und Beifahrerinnen von Fahrzeugen dürfen nach der „Verordnung über die Beschäftigungen von Frauen auf Fahrzeugen“ nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen:

o Die körperliche Beanspruchung beim Transport von Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln größer ist als 10 kg Gewicht.

o Werdende Mütter: nicht mehr als 5kg Gewicht bei regelmäßiger Last, 10 kg bei gelegentlicher Last

Sonderschrift 42 der BAuA: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb, 2001

Anh. 6, Tab. 39: Maximale Lastgewichte nach KindArbSchV in S42

Maximales Lastgewicht in kg Manuelle

Lastenhandhabung gelegentlich Regelmäßig Kinder über 13 Jahre 10 7,5

(59)

Lange, W.; Windel, A.: Kleine ergonomische Datensammlung, 2002

Anh. 6, Tab. 40: Richtwerte für das Heben und Tragen von Lasten mit geradem Rücken (Hettinger 1991) Köther 2001 Anh. 6, Tab. 10.7

1.2.4.3 Bewertungsverfahren 1.2.4.3b Stand der Technik

Lange, W.; Windel, A.: Kleine ergonomische Datensammlung, 2002

Die Leitmerkmalmethode wird als die praktikabelste Methode zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen bei der manuellen Handhabung von Lasten genannt.

Landau, K. (Hrsg.): Arbeitsgestaltung und Ergonomie - Good Practice: Ergonomia ., 2003

Enthält auf Seite 73 eine Beschreibung eines neuen Methodenwerkzeugs EAB (Ergonomische Arbeitssystem Beurteilung) zur Beurteilung körperlicher Arbeit.

Das ist eine alternative rechnergestützte Methode zur Leitmerkmalmethode.

Die Vor- und Nachteile werden nicht genannt.

Landau, K.; Luczak, H.: Ergonomie und Organisation in der Montage, 2001 Systeme vorbestimmter Zeiten können nicht als Grundlage für ergonomische Auslegungen genommen werden, da wesentliche Belastungsfaktoren außer Acht gelassen werden.

Köther; R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

Verweis auf die verschiedenen Bewertungsverfahren (Burandt, NIOSH, Hettinger);

Problem: die in der Praxis häufig verwendeten Grenzlasten gehen von optimalen

(60)

Kamusella, C.: Ergonomie, Lehrbrief Teil 1 und Teil 2, unveröffentlicht, 2003 Schulteus – Verfahren

Gehört zu den Stufe 2 Verfahren nach Jürgens 1996

Für weitere Aussagen hinsichtlich der Kriterien die in Jürgens 1996 über die dortigen Verfahren enthalten sind sollte die entsprechende Literatur hinzugezogen werden.

Mainz – Dortmunder Dosismodell (MMD – Verfahren)

Mit dem MMD – Verfahren werden risikobehaftete Tätigkeitsfelder hinsichtlich der Entwicklung bandscheibenbedingter LWS – Erkrankungen durch Heben, Tragen oder extreme Rumpfbeugung bewertet.

Neuere Lumpalbelastungsstudien zeigen, dass bei bisherige lineare Verknüpfungen die Schädigungswirkung der Kraft gegenüber der Expositionsdauer zu niedrig berücksichtigt wird. Die Kraftwichtung muss überproportional erfolgen.

Für weitere Aussagen hinsichtlich der Kriterien die in Jürgens 1996 über die dortigen Verfahren enthalten sind sollte die entsprechende Literatur hinzugezogen werden. (z.

B. Jäger, Hartung, Luttmann, Schäfer: Mainz – Dortmunder Dosismodell, in Arbeitmedizin Umweltmedizin Sozialmedizin 34, 1999)

Jürgens, W.-W.; Mohr, D.; Pangert, R.; Schultz, K.; Steinberg, U.:

Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und

Tragen von Lasten, Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, 1996 In diese Handlungsanleitung wird eine gestufte Vorgehensweise zur

Belastungsanalyse und –beurteilung vorgeschlagen. Die Belastungsanalyse hat nach der EG Richtlinie 90/269/EWG lediglich Geltung für die Prävention und keine

Bedeutung für das Berufskrankheiten - Feststellverfahren.

Das Verfahren der ersten Stufe kann Fachleute zur Orientierung dienlich sein, ist aber in erster Linie für den Anwenderkreis ohne besondere arbeitswissenschaftliche Kenntnisse gedacht.

In der Zweiten Stufe werden eine Reihe von Verfahren zur Anwendung empfohlen, die eine quantifizierte Gefährdungsbeurteilung ermöglichen.

Die dritte Stufe umfasst wissenschaftliche Untersuchungen zur Belastung und Beanspruchung beim Heben und Tragen von Lasten und sollte wissenschaftlichen Fachpersonal vorbehalten sein.

Anh. 6, Tab. 41: Gestuftes Vorgehen zur Gefährdungsbeurteilung nach Jürgens 1996

Stufe Inhalt Anwender

1 Orientierendes Verfahren

(Schätzverfahren) Betriebspraktiker, Arbeitgeber 2 Quantitative Verfahren Ergonomisch geschultes Personal 3 Wissenschaftliche Untersuchungen Wissenschaftliches Fachpersonal Orientierendes Verfahren

Anforderungen:

• Mit geringem Zeitaufwand eine ausreichenden Genauigkeit über mögliche Gefährdungen ermöglichen

• Anwendbar auf die Mehrzahl der Arbeitstätigkeiten ohne nennenswerte Einschränkung

• Keine besonderen ergonomische Kenntnisse des Anwenders erforderlich

• Leicht anwendbar und durchschaubar

(61)

• Gestaltungsdefizite als Ursache für ein hohes Gefährdungspotential offensichtlich machen

• Berücksichtigung der Bewertungskriterien aus dem Merkblatt für ärztliche Untersuchungen zur Berufskrankheit Nr. 2108.

Die Leitmerkmalmethode

Das Verfahren wurde angelehnt an den internationalen Konsens erarbeitet, der im wesentlichen auf Ergebnissen von Waters et. al. (NIOSH) basiert. Die sieben am Arbeitsplatz zu erfassenden Sachverhalte des NIOSH - Verfahrens werden bei dem beigefügten orientierenden Verfahren auf vier reduziert. Anhand dieser vier

Leitmerkmale Zeit, Last, Haltung und Ausführbedingungen wird einen Punktsumme ermittelt, die ein Maß der Belastung für die Hebe- oder Tragetätigkeit darstellt. Mit Hilfe der Punktsumme erfolgen die Zuordnung zu Risikostufen sowie die Ableitung von Gestaltungserfordernissen.

Eine weitergehende Auseinandersetzung mit diesem Verfahren ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. Für weitere Informationen siehe Anhang der

Handlungsanleitung oder Arbeitsblatt „Heben und Tragen“.

Quantitative Verfahren

Anforderungen und Eigenschaften

• Einsatz bei

o risikobehafteten Tätigkeiten, o unklarer Einschätzung o speziellen Fragestellungen

• Durchführung von ergonomisch geschulten Personal

• Geeignet für detaillierte Angaben zu bestimmten Belastungsarten

• Ermöglichen Risikoeinschätzungen

• Berücksichtigung von subjektiven Kriterien wie Alter, Geschlecht und Körperhöhe

• Kein bisher bekanntes Verfahren eignet sich für jegliche speziellen Probleme im Bereich der Belastungs-Beanspruchungsanalyse bei Hebe- und Tragetätigkeiten

• Verfahren problembezogen mit Vor- und Nachteilen bietet sich an

• Verfahren sollten zur Anwendung am Arbeitsplatz für Felduntersuchungen geeignet sein bzw. ein geeignetes Hilfsmittel u.a. für Arbeitsgestalter und Projektanten darstellen

Verfahren für spezielle Belastungsanalyse

Die Eigenschaften der Methoden legen Anwendungsfenster fest. Die Wahl des Verfahrens hängt dabei entscheidend von der Art der Belastung und der Zielstellung der speziellen Untersuchung ab. Die Klärung, ob die besondere Belastung des Herz- Kreislauf-Systems bestimmt werden soll oder ob bestimmte Abschnitte der

Wirbelsäule vor mechanischer Schädigung zu bewahren sind, ist wichtig. Die Untersuchung könnte auch auf spezielle Aussagen zur Gesamtbelastung bzw.

Erträglichkeit der Belastung orientiert sein.

Referenzen

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