1. Physische Anforderungen
1.5 Blick- und Sehbereiche
DIN EN 61310-1/ VDE 0113-1: Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen - Teil 1: Anforderungen an sichtbare, hörbare und tastbare Signale, 1996
Optische Signale müssen nachstehende Forderungen erfüllen.
• Lage so wählen, dass Signal/Lichtquelle von allen Orten von denen aus sie gesehen werden muss, gesehen werden kann
• Aktive sicherheitsbezogene Signale müssen so angeordnet werden, dass diese von der Arbeitsposition des Operators und für gefährdete Personen sichtbar sind mit dem größtmöglichen Blickwinkel
• Sichtbare Anzeigen, die einen eingeschränkten Blickwinkel aufweisen, sind entsprechend anzuordnen
• Passive sichtbare Signale müssen so angeordnet sein, dass diejenigen, die die Information benötigen, die Signale sehen können, ohne sich in einer Art und Weise zu bewegen, die ihr eigenes Risiko und /oder das anderer erhöht Entwurf DIN EN 14386: Sicherheit von Maschinen, Ergonomische
Gestaltungsgrundsätze für die Benutzung von mobilen Maschinen, 2002
• Bei der Gestaltung der waagerechten Arbeitsbereiche sind der Sichtbereich und die erforderlichen Bewegungen von Auge, Kopf und Rumpf zu berücksichtigen.
• Wenn die Arbeitsaufgabe häufige Handhabungen und Beobachtungen ohne Bewegungen von Kopf und Rumpf erfordert, muss die Gestaltung die
erforderliche Informationsaufnahme innerhalb eines Gesichtsfeldes von 30°
ermöglichen.
• Wenn die Arbeitsaufgabe häufige Handhabungen und Beobachtungen
einschließlich gelegentlicher Handhabungen und Beobachtungen mit Bewegung des Kopfes, aber ohne Bewegung des Rumpfes erfordert, muss die Gestaltung die erforderliche Informationsaufnahme innerhalb eines Gesichtsfeldes von 55°
ermöglichen.
• Wenn die Arbeitsaufgabe gelegentliche Beobachtungen und leichte
Handhabungen einschließlich des Drehens des Kopfes und Rumpfes erfordert, muss die Gestaltung die erforderliche Informationsaufnahme innerhalb eines Gesichtsfeldes von 110° ermöglichen.
• Die Sichtmöglichkeiten von der Fahrerposition auf die umgebenden
Arbeitsbereiche außerhalb der Maschine beeinflussen die Sicherheit des Fahrers, die Sicherheit anderer in den Arbeitsbereichen der Maschine befindlicher
Personen und die Erfüllung der Arbeitsaufgabe. Die Sichtmöglichkeit in alle
Richtungen (vorwärts, rückwärts, seitwärts, nach oben und unten) muss entsprechend dem gegebenen Fall berücksichtigt werden.
• Für die Erlangung nicht häufig benötigter Informationen sind leichte Seitwärtsbewegungen des Kopfes vertretbar, wenn
o keine statisch anspannenden Körperhaltungen außerhalb der zentralen Stellung herbeigeführt werden;
o die Gesamtzeit dieser Bewegungen deutlich geringer ist als die gesamte Fahrzeit;
o die Bewegungen nicht 75 mm nach außerhalb der zentralen Stellung überschreiten.
- Die optischen Informationen von außerhalb sollten vorzugsweise in Form der direkten Draufsicht aufgenommen werden. Falls erforderlich, sollten bewegliche Sitze oder Fahrerhäuser vorgesehen werden, um
sicherzustellen, dass der erforderliche Umfang der Sichtmöglichkeiten ohne unangemessene ergonomische Folgen erreicht werden kann.
- Im Idealfall sollten alle optischen Informationen für die Arbeit und die Sicherheit in Form der direkten Draufsicht aufgenommen werden.
Besonders beim Rückwärtsfahren erlebt der Fahrer ohne Vorhandensein von Sichthilfen oft unvollkommene Sichtmöglichkeiten aufgrund so
genannter „toter Winkel“, selbst wenn er sich beträchtlich dreht oder beugt. Wenn die direkte Draufsicht unmöglich ist, liefern zusätzliche Vorrichtungen wie Spiegel, Videogeräte und Hindernisspürgeräte oft die erforderlichen Informationen. Solche zusätzlichen Sichthilfen müssen o so angeordnet und örtlich angebracht sein, dass sie dem Operator die
erforderlichen optischen Informationen liefern, ohne dass er ungünstige Körperhaltungen einnehmen muss;
o es dem Operator ermöglichen, die optischen Merkmale der äußeren Umgebung deutlich wahrzunehmen;
o an der Maschine starr befestigt sein, um Störungen der Wahrnehmung z. B.
durch Schwingungen zu verhindern;
o leicht einstellbar sein, vorzugsweise aus dem Inneren des Fahrerhauses heraus.
DIN EN 894-2 Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen; Teil 2: Anzeigen 1997
Anh. 6, Abb. 86: Entdeckungs- und Überwachungsaufgabe nach DIN EN 894-2 Bild 1 und Bild 2
VDI/VDE 3546 Blatt 5 Konstruktive Gestaltung von Prozessleitwarten; Anordnung von Monitoren; 1991
Minimaler Sehabstand
• Zeilenabstand des Rasterbildschirms nicht mehr sichtbar
• Bildschirm nicht größer als das Gesichtsfeld
• Nicht unter 50 cm (Nahpunkt des 45. jährigen Menschen)
• Der maximale Sehabstand ergibt sich aus der Einhaltung des Mindest – Sehwinkels
Anh. 6, Tab. 80 Mindest-Sehwinkel bei Fremd- und Selbstbeleuchtung für Erkennen nach VDI/VDE 3546-5
*) Die Sehwinkel beziehen sich auf Augenpunkte, die sich aus den bei der Arbeit unwillkürlich
eingenommenen Körperhaltungen ergeben. Für die Sehaufgabe Entdecken genügen geringere Werte.
Die Daten fehlen derzeit.
Anh. 6, Tab. 81: Daten zum visuellen System des Menschen nach VDI/VDE 3546-5 Anh. 6, Tab. 6
Anh. 6, Tab. 82: Sehbereiche für binokulares Sehen nach VDI/VDE 3546-5 Anh. 6, Tab. 8
• Zeichnet man um jeden fixierbaren Punkt (Blickfeld) das Gesichtsfeld, so erhält man das Blick – Gesichts - Feld
• Ein kleiner Modulationshub ist anzustreben (Seite 19)
• in der DIN 66234 wird ein Betrachtungswinkel von <40° angegeben
• hier wird unterschieden
• Anzeigen, deren Kontrast vom Betrachtungswinkel abhängt (z. B. LCD), haben ihren zulässigen Betrachtungswinkel da wo der Kontrast unter 1:3 sinkt
• Für alle anderen Anzeigen wird der Erkennraum angewendet
Anh. 6, Abb. 88: Erkennraum nach VDI/VDE 3546-5 Bild 11
Anh. 6, Tab. 83: Mindestsehwinkel nach VDI/VDE 3546-5 Anh. 6, Tab. Seite 20
DIN 15996 Elektronische Laufbild- und Tonbearbeitung in Film-, Video- und Rundfunkbetrieben - Anforderungen an den Arbeitsplatz; 1996
Sehabstand bei Bildmonitoren
Anh. 6, Tab. 84: Sehabstände nach DIN 15996 Anh. 6, Tab.
Sehabstand bei Datenmonitoren
• Zeichenhöhe von mindestens 20 Winkelminuten bei einem Sehabstand von 500 mm (wird erfüllt wenn Sehabstand/170 = Zeichenhöhe)
• Zeichenhöhe bei 500 mm Sehabstand mindestens 2,9 mm
• Sehabstände unter 500 mm sind wegen der Unterschreitung des Nahpunktes zu vermeiden
Sehachsen
a) Kopf und Auge in gespannter Lage
b) Kopf in entspannter Haltung, Auge in gespannter Lage c) Kopf und Auge in entspannter Lage
Anh. 6, Abb. 89: Neigung der Sehachsen nach DIN 15996 Bild 16
• Folgende Grenzabweichungen für horizontale Beobachtungswinkel dürfen auch bei der Beobachtung von mehreren Monitoren nicht überschritten werden
Anh. 6, Tab. 85: nach DIN 15996 Seite 11
Qualitätsbewertung Hoch Mäßig Niedrig
Grenzabweichungen +-15° +-30° +-50°
• Vertikal darf Winkel Sehachse +-15° nicht überschritten werden
• Weitere Angaben beziehen sich auf VDI/VDE 3546-5 DIN EN 14386 Entwurf Informationsaufnahme in einem Gesichtsfeld von 30° ohne den Kopf oder den Rumpf zu bewegen
• Informationsaufnahme in einem Gesichtsfeld von 55° mit Bewegung des Kopfes aber oder den Rumpf zu bewegen
• Informationsaufnahme in einem Gesichtsfeld von 110° mit Bewegung des Kopfes und des Rumpf
Anh. 6, Tab. 86: Horizontale Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung von Augen-, Kopf- und Körperbewegungen nach DIN EN ISO 14738 Anh. 6, Tab. 2
Anh. 6, Tab. 87: Vertikale Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung von Augen-, Kopf- und Körperbewegungen nach DIN EN ISO 14738 Anh. 6, Tab. 3
DIN EN 1005-4 Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 4: Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen, 2002
Anh. 6, Abb. 91: Blickrichtung nach oben/unten nach DIN EN 1005-4 Bild 7
Anh. 6, Tab. 88: Bewertung der Blickrichtung nach oben/unten nach DIN EN 1005-4 Anh. 6, Tab. 4
A ... nicht akzeptabel, falls die Maschine über längere Zeit von ein- und derselben Person benutzt wird
BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung (bisher ZH 1/418) Verwaltungs-Berufgenossenschaft 2002
Anh. 6, Abb. 92: Vertikales Blickfeld nach BGI 650 Anh. 6, Abb. 26
BGI 742 Sicherheitslehrbrief Arbeiten an Bildschirmgeräten (bisher ZH 1/171) Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften 2001
Anh. 6, Abb. 94: Vertikales Blickfeld nach BGI 742 Anh. 6, Abb. 2.2-1
• Bildschirm sollte so eingestellt werden, dass die natürliche Kopfhaltung der Menschen berücksichtigt wird. Der natürliche Neigungswinkel des Kopfes ca. 35°
nach vorne.
• Das optimale Blickfeld liegt zwischen 15° über und 15° unter diesem Winkel.
• Das maximale Blickfeld erstreckt sich von 35° über bis 25° unter dem o. g.
Winkel.
Merke: Die oberste Bildschirmzeile darf sich nie über der Augenhöhe befinden..
VDI/VDE 3546 Blatt 5 Konstruktive Gestaltung von Prozessleitwarten; Anordnung von Monitoren; 1991
Neigung der Sehachse korrespondiert unbewusst mit der Akkommodation und Konvergenz der Augen (Beachtung diese Umstandes bei der Anordnung von Anzeigen)
DIN EN 1837: Sicherheit von Maschinen, Maschinenintegrierte Beleuchtung, 1999 Bei der Gestaltung der Beleuchtung sind ergonomische und lichttechnische
Prinzipien zu beachten. Genaue Beleuchtungserfordernisse sind m. H. einer detaillierten Aufgabenanalyse ermitteln.
In dieser Norm sind Beleuchtungsanforderung für durchschnittliche Schwierigkeit der Sehaufgabe am Arbeitsplatz verwendet.
Beleuchtungsstärke
Im Allgemeinen muss der Wartungswert der Beleuchtungsstärke mindestens 500 lx betragen mit einer Gleichmäßigkeit von (Emin/Ē) von mindestens 0,7 im
Arbeitsbereich und 0,3 in unmittelbarer Umgebung.
Bei Verwendung von Sehhilfen oder Gesichtschutz muss die Beleuchtungsstärke mit dem Reziprokwert des Transmissionsgrades dieser Vorrichtung multipliziert werden.
Falls Transmissionsgrades unbekannt ist, muss die Beleuchtungsstärke um mindestens 50 % erhöht werden.
In Steuerständen oder wenn Prozesse durch Licht beeinträchtigt werden, darf die o. g. Beleuchtungsstärke herabgesetzt werden.
Blendung
Es muss Direkt- und Reflexionsblendung des Bedienungspersonal sowie anderer Personen in angrenzenden Zonen vermieden werden.
Lichtrichtung
Die Gestaltung und Einstellung des Beleuchtungssystems muss störende Schatten vermeiden.
Lichtrichtung muss eine der Sehaufgaben entsprechende Formerfassung ermöglichen.
Farbeigenschaften
Farbwiedergabe und Lichtfarbe der Lampen müssen für Farbbeurteilung und für Komfort des Bedienungspersonal geeignet sein.
Stroboskopischer Effekt
Der stroboskopischer Effekt muss vermieden werden.
Leuchten müssen so gestaltet sein, dass:
a) Beleuchtung die Ausführung der Sehaufgabe sicherstellt
b) Lampen und optisch wirksame Flächen so wenig wie möglich verschmutzen c) Optische Bauteile so wenig wie möglich vorzeitig altern
d) Instandhaltung erleichtert wird e) sie EN 60598 entsprechen
f) sie den Anforderungen der Maschine (Bsp. Vibration, Strahlung) entsprechen Leuchten müssen so angebracht sein, dass:
a) Beleuchtung die Ausführung der Sehaufgabe sicherstellt
b) Störung der Sehaufgabe sowie Gefährdung des Bedienungspersonals vermieden werden
c) Lampen und Leuchten so wenig wie möglich verschmutzen d) Instandhaltung erleichtert wird
Bereiche von Maschinen, in denen der Ausfall des integrierten Beleuchtungssystems zu gefährlichen Situationen führen kann, müssen durch Beleuchtungssystem mit mehr als einer Lichtquelle, die an eine unabhängige Stromversorgung
angeschlossen sind, beleuchtet werden.
Beleuchtungssystem muss so an Stromversorgung angeschlossen, dass es auch im ausgeschalteten Zustand betriebsfähig ist.
1.5b Stand der Technik
Sonderschrift 42 der BAuA: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb, 2001
• Erläuterung sicherheitskritischer Prozessmerkmale hinsichtlich ihrer Bedeutung und hinsichtlich der erforderlichen Handlungen
• erforderlich optimales und maximales Blickfeld, optimale Blicklinien, entspannte
Anh. 6, Abb. 95: Grenzen des optimalen (A) und max. (B) Blickfeldes (horizontal) in S 42 BAuA
Köther; R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001
• Beachtung des optimalen Blickfeldes für Stehen und Sitzen
• Wichtigste Information immer zentral Sehräume
• Sehbeanspruchung möglichst klein halten
• Augen und Kopfbewegungen möglichst vermeiden, besonders keine extreme Stellungen
Anh. 6, Abb. 96: Sehbereiche nach Köther 2001 S. 207 Bild 9.10
• A ... optimales Blickfeld mit geringster Sehbeanspruchung ohne Bewegung von Kopf oder Auge
• B ... Blickfeld mit Augenbewegung ohne Kopfbewegung
• C ... Umblickfeld mit zulässigen Kopf- und Augenbewegungen
• D ... Umblickfeld mit Extremstellungen
• Sehabstand in Abhängigkeit von Arbeitsaufgabe:
o Feinstarbeiten < 25 cm o Feinarbeiten 35 cm o Grobarbeiten 60 cm
Lange, W.; Windel, A.: Kleine ergonomische Datensammlung, 2002
Anh. 6, Abb. 97: Sehbereiche im Sitzen nach Lange 2002 Seite 72
Anh. 6, Abb. 98: Sehbereiche im Stehen nach Lange 2002 Seite 73
Anh. 6, Tab. 89 Sehentfernungen und Gesichtsfelder nach Lange 2002 Seite 76
Landau, K.; Luczak, H.: Ergonomie und Organisation in der Montage, 2001
Anh. 6, Abb. 99: Optimale Blickbereiche (u.a. Benz 1983)nach Landau 2001 Seite 200 Bild 3.1-3
Anh. 6, Tab. 90 Ausgewählte geometrische Parameter des Sehraums in Landau 2001
Anh. 6, Tab. 91:Anforderungsstufen für sensomotorische Tätigkeiten nach Landau 2001
Anh. 6, Abb. 100: Abnahme der kürzesten Sehentfernung in Abh. vom Alter nach Landau 2001 Bild 3.1-4
Sehabstand
• Empfohlener Sehabstand (VDI 1980): 250 mm
• Angenehmster Sehabstand (Jaschinsky - Kruza 1989) durchschnittlich 800 mm
• Für langandauernde Sichtprüfung (MTM 1993): 400 mm
Anh. 6, Abb. 101: Zusammenhang zwischen Sehwinkel, Sehabstand und Sehobjektgröße nach Landau 2001 Bild 3.1-5
• Für längerandauernde Prüftätigkeiten wird von 1,6 Bogenminuten (Eissing 1991) bzw. 2,5 Bogenminuten, entspricht bei Sehabstand 400 mm einer Größe von 0,29 mm (Santen 1973)
• Kontraste im Gesichtsfeld 1:3 am Gesichtsfeldrand 1:10 Sehraumparameter orientieren sich an der DIN 33414
Elias, H. J.: Barrierefreie Raum- und Zugangsgestaltung – Forschungsergebnis der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2001
Anh. 6, Abb. 102: Vertikales Blickfeld im Sitzen ach Landau 1988 in Elias 2001 Seite 5
Anh. 6, Abb. 103: Horizontales Blickfeld im Sitzen nach Landau 1988 in Elias 2001 Seite 5
Martin, H.: Grundlagen der menschengerechten Arbeitsgestaltung, 1994
Anh. 6, Abb. 104: Gesichtsfeld nach Martin 1994
Anh. 6, Abb. 105: Blickfeld nach Martin 1994
Anh. 6, Abb. 106: Umblickfeld nach Martin 1994
Schmidtke, H.: Handbuch der Ergonomie, 1989
Anh. 6, Abb. 108: Größe des Gesichtsfeldes
Anh. 6, Abb. 109: Größe des Bildgesichtsfeldes
Anh. 6, Abb. 110: Größe des Umblickgesichtsfeldes
Kamusella, C.: Ergonomie, Lehrbrief Teil 1 und Teil 2, unveröffentlicht, 2003 Sehentfernung hängt ab von:
• Art der Sehaufgabe
• Umgebungsbedingungen
• Dem individuellen Sehvermögen
• Größe, Form und Farbe des Sehobjektes
• Größe und Kontrast der Sehobjektumgebung
Literaturverzeichnis
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DIN 33408-1: Körperumrissschablonen für Sitzplätze, 1987
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DIN 33411-4: Körperkräfte des Menschen; Maximale statische Aktionskräfte (Isodynen), 1987
DIN 33411-5: Körperkräfte des Menschen - Teil 5: Maximale statische Aktionskräfte, Werte,, 1999
DIN 68877: Arbeitsdrehstuhl; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung, 1981 DIN EN 547 – 1: Sicherheit von Maschinen - Körpermaße des Menschen - Teil 1:
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DIN EN 547- 2: Sicherheit von Maschinen - Körpermaße des Menschen - Teil 2:
Grundlagen für die Bemessung von Zugangsöffnungen, 1997
DIN EN 547-3: Sicherheit von Maschinen, Körpermaße des Menschen, Teil 3:
Körpermaßdaten
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DIN EN 894-2: Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen; Teil 2: Anzeigen, 1997
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DIN EN 1005-3: Sicherheit von Maschinen, Menschliche körperliche Leistung, Teil 3:
Empfohlene Kraftgrenzen bei Maschinenbetätigung, 2002
DIN EN 1005-4: Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 4: Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen, 2002
DIN EN 1335-1: Büromöbel - Büro-Arbeitsstuhl - Teil 1: Maße; Bestimmung der Maße, 2002
DIN EN 1335-2: Büromöbel - Büro-Arbeitsstuhl - Teil 2: Sicherheitsanforderungen, 2002
DIN EN 1837: Sicherheit von Maschinen, Maschinenintegrierte Beleuchtung, 1999 DIN EN 14386: Entwurf Sicherheit von Maschinen, Ergonomische
Gestaltungsgrundsätze für die Benutzung von mobilen Maschinen, 2002
DIN EN 61310-1/ VDE 0113-1: Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen - Teil 1: Anforderungen an sichtbare, hörbare und tastbare Signale, 1996
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DIN EN ISO 3411: Erdbaumaschinen Maschinenführer – Körpermaße, Mindest-Freiraum, 1999
DIN EN ISO 6385: Entwurf, Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen, 2002
DIN EN ISO 6682: Erdbaumaschinen, Stellteile, Bequemlichkeitsbereiche und Reichweitenbereiche
DIN EN ISO 7250: Wesentliche Maße des menschlichen Körpers für die technische Gestaltung
DIN EN ISO 9241-5: Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten, Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung, 1999
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Abbildungsverzeichnis
Anh. 6, Abb. 1: Körpermaße eines stehenden, bekleideten Maschinenführers nach DIN EN ISO 3411 Bild 2 ... 2 Anh. 6, Abb. 2: Körpermaße eines sitzenden, bekleideten Maschinenführers Nach
DIN EN ISO 3411 Bild 3 ... 3 Anh. 6, Abb. 3: Abstände der Körpergelenke Nach DIN EN ISO 3411 Bild 4... 4 Anh. 6, Abb. 4: Körperschablonen nach BGI 523 ... 11 Anh. 6, Abb. 5: Anwendung der Körperumriss-Schablonen nach BGI 523 Bild 6-1.. 11 Anh. 6, Abb. 6: Arbeitshöhen bei Sitz- und Stehaufgaben nach Köther 2001 Bild 10.8
... 12 Anh. 6, Abb. 7: Interpolation von ausgewählten Maßen eines Montagearbeitsplatzes
nach Landau 2001... 12 Anh. 6, Abb. 8: Haltungs- und bewegungsbedingte gesundheitliche Risiken nach DIN
EN 1005-4 Bild 2 ... 14 Anh. 6, Abb. 9: Aufgabenunabhängige und -abhängige Arbeitsplatzmaße nach DIN
33406 Bild 4 ... 15 Anh. 6, Abb. 10: Darstellung der Abmessungen für Sitzarbeitsplätze nach DIN 33406
Bild 1 ... 23 Anh. 6, Abb. 11: Dynamisches Sitzen nach BGI 523 Bild 11-4... 23 Anh. 6, Abb. 12: Darstellung der Abmessungen für Sitz-/Steharbeitsplätze nach DIN
33406 Bild 3 ... 26 Anh. 6, Abb. 13: Schalterarbeitsplatz nach Lange Seite 33... 27 Anh. 6, Abb. 14: Mindestbeinraums an Sitz-/Steharbeitsplätzen nach S. 25 Kirchner,
A. 2002 ... 27 Anh. 6, Abb. 15: Auslegung von Stehsitzen nach Grandjean und Hütting in
Schmidtke 1993... 28 Anh. 6, Abb. 16: Bewegungsraum im Stehen nach DIN 33402-3 Bild1 ... 30 Anh. 6, Abb. 17: Darstellung der Abmessungen für Steharbeitsplätze nach DIN
33406 Bild 2 ... 30 Anh. 6, Abb. 18: Bewegungsraum beim Knien nach DIN 33402-3 Bild3 ... 31 Anh. 6, Abb. 19: Bewegungsraum im Liegen auf dem Rücken nach DIN 33402-3 Bild
4 ... 32 Anh. 6, Abb. 20: Seitliche Halsneigung oder –drehung nach DIN EN 1005-4 Bild 8
und Bild 9 ... 33 Anh. 6, Abb. 21: Anatomische Winkelbereiche des Kopfes nach Schmidtke 1998 in
Köther 2001 Bild 9.9... 34 Anh. 6, Abb. 22: Oberarmhaltung nach DIN EN 1005-4 Bild 4 und Bild 6 ... 34 Anh. 6, Abb. 23: Axialen Verdrehbarkeit und translatorischen Auslenkmöglichkeit
nach Landau Bild 3... 36 Anh. 6, Abb. 24: Rumpfneigung vorwärts/rückwärts nach DIN EN 1005-4 Bild 3 ... 37 Anh. 6, Abb. 25: Seitliche Rumpfneigung und Rumpfverdrehung nach DIN EN 1005-4
Anh. 6, Abb. 30: Aufrechte Sitzhaltung mit abgewinkeltem Arm nach DIN 15996 Bild
9 ... 44
Anh. 6, Abb. 31: Aufrechte Sitzhaltung mit gestrecktem Arm nach DIN 15996 Bild 10 ... 44
Anh. 6, Abb. 32: Sportler heben aus den Beinen; der Werker sollte das ebenfalls tun nach BGI 523 Bild 13-2 ... 50
Anh. 6, Abb. 33: Biomechanische Abschätzung der Bandscheibenlast in Abhängigkeit vom Hebegewicht nach Köther 2001 Bild 10.12 ... 53
Anh. 6, Abb. 34: Abhängigkeit der Bandscheibenlast vom Rumpfneigungswinkel bei 25 kg Tragegewicht (LfAS, München) nach Köther 2001 Bild 10.13 ... 53
Anh. 6, Abb. 35: Arbeitsstuhl; Erläuterung des Standsicherheitsmaßes nach BGI 523 Bild 11-1 ... 71
Anh. 6, Abb. 36: Tisch + Stuhl + Fußstütze ein System nach Lange Seite 31... 72
Anh. 6, Abb. 37: Maße und Kinematik für Arbeits- und Bürodrehstühle nach Köther 2001 Bild 10.11 ... 73
Anh. 6, Abb. 38: Einsatz von Lendenbausch und/oder Beckenstütze nach Seite 7 Kirchner, A... 76
Anh. 6, Abb. 39: Einstellmöglichkeit der Lendenbauschhöhe nach Seite 13 Kirchner, A... 77
Anh. 6, Abb. 40: Abmessung von Arbeitssitzen nach Seite 16 Kirchner, A. ... 77
Anh. 6, Abb. 41: Beinfreiraum für einen Kontrolltisch ohne in die Arbeitsfläche eingebaute Betriebsmittel nach DIN 15996 Bild 7 ... 80
Anh. 6, Abb. 42: Beinfreiraum für einen Kontrolltisch, in dessen Arbeitsfläche Betriebsmittel eingelassen sind nach DIN 15996 Bild 8 ... 80
Anh. 6, Abb. 43: Typ I Tischaufbau mit mittlerer Höhe nach DIN 15996 Bild 12... 81
Anh. 6, Abb. 44: Typ II Kontrolltisch mit gegliedertem Tischaufbau nach DIN 15996 Bild 13 ... 81
Anh. 6, Abb. 45: Mindestabmessungen des Beinraumes von Büroarbeitstischen in cm nach BGI 523 Bild 11-3... 84
Anh. 6, Abb. 46: Erforderliche Mindestmaße in BGI 742 Anh. 6, Abb.1.5.5-1 ... 85
Anh. 6, Abb. 47: : Beinfreiheit bei dynamischen Sitzen nach BGI 742 Anh. 6, Abb. 1.5.5-2 ... 86
Anh. 6, Abb. 48: Mindestabmessungen des Beinfreiraumes in cm an Arbeitsflächen nach S42 ... 86
Anh. 6, Abb. 49: Maße nach DIN 4556 Bild1... 88
Anh. 6, Abb. 50: Kraft in Abhängigkeit vom Alter nach BGI 523 ... 91
Anh. 6, Abb. 51: Dauerleistungsgrenze nach BGI 532 ... 91
Anh. 6, Abb. 52: Kraftangriffspunkt nach BGI 523 ... 91
Anh. 6, Abb. 53: Einfluss von Lebensalter und Geschlecht auf die Körperkraft nach Lange 2002 ... 92
Anh. 6, Abb. 54: Maximale Haltedauer bei statischer Muskelkraft nach Lange 2002 92 Anh. 6, Abb. 55: Maximale Körperkräfte nach Rohmert in Martin 1994... 98
Anh. 6, Abb. 56: Beispiel für Verteilungsparameter nach DIN EN 1005-3 ... 100
Anh. 6, Abb. 57: Bewegungsraum im Sitzen nach DIN 33402-3 Bild2 ... 103
Anh. 6, Abb. 58: Greifbereiche nach DIN 15996 Bild 11... 103
Anh. 6, Abb. 59: Maße das Greifraumes in normaler Arbeitshöhe nach BGI 523 Bild 8 – 1 ... 104
Anh. 6, Abb. 60: Greifbereiche im Sitzen nach Lange Seite 32 ... 105
Anh. 6, Abb. 60: Greifbereiche im Sitzen nach Lange Seite 32 ... 105