• Keine Ergebnisse gefunden

1. Physische Anforderungen

1.2 Körperhaltung

1.2.5 Arbeitsmittel

Für diese Arbeit wurden nur Arbeitsmittel ausgewählt, die für Arbeitsplatzgestaltung bzw. Maschinengestaltung von allgemeiner Bedeutung sind.

Viele Arbeiten werden heute im Sitzen ausgeführt. Die Arbeitshöhen bzw.

Arbeitsbereiche werden häufig durch den Arbeitstisch oder ähnliches festgelegt.

Daher ist es wichtig, sich mit den Arbeitsstühlen und Arbeitstischen zu beschäftigen.

Zum Arbeitssystem Stuhl – Tisch gehört oft zusätzlich noch eine Fußstütze.

Die im Folgenden behandelten Betriebsmittel werden schwerpunktmäßig die

ergonomischen Gestaltungsfaktoren betrachtet. Die konstruktiven und technischen Gestaltungsfaktoren, sowie die Aspekte der Sicherheitstechnik werden nicht oder nur in Ansätzen einbezogen.

1.2.5.1 Arbeitsstuhl

1.2.5.1a Anerkannte Regeln der Technik Arbeitstättenverordnung Entwurf, 2003 Anhang 3.3 Ausstattung

(1) kann die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden, sind den

Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betrieblichen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt werden, obwohl es der Arbeitsablauf zulässt, sich teilweise zu setzen, sind in der Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten bereitzustellen. Ist aus

betrieblichen Gründen Sitzen nicht möglich, sollen Stehhilfen bereit gestellt werden.

(2) Arbeitsplätze sind so einzurichten, dass während der Arbeitstätigkeit die Möglichkeit besteht, die Körperhaltung zu wechseln.

ASR 25/1 Sitzgelegenheiten, 1985

1.1 Bei Arbeiten, die ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden können, soll die Sitzgelegenheit eine Rückenlehne haben. Die Rückenlehne muss dem Rücken einen festen Halt geben. Die Sitzfläche muss glatt sein. Bei gepolsterter Sitzfläche muss der Bezugsstoff luftdurchlässig sein. Die Sitztiefe soll etwa 0,35 bis 0,45 m betragen.

die Vorderkante der Sitzfläche muss abgerundet oder gepolstert sein, ohne dass dadurch die Sitztiefe verringert wird. Beim Sitzen müssen die Füße Kontakt mit dem Fußboden oder einer Fußauflage haben.

1.2 Sofern auf Grund des Arbeitsablaufs oder der Arbeitseinrichtungen andere Formen von Sitzgelegenheiten (z. B. Hochstühle mit Fußstützen, Hocker, Stehsitze) üblich oder erforderlich sind, können diese anstelle der Sitzgelegenheiten nach Nr.

1.1 am Arbeitsplatz vorhanden sein.

1.3 Nicht fest mit dem Fußboden verbundene Sitzgelegenheiten müssen kippsicher

1.5 Bei Arbeiten, die ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden und die nicht unter die Ziffern 1.2 oder 1.4 fallen, sollen die Sitzgelegenheiten, sofern es

betriebstechnisch möglich ist, bei Neuanschaffung DIN 68877 " Arbeitsdrehstuhl;

sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung", Ausgabe Juli 1981, entsprechen.

2. Sitzgelegenheiten zum kurzfristigen Hinsetzen während der Arbeit

Als Sitzgelegenheiten zum kurzfristigen Hinsetzen während der Arbeit, z. B. im Einzelhandel, sollen Stühle oder Bänke mit Rückenlehne vorhanden sein. Die Sitztiefe soll etwa 0,35 bis 0,45 m betragen. Die Vorderkante der Sitzfläche muss abgerundet oder gepolstert sein. Auf je zwei vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer soll eine Sitzgelegenheit kommen. Für je drei regelmäßig teilzeitbeschäftigte

Arbeitnehmer genügt eine Sitzgelegenheit. Handelt es sich um einen

Einzelarbeitsplatz, z. B. in Verkaufsinseln in größeren Ladengeschäften, muss für jeden Arbeitnehmer eine Sitzgelegenheit verfügbar sein.

DIN EN 1335-1 Büromöbel - Büro-Arbeitsstuhl - Teil 1: Maße; Bestimmung der Maße, 2002

• Die Norm ist zusammen mit ihren Teilen 2 und 3, sowie DINE EN 92451-5, Ersatz für DIN 4551

• Es sind konstruktive Anforderungen an die Bestimmung der Maße eines Büroarbeitsstuhles enthalten

• Bei der Änderung gegenüber der alten DIN 4551 wurde auf die Festlegungen ergonomischer Anforderungen verzichtet.

• Daher ist lediglich der Verweis auf die Norm erforderlich.

DIN EN 1335-2 Büromöbel - Büro-Arbeitsstuhl - Teil 2: Sicherheitsanforderungen, 2002

• Siehe DIN EN 1335-1

• Enthält sicherheitstechnische Anforderungen an Bürostühle

DIN EN ISO 9241-5 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit

Bildschirmgeräten, Teil: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung, 1998

Anwendung ausgewählter Körpermaße

• Sitzhöhe = Länge des Unterschenkels

• Sitztiefe = Körpertiefe sitzend

• Sitzbreite = Körpersitzbreite

• Armstützhöhe = Ellenbogenhöhe über der Sitzfläche

• Länge der Armstützen = Rumpftiefe

• Lichter Abstand = Breite über die Ellenbogen

• Abstand Sitzfläche zu Arbeitsflächenunterseite = Oberschenkelhöhe im Sitzen

• Beinraumtiefe = Gesäßbeinlänge

• Rückenlehnenhöhe minimal = Oberschenkeldicke

• Rückenlehenhöhe maximal = Höhe des unteren Endes der Schulterblätter

• Stabile Unterstützung in einer dynamischen Körperhaltung

• Blutzufuhr zu den Unterschenkeln nicht beeinträchtigen

• Einhaltung und Änderung der Körperhaltung leicht machen

• Wirbelsäule abstützen

• Abgleiten von der Sitzfläche durch ausreichenden Haftreibungskoeffizienten verhindern

• Wasserdampfdurchlässige Polsterung

Anh. 6, Tab. 42: Gestaltungsparameter und relevante Bezugsgrößen nach DIN EN ISO 9241-5 Anh.

6, Tab. 1

Sitzhöhe

• Für Nutzergruppe anpassbar

• Berücksichtigung des Schuhwerks

Unklare Aussagen über Sitztiefe (bzw. Einsitztiefe) Dynamikaspekte des Sitzens:

• Sitzflächenneigung

o Verstellbar nach hinten und vorn ermöglichen zur Verbesserung der Blutzufuhr

• Bewegung von Sitzflächen und Rückenlehnen

o Unabhängige Verstellbarkeit beider Elemente o Normal eines fest das andere beweglich

o Winkel kann sich in einer gleichzeitigen Bewegung der Sitzfläche und der Rückenlehne in einem vorbestimmten Verhältnis größer als eins öffnen

• Rollen

o Erweitern den Arbeitsbereich (kurze Entfernungen) o Optimieren den Abstand zu den Arbeitsmitteln

o Bremsen der Rollbewegung im unbelasteten Zustand

o Beachtung der Wechselbeziehung Rollen und Fußbodenbelag

• Drehbarkeit Rückenlehne

• Abstützung der Wirbelsäule in jeder Sitzhaltung

• Bewegung des Oberkörpers nicht behindern in Breite und Höhe

• Niedrige Rückenlehnen: Beginn über der maximalen Auswölbung des Gesäßes und Ende unter den Schulterblättern

• Höhere Rückenlehnen sollten im Lumbalbereich eine Konvexität in vertikaler Richtung aufweisen, die graduell in eine ebene bzw. konkave Form übergeht.

Armstützen

• Entlastung der Nacken und Schultermuskulatur

DIN 68877 Arbeitsdrehstuhl; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung, 1981

• Anforderungen an Arbeitsdrehstuhl, höhenverstellbar, Rückenlehne in Höhe und Tiefe verstellbar:

o Sitztiefe: 380 - 420 mm

o Sitzbreite: mind. 400 mm, max. 480 mm o Rückenlehnenhöhe: 220 - 320 mm

o Rückenlehnenbreite: mind. 360 mm, max. 400 mm o Höhenverstellung: 420 - 540 mm

o Rückenlehnenneigung: keine Angabe o Sitzflächenneigung: keine Angabe

• Sitzfläche und Rückenlehne müssen so geformt sein, dass sie sowohl der vorderen, hinteren und mittleren Sitzhaltung gerecht werden (vgl. DIN EN ISO 9241-5)

• Ecken und Kanten müssen so geformt sein, dass Verletzungen vermieden werden

• Alle Verstelleinrichtungen müssen so ausgeführt sein, dass sich die jeweilige Einstellung während der Benutzung des Stuhles nicht beabsichtigt verändern können.

• kein Stuhlteil darf sich vom Stuhl unbeabsichtigt lösen können

• Es dürfen keine Quetsch- und Scherstellen vorhanden sein, die bei der

bestimmungsgemäßen Verwendung des Stuhles zu Verletzungen führen können

• Mit Ausnahme des vorderen Sitzrandes darf innerhalb der Sitzfläche in der Querrichtung kein Höhenunterschied größer als 25 mm und in der Längsrichtung kein Höhenunterschied größer als 40 mm sein.

• Die senkrechte Höhe der vorderen Sitzkantenwölbung muss mind. 40 mm, der Radius der vorderen Sitzkantenwölbung muss mind. 40 mm betragen und höchstens 120 mm.

• Die Sitzbreite (max. 480) darf um max. 30 mm überschritten werden, wenn die Sitzfläche mit einem elastischen Kantenschutz oder einer als Kantenschutz dienenden Polsterung versehen ist.

• Der Grundradius der horizontalen Konkavität der Rückenlehne, gemessen in der Höhe des Abstützpunktes, darf nicht kleiner als 400 mm und nicht größer als 700 mm sein; er darf bis auf 1200 mm erhöht werden, wenn die Rückenlehne mit einer Polsterung von mind. 25 mm Dicke versehen ist.

• Die Rückenlehne muss so geformt sein, dass eine möglichst gleichmäßige Druckverteilung erreicht wird. Rückenlehnen, deren vertikale Wölbungsradien größer als 1400 mm sind, sind so zu polstern, dass dies erreicht wird.

• Armstützen, falls vorgesehen

o Senkrechter Abstand der Oberkante der Armauflagen von der Sitzfläche: 230 ± 20 mm

o Waagerechter lichter Abstand zwischen den Innenkanten der Armauflagen: max. 500 mm

o Waagerechter Abstand der Vorderkante der Armauflagen von der Vorderkante der Sitzfläche: mind. 110 mm, max. 180 mm

o Länge der Armauflagen: mind. 200 mm, max. 280 mm

• Stoßdämpfung: Alle Stühle, deren niedrigste Einstellmöglichkeit der Sitzhöhe bei 500 mm oder darunter liegt, benötigen eine Dämpfung des Stoßes beim

Hinsetzen, Prüfung nach 9.10 der DIN-Norm

Entwurf DIN EN 14386: Sicherheit von Maschinen, Ergonomische

Gestaltungsgrundsätze für die Benutzung von mobilen Maschinen, 2002

Im Allgemeinen müssen Sitze:

o leicht einstellbar sein, damit sie für Operatoren unterschiedlicher Körpergröße (vom 5. bis zum 95. Perzentil der europäischen arbeitenden Bevölkerung) passen

o mit einer Rückenlehne ausgestattet sein, um die Lendenwirbelsäule fest abzustützen, ohne ein erforderliches Drehen des Rumpfes, z. B.

beim Rückwärtsfahren) einzuschränken

o eine Sitztiefe aufweisen, bei der kein Druck auf die Kniekehlen und die unteren Teile der Oberschenkel des Operators (auch bei geringer Körpergröße) ausgeübt wird

o mit einem Sitzkissen ausgestattet sein, das für ein bequemes Sitzen eines Operators des 95. Perzentil breit genug ist und ihm ermöglicht, sich auf dem Kissen zu bewegen

o Bewegungen und Veränderungen der Körperhaltung während des Sitzens ermöglichen

o so gestaltet sein, dass sie länger dauerndes Arbeiten mit Blickrichtung nach unterschiedlichen Seiten unterstützen, z. B. rückwärts neigbar, wenn die Arbeit den Blick nach oben erfordert, seitlich drehbar, wenn nach seitwärts gearbeitet wird, und in der entsprechenden Stellung verriegelbar sein mit geeignet angebrachten höhenverstellbaren

Armlehnen ausgestattet sein, die die Armbewegungen nicht behindern

• Alle Sitze sollten mit drei grundlegenden Einstellvorrichtungen versehen sein (senkrecht, nach vorn und hinten und für die Neigung der Rückenlehne). Wenn der Sitz mit einer Aufhängung versehen ist, ist eine Vorrichtung zur

Gewichtsanpassung unabhängig von der senkrechten Einstellbarkeit von wesentlicher Bedeutung.

• Der Bezugspunkt für alle Sitzmaße und anderen damit zusammenhängenden Maße (z. B. Ort der Steuerelemente) ist der Sitzindexpunkt (SIP).

BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung, 2001 Arbeitsstuhl / Bürostuhl

Standsicherheit ist gegeben, wenn die Anforderungen hinsichtlich:

• Sicherheit gegen Kippen

• Ausführung der Abstützpunkte des Untergestells

• Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Wegrollen

• Sicherheit gegen das Versagen tragender Bauteile

• Standsicherheitsmaß nicht weniger als 195 mm

• Maximaler Abstand zwischen Rolle und Drehachse beträgt 365 mm

• Eine Sicherheit gegen Kippen von Büroarbeitsstühlen muss auch bei

größtmöglicher Ausladung der Rückenlehne gegeben sein. Dies wird erreicht, wenn der horizontale Abstand des Abstützpunktes der belasteten Rückenlehne

• Die Sicherheit gegen das Versagen tragender Bauteile des Stuhles ist dann gewährleistet, wenn die Konstruktion die auftretenden Kräfte sicher aufnimmt.

Dies gilt beim:

o mittigen und seitlichen Hinsetzen auf die Sitzfläche

o mittigen und seitlichen Sitzen und Bewegen nach vorne, nach hinten und zur Seite

o Hinauslehnen über die Armstützen

o Abstützen auf die Armstützen beim Aufstehen

• Höhenverstellbarkeit zwischen 400 und 510 mm

• Horizontale Verstellbarkeit ist vorteilhaft

• Zu starken Druckeinwirkungen im Bereich der Sitzflächenvorderkante sowie der Rückenlehnenkanten kann durch Abrundung oder geeignete Polsterung

entgegengewirkt werden (siehe dazu DIN 68877)

• Wärme- und Feuchtigkeitsstauungen im Sitzflächen- und Rückenlehnenbereich werden durch geeignete Polsterung sowie entsprechende Bezugsmaterialien bzw. Oberflächenstrukturen vermieden.

• Nicht geeignet sind vollverklebte Polsterflächen oder wasserdampfdichte Hinterschäumfolien

• Die Rückenlehne soll die natürliche Form der Wirbelsäule in den verschiedenen Sitzhaltungen unterstützen.

• Rückenlehnenoberkante soll bis in den Bereich der Schulterblätter reichen

• die Rückenlehnenwölbung (Lendenbausch) die Wirbelsäule in ihrem unteren und mittleren Bereich abstützen

• Höhe des Abstützpunktes sollte 170 mm bis 230 mm über der Sitzfläche liegen

• bei höhenverstellbaren Rückenlehnen sollte der Mindestverstellbereich des Abstützpunktes 50 mm betragen

• Rückenlehnen sollen in ihrem oberen Bereich nicht nach vorne vorgezogen sein, weil sonst der Benutzer zu einer gekrümmten, vorgeneigten Sitzhaltung

gezwungen wird

• Rückenlehnen, bei denen die Rückenlehnenoberkante 450 mm oder mehr über dem Sitz liegt und die den aufgezeigten Aspekten entsprechen, können allein durch eine Veränderung ihrer Neigung den Benutzern mit unterschiedlichen Körpermaßen in den verschiedenen Sitzhaltungen angepasst werden und brauchen deshalb nicht in der Höhe verstellbar zu sein

Anh. 6, Tab. 43: Maße und Verstellbereiche für Stühle nach BGI 650

BGI 742 Sicherheitslehrbrief Arbeiten an Bildschirmgeräten, 2001 Arbeitsstuhl

• Standsicherheit ist gegeben, wenn Stuhl gegen Kippen und gegen

unbeabsichtigtes Wegschieben oder Wegrollen entspricht. (vgl. BGI 650 und DIN 68877)

• Kippsicherheit wenn 5 Rollen oder 5 Gleiter vorhanden

• Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Wegbewegen bedeutet (vgl. DIN EN ISO 9241-5):

o Rollen müssen Rollwiderstand aufweisen, in Abhängigkeit von Bodenbelag und Belastung der Rollen

o Im belasteten Zustand leichtgängig, im unbelasteten schwergängig oder gebremst

• Stellteile im Sitzen betätigen

Anh. 6, Tab. 44: Normmaße für Bürostühle in BG 742

Weitere Forderungen:

• Neigung der Rückenlehne veränderbar, damit eine gute Abstützung bei verschiedenen Sitzhaltungen gegeben ist (vgl. DIN EN ISO 9241-5)

• Sitzfläche und Rückenlehne sollen entspanntes und dynamisches Sitzen

ermöglichen, d. h. Vermeidung starker Verformungen und Sitzflächenneigungen und örtlich begrenzte Druckeinwirkungen; Abrunden oder geeignetes Polstern der Sitzflächenvorderkante und der Rückenlehnenkanten (vgl. BGI 650)

• Wärme- und Feuchtigkeitsstauungen sind durch Polsterung und Bezug zu vermeiden (vgl. BGI 650)

• Rückenlehne soll Wirbelsäule abstützen: d. h. soll bis zur Schulterblättern

hochreichen; der untere und mittlere Bereich soll durch Lendenbausch abgestützt werden; Rückenlehne nicht nach vorn vorziehen. (vgl. DIN EN ISO 9241-5)

• Günstig ist eine Synchronverstellung, bei Änderung der Neigungswinkel der Rückenlehne gleichzeitig Sitzflächenneigungsänderung (vgl. DIN EN ISO 9241-5)

• Abfedern des Körpergewichtes beim Hinsetzen

• Armstützen sollen vorzugsweise nach vorn geneigt werden und höhenverstellbar sein, Form so zu wählen dass Heranrücken an Tisch immer möglich ist –

Armstützen sind nicht zwingend erforderlich BGI 523 Mensch und Arbeitsplatz, 2001

Anh. 6, Abb. 35: Arbeitsstuhl; Erläuterung des Standsicherheitsmaßes nach BGI 523 Bild 11-1

Anh. 6, Tab. 45: Sitzhöhe – Standsicherheitsmaß nach BGI 523

Sitzhöhe Standsicherheitsmaß

• Sitztiefenverstellbarkeit ist wünschenswert

• Setzvorgang soll abgedämpft werden (vgl. BGI 742)

• Kippsicherheit ist zu gewährleisten (vgl. BGI 742)

• Entweder 5 Rollen oder 4-5 Gleiter (vgl. BGI 742)

• Bewegliche Rückenlehen und Sitz ermöglichen dynamisches Sitzen (vgl. DIN EN ISO 9241-5)

1.2.5.1b Stand der Technik

Lange, W.; Windel, A.: Kleine ergonomische Datensammlung, 2002

• Hohe mechanische Festigkeit, denn der Stuhl wird als „dynamische Sitzmaschine“ benutzt

• Gute Verstellmöglichkeiten, da häufig Mehrschichtbetrieb, und damit unterschiedliche Körpermaße

Korrosionsbeständigkeit (wegen aggressiver Medien)

• Auswechselbare Polsterung mit haltbarem Kantenschutz, da diese besonders belastet werden

Anh. 6, Abb. 36: Tisch + Stuhl + Fußstütze ein System nach Lange Seite 31

Köther; R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

Gestaltungskriterien für Bürostühle

• Konstruktive Abmaße

• Bewegungsmechanik

• Formgebung von Sitz- und Lehnenfläche

• Polsterung von Sitz und Lehne

• Einstellfunktionen und –bereiche

• Bedien- und Stellteile

• Lehnfläche in Wirbelsäulenform nachbilden

Zentrale Bedeutung für dynamische Sitzens sind Winkelverstellbereiche und biomechanisch angepassten Drehpunktanordnung

• Sitzflächendrehpunkt im Bereich der Sitzvorderkante (Kniegelenk)

• Lehnendrehpunkt im Bereich der Sitzbeinhöckerauflage (Beckendrehpunkt)

• Gekoppelte Sitzflächen – Lehnen – Neigung bis etwa 110° Hüftöffnungswinkel (hintere Sitzhaltung) mit körpergewichtsjustierbare Rückstellkraft

• Maße und Kinematik für Arbeits- und Bürodrehstühle zu Anh. 6, Tab. 48: Maß- und Funktionsempfehlungen für Arbeits- und Bürodrehstühle nach Köther 2001

Anh. 6, Abb. 37: Maße und Kinematik für Arbeits- und Bürodrehstühle nach Köther 2001 Bild 10.11

Anh. 6, Tab. 46: Maß- und Funktionsempfehlungen für Arbeits- und Bürodrehstühle nach Köther 2001

Kriterien für Polster

• Härte, um Kontaktflächenvergrößerung zur Druckminderung zu nutzen

• Dicke zur Verhinderung des Durchsitzens

• Verformungscharakteristik, lineare Kraft – Wege - Kennlinie

• Klimatische Eigenschaften

Für Kraftfahrzeugsitze gelten die selben Kriterien (Kurz 1989) und folgende

• Schwingisolierung

• Berücksichtigung der eingeschränkten Bewegungsfreiheit

Sonderschrift 42 der BAuA: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb, 2001

• Sitz höhenverstellbar

• Abrundung oder Polsterung der Vorderkante (vgl. BGI 650)

• Rückenlehne in Höhe und Neigung verstellbar (vgl. DIN EN ISO 9241-5)

• Armstützen, wenn Arbeit vorwiegend in hinterer Sitzhaltung erfüllt wird oder wenn eine von der Arbeitsplatte unabhängige Unterstützung des Ellbogens,

Unterarmes benötigt wird.

Schmidtke, H.: Ergonomie, 1993

• Armlehnen:

o Lichte Distanz zw. Armstützen: 400 mm < 500 mm

o Sofern nicht höhenverstellbar: Höhe der Auflagefläche der Armlehnen zu Sitzreferenzpunkt: 180 mm < 230 mm

o Hochklappbar, wenn andernfalls der Zugang unzumutbar behindert oder die Sitzdrehung eingeschränkt wird.

o Abgepolstert

Schreiber Jürgen: Richtig sitzen – Einstellungssache. In: Arbeit und Gesundheit, 2002

Auch der beste Bürodrehstuhl nutzt wenig, wenn er nicht passend für die Körpergröße, das Gewicht, die jeweilige Arbeitshaltung und den individuellen Komfort seines „Besitzers“ eingestellt ist.

Moderne Bürodrehstühle mit körpergerechten Sitzen und Rückenlehnen sind so konstruiert, dass sie der Bewegung des Sitzenden dynamisch folgen. Durch die eingebaute Beweglichkeit werden unter-schiedliche Haltungen automatisch unterstützt. Das führt zu den gewünschten Belastungswechseln der Muskulatur, fördert die Durchblutung und die Nährstoffversorgung der Bandscheiben.

Doch selbst bei solchen Stühlen kommt es noch auf ein paar Handgriffe für die richtige Einstellung an (siehe Grafik).

...die Sitzfläche

Setzen Sie sich bis hinten an die Rückenlehne. Dabei soll zwischen der

abgerundeten Vorderkante des Sitzes und den Kniekehlen ein Abstand von zwei bis drei Fingerbreiten bleiben. So können Sie die Unterschenkel frei bewegen.

...die Sitzhöhe

Der Abstand vom Sitz zum Boden sollte der Länge Ihres Unterschenkels entsprechen. Eine Sitztiefenfederung federt Ihr Gewicht auch in der untersten Sitzposition sicher ab und beugt so Wirbelstauchungen, beispielsweise beim abrupten Hinsetzen, vor.

...die Armlehnen

Sie sollten dreidimensional verstellbar sein. Bei der Schreibarbeit am PC sollten ihre

eingestellt werden, dass die Unterarme im Verhältnis zu den Oberarmen rechtwinklig aufliegen und die Tastatur ohne hoch gebogene Handgelenke bedient wird.

...die Rückenlehne

Wenn Sie sich vollständig anlehnen, vermeiden Sie den Rundrücken und damit schädlichen Druck auf die Bandscheiben. Vorteilhaft ist, wenn die Rückenlehne den Bewegungen der Wirbelsäule dynamisch, horizontal und vertikal folgt.

Falls Ihr Stuhl über eine regulierbare Lordosenstütze verfügt, stellen Sie diese Vorwölbung der Lehne auf die Höhe Ihres dritten und vierten Lendenwirbels (am oberen Beckenrand) ein. So wird die S-Form der Wirbelsäule unterstützt,

insbesondere bei der Schreibarbeit am PC.

...die Kopfstütze

Sie sollte höhenverstellbar sein und unkompliziert, ohne dass Sie aufstehen müssen, um sie nach vorne ausrichten zu können. Die vordere Einstellung ist nützlich, wenn Sie aus der zurückgelehnten Haltung den Kopf vorneigen, um vom Bildschirm zu lesen.

Und so stellen Sie Ihren Bürostuhl optimal ein:

Stellen Sie die Sitzhöhe entsprechend der Länge Ihrer Unterschenkel ein.

Der Anlehndruck der dynamischen Rückenlehne lässt sich nach Ihrem persönlichen Empfinden einstellen

Die dreidimensional verstellbaren Armlehnen können in der Höhe und Tiefe verändert sowie nach vorne bzw. hinten verschoben werden

Setzen Sie sich bis hinten an die Rückenlehne und stellen Sie die Sitzfläche so ein, dass noch zwei bis drei Fingerbreiten Abstand zu Ihren Kniekehlen bleibt

Ihr dritter und vierter Lendenwirbel (am oberen Beckenrand) soll durch

entsprechende Einstellung der vorgewölbten Lordosenstütze gestützt werden Ferreira, Y.; Helbig, R.: Sitzen im Büro Lust oder Last In Zeitschrift für

Arbeitswissenschaft, 2002

• 5 Rollen mit einem Standsicherheitsmaß von nicht unter 195 mm (vgl. BGI 523)

• Rollen müssen im unbelasteten Zustand leicht läufig sein und Stuhl darf nicht von allein wegrollen (vgl. BGI 650)

• Rollenauswahl am Bodenbelag orientieren

• größte Ausladung des Untergestells sollte nicht über 365 mm reichen (Stolpergefahr)

• Stuhl darf bei größter Ausladung des Sitzes nicht kippen, das bedeutet der horizontale Abstand des Abstützpunktes der Rückenlehne darf höchsten 1,34 -fache des Sicherheitsabstandes betragen. (Quelle VBG 1999) (vgl. BGI 650)

• Verweis auf Anh. 6, Tab. mit Maßen nach DIN 4551 (DIN wurde ersetzt)

• Sitzfläche höhenverstellbar zwischen 400 und 510 mm (vgl. BGI 650)

• Rückenlehne in der Neigung verstellbar (vgl. DIN EN ISO 9241-5)

• Polsterung soll Wärme und Feuchtigkeitsstau vermeiden

• Rückenlehne bis zum Schulterblattbereich reicht

Kirchner, A.; Kirchner, J.-H.: Gesundheitsschutz 7 Sitzen alles o.k?, 2002

Anh. 6, Abb. 38: Einsatz von Lendenbausch und/oder Beckenstütze nach Seite 7 Kirchner, A.

• Dynamisches Sitzen anstreben und fördern (DIN EN ISO 9241-5)

• Sitzvorderkante darf beim Zurücklehnen nicht angehoben werden (kein Anheben der Füße)!

• Federkräfte der Rückenlehne müssen individuell eingestellt werden können

• Beckenstütze sollte sich beim Zurücklehnen absenken (kein Vorrutschen auf der Sitzfläche)

• Sitzvorderkante muss genügend flach abgerundet sein, Vermeidung von Druckstellen und Durchblutungsstörungen (vgl. BGI 650)

• Oberschenkel sind durch eine waagerechte Fläche zu unterstützen, die im hinteren Bereich leicht nach unten geneigt sein kann (vgl. BGI 650)

• Die eigentliche Sitzfläche, die Auflagefläche für die Sitzhöcker, soll wieder waagerecht liegen (vgl. BGI 650)

• Seiten der Sitzfläche dürfen im Bereich der Oberschenkelauflage nicht erhöht sein, damit die Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt wird (vgl. BGI 650)

• Keine zu stark ausgeprägte Beckenstütze

• Lendenbausch sollte die Lendenwirbel und den oberen Rand des Beckens abstützen

Anh. 6, Abb. 39: Einstellmöglichkeit der Lendenbauschhöhe nach Seite 13 Kirchner, A.

• Rückenlehne kann sich im Querschnitt der Rückenkontur leicht anpassen

• Hohe Rückenlehen sind zu empfehlen

• Breite und Höhe der Rückenlehen müssen der jeweiligen Arbeitsaufgabe entsprechen

• Armlehne soll 200-280 mm lang sein und 50-90 mm breit

• Abstand der Armlehnen zur Vorderkante der Sitzfläche soll 100-180 mm betragen

• Ellbogenabstützbereich nach außen breiter gestalten

• Stärke der Polsterung im Sitzbereich 30-40 mm, an der Rückenlehen 20-30 mm

• Abfedern des Körpergewichts durch Gasdruckfeder

• Luft- und feuchtigkeitsdurchlässige Polstermaterialien verwenden (vgl. BGI 650)

• Bezugstoff atmungsaktiv und saugfähig (vgl. BGI 650)

• Unterbau soll ebenfalls atmungsaktiv sein (bei Kunststoffschalen ist auf Schlitze und Löcher zu achten)

Anh. 6, Tab. 47: Abmessung von Arbeitssitzen nach Seite 17 und 18 Kirchner, A.

Anh. 6, Tab. 48: Verstellbereiche von Arbeitssitzen nach Seite 19 Kirchner, A

• Für Sitz-/Steharbeitsplätze ab 650 mm Sitzflächenhöhe

• Für Sitz-/Steharbeitsplätze ab 650 mm Sitzflächenhöhe