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1. Physische Anforderungen

1.2 Körperhaltung

1.2.4 Körperbewegung

Folgende Aussage ist voranzustellen: Es gibt keine rechtsverbindlichen Grenzwerte, jedoch Anerkannte Regeln der Technik. (Sonderschrift 42, 2001)

1.2.4.1 Allgemeine Anforderungen 1.2.4.1a Anerkannte Regeln der Technik LastenhandhabV

§ 2 Maßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat unter Zugrundelegung des Anhangs geeignete

organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit,

insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden.

(2) Können diese manuellen Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden, hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des

Arbeitsschutzgesetzes die Arbeitsbedingungen insbesondere unter Zugrundelegung des Anhangs zu beurteilen. Aufgrund der Beurteilung hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, damit eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering gehalten wird.

§ 3 Übertragung von Aufgaben

Bei der Übertragung von Aufgaben der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Beschäftigten zu einer Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit führen, hat der Arbeitgeber die körperliche Eignung der Beschäftigen zur Ausführung der Aufgaben zu berücksichtigen.

§ 4 Unterweisung

Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber insbesondere den Anhang und die körperliche Eignung der Beschäftigten zu

berücksichtigen. Er hat den Beschäftigten, soweit dies möglich ist, genaue Angaben zu machen über die sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten und über die Gefahren, denen die Beschäftigten insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung der Tätigkeit ausgesetzt sind.

Anhang

Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, der Beschäftigten ergeben kann:

(1) Im Hinblick auf die zu handhabende Last insbesondere 1. ihr Gewicht, ihre Form und Größe,

2. die Lage der Zugriffsstellen,

3. die Schwerpunktlage und

4. die Möglichkeit einer unvorhergesehenen Bewegung.

(2) Im Hinblick auf die von den Beschäftigten zu erfüllende Arbeitsaufgabe insbesondere

1. die erforderliche Körperhaltung oder Körperbewegung, insbesondere Drehbewegung,

2. die Entfernung der Last vom Körper,

3. die durch das Heben, Senken oder Tragen der Last zu überbrückende Entfernung, 4. das Ausmaß, die Häufigkeit und die Dauer des erforderlichen Kraftaufwandes, 5. die erforderliche persönliche Schutzausrüstung,

6. das Arbeitstempo infolge eines nicht durch die Beschäftigten zu ändernden Arbeitsablaufs

7. die zur Verfügung stehende Erholungs- oder Ruhezeit.

(3) Im Hinblick auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung insbesondere

1. der in vertikaler Richtung zur Verfügung stehende Platz und Raum, 2. der Höhenunterschied über verschiedene Ebenen,

3. die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit, 4. die Beleuchtung,

5. die Ebenheit, Rutschfestigkeit oder Stabilität der Standfläche und 6. die Bekleidung, insbesondere das Schuhwerk.

DIN EN 614-1 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Gestaltungsgrundsätze - Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze, 2003

• keine Zwangshaltung

• Bewegungsabläufe ohne Gesundheitsbeeinträchtigung

• Bewegungsabläufe mit hohen Präzisions- und Genauigkeitsanforderungen ohne hohen Kraftaufwand

• Natürliche Bewegungsrhythmen beachten

• Drehbewegungen oder extreme Stellungen der Hand/Armgelenke unter Krafteinsatz vermeiden (vgl. DIN EN ISO 6385)

DIN EN 1005-2 Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 2: Manuelle Handhabung von Gegenständen in Verbindung mit Maschinen und Maschinenteilen, 2003

• Manuelle Lastenhandhabungen erst ab 3 kg Gewicht

• Diese Norm gilt nicht für Halten von Gegenständen (ohne Gehen), Schieben oder Ziehen, handgeführte Maschinen oder manuelle Lasthandhabungen im Sitzen Auf die Einhaltung folgenden Kriterien sollte geachtet werden. (Wenn diese nicht

o Falls die Anforderungen nicht erfüllt sind(z. B. Flüssigkeiten), sollte dies auf dem Gegenstand gekennzeichnet werden

o Kritische Masse größer 70 % der Angaben von Anh. 6, Tab. 32:

Empfohlene Massekonstante unter Berücksichtigung der vorgesehenen Anwenderpopulation nach Anh. 6, Tab. 1 der DIN 1005-2 (Darstellung unklar)

• Größe

o Gegenstände so kompakt wie möglich gestalten

o Wenn beidhändiges Greifen, dann Gegenstandbreite nicht größer als Schulterbreite (etwa 60cm), Tiefe nicht über 50 cm (empfohlen 35 cm oder weniger), Höhe soll Sicht nicht einschränken

Schnittstelle Mensch – Maschine

• Horizontale Position und Abstand

o Vermeidung von Hindernissen zwischen Gegenstand und Operator, die körpernahes tragen, heben, senken behindern

o Horizontaler Abstand zwischen den Mittelpunkten beider Fußgelenke und beider Hände sollte weniger 250 mm sein

• Vertikale Position und Hubdistanz

o Höhe der Greifpunkte (gemessen vom Köchel des Mittelfingers bis zum Boden) sollte zwischen 600 und 900 mm variieren

• Arbeitshaltungen

o Vermeidung ungünstiger Körperhaltungen

o Langzeitige Tätigkeiten, die zur Ermüdung führen, sind zu vermeiden

• Zusätzliche physische Belastungen

o Vermeidung Zusätzliche physische Belastungen

Anh. 6, Tab. 32: Empfohlene Massekonstante unter Berücksichtigung der vorgesehenen Anwenderpopulation nach Anh. 6, Tab. 1 der DIN 1005-2

Die Anh. 6, Tab. ist für die Risikobeurteilung der Norm vorgesehen.

• Hubdistanz sollte 250 mm nicht überschreiten

• Ruckfreies Heben

• Hebfrequenz kleiner als 0,00333 Hz (1 Hebevorgang je 5 Minuten)

• Kritische Frequenz 0,08 Hz (5 Hebevorgänge pro Minute)

• Handhabungsfrequenzen

o Vermeidung hoher Handhabungsfrequenzen

o Möglichkeit der Anpassung des Maschinenfrequenz an manuelle Handhabungsfrequenz vorsehen

• Tragen von Lasten

o Tragen ist möglichst zu vermeiden o Maximale Distanz 2 m

• Einhändige Handhabung

o Vermeidung der einhändigen Handhabung

• Handhabung durch zwei Personen

o Vermeidung der Handhabung durch zwei Personen

• Greifbedingungen

o Vermeidung ungünstiger Greifbedingungen

DIN EN ISO 6385 Ergonomie - Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen, 2002

• Einstellung eines guten Gleichgewicht zwischen den Körperbewegungen

• Bewegung ist lang andauernden Bewegungsmangel vorzuziehen

• Häufigkeit, Geschwindigkeit, Richtung und Umfang der Bewegung des Körpers oder der Gliedmaßen sollten innerhalb der durch die Anatomie oder Physiologie gegebenen Grenzen liegen

• Bewegung mit hohen Anforderungen an die Genauigkeit sollten nicht den Einsatz bedeutender Muskelkräfte erfordern (vgl. DIN EN 614-1)

• Ausführung und Abfolge von Bewegungsabläufen sollten bei Bedarf durch Hilfsmittel erleichtert werden (vgl. LastenhandhabV)

BGI 523 Mensch und Arbeitsplatz, 2001 Handhaben von Lasten

Anh. 6, Tab. 32: Die Höhe der Beanspruchung des Menschen nach BGI 523

Die Höhe der Beanspruchung des Menschen hängt insbesondere ab von

Last Arbeitsaufgabe Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung

• Gewicht, Form, Größe

• Lage der Zugriffsstellen

• Schwerpunktlage

• Möglichkeit einer

• erforderliche

• In vertikaler Richtung zur Verfügung stehender Platz und Raum

• Höhenunterschied über verschiedene Ebenen

• Temperatur, Luftfeuchtigkeit,

• persönliche

Schutzausrüstung Arbeitstempo

• Erhol- oder Ruhezeiten

(Vgl. LastenhandhabV)

• Besonders sind Skelett, Muskulatur, HKS, Beckenbodenmuskulatur von Frauen belastet.

• Die Handhabung von Lasten ist so gestalten, dass durch Druck auf die

Wirbelsäule und Häufigkeit ihrer Belastung die Grenzen der Erträglichkeit nicht überschreiten (vgl. DIN EN ISO 6385)

• Körperliche Eignung und Gesundheitszustand berücksichtigen (vgl.

LastenhandhabV)

• Unterweisungen über Gefahren und Risiken (vgl. LastenhandhabV)

• Übung und Ausbildung der Beschäftigten über Heben und Tragen

• Verweiß auf die Lasthabungsverordnung

Anh. 6, Abb. 32: Sportler heben aus den Beinen; der Werker sollte das ebenfalls tun nach BGI 523 Bild 13-2

1.2.4.1b Stand der Technik

BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

Anh. 6, Tab. 33: Einflussfaktoren auf die Belastung des Menschen beim Handhaben von Lasten nach BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

(teilweise doppelte Aussagen mit anderen Quellen)

Jürgens, W.-W.; Mohr, D.; Pangert, R.; Schultz, K.; Steinberg, U.:

Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und

Tragen von Lasten, Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik,1996 Folgende grundsätzliche Vorbeugemaßnahmen für die Betriebspraxis lassen sich aufstellen, sofern ein manueller Lastentransport unumgänglich ist:

• Die zu hebende und zu tragende Last so gering als möglich halten (=Minimierung axialer Druckkräfte).

• Die Last mit „gestrecktem Rücken“, d. h. mit gebeugten Knien anheben

• Lasten direkt vor dem Körper aufnehmen und absetzen

• Ununterbrochenen Trageweg und damit Tragzeit so gering als möglich halten

• Beim Einlegen von Pausen sollte die Last in Greifraumhöhe „geparkt“ werden.

• Ruckartiges Anheben der Last unbedingt vermeiden

Lange, W.; Windel, A.: Kleine ergonomische Datensammlung, 2002 Beachtung der LastenhandhabungsV

Gestaltungsmaßnahmen

• Mechanisieren oder Automatisieren

• Arbeitsplanung (z. B. Umpacken und Zwischenlagern vermeiden)

• Arbeitsplatzgestaltung (günstige Arbeitshöhe zwischen 700 und 100 mm, Bewegungsraum vorsehen)

• Arbeitsumgebungsgestaltung

Steinberg, U.; Windberg, H.-J.: Leitfaden und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten, Sonderschrift S 43 der BAuA, 1998

• Technisch möglichst einfach und anwenderoptimierte Manipulationshilfen vorsehen

• Belastungsfaktoren und damit Gestaltungsschwerpunkte sind:

o Große Häufigkeiten o Hohes Arbeitstempo

o Ungünstige Körperhaltungen und –bewegungen, insbesondere weite Rumpfvorneigung und –verdrehung

o Große Lastgewichte

o Schlechte Greifbarkeit der Last

• Verweis auf Berechnungsverfahren zur Hilfe bei der Gestaltung von regelmäßig wiederkehrenden Hebetätigkeiten enthalten in Bongwald, Luttmann, Laurig, Hrsg.

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, 1995

• Vermeiden von Lastmanipulationen im Sitzen, wenn das nicht mögliche ist eine Last von 5 kg nicht zu überschreiten und die Bewegung muss dicht am Körper ohne Rumpfverdrehung und –neigung erfolgen

• Bei häufigem Lasttransport sind grundsätzliche geeignete Transporthilfen einzusetzen

• Ziehen und Schieben sind günstige Formen der Lastmanipulation, da hierbei die Lasten ohne Halten und Tragen bewegt werden kann. Ausnahmen davon sind Einrad- oder Einachsenkarren, die bei geringer Erfahrung und ungünstiger

Beladung schwierig ausbalanciert werden können und erhebliche Haltekräfte und damit auch eine Wirbelsäulenbelastung bedingen.

• Schieben ist dabei günstiger als Ziehen da:

o Beim Vorwärtslaufen Verdrehungen des Rumpfes vermieden werden o Beim beidhändigen Schieben eine günstigere Kraftübertragung möglich

ist

o Die Last besser kontrolliert werden kann

• Kritische Momente sind das Anfahren und Anhalten (Richtungsänderungen sollten nicht vergessen werden), wegen Trägheits- und Reibungskräften

• Die folgenden Richtwerte gelten für Ziehen und Schieben, unabhängig davon, ob die Last gleitet, rollt oder selbst mit Rädern versehen ist:

o Für handgeschobene Wagen, die ein Transportgewicht (Brutto) von 230 kg

o Für Wagen die auf schrägen Ebenen eingesetzt werden von 140 kg

• Wenn dies Grenzen überschritten werden können sind Betriebsbremsen erforderlich

Regeln für die Lastgestaltung

• Vermeidung schwerer Lasten

• Vermeidung unhandlicher oder sperriger Lasten

• Vermeidung schwierig zu greifender Lasten

• Vermeidung instabiler, beweglicher oder sich bewegender Lasten

• Vermeidung von gefährlichen Lasteigenschaften (raue Oberfläche, scharfe Kanten, heiße oder kalte Oberflächen usw.)

Als Methode wird die Leitmerkmalmethode eingesetzt. Zu dieser Sonderschrift gehören noch zwei Forschungsberichte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Diese können als weiterführende Literatur verwendet werden.

• Steinberg, U.; Windberg, H.-J.: Modellhafte Erprobung des Leitfadens, Fb. 804, 1998

• Steinberg, U.; Windberg, H.-J.: Erprobung und Evaluierung des Leitfadens, Fb.

897, 2000

Köther; R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

Heben und Tragen

• Können manuelle Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden, ist die Arbeit so zu gestalten, dass die Handhabung möglichst sicher und mit möglichst geringer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten erfolgt

• Einhaltung der Maximal- bzw. Dauerkräfte (vgl. DIN 33411)

• Miteinbeziehung der Wirbelsäulen- und Bandscheibenproblematik (NIOSH - Verfahren)

Anh. 6, Abb. 33: Biomechanische Abschätzung der Bandscheibenlast in Abhängigkeit vom Hebegewicht nach Köther 2001 Bild 10.12

Bandscheibenkraft ist 20 mal höher als die gehobene Last

Schreiber, J.: Richtig heben und tragen - Auf die Haltung kommt es an; In: "Arbeit und Gesundheit“ (2002)

Grundprinzip für sicheres Heben und Tragen deutlich:

• Eine gleichmäßige Belastung schont die Bandscheiben

• Eine dauernd belastete gekrümmte Wirbelsäule schädigt die Bandscheiben

• Beim Heben sollte das Gewicht auf die Beinmuskulatur und nicht auf die Wirbelsäule verlagert werden:

o Möglichst nahe an die Last herangehen, mit angewinkelten Knien (maximal 90 Grad) und gerade aufgerichtetem Oberkörper aus den Oberschenkeln heraus langsam (nicht ruckartig) anheben.

o Dabei nicht den Oberkörper zur Seite drehen, das begünstigt

Bandscheibenvorfall bzw. Hexenschuss. Besser: den ganzen Körper mit den Füßen drehen; die Fußspitzen zeigen immer dorthin, wo auch die Arme hinzeigen!

Auf die richtige Haltung – und damit die Entlastung der Wirbelsäule – kommt es auch beim Tragen an:

• Wer Lasten nur in aufrechter Haltung und dicht am Körper trägt, schont Muskulatur und Wirbelsäule

• Einseitiges Tragen sollte vermieden, die Last möglichst auf beide Arme verteilt werden

• Wenn möglich, die Last auf den Schultern oder auf dem Rücken tragen.

Wenn mehrere Personen gleichzeitig tragen:

• Anweisungen nur von einem Träger geben lassen

• Alle Bewegungen (anheben, absetzen) gleichzeitig ausführen

• Last gleichmäßig auf alle verteilen

• Alle tragen auf der gleichen Seite.

Doch es geht auch anders: mit technischen Hilfsmitteln. Sie sind meist einfach zu handhaben, mit ihnen lassen sich Lasten sicher aufnehmen und halten, sie

erleichtern das Tragen und helfen, Verletzungen wie Quetschungen und Schnittwunden zu vermeiden:

• Magnete für Blechtafeln

• Klemmgriffe für Holzplatten

• Vakuum-Sauggriffe für glatte und ebene Teile (z. B. Glasscheiben)

• Trageketten für Bündel von Rohren, Stabeisen usw.

• Tragegurte und Hebezangen für schwere Lasten.

Gilt es, noch größere Kaliber zu transportieren, kommen handbetriebene

Transportmittel zum Einsatz: Sack- oder Stechkarren, Flaschenkarren, Schubkarren, Rollwagen, hydraulische Handgabelhubwagen

Einflussfaktorenauf die Belastung des Menschen beim Handhaben von Lasten Die Höhe der Belastung des Menschen beim Handhaben von Lasten hängt ab von Eigenschaften: (vgl. BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003)

• des Menschen – Alter, Geschlecht, Leistungsfähigkeit, Trainingszustand, Erfahrung, Körpergröße und -gewicht

• der Last – Gewicht, Form, Lage, Hubhöhe, Transportweg, Transportgeschwindigkeit

• des Greifens – Greifbarkeit, Griffform, ein- oder beidhändiges Tragen, Verwendung von Tragemitteln.

1.2.4.2 Lastangaben

1.2.4.2a Anerkannte Regeln der Technik BGI 523 Mensch und Arbeitsplatz, 2001

Anh. 6, Tab. 34: Gesetzlich festgelegte Höchstwerte beim Handhaben von Lasten nach BGI 523 gelegentlich 10 kg

Mutterschutzgesetz

häufig 5 kg

Anh. 6, Tab. 35: Zumutbare Lasten in BGI 523

1.2.4.2b Stand der Technik

BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

Anh. 6, Tab. 36: Lastgewichte, nach Anh. 6, Tab. 1 BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

Anh. 6, Tab. 37: Zumutbare Lasten beim Heben und Tragen in BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

Anh. 6, Tab. 38: Zumutbare Einzellasten beim häufigen Tragen durch Jugendliche über 16 Jahre in BIA-Report 2/2003: Grenzwerteliste 2003

Werte für Frauen:

Fahrerinnen und Beifahrerinnen von Fahrzeugen dürfen nach der „Verordnung über die Beschäftigungen von Frauen auf Fahrzeugen“ nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen:

o Die körperliche Beanspruchung beim Transport von Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln größer ist als 10 kg Gewicht.

o Werdende Mütter: nicht mehr als 5kg Gewicht bei regelmäßiger Last, 10 kg bei gelegentlicher Last

Sonderschrift 42 der BAuA: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb, 2001

Anh. 6, Tab. 39: Maximale Lastgewichte nach KindArbSchV in S42

Maximales Lastgewicht in kg Manuelle

Lastenhandhabung gelegentlich Regelmäßig Kinder über 13 Jahre 10 7,5

Lange, W.; Windel, A.: Kleine ergonomische Datensammlung, 2002

Anh. 6, Tab. 40: Richtwerte für das Heben und Tragen von Lasten mit geradem Rücken (Hettinger 1991) Köther 2001 Anh. 6, Tab. 10.7

1.2.4.3 Bewertungsverfahren 1.2.4.3b Stand der Technik

Lange, W.; Windel, A.: Kleine ergonomische Datensammlung, 2002

Die Leitmerkmalmethode wird als die praktikabelste Methode zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen bei der manuellen Handhabung von Lasten genannt.

Landau, K. (Hrsg.): Arbeitsgestaltung und Ergonomie - Good Practice: Ergonomia ., 2003

Enthält auf Seite 73 eine Beschreibung eines neuen Methodenwerkzeugs EAB (Ergonomische Arbeitssystem Beurteilung) zur Beurteilung körperlicher Arbeit.

Das ist eine alternative rechnergestützte Methode zur Leitmerkmalmethode.

Die Vor- und Nachteile werden nicht genannt.

Landau, K.; Luczak, H.: Ergonomie und Organisation in der Montage, 2001 Systeme vorbestimmter Zeiten können nicht als Grundlage für ergonomische Auslegungen genommen werden, da wesentliche Belastungsfaktoren außer Acht gelassen werden.

Köther; R.; Kurz, B.; Seidel, U.; Weber, F.: Betriebsstättenplanung und Ergonomie - Planung von Arbeitssystemen, 2001

Verweis auf die verschiedenen Bewertungsverfahren (Burandt, NIOSH, Hettinger);

Problem: die in der Praxis häufig verwendeten Grenzlasten gehen von optimalen

Kamusella, C.: Ergonomie, Lehrbrief Teil 1 und Teil 2, unveröffentlicht, 2003 Schulteus – Verfahren

Gehört zu den Stufe 2 Verfahren nach Jürgens 1996

Für weitere Aussagen hinsichtlich der Kriterien die in Jürgens 1996 über die dortigen Verfahren enthalten sind sollte die entsprechende Literatur hinzugezogen werden.

Mainz – Dortmunder Dosismodell (MMD – Verfahren)

Mit dem MMD – Verfahren werden risikobehaftete Tätigkeitsfelder hinsichtlich der Entwicklung bandscheibenbedingter LWS – Erkrankungen durch Heben, Tragen oder extreme Rumpfbeugung bewertet.

Neuere Lumpalbelastungsstudien zeigen, dass bei bisherige lineare Verknüpfungen die Schädigungswirkung der Kraft gegenüber der Expositionsdauer zu niedrig berücksichtigt wird. Die Kraftwichtung muss überproportional erfolgen.

Für weitere Aussagen hinsichtlich der Kriterien die in Jürgens 1996 über die dortigen Verfahren enthalten sind sollte die entsprechende Literatur hinzugezogen werden. (z.

B. Jäger, Hartung, Luttmann, Schäfer: Mainz – Dortmunder Dosismodell, in Arbeitmedizin Umweltmedizin Sozialmedizin 34, 1999)

Jürgens, W.-W.; Mohr, D.; Pangert, R.; Schultz, K.; Steinberg, U.:

Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und

Tragen von Lasten, Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, 1996 In diese Handlungsanleitung wird eine gestufte Vorgehensweise zur

Belastungsanalyse und –beurteilung vorgeschlagen. Die Belastungsanalyse hat nach der EG Richtlinie 90/269/EWG lediglich Geltung für die Prävention und keine

Bedeutung für das Berufskrankheiten - Feststellverfahren.

Das Verfahren der ersten Stufe kann Fachleute zur Orientierung dienlich sein, ist aber in erster Linie für den Anwenderkreis ohne besondere arbeitswissenschaftliche Kenntnisse gedacht.

In der Zweiten Stufe werden eine Reihe von Verfahren zur Anwendung empfohlen, die eine quantifizierte Gefährdungsbeurteilung ermöglichen.

Die dritte Stufe umfasst wissenschaftliche Untersuchungen zur Belastung und Beanspruchung beim Heben und Tragen von Lasten und sollte wissenschaftlichen Fachpersonal vorbehalten sein.

Anh. 6, Tab. 41: Gestuftes Vorgehen zur Gefährdungsbeurteilung nach Jürgens 1996

Stufe Inhalt Anwender

1 Orientierendes Verfahren

(Schätzverfahren) Betriebspraktiker, Arbeitgeber 2 Quantitative Verfahren Ergonomisch geschultes Personal 3 Wissenschaftliche Untersuchungen Wissenschaftliches Fachpersonal Orientierendes Verfahren

Anforderungen:

• Mit geringem Zeitaufwand eine ausreichenden Genauigkeit über mögliche Gefährdungen ermöglichen

• Anwendbar auf die Mehrzahl der Arbeitstätigkeiten ohne nennenswerte Einschränkung

• Keine besonderen ergonomische Kenntnisse des Anwenders erforderlich

• Leicht anwendbar und durchschaubar

• Gestaltungsdefizite als Ursache für ein hohes Gefährdungspotential offensichtlich machen

• Berücksichtigung der Bewertungskriterien aus dem Merkblatt für ärztliche Untersuchungen zur Berufskrankheit Nr. 2108.

Die Leitmerkmalmethode

Das Verfahren wurde angelehnt an den internationalen Konsens erarbeitet, der im wesentlichen auf Ergebnissen von Waters et. al. (NIOSH) basiert. Die sieben am Arbeitsplatz zu erfassenden Sachverhalte des NIOSH - Verfahrens werden bei dem beigefügten orientierenden Verfahren auf vier reduziert. Anhand dieser vier

Leitmerkmale Zeit, Last, Haltung und Ausführbedingungen wird einen Punktsumme ermittelt, die ein Maß der Belastung für die Hebe- oder Tragetätigkeit darstellt. Mit Hilfe der Punktsumme erfolgen die Zuordnung zu Risikostufen sowie die Ableitung von Gestaltungserfordernissen.

Eine weitergehende Auseinandersetzung mit diesem Verfahren ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. Für weitere Informationen siehe Anhang der

Handlungsanleitung oder Arbeitsblatt „Heben und Tragen“.

Quantitative Verfahren

Anforderungen und Eigenschaften

• Einsatz bei

o risikobehafteten Tätigkeiten, o unklarer Einschätzung o speziellen Fragestellungen

• Durchführung von ergonomisch geschulten Personal

• Geeignet für detaillierte Angaben zu bestimmten Belastungsarten

• Ermöglichen Risikoeinschätzungen

• Berücksichtigung von subjektiven Kriterien wie Alter, Geschlecht und Körperhöhe

• Kein bisher bekanntes Verfahren eignet sich für jegliche speziellen Probleme im Bereich der Belastungs-Beanspruchungsanalyse bei Hebe- und Tragetätigkeiten

• Verfahren problembezogen mit Vor- und Nachteilen bietet sich an

• Verfahren sollten zur Anwendung am Arbeitsplatz für Felduntersuchungen geeignet sein bzw. ein geeignetes Hilfsmittel u.a. für Arbeitsgestalter und Projektanten darstellen

Verfahren für spezielle Belastungsanalyse

Die Eigenschaften der Methoden legen Anwendungsfenster fest. Die Wahl des Verfahrens hängt dabei entscheidend von der Art der Belastung und der Zielstellung der speziellen Untersuchung ab. Die Klärung, ob die besondere Belastung des Herz-Kreislauf-Systems bestimmt werden soll oder ob bestimmte Abschnitte der

Wirbelsäule vor mechanischer Schädigung zu bewahren sind, ist wichtig. Die Untersuchung könnte auch auf spezielle Aussagen zur Gesamtbelastung bzw.

Erträglichkeit der Belastung orientiert sein.

Tragetätigkeiten“ von Bongwald, O.; Luttman, A.; Laurig, W., 1995 unbedingt anzuraten.

Welche physiologischen Faktoren für die Bewertung herangezogen werden können, ist von der Form der körperlichen Arbeit abhängig. Dynamische Arbeit kann anhand der Höhe des Muskelstoffwechsels – gemessen durch die Sauerstoffaufnahme oder indirekt durch die Herzfrequenz – einer Bewertung zu geführt werden.

Für statische Arbeit sind die aufgewendete Muskelkraft, die Belastungszeiten, die Aufeinanderfolge der Belastungen und biomechanische Betrachtungen zur

Beurteilung interessant. Als psychophysikalische Vergleichsgröße zur Beschreibung der Beeinträchtigungsfreiheit existieren derzeit maximal akzeptierte Lasten für ausgewählte Hebeaufgaben.

Die Verfahren im Einzelnen:

Biomechanische Modellrechnungen Chaffin, D.B. 1969

Jäger, M. 1987

Jäger, M.; Hecktor, K. 1994 Jäger, M.; Luttmann, A. 1992 Jäger, M.; Luttmann, A. 1993

Jäger, M.; Luttmann, A.; Laurig, W. 1992

Für folgende Belastungsarten zur Anwendung empfohlen:

Handhabung von schweren Lasten in unterschiedlichen Körperhaltungen Ziel der Untersuchung:

Wirbelsäule vor mechanischen Schädigungen bewahren.

Grenzen des Verfahrens:

• Die Berechnung sind bereits für dynamische und/oder asymmetrische Bewegungsabläufe möglich, aber relativ aufwendig

• Nur für Aussagen zur Wirbelsäulenbelastung geeignet; Vorsicht, die

Belastungsgrenze für Frauen ist durch die Anatomie der Geschlechtsorgane bedingt niedriger

Abschätzung des Energieumsatzes oder Arbeitsenergieumsatzes Laurig, W. 1983

Spitzer, H.; Hettinger, T.; Kaminsky, G. 1982

Für folgende Belastungsarten zur Anwendung empfohlen:

Mittelschwere bis schwere dynamische Arbeit Ziel der Untersuchung:

Ermittlung des Arbeitsschweregrades Grenzen des Verfahrens:

• Für einen rhythmischen Wechsle zwischenkurzen belastenden Abschnitten und langen Pausen ist das Verfahren nicht geeignet

Maximal akzeptierte Lasten Ayoub, M. 1989

Für folgende Belastungsarten zur Anwendung empfohlen:

Heben von Lasten vom Boden über unterschiedliche Hubwege unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lasttiefen und Hubfrequenzen Ziel der Untersuchung:

Unterschiedliche Bewegungsabläufe oder Arbeitsaufgaben untereinander oder mit max. akzeptierten Lasten vergleichen

Belastungsempfindung berücksichtigen Grenzen des Verfahrens:

• Nur für definierte Tätigkeiten und vorgegebene Hubfrequenzen und Lasttiefen werden maximale Lasten empfohlen

• Das Verfahren berücksichtigt neben physischen Parametern auch die subjektive Belastungsempfindung. Die Möglichkeit der mechanischen Überbelastung der

• Das Verfahren berücksichtigt neben physischen Parametern auch die subjektive Belastungsempfindung. Die Möglichkeit der mechanischen Überbelastung der