schäftigten und ihren Arbeitgebern getragen werden; Selbständige sollen allein beitragspflichtig sein. Nicht er- werbstätige Ehegatten sollen bei- tragsfrei versichert sein, solange sie wegen der Erziehung von Kindern nicht berufstätig sein können.
Zur Berechnung des Beitrages geht die SPD von zur Zeit 6500 DM monatlich (brutto) aus. Um ein schon von Anfang an vorgesehenes Leistungsvolumen von jährlich 25,7 Milliarden DM finanzieren zu kön- nen, soll der Beitragssatz zum Start der Pflegeversicherung auf 1,4 Pro- zent festgelegt werden. Das Bundes- arbeitsministerium dagegen geht von der niedrigeren Bemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversiche- rung (zur Zeit 4875 DM im Monat) aus, rechnet aber mit einem Startbei- tragssatz von zwei Prozent.
Bei Rentnern und anderen Empfängern von Sozialleistungen übernimmt den SPD-Plänen zufolge der jeweilige Sozialleistungsträger die Rolle des „Arbeitgebers".
Das Pflegegeld soll 500 DM bei erheblicher Pflegebedürftigkeit (Per- sonen, die normale tägliche Verrich- tungen nicht ohne fremde Hilfe erle- digen können) betragen. Bei außer- gewöhnlicher Pflegebedürftigkeit (Personen, die dauernd bettlägrig sind und im gleichen Umfang der Be- treuung bedürfen) sollen 1200 DM monatlich gezahlt werden. Schwerst- pflegebedürftige (Personen, die dar- über hinaus unter wesentlichen kör- perlichen oder geistigen Funktions- beeinträchtigungen leiden) sollen
1500 DM erhalten. Der Sozialhilfe- satz in diesen Fällen liegt heute zwi- schen 325 und 883 DM. Als Sachlei- stung soll der Einsatz professioneller Pflegekräfte bis zu 60 Stunden im Monat möglich sein. Die Gesamtko- sten werden auf rund 11,8 Milliarden DM jährlich beziffert.
Privatpersonen, die Angehörige pflegen, sollen künftig stärkere Un- terstützung erhalten. Um ihnen ei- nen Urlaub oder Hilfe in Krisensi- tuationen zu ermöglichen, soll für diese Zeit eine ambulante Ersatz- kraft oder stationäre Kurzzeitpflege gewährt werden. Private Pflegeper- sonen, die berufstätig bleiben oder während der Woche regelmäßig ent- lastet werden möchten, können Ta-
gespflege in Anspruch nehmen. Bei stationärer Unterbringung muß der Versicherte die Kosten des Lebens- unterhaltes (geschätzt 1150 DM mo- natlich) einschließlich eines Mietan- teils selbst tragen. Die eigentlichen Pflegekosten (rund 2100 DM monat- lich) übernimmt die Pflegeversiche- rung. Die Gesamtkosten werden auf 11,3 Milliarden DM jährlich veran- schlagt. Die Investitionskosten für die Heime (je Pflegesatz 340 DM monatlich) sollen von Ländern und Kommunen getragen werden.
Für Pflegepersonen wird die An- erkennung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung und ihre Einbe- ziehung in die Unfallversicherung
Die Angehörigen eines Verstor- benen sollen über die Möglichkeit der Organentnahme informiert wer- den, wenn der Verstorbene nicht zu.
Lebzeiten einer Transplantation zu- gestimmt hat. Dafür plädieren die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Transplantationszentren und die Deutsche Stiftung Organtransplan- tation in einem Entwurf für ein Transplantationsgesetz, das jetzt den Gesundheitsministerien von Bund und Ländern vorgelegt wurde.
Das Gesetz soll die Organent- nahme beim Verstorbenen und beim Lebenden, die Definition und die Feststellung des Hirntodes sowie das Verbot des Organhandels regeln.
Grenzen seien zwar durch geltendes Recht vorgegeben, doch lasse die zu- nehmende Bedeutung dieses neuen und neuartigen medizinischen Ge- bietes die Formulierung einer geson- derten und spezifischen gesetzlichen Regelung ratsam erscheinen. Fast al- le Länder der Welt hätten bereits Transplantationsgesetze.
Das Gesetz spricht den nahen Angehörigen das Recht zu, die Organentnahme abzulehnen, wenn eine entsprechende Entscheidung des Verstorbenen bekannt sei oder gravierende und unüberbrückbare eigene Bedenken gegenüber der Or- ganentnahme bestünden. Für die
vorgeschlagen. Bei der Rente sollen die Sätze für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten zugrunde gelegt werden.
Die SPD geht davon aus, daß in Deutschland zur Zeit 786 000 Perso- nen erheblich pflegebedürftig sind.
Hinzu kommen 157 000 außerge- wöhnlich Pflegebedürftige und
169 000 Schwerstpflegebedürftige in häuslicher Umgebung. Sie sollen An- spruch auf ambulante Pflegeleistun- gen haben. Daneben leben rund 450 000 Pflegebedürftige in Heimen.
Wegen bisher fehlender Absiche- rung sind nach Angaben der SPD 75 Prozent davon auf Sozialhifeleistun- gen angewiesen. HC
Feststellung des Todes müßten der vollständige und irreversible Still- stand von Herz und Kreislauf oder der vollständige und irreversible Ausfall aller Funktionen des gesam- ten Gehirns bei künstlich aufrechter- haltener Kreislauffunktion im übri- gen Körper „entsprechend den Re- geln der medizinischen Wissen- schaft" nachgewiesen und dokumen- tiert sein. Der Hirntod müsse von zwei Ärzten festgestellt werden, die an der Organentnahme des Verstor- benen nicht beteiligt sein dürften.
Eine „Lebendspende", zum Bei- spiel einer Niere, solle nur möglich sein, wenn sie das Leben eines ande- ren Menschen erhalten kann oder wenn sie ein schweres Leiden behe- ben oder mindern soll. Der Spender müsse in die Entnahme einwilligen, nachdem er über Art und Umfang des Eingriffs sowie über mögliche Folgen für seine Gesundheit aufge- klärt wurde. Der Organhandel gegen Entgelt solle bei Strafandrohnung verboten werden.
Das Gesetz will allen entschei- denden Anliegen Rechnung tragen:
„Der Not und der Hoffnung auf ein Organ wartender Patienten, dem Selbstbestimmungsrecht des Indivi- duums für seinen Körper auch nach seinem Tod und dem Respekt vor seinen Angehörigen." Kli
Entwurf eines Transplantationsgesetzes:
Aufklärung der Angehörigen
A-2694 (22) Dt. Ärztebl. 88, Heft 33, 15. August 1991