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Archiv "Schweiz: Entwurf eines Transplantationsgesetzes" (21.09.2001)

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ür die Transplantationsmedizin zeich- nen sich neue Perspektiven ab:

Xenotransplanation, Gewebeersatz durch tissue engineering oder durch Zellzüchtung aus Stammzellen. Diese Möglichkeiten erscheinen faszinierend.

Doch besonders die Anwendbarkeit der letztgenannten Methoden ist bisher nur eine Vision und liegt in weiter Ferne.

„Möglichkeiten und Grenzen der Trans- plantationsmedizin müssen breit und in- tensiv diskutiert werden“, betonte Dr.

Thomas Borer-Fielding, Botschafter der Schweiz in Deutschland. Um einen inter- nationalen Erfahrungs- und Meinungs- austausch zu fördern, veranstaltete die Schweizer Botschaft Mitte September in Berlin gemeinsam mit dem Wissen- schaftsforum Berlin, den Zeitschriften

„nature“ und „Spektrum der Wissen- schaft“ sowie dem Veranstaltungsforum der Verlagsgruppe Georg von Holtz- brinck das Forum „Transplantationsme- dizin: Um welchen Preis gegen den Tod?“

In der Schweiz ist derzeit die Debat- te über die Transplantationsmedizin und ihre Zukunftsperspektiven in vol- lem Gange. Im Dezember 1999 hat die Schweizer Regierung einen Gesetzent- wurf über die Transplantation vorge- legt. Dieser wird inzwischen bei Kanto- nen, Parteien, Verbänden und interes- sierten Kreisen geprüft. Das Transplan- tationsgesetz soll dann 2004 in Kraft treten (siehe Textkasten).

Wie kaum ein anderes Gebiet der Medizin ist die Transplantationsmedizin eng mit elementaren Hoffnungen und Ängsten der Menschen sowie ethischen und emotionalen Bedenken verbunden.

Ambivalente Gefühle begleiten sie von Beginn an. Die erste Nierentransplanta- tion erfolgte 1954 in Boston, USA, durch Joseph Murray; 1967 gelang Christiaan

Barnard in Kapstadt, Südafrika, die er- ste Transplantation eines menschlichen Herzens. Diese spektakulären Operatio- nen lösten damals nicht nur Euphorie aus, sondern auch Kritik. So warnte der Medizinnobelpreisträger und Herzchir- urg Werner Fossmann beispielsweise vor einem „Verlust sittlicher Substanz“.

Heute sind Transplantationen bereits klinischer Alltag. Spende, Entnahme und Übertragung von Organen sind in Deutschland bereits seit 1997 geregelt.

Jährlich werden mehr als 400 Herzen, et- wa 2 500 Nieren, 700 Lebern, knapp 200 Bauchspeicheldrüsen und mehr als 100 Lungen transplantiert. „Wir haben in den letzten Jahren sehr viel erreicht“, er- klärte Prof. Dr. med. Roland Hetzer, Ärztlicher Direktor des Deutschen Herz- zentrums Berlin. Er transplantierte 1983 das erste Herz in Deutschland (damals Hannover). Inzwischen wurden im Herzzentrum Berlin bereits 1 300

Spenderherzen mit Erfolg transplantiert, zum Teil auch Kindern. Die mittlere Überlebenszeit nach Transplantation be- trage bei nahezu normaler Lebensqua- lität etwa zehn Jahre, berichtete Hetzer.

Doch die Anzahl der Spenderorgane reicht bei weitem nicht aus, um den Be- darf zu decken. Die Listen der warten- den potenziellen Empfänger sind lang:

Zurzeit warten in Deutschland etwa 10 000 Menschen auf eine Niere; 381 auf ein Herz. Viele sterben, bevor sie ein Spenderorgan erhalten. Das Herz ist das einzige Organ, für das ein künstlicher Ersatz zur Verfügung steht. Vorhanden sind aber auch andere künstliche, nicht- biologische „Ersatzteile“, wie Herzklap- pen, Sehnen, Gelenke oder Augenlinsen.

Embryonen als Mittel zum Zweck

Herausforderungen für die Transplanta- tionsmedizin sind heutzutage die Tole- ranzinduktion des Spenderorgans (Mi- krochimärismus) und die Verbesserung der Immunsuppression. Das größte Ziel ist es aber, das Angebot an Ersatzgewebe zu erhöhen. Die Xenotransplantation ist jedoch mit größeren Problemen behaf- tet, als man zunächst vermutete. Die Ab- stoßungsrate ist – auch bei speziell gene- tisch veränderten Schweinen – sehr hoch, die Frage der Übertragung von Zoono- sen auf den Menschen noch ungeklärt.

Wissenschaftler arbeiten deshalb ver- stärkt daran, Ersatzgewebe aus den Zel- len des Patienten nachzuzüchten (tissue engineering). Bei Haut und Knorpel ist diese Methode bereits gelungen. Nun be- steht zudem die Hoffnung, aus Stamm- zellen des Menschen Gewebe und Orga- ne züchten zu können. Derzeit sind dies jedoch nur Spekulationen. „Da die Stammzellen eine Alternative zur Trans- plantation von Spenderorganen sein könnten, sind die Hoffnungen so groß“, erklärte Bischof Prof. Dr. Wolfgang Hu- ber, Evangelische Kirche in Berlin-Bran- denburg, Mitglied des Nationalen Ethik- rates. Therapien mit adulten Stammzel- len begrüße er, bei embryonalen Stamm- zellen bestünde aber die Gefahr, dass Embryonen nur als Mittel zum Zweck benutzt werden. „Wo die Verheißungen am größten sind, sind auch die größten Gefahren.“ Dr. med. Eva A. Richter P O L I T I K

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A2402 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 38½½½½21. September 2001

Transplantationsmedizin

Anzahl der Spenderorgane reicht nicht aus

Einige Methoden könnten künftig die Abhängigkeit von Spenderorganen verringern.

Dies sind bisher jedoch nur Spekulationen.

Schweiz: Entwurf eines Transplantationsgesetzes

Bisher können in der Schweiz jedem Menschen Organe entnommen werden, der dem nicht aus- drücklich widersprochen hat. In dem Entwurf des schweizerischen Transplantationsgesetzes wird sowohl die Zustimmungs- als auch die Wider- spruchslösung zur Diskussion gestellt. Inzwi- schen zeichnet sich ein Votum für eine erweiter- te Zustimmungsregelung ab. Anders als in Deutschland schreibt der schweizerische Ent- wurf für Lebendspenden nicht mehr zwingend eine verwandtschaftliche oder auf emotionalen Bindungen beruhende Beziehung vor.

Das Gesetz soll später gleichzeitig die Gewin- nung und Verwendung von embryonalen und feta- len Geweben aus Schwangerschaftsabbrüchen re- geln. Eine gezielte Herstellung von Embryonen lehnt die Schweizer Ethikkommission ab, nicht je- doch die Forschung an „überzähligen Embryo-

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