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Patientenaufklärung – kann ein Aufklärungsbogen oder eine Software das Arzt-Patienten-Gespräch ersetzen?

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Academic year: 2022

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© Deutscher Ärzteverlag | zzi | Z Zahnärztl Impl | 2017; 33 (2)

EDITORIAL / EDITORIAL 89

Sicherlich kann man davon ausgehen, dass die meisten Kolle- ginnen und Kollegen bestrebt sind, sehr gute und verantwor- tungsvolle Arbeit am Patienten zu leisten. So erscheint es aus Behandlersicht teilweise unverständlich, welche Anforderun- gen im Bereich der Aufklärung an uns gestellt werden. Bei Ge- sprächen, die am Rande von Kongressen geführt werden, wird immer wieder von dramatischen Urteilen bei Gericht gespro- chen, in denen teils absurde Aufklärungen gefordert werden.

Und dann tritt noch ein neues Patientenrechtegesetz in Kraft, das uns als Ärzte und Zahnärzte immer weiter fordert. Manche Kolleginnen und Kollegen fühlen sich sogar wie kriminalisiert.

Gerade im Bereich der Implantologie mit den vielen unter- schiedlichen Therapiealternativen, und einer häufig elektiven Behandlung, kommt der Aufklärung eine besondere Bedeu- tung zu. Dies trifft umso mehr zu, als finanzielle Folgen den Pa- tienten persönlich treffen können.

Wir hielten es daher seitens der DGI für dringend an der Zeit, die Idee unserer Mitglieder aufzugreifen und etwas Licht ins Dunkel der Aufklärungsfrage zu bringen.

Natürlich würde sich jeder eine verbindliche Checkliste wünschen, die man „abarbeitet“ und damit alle Aufklärungs- anforderungen erfüllt. Alternativ würde man sich vielleicht ei- ne App wünschen, die man dem Patienten in die Hand drückt und auch damit sozusagen „allumfassend“ aufklärt. Bedenkt man allerdings, dass eine Aufklärung natürlich immer ein indi- viduelles Arzt-Patienten-Gespräch beinhaltet und nicht in ers- ter Linie eine Niederschrift darstellt, so wird klar, dass keine dieser Formen das individuelle Aufklärungsgespräch ersetzen kann. Des Weiteren sind ja gerade eingriffstypische Risiken auf- zuklären. Diese lassen sich natürlich nur an einem individuel- len Fall darstellen. Die Aufklärung soll eingriffstypische Risiken umfassen, die für den Laien überraschend und in der Lebens- führung beeinträchtigend sind. Dieser Forderung kommt na- türlich besondere Bedeutung zu, wenn es verschiedene Thera-

piealternativen gibt. So wird der eher ältere, kranke Patient operative Risiken völlig anders bewerten, als ein junger Patient.

Auch das Risiko einer eventuellen Nervläsion wird wahrschein- lich, je nach beruflichem Hintergrund, unterschiedlich bewer- tet werden.

Gerade beim Vorliegen unterschiedlicher Therapiealterna- tiven, zum Beispiel „kurzer Implantate versus Knochenaug- mentation und lange Implantate“, kommt damit der Alterna- tivaufklärung eine zentrale Bedeutung zu. Und letztendlich muss natürlich der Aufklärungsumfang und auch die entspre- chende Bedenkzeit, die man dem Patienten einräumt, sich an der Dringlichkeit der OP messen lassen. Im Rahmen der Not- fallbehandlung, ohne Therapiealternativen, werden sicherlich andere Anforderungen an die Aufklärung gestellt werden, als im Rahmen elektiver Behandlungen, die ggf. auch unterschied- liche Therapiealternativen beinhalten.

So kommt also dem Arzt-Patienten-Gespräch eine ganz be- sondere Bedeutung zu und diese hat sich auch durch das neue Patientenrechtegesetz nicht verändert. Im Rahmen des Som- mersymposiums haben wir den Wunsch der Mitglieder auf- gegriffen, diesen Bereich der Aufklärung zu beleuchten und rechtssicher zu machen. Wir laden Sie alle ein, an dieser beson- deren Veranstaltung teilzunehmen und aktiv mit zu diskutie- ren. So soll Aufklärung kein Schreckgespenst sein, sondern die konstruktive Arbeit am Patienten ermöglichen.

Ihr

Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas

Patientenaufklärung –

kann ein Aufklärungsbogen oder eine Software das

Arzt-Patienten-Gespräch

ersetzen?

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