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Archiv "ZITATE: Sprachmächtig?" (19.11.1987)

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Academic year: 2022

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Zusammensetzung: 1 Tabl. XANEF ® 5 mg mit Bruchrille enth. 5 mg, 1 Tabl.

XANEF® 10 mg mit Bruch rille enth. 10 mg, 1 Tabl. XANEF ® 20 mg enth. 20 mg Enalaprilhydrogenmaleat. Anwendungsgebiete: Bluthochdruck, ent- weder allein oder in Kombination mit einem Diuretikum; als Zusatzmedika- tion bei Patienten mit Herzinsuffizienz, die nicht ausreichend auf Herzgly- koside und/oder Diuretika ansprechen. Einstellung bei Herzinsuffizienz unter strenger klinischer Überwachung in einer kardiologischen Abteilung im Krankenhaus. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Enalapril- hydrogenmaleat; angioneurotisches Odem bei hereditärem Ct-Inhibitor- Mangel; beidseitige Nierenarterienstenose, Nierenarterienstenose einer Einzelniere, Zustand nach Nierentransplantation; primäre Lebererkran- kung; Aortenstenose, Mitralstenose, hypertrophe Kardiomyopathie mit Ausflußbehinderung; Schwangerschaft, Stillzeit, Kinder; primärer Hyperal- dosteronismus. Sorgfältige Nutzen/Risiko-Abwägung bei gestörter Immunreaktion oder Kollagenkrankheiten; bei schweren Nierenfunktions- störungen und Diuretikavorbehandlung; Flüssigkeits-und Elektrolytver- luste vor Therapiebeginn ausgleichen.

Nebenwirkungen: Warnhinweise: Lebensbedrohliche Blutdruckabfälle bei vorangegangener Diuretikatherapie, bei Salz-und Flüssigkeitsverlusten, bei reninabhängigem schweren Hochdruck und bei Herzinsuffizienz mög- lich. Bestehende Nierenfunktionsstörung kann verstärkt werden und bis zum Nierenversagen führen. Regelmäßige Laborkontrollen notwendig! Vor Therapiebeginn Ermittlung der Nierenfunktion bei jedem Patienten erfor- derlich. In Einzelfällen Angioödem mit Glottisödem möglich (ärztliche Not- fallmaßnahmen!). Schwindel, Kopfschmerz, seltener Müdigkeit, Schwä- chegefühl, Hypotonie. Verstärkung einer bestehenden Nierenfunktionsstö- rung. Übelkeit, Diarrhoe, Exantheme, Muskelkrämpfe, Husten, Synkopen.

In Einzelfällen vorübergehende Geschmacksveränderungen, schwere Hautreaktionen. Veränderungen der Laborwerte von klinischem Belang traten selten unter XANEF ® auf. Senkungen von Hämoglobin, Hämatokrit, der Thrombozyten sowie Erhöhungen der Leberenzyme wurden beobach- tet, ebenso in sehr seltenen Fällen eine Veränderung des Blutbildes (Leuko- penie, Anämie, Panzytopenie) und Leberfunktionsstörungen mit sekundä- rer Cholestase; Proteinurie und Hyperkaliämie, besonders bei Nierener- krankungen. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Therapie mit XANEF® wurde nicht festgestellt. Individuell kann die Fähigkeit zur Teil- nahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträch- tigt sein, besonders bei Behandlungsbeginn, Präparatewechsel sowie im Zusammenwirken mit Alkohol.

MSD SHARP 8 DOHME GMBH, 8000 MÜNCHEN 83 Wechselwirkungen: Kombination mit anderen Antihypertonika kann blut- drucksenkende Wirkung von XANEF ® verstärken, insbesondere Kombina- tion mit Diuretika (Gefahr hypotoner Reaktionen). Gabe von Kaliumsalzen oder kaliumsparenden Diuretika wird üblicherweise wegen möglichem Anstieg des Serum-Kaliums nicht empfohlen. Bei Lithiumtherapie Kon- trolle der Lithiumkonzentrationen. Eine gleichzeitige Verabreichung von lmmunsuppressiva, Zytostatika oder systemischen Kortikoiden kann zu einer Verminderung der Anzahl der weißen Blutkörperchen führen. Kombi- nationsbehandlung mit Kalziumantagonisten wird derzeit nicht empfohlen.

Eine gleichzeitige Verabreichung von Schmerzmitteln oder nichtsteroida- len Antirheumatika kann den blutdrucksenkenden Effekt von XANEF ® ver- mindern. Bei gleichzeitiger Allopurinol-Gabe sind die Leukozytenzahlen im Blut zu kontrollieren. Die Wirkung von Alkohol kann verstärkt werden. Hohe Kochsalzzufuhr kann den blutdrucksenkenden Effekt verhindern. Dosie- rung: XANEF® kann vor, mit und nach den Mahlzeiten eingenommen wer- den. Hypertonie: Anfangsdosierung 5 mg einmal täglich. Hypertonie- Patienten mit Diuretika-Vorbehandlung: 2 - 3 Tage vorher Diuretika abset- zen oder reduzieren, sonst Anfangsdosis 2,5 mg. Erhaltungsdosis zwischen 10 und 20 mg. Bei schwerer maligner Hypertonie Einstellung in der Klinik.

Als Zusatzmedikation bei Herzinsuffizienz: Initial 2,5 mg pro Tag; Einstel- lung unter strenger klinischer Überwachung. Übliche Erhaltungsdosis liegt für alle Indikationen zwischen 10 und 20 mg täglich. Bei diuretischer Vor- behandlung Dosis der Diuretika reduzieren oder 1 bis 2 Tage aussetzen.

Nach der ersten Gabe Patient über mindestens 8 Stunden ärztlich überwa- chen. Dosierung bei eingeschränkter Nierenfunktion reduzieren. Zur voll- ständigen Information lesen Sie bitte die ausführliche Gebrauchsinforma- tion. Handelsformen und Preise: XANEF® 5 mg: 30 (N1)/50 (N2)/100 (N3) Tabletten DM 55,10,10/86, 20/161,45: Anstaltspackung. XANEF ® 10 mg:

30 (N1)/50 (N2)/100 (N3) Tabletten

UM 63,10/99,-/186,15; Anstaltspackung. XANEF ® M

sp

20mg: 30 (N1)/50 (N2)/100 (N3) Tabletten DM 72,15/113,30/213,40; Anstaltspackung.

Stand 5/87

PHARMA

XANEF

EN ALA PR lt 6-88-RNT-87-D-431-J

ZITATE

Zu dem englischsprachigen Zi- tat von Erica Jong in Heft 43/1987:

Sprachmächtig?

In früherer Zeit war es selbstverständlich, griechi- sche und lateinische Medizin- textzitate im Original zu publi- zieren und deren Bedeutung nicht durch eine Übersetzung zu mindern. Als Mediziner hatte man eine klassische Bil- dung mit entsprechenden Kenntnissen der alten Spra- chen zu haben, basta.

Heute wird ebenso selbst- verständlich vorausgesetzt, daß jeder ärztliche Zeitge- nosse des Englischen in Wort und Schrift so mächtig ist, daß das Ärzteblatt einen Ausspruch Erica Jongs im

„Originalton" bringt und auf eine Übersetzung des Zitats verzichten kann Der Dr.

i. A. g. (in Amerika gewe- sen; die Red.) gibt heute im Hinblick auf den Bildungs- stand den Ton an und die

„Non — i. A. g.-s" verhalten sich ruhig, um ihre Rückstän- digkeit zu verbergen. Tempo- ra mutantur. Timor . . . de- tections . . . remanet.

Übrigens — ich hätte für Frau Jong einige gute Adres- sen, nur bin ich nicht sicher, ob ein Nonnenorden für sie das richtige wäre.

Dr. med. Gebert, Kran- kenhaus Maria Hilf, Dahlien- weg 3, 5483 Bad Neuenahr- Ahrweiler

PSYCHIATRIE

Zu dem Beitrag von Dr. med.

Helmut Kolitzus „Psychiatrie und Öffentlichkeit" in Heft 37/1987:

Zustimmung

Ihren Aufsatz habe ich mit großem Interesse gele- sen; herzlichen Dank dafür.

Ich stimme mit ihnen völlig darin überein, daß die Psych- iater die immer wieder gegen sie gerichteten Angriffe nicht stillschweigend hinnehmen, sondern aus ihrer Reserve heraustreten und sich zu Wort melden sollten. Ein so

großes Publikum wie der Fernsehreporter erreicht der Arzt zwar nicht, er sollte aber alle Möglichkeiten nutzen — im Interesse der ihm anver- trauten psychisch Kranken!

Dr. med. Hans Runge, Nervenarzt, Harzburger Stra- ße 19, 3300 Braunschweig

HIV-TEST

Zur juristischen Problematik beim HIV-Test:

Folgen

Bis in die 60iger Jahre wurde ganz selbstverständ- lich und ohne Ausnahme bei jedem stationär aufgenom- menen Patienten neben den üblichen Laboruntersuchun- gen auch die Wassermann- 'sche Reaktion ausgeführt.

Niemand hat darüber disku- tiert, und die Notwendigkeit (differentialdiagnostische Si- cherheit) war allgemein ak- zeptiert. Ich habe auch nicht gehört, daß sich dadurch je- mand diskriminiert gefühlt hätte oder daß Juristen gar eine gesonderte Aufklärung gefordert hätten. Was damals für die Lues galt, gilt auch nun erst recht für Aids. Wie kommen eigentlich die Juri- sten dazu, unsere differen- tialdiagnostischen Möglich- keit einengen zu wollen?

Wenn ich eine Hepatitis übersehe oder eine Malaria, dann werde ich vermutlich wegen Unterlassung des ein- schlägigen Testes belangt werden. Es geht nicht an, daß eine einzelne Infektions- krankheit (erst recht nicht, wenn sie neu ist) aus den dif- ferentialdiagnostischen Er- wägungen ausgeschlossen wird. Sonst ist der Tag nicht mehr fern, an dem ein Arzt wegen der direkten oder indi- rekten Folgen einer nicht er- kannten Aidsinfektion be- langt wird. Das ärztliche Handeln sollte im wesent- lichen von ärztlichen und nicht von juristischen Ge- sichtspunkten bestimmt sein.

Dr. med. G. Bredow, Hofgartenstraße 6, 8750 Aschaffenburg

Dt. Ärztebl. 84, Heft 47, 19. November 1987 (9) A-3193

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