• Keine Ergebnisse gefunden

Wir helfen Dir, wenn Du diskriminiert wirst!

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Wir helfen Dir, wenn Du diskriminiert wirst!"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Diese Publikation wurde unterstützt durch das Programm der EU für Beschäftigung und Soziale Solidarität – PROGRESS (2007–2013).

EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds

Wir helfen Dir,

wenn Du diskriminiert wirst!

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet eine kosten lose, rechtliche Erstberatung an. Unsere Beraterin­

nen und Berater bewerten die Situation und schätzen ein, ob ein juristisches Vorgehen sinnvoll ist. Auch können wir mögliche weitere Ansprechpartner benennen, die unter­

stützend tätig werden können. Wenn Du mit dem Club Kontakt aufnehmen möchtest, um eine Einigung zu errei­

chen, können wir eine Stellungnahme für Dich anfordern.

Unser Beratungstelefon:

030 18555-1865

Oder nutze das Kontaktformular auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

www.antidiskriminierungsstelle.de

Diese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Antidis- kriminierungsstelle des Bundes; sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Herausgeberin:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes 11018 Berlin

www.antidiskriminierungsstelle.de Kontakt Beratung:

Tel.: 030 18555-1865

(Mo. bis Fr.: 9–12 Uhr und 13–15 Uhr) Fax: 030 18555-41865

E-Mail: beratung@ads.bund.de Besuchszeiten nach Vereinbarung Kontakt Zentrale:

Tel.: 030 18555-1855 Fax: 030 18555-41855

E-Mail: poststelle@ads.bund.de Gestaltung: www.avitamin.de

Fotos: Titelbild www.fotolia.com/© Pavel Losevsky Innen www.fotolia.com/© eugenesergeev

Druck: Druckerei Arnold, Großbeeren Stand: November 2014, 1. Auflage

Du darfst rein –

gegen Ra ssismus

an der Cl ubtür

(2)

Der Türsteher

darf nicht alles!

Clubs haben das Recht zu bestimmen, wer reinkommt und wer nicht. Für viele Diskotheken ist eine durchdachte Tür­

politik wichtig, um ihr Profil zu schärfen und eine gute Atmos phäre sicherzustellen. Natürlich dürfen auch alkoho­

lisierte oder aggressiv auftretende Personen abgewiesen werden. Eins ist aber klar: Rassismus darf bei dieser Auswahl NIE eine Rolle spielen. Denn dies verbietet ein Gesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Mithilfe dieses Ge setzes kann man sich wehren und vor Gericht auf Ent­

schä digung und Einlass klagen.

Die Situation: Rassismus an der Diskotür –

leider kein Ausnahmefall Hinschauen unterstützen und

Wenn Du beobachtest, dass jemand offenbar aus rassis­

tischen Gründen nicht eingelassen wird, nimm das nicht einfach hin. Wenn der oder die Betroffene es wünscht, biete Dich als Zeuge oder Zeugin an. Du kannst den Fall auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder eine andere Beratungsstelle melden.

Diskriminierung lässt sich beweisen

Um vor Gericht Erfolg zu haben, brauchst Du mögliche Anhaltspunkte, die zeigen, dass Du aus rassistischen Grün­

den nicht eingelassen wurdest. So erreichst Du das:

 Hol Dir Zeugen!

Es ist wichtig, dass andere eine Diskriminierung bestätigen können.

 Frag nach, warum man Dich nicht einlässt!

Wenn Türsteherinnen oder Türsteher dann wider­

sprüchliche oder fadenscheinige Gründe nennen, kann das ein wichtiger Anhaltspunkt sein.

Typische Ausreden:

„Heute sind nur Stammgäste zugelassen“ oder „Du hast die falschen Klamotten an“.

Durch Beobachtung, Befragung und Zeugen kannst Du vielleicht belegen, dass andere eingelassen wor­

den sind, obwohl sie weder Stammgäste noch anders gekleidet sind.

 Auch wenn Du verärgert oder verletzt bist:

Bleib ruhig und achte auf Deine Sicherheit. Leg Dich nicht mit Türsteherinnen und Türstehern an.

Keiner kann sagen, wie häufig es zu rassistischen Einlasskontrol­

len kommt. Klar ist aber: Das passiert oft. Und viele wissen gar nicht, dass sie sich wehren können.

In Leipzig haben Studierende im Jahr 2011 Diskotheken und Clubs ge testet. Sechs von elf verweigerten nicht deutschen Testern den Zutritt. In München wurden im Jahr 2013 25 Clubs getestet. Die als „nicht deutsch“ wahrgenommene Gruppe mit Migrationshintergrund wurde 20 Mal abgewiesen!

Du kannst

dich wehren!

Wenn Du wegen Deiner Hautfarbe oder Herkunft an der Disko ­ tür abgewiesen wirst, kannst Du Dich juristisch wehren.

 Lass Dich beraten!

Hilfe bekommst Du bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder anderen Beratungs stellen

(www.antidiskriminierungsstelle.de/beratungsstellen)

 Halte Fristen ein!

Ganz wichtig: Du musst innerhalb von zwei Monaten an den Diskothekenbetreiber schreiben.

Viele Klagen hatten bereits vor Gericht Erfolg. Die Kläger erhiel­

ten eine finanzielle Entschädigung oder die Zusicherung, in Zukunft eingelassen zu werden.

Deine Freundinnen und Freunde kommen problemlos in den Club. Nur für Dich ist beim Türsteher oder bei der Türsteherin immer wieder Schluss?

Wer nicht „typisch deutsch“ aussieht oder mit Akzent spricht, ist häufig Diskriminierungen ausgesetzt.

Gerade auch an der Diskotür.

Aber:

Eine solche Diskriminierung ist nicht erlaubt.

Es gibt Wege, sich zur Wehr zu setzen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die sich schon naht in hoher Pracht, — Erhellend unsre Erdenncicht. Jesus, meine Zuversicht. Ltm ein wahrer Christ zu seyn, Soll man immer sich bestreben, Weit

Wenn du willst, kannst du morgen

Wenn ein Wort aus dem Spiel vorkommt, gibst du ein vereinbartes Zeichen oder sagst: Stop. (vorher vereinbaren!)und nennst

Bund Naturschutz startet Spendenwoche: Ab Montag sind 10.000 Sammler und 12.000 Schüler für den Schutz von Bayerns Schönheit unterwegs.. Der Bund Naturschutz (BN) startet am

Zeltlager oder Ausflügen teil, beschäftigst Dich mit Erster Hilfe, bist in der Notfalldarstellung tätig oder betreust als Gruppenleiter/in Deine eigene JRK-Gruppe. • Als

Bereits im Jahr 2000 hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dafür einge- setzt, dass in Deutschland eine unabhängige und spezialisierte Antidiskriminierungs- stelle

Viele Menschen wissen nicht, dass sie sich gegen Diskriminierung wehren können und wo sie Hilfe finden, wenn sie betroffen sind. Deshalb arbeitet die Antidiskriminierungsstelle

Das Risiko der Entgeltungleichheit wird dadurch erhöht, dass Kriterien für eine diskriminierungsfreie Bewertung von Arbeit fehlen und Prüfinstrumente wie Logib-D und eg- check.de