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Ärgernis Praxisgebühr

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644 Bayerisches Ärzteblatt 12/2003

KVB informiert

Wohl kaum ein Thema bewegt die niedergelasse- nen Ärzte und Psychotherapeuten momentan so stark wie die gesetzlich verordnete, so genannte Praxisgebühr. Eigentlich müsste diese ja besser Kassengebühr heißen, denn nach dem Willen der verantwortlichen Politiker ist die Praxis zwar der Ort, wo die Gebühr in Höhe von zehn Euro von den Patienten eingezogen wird. Davon profitie- ren letztendlich jedoch nicht die Ärzte und Psychotherapeuten, sondern die Krankenkassen, die momentan jeden Cent benötigen, um die ebenfalls staatlich verordneten Beitragssatzsen- kungen realisieren zu können.

Hunderte von Anrufen, Briefen und Faxen haben die Kassenärztliche Vereinigung Bay- erns (KVB) in den letzten Wochen zu diesem Thema erreicht. Es sind nicht nur die Ärzte und Psychotherapeuten, die sich als Geldein- treiber der Krankenkassen missbraucht füh- len, sondern insbesondere auch die Arzthelfe- rinnen, die ganz besonders unter dem immer stärker wachsenden Bürokratismus zu leiden haben. Beispielhaft sei an dieser Stelle aus der Zuschrift der Ehefrau eines Allgemeinarztes zitiert, die seit 25 Jahren in der Praxis ihres Mannes hilft und das bevorstehende Szenario treffend beschreibt:

„Quartalsanfang … Die Frage nach der Chipkarte … ‘Schon wieder brauchen sie die Chipkarte? … Ich habe sie doch erst letzte Woche abgegeben … Heute habe ich sie nicht dabei‘ – Dann beginnt der immer wiederkehrende Dialog … ‘Heute ist Quar- talsanfang … Sie können sie ja nachreichen.‘

… Und dann ab 2004 … ‘Und außerdem, ha- ben sie noch die zehn Euro dabei?‘ – Die Antwort von unserer ländlichen Bevölkerung:

‚Die Doktern krieg‘n ja gar net genug‘ und das zigmal am Tag.“

„Gerade weil wir wissen, dass so der Praxi- salltag aussieht, haben wir uns entschieden, in die Offensive zu gehen und dies in der Öf- fentlichkeit entsprechend darzustellen“, so der stellvertretende KVB-Chef Dr. Wolfgang Hoppenthaller zu einer Presseinformation der KVB Ende Oktober. Darin war deutlich ge- macht worden, dass kein Arzt oder Psycho- therapeut einen hilfsbedürftigen Patienten wegschicken werde, wenn dieser die zehn Eu- ro Praxisgebühr nicht entrichten könne. Zu- gleich hatten die KVB-Vorstandsvorsitzenden erklärt, dass die Praxen nicht zu ausgelagerten Inkassostellen der Krankenkassen degradiert werden dürften. „Es ist schlicht und einfach die Aufgabe der Krankenkassen, säumige Zahler unter ihren Versicherten zu verfolgen

und das Geld einzutreiben. Alles andere wäre paradox und würde letztendlich das Ende des vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis- ses einläuten“, so Dr. Hoppenthaller.

Er kritisierte scharf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die sich bei die- sem Thema völlig falsch verhalten habe. An- statt von vorneherein sämtliche Inkasso-Tä- tigkeiten kategorisch abzulehnen, habe man von der KBV-Spitze aus wohl gehofft, mit dem Zugeständnis, Nicht-Zahler an der Pra- xistür abweisen zu können, einen Erfolg für die Ärzte und Psychotherapeuten erreichen zu können. „Das wäre nicht einmal ein Pyr- rhussieg geworden, denn es ist doch nichts Erstrebenswertes dabei, Patienten unverrich- teter Dinge wegschicken zu können. Bei allen berechtigten Sorgen und Nöten um das wirt- schaftliche Wohl unserer Praxen – wir alle sind einmal mit einer anderen Motivation in diesen Beruf gestartet, nämlich zu heilen und zu helfen. Und diesen Anspruch werden wir uns auch nicht durch Politiker und Kranken-

kassenfunktionäre kaputt machen lassen“, so Dr. Hoppenthaller.

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses die- ser Ausgabe des Bayerischen Ärzteblatteswar noch nicht klar, wie der auch auf Bundesebe- ne schwelende Streit um das Inkasso-Risiko ausgehen würde. Nachdem der Termin 1. Ja- nuar 2004 jedoch immer näher rückt, sind bei der KVB bereits umfangreiche Vorarbeiten in Sachen Praxisgebühr getroffen worden. So gibt es seit einigen Wochen im Mitgliederbe- reich des KVB-Extranets unter www.kvb.de unter anderem eine ständig wachsende Sammlung von Fragen und Antworten zu diesem Thema. Einer Teilauflage dieser Aus- gabe des Bayerischen Ärzteblattesliegt ein bundesweit abgestimmtes Plakat zur Praxis- gebühr bei, an dem sich zahlreiche Kassen- ärztliche Vereinigungen beteiligen. Einzel- exemplare des Plakats sind auch bei der jeweiligen Bezirksstelle der KVB erhältlich.

Martin Eulitz (KVB)

Ärgernis Praxisgebühr

Das Motiv des Plakats für die Praxis, das einer Teilauf- lage des Bayerischen Ärzte- blattesbeiliegt.

Informationsmaterial e r ha l te n S i e be i m

Praxisteam oder Sie fragen Ihre Kranken-

kasse.

Ärzte müssen 10 Euro für Kassen kassieren

Praxisgebühr gesetzlich verordnet:

Ab 1. Januar 2004 gilt das neue Gesundheitsreformgesetz.

Es zwingt den Arzt/Psychotherapeuten pro Quartal 10 Euro von jedem Patienten beim ersten Praxisbesuch zu verlangen.

Diese so genannte „Praxisgebühr“ ist eigentlich eine Kassengebühr, denn die Einnahmen werden vom ärztlichen Honorar abgezogen.

Die Gebühr ist aufgrund des Gesetzes vor der Behandlung zu zahlen.

Keine 10 Euro sind zu zahlen bei:

Behandlung nach Überweisung Früherkennung, Vorsorge und Impfung Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Vorlage einer Zuzahlungsbefreiung Ihr Arzt profitiert nicht von der Zuzahlung!

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