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Arbeitsschutztag des Landes Sachsen-Anhalt 2016

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Halle, d. 22. September 2016

Arbeitsschutztag des Landes Sachsen-Anhalt 2016

TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“- Umsetzung des risikobezogenen

Maßnahmekonzeptes

Silvia Lucas

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat Arbeitsschutz

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Problem/Anlass

- Änderung der GefStoffV 2005

→Technischen Richt- Konzentrationen (TRK) wurden außer Kraft gesetzt

- dafür neues risikobezogene Konzept für c-Stoffe - Anbindung an GefStoffV ist erfolgt (§ 10)

- Konkretisierung/Hilfestellung in der TRGS 910 (maßgebend für alle c-Stoffe ohne „eigene“ TRGS)

TRGS 910 ist Grundlage für die Erarbeitung der TRGS 561

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

TRGS 910: beschreibt das risikobezogenes Maßnahmekonzept für c- Stoffe (ERB-Konzept)

ROT: Stopp!

GELB: Achtung!

GRÜN: Gehen!

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Risikobezogenes Maßnahmekonzept gem. TRGS 910:

Belastung/Exposition mit c-Stoff→ Risiko zu erkranken→

Minimierungsdruck→ Dringlichkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen

Problem: Rotbereich

- Exposition > Toleranzkonzentration (TK)

- Nicht tolerierbares hohes Risiko an Krebs zu erkranken - Mitteilungspflicht an die Behörde

- Erstellung eines Maßnahmeplanes→ Exposition mind. < TK (Gelbbereich)

Praxis braucht Umsetzungsunterstützung

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Lösung:

- Tätigkeit im Rahmen einer Schutzmaßnahmen-TRGS beschreiben AGS beschließt im Nov. 2012 neue TRGS

+ Rahmen bildet das Kombinationsmodell, d.h. die TRGS wird ergänzt/untersetzt durch Branchenregeln der UVT

+ Bildung eines AK

TRGS 561 für Tätigkeiten mit c-Metallen + Me-Verbindungen

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Vorrangiges Ziel der TRGS 561:

- Hilfestellung für die Praxis bei der Umsetzung des risikobezogenen Maßnahmekonzeptes und des Minimierungsgebotes gemäß § 7 GefStoffV

- Schutzmaßnahmen im Rot-Bereich konkretisieren, um mind.

Expositionen unterhalb der Toleranzkonzentration (Gelbbereich) zu erreichen, (End-Ziel: Grünbereich!)

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Betroffenheit

Knapp 60% der Elemente mit metallischem Charakter

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Welche Branchen sind betroffen? Welche Me wurden betrachtet?

- NE-Metallerzeugung - Arsenverbindungen

- Katalysatorenherstellung - Beryllium + Be-Verbindungen - Roheisen- und Stahlerzeugung - Cadmium + anorg. Cd-Verb.

- Galvanik - Chrom(VI)-Verbindungen

- Batterieherstellung - Cobalt + Co-Verbindungen - Pulvermetallurgie/ - Nickelverbindungen

Hartmetallproduktion - Recycling

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Ausgangssituation

Stoff Beurteilungsmaßstab,

Gewichts-Konzentration

Überschrei-

tungsfaktor Quelle Arsenverbindungen, als C1A, C1B

eingestuft

TK 8,3 µg/m3(E)

AK 0,8 µg/m3(E) 8 TRGS 910

Beryllium und Berylliumverbindungen AGW 0,14 µg/m3(E)

AGW 0,06 µg/m3(A) 1 TRGS 900

Cadmium und anorganische Cadmium- verbindungen als C1A, C1B eingestuft

TK 1,0 µg/m3(E)

AK 0,16 µg/m3(A) 8 TRGS 910

Chrom (VI)-Verbindungen BM 1,0 µg/m3(E) 8 TRGS 561

Cobalt und Cobaltverbindungen TK 5,0 µg/m3(A)

AK 0,5 µg/m3(A) 8 TRGS 910

Nickelverbindungen als C1A, C1B ein- gestuft

TK 6,0 µg/m3(A)*

AK 6,0 µg/m3(A) 8 TRGS 910

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Aufbau/ Inhalt der TRGS 561 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 4 Allgemeine Schutzmaßnahmen

5 Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche 6 Arbeitsmedizinische Prävention

7 Literatur

TRGS beschreibt die Gefährdungen, den Stand der Technik und konkretisiert die Schutzmaßnahmen

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

1 Anwendungsbereich

Tätigkeiten mit c-Metallen + Me-Verbindungen der Kat. 1A und 1B, bei denen eine Expositionen oberhalb der TK, des AGW und des BM

auftreten können.

(gilt auch für c-Metalle mit AGW oder Beurteilungsmaßstab und für nicht abgebildete vergleichbare Tätigkeiten mit c-Metallen + Verb.)

2 Begriffsbestimmungen

- Verweis auf das allg. Begriffaglossar zu den Techn. Regeln

- c-Metalle und Me-Verbindungen: die gem. CLP-VO und TRGS 905 in 1A und 1B eingestuft sind (auch Legierungen und Gemische)

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (GFB) 3.1 Allgemeine Hinweise zur GFB

- Beschreibung der Vorgehensweise bei der Erstellung

- wie ist eine Gefährdung zu ermitteln, zu bewerten und zu dokumentieren

- was ist zu beachten (Aufnahmewege best. c-Metalle)

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

3.2 Messtechnische Hinweise

Konkrete Aussagen zu den Messmethoden: auf BAuA Homepage als Zusatzinformation zur TRGS (schnellere Aktualisierungsmöglichkeit) - A- und E-Staub Problematik

- Wie Exposition bei Arbeitsplätze mit gleichbleibenden Bedingungen oder mit nur gelegentlicher Exposition ermitteln?

- Expositionsermittlung bei gleichzeitigem Auftreten von mehreren c-Metallen

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

3.3 Stoffspezifischen Informationen und Hinweise

- Tabelle mit allen BM der relevanten c-Metalle + Verbindung

- Konkrete Informationen zu diesen einzelnen c-Metallen, wenn sie hilfreich oder notwendig für GB und Maßnahmenauswahl sind

(Pkt. 3.3.1 Arsenverbindungen…3.3.6 Nickelverbindungen)

+ Geltungsbereich (AK/TK; AGW; BM), Aufnahmewege (oral, dermal) + Messstrategie (A/E Staub)

+ Verwendungsgebiete

+ Expositionsdaten und REACH-Informationen

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

4 Allgemeine Schutzmaßnahmen

4.1.Branchenübergfreifende Schutzmaßnahmen Gelten für alle Tätigkeiten, sind generell zu treffen z.B.: - Substitution und Minimierungsgebot

- Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip

- Festlegen von Maßnahmen bei Betriebstörungen

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

4.2 Staubvermeidung

allg. Hinweise zur Staubvermeidung und Verweis auf neue TRGS 504

„Tätigkeiten mit Expositionen gegenüber A- und E-Staub“

z.B.: - in Arbeitsräumen

- bei Lagerung und Transport

- bei Instandhaltung und Wartung

- Auswahl von Maschinen und Geräten - Stauberfassung

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

5 Besonderen Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche

Abbildung alle relevanten Branchen (Hartmetallprod., Galvanik…) z.B.: 5.1 Nichteisenmetallerzeugung und -verarbeitung

5.1.1 Verfahren und Tätigkeiten mit relevanten Expositionen 5.1.2 Expositionssituation (tätigkeitsbezogen, Staubfraktion?) 5.1.3 Substitutionsmöglichkeiten

5.1.4 Schutzmaßnahmen (tätigkeitsbezogen)

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

6 Arbeitsmedizinische Prävention

(erstellt durch den Ausschuss für Arbeitsmedizin)

6.1 Beteiligung des Betriebsarztes (BA) an der GFB (soll/ist?) - dabei sind zu berücksichtigen:

+ krebserzeugende und sonstige schädigende Wirkung + Belastungen durch PSA

+ Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge (einschließlich Biomonitoring)

+ allgemein zugängliche Informationen

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

6.2 Allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung

- Beratung im Rahmen der Unterweisung unter Beteiligung des BA z.B. durch

+ Schulung der Führungskräfte, der SIFA oder

+ Mitwirkung bei der Erstellung der Unterweisungsunterlagen

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

6.3 Individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge

- Überwiegend Passagen aus der ArbMedVV und den AMR, die Tätigkeiten mit c-Stoffen betreffen

- Tabelle mit Ergebnissen aus dem Biomonitoring bezgl. Tätigkeiten mit c-Metallen

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Branchenregel/- information:

Bilden die tätigkeits-, arbeitsplatz- oder verfahrensbezogene Anforderungen der betroffenen Branchen ab.

- z.B.: „Galvanik“, „Batterieherstellung“, „Metallhütten“, Roheisen- und Stahlerzeugung“

- Pilotprojekt in der AGS-Arbeit, breite Branchenbetroffenheit - Neuland für alle Beteiligten

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Referenzen

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