Halle, d. 22. September 2016
Arbeitsschutztag des Landes Sachsen-Anhalt 2016
TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“- Umsetzung des risikobezogenen
Maßnahmekonzeptes
Silvia Lucas
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat Arbeitsschutz
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
Problem/Anlass
- Änderung der GefStoffV 2005
→Technischen Richt- Konzentrationen (TRK) wurden außer Kraft gesetzt
- dafür neues risikobezogene Konzept für c-Stoffe - Anbindung an GefStoffV ist erfolgt (§ 10)
- Konkretisierung/Hilfestellung in der TRGS 910 (maßgebend für alle c-Stoffe ohne „eigene“ TRGS)
TRGS 910 ist Grundlage für die Erarbeitung der TRGS 561
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
TRGS 910: beschreibt das risikobezogenes Maßnahmekonzept für c- Stoffe (ERB-Konzept)
ROT: Stopp!
GELB: Achtung!
GRÜN: Gehen!
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
Risikobezogenes Maßnahmekonzept gem. TRGS 910:
Belastung/Exposition mit c-Stoff→ Risiko zu erkranken→
Minimierungsdruck→ Dringlichkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen
Problem: Rotbereich
- Exposition > Toleranzkonzentration (TK)
- Nicht tolerierbares hohes Risiko an Krebs zu erkranken - Mitteilungspflicht an die Behörde
- Erstellung eines Maßnahmeplanes→ Exposition mind. < TK (Gelbbereich)
Praxis braucht Umsetzungsunterstützung
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
Lösung:
- Tätigkeit im Rahmen einer Schutzmaßnahmen-TRGS beschreiben → AGS beschließt im Nov. 2012 neue TRGS
+ Rahmen bildet das Kombinationsmodell, d.h. die TRGS wird ergänzt/untersetzt durch Branchenregeln der UVT
+ Bildung eines AK
TRGS 561 für Tätigkeiten mit c-Metallen + Me-Verbindungen
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
Vorrangiges Ziel der TRGS 561:
- Hilfestellung für die Praxis bei der Umsetzung des risikobezogenen Maßnahmekonzeptes und des Minimierungsgebotes gemäß § 7 GefStoffV
- Schutzmaßnahmen im Rot-Bereich konkretisieren, um mind.
Expositionen unterhalb der Toleranzkonzentration (Gelbbereich) zu erreichen, (End-Ziel: Grünbereich!)
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
Betroffenheit
Knapp 60% der Elemente mit metallischem Charakter
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
Welche Branchen sind betroffen? Welche Me wurden betrachtet?
- NE-Metallerzeugung - Arsenverbindungen
- Katalysatorenherstellung - Beryllium + Be-Verbindungen - Roheisen- und Stahlerzeugung - Cadmium + anorg. Cd-Verb.
- Galvanik - Chrom(VI)-Verbindungen
- Batterieherstellung - Cobalt + Co-Verbindungen - Pulvermetallurgie/ - Nickelverbindungen
Hartmetallproduktion - Recycling
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
Ausgangssituation
Stoff Beurteilungsmaßstab,
Gewichts-Konzentration
Überschrei-
tungsfaktor Quelle Arsenverbindungen, als C1A, C1B
eingestuft
TK 8,3 µg/m3(E)
AK 0,8 µg/m3(E) 8 TRGS 910
Beryllium und Berylliumverbindungen AGW 0,14 µg/m3(E)
AGW 0,06 µg/m3(A) 1 TRGS 900
Cadmium und anorganische Cadmium- verbindungen als C1A, C1B eingestuft
TK 1,0 µg/m3(E)
AK 0,16 µg/m3(A) 8 TRGS 910
Chrom (VI)-Verbindungen BM 1,0 µg/m3(E) 8 TRGS 561
Cobalt und Cobaltverbindungen TK 5,0 µg/m3(A)
AK 0,5 µg/m3(A) 8 TRGS 910
Nickelverbindungen als C1A, C1B ein- gestuft
TK 6,0 µg/m3(A)*
AK 6,0 µg/m3(A) 8 TRGS 910
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
Aufbau/ Inhalt der TRGS 561 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen
3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 4 Allgemeine Schutzmaßnahmen
5 Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche 6 Arbeitsmedizinische Prävention
7 Literatur
TRGS beschreibt die Gefährdungen, den Stand der Technik und konkretisiert die Schutzmaßnahmen
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
1 Anwendungsbereich
Tätigkeiten mit c-Metallen + Me-Verbindungen der Kat. 1A und 1B, bei denen eine Expositionen oberhalb der TK, des AGW und des BM
auftreten können.
(gilt auch für c-Metalle mit AGW oder Beurteilungsmaßstab und für nicht abgebildete vergleichbare Tätigkeiten mit c-Metallen + Verb.)
2 Begriffsbestimmungen
- Verweis auf das allg. Begriffaglossar zu den Techn. Regeln
- c-Metalle und Me-Verbindungen: die gem. CLP-VO und TRGS 905 in 1A und 1B eingestuft sind (auch Legierungen und Gemische)
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (GFB) 3.1 Allgemeine Hinweise zur GFB
- Beschreibung der Vorgehensweise bei der Erstellung
- wie ist eine Gefährdung zu ermitteln, zu bewerten und zu dokumentieren
- was ist zu beachten (Aufnahmewege best. c-Metalle)
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
3.2 Messtechnische Hinweise
Konkrete Aussagen zu den Messmethoden: auf BAuA Homepage als Zusatzinformation zur TRGS (schnellere Aktualisierungsmöglichkeit) - A- und E-Staub Problematik
- Wie Exposition bei Arbeitsplätze mit gleichbleibenden Bedingungen oder mit nur gelegentlicher Exposition ermitteln?
- Expositionsermittlung bei gleichzeitigem Auftreten von mehreren c-Metallen
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
3.3 Stoffspezifischen Informationen und Hinweise
- Tabelle mit allen BM der relevanten c-Metalle + Verbindung
- Konkrete Informationen zu diesen einzelnen c-Metallen, wenn sie hilfreich oder notwendig für GB und Maßnahmenauswahl sind
(Pkt. 3.3.1 Arsenverbindungen…3.3.6 Nickelverbindungen)
+ Geltungsbereich (AK/TK; AGW; BM), Aufnahmewege (oral, dermal) + Messstrategie (A/E Staub)
+ Verwendungsgebiete
+ Expositionsdaten und REACH-Informationen
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
4 Allgemeine Schutzmaßnahmen
4.1.Branchenübergfreifende Schutzmaßnahmen Gelten für alle Tätigkeiten, sind generell zu treffen z.B.: - Substitution und Minimierungsgebot
- Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
- Festlegen von Maßnahmen bei Betriebstörungen
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
4.2 Staubvermeidung
allg. Hinweise zur Staubvermeidung und Verweis auf neue TRGS 504
„Tätigkeiten mit Expositionen gegenüber A- und E-Staub“
z.B.: - in Arbeitsräumen
- bei Lagerung und Transport
- bei Instandhaltung und Wartung
- Auswahl von Maschinen und Geräten - Stauberfassung
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
5 Besonderen Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche
Abbildung alle relevanten Branchen (Hartmetallprod., Galvanik…) z.B.: 5.1 Nichteisenmetallerzeugung und -verarbeitung
5.1.1 Verfahren und Tätigkeiten mit relevanten Expositionen 5.1.2 Expositionssituation (tätigkeitsbezogen, Staubfraktion?) 5.1.3 Substitutionsmöglichkeiten
5.1.4 Schutzmaßnahmen (tätigkeitsbezogen)
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
6 Arbeitsmedizinische Prävention
(erstellt durch den Ausschuss für Arbeitsmedizin)
6.1 Beteiligung des Betriebsarztes (BA) an der GFB (soll/ist?) - dabei sind zu berücksichtigen:
+ krebserzeugende und sonstige schädigende Wirkung + Belastungen durch PSA
+ Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge (einschließlich Biomonitoring)
+ allgemein zugängliche Informationen
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
6.2 Allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung
- Beratung im Rahmen der Unterweisung unter Beteiligung des BA z.B. durch
+ Schulung der Führungskräfte, der SIFA oder
+ Mitwirkung bei der Erstellung der Unterweisungsunterlagen
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
6.3 Individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge
- Überwiegend Passagen aus der ArbMedVV und den AMR, die Tätigkeiten mit c-Stoffen betreffen
- Tabelle mit Ergebnissen aus dem Biomonitoring bezgl. Tätigkeiten mit c-Metallen
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
Branchenregel/- information:
Bilden die tätigkeits-, arbeitsplatz- oder verfahrensbezogene Anforderungen der betroffenen Branchen ab.
- z.B.: „Galvanik“, „Batterieherstellung“, „Metallhütten“, Roheisen- und Stahlerzeugung“
- Pilotprojekt in der AGS-Arbeit, breite Branchenbetroffenheit - Neuland für alle Beteiligten
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
TRGS 561„Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“