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Academic year: 2022

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„Zukunftschance assistierte Ausbildung ZaA“

des Landes Sachsen-Anhalt

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Was bedeutet assistierte Ausbildung?

• Unterstützungsangebote für Ausbildungsunternehmen und Auszubildende durch erfahrene ZaA-Projektträger

• individuelle und bedarfsgerechte Förderung

• Stärkung der regulären betrieblichen Ausbildung

Welche Besonderheiten gibt es im Landesprogramm?

• Erweiterung des förderfähigen Personenkreises

• Angebot weiterer Leistungen

• besserer Personalschlüssel für die sozialpädagogischen Fachkräfte

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Wer wird gefördert?

• förderbedürftige Jugendliche i. d. R. unter 25 Jahren, die keinen Berufsabschluss haben und grundsätzlich ausbildungsreif sind sowie ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben

• Jugendliche aus Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit (u.a. EQ, EQ plus, BvB)

• lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche sowie Jugendliche mit Behinderungen

• Jugendliche mit Migrationshintergrund (mind. Sprachniveau B1)

• Jugendliche, bei denen vom Verhaltens- und Leistungsbild her das Risiko eines

Ausbildungsabbruches besteht (eingeschränktes Leistungsvermögen, bereits mehrfache Ausbildungsabbrüche)

• Jugendliche mit sonstigen Vermittlungs- bzw. Ausbildungshemmnissen

(Alleinerziehende, geschlechtsuntypische Berufswahlentscheidung, Pflege Angehöriger u. a.)

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Finanzierung

• Das Landesprogramm ZaA wird gemeinsam vom Land Sachsen-Anhalt aus dem Europäischen Sozialfonds sowie aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

• Die Zuweisung zum Programm erfolgt durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

• Für Mitgliedsbetriebe der Kammern in Sachsen-Anhalt ist die Inanspruchnahme der Beratungs- und Unterstützungsleistungen kostenfrei.

neu: Mit Inkrafttreten des Pflegeberufereformgesetzes seit 01.01.2020 werden nun auch Berufsausbildungen nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes gefördert. Nicht förderbar sind nach wie vor die landesrechtlich geregelten Helferausbildungen im Pflegebereich.

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Phase 1

Vorbereitungsphase Dauer bis zu 6 Monate (i.d.R. April bis Oktober) Kompetenzfeststellung und individuelle

Begleitung im

Berufswahlprozess Probearbeiten

(Dauer: i.d.R. 2 – 3 Wochen bzw. bis

Ausbildungsbeginn bei Übernahme in

Ausbildung)

Phase 2

Ausbildungsbegleitung Stütz- und

Förderunterricht (Ø mind. 4 UE –

max. 9 UE pro Woche) Krisenintervention Elternarbeit

Verhaltens- und

Kommunikationstraining Unterstützung bei

organisatorischen

Vorgängen (z.B. Anträge)

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Das Projekt „Kammerkoordinierung Zukunftschance assistierte Ausbildung“

• beteiligte Kammern: HWK Halle, HWK Magdeburg, IHK Halle-Dessau, IHK Magdeburg

• Sensibilisierung und Vorbereitung von Unternehmen auf die Ausbildung von Jugendlichen mit Problemlagen / Vermittlung und Anbahnung von Unterstützungsleistungen

• Netzwerkarbeit (z.B. Vernetzung mit ergänzenden Angeboten und Anbietern, Mitwirkung in regionalen Arbeitsgruppen, Erfahrungstransfers)

• Monatsgespräche mit Mitarbeitern der ZaA-Projektträger sowie Vertretern der Arbeitsagenturen und Jobcenter (monatlich bei jedem Träger stattfindend)

• Unterstützungsangebote für ZaA-Projektträger (z.B. Kompetenzbildungsangebote)

• Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Messen der Berufsorientierung/Ausbildung, Presseartikel, Vorstellung von „Best Practice“-Unternehmen)

• Qualitätssichernde Maßnahmen

• Einzel- und Gruppencoachings für ZaA-Betriebe durch professionelle Prozessberater

• Wissenschaftliche Begleitung (statistische Auswertung des Projekts)

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Was sind die Vorteile für Unternehmen?

• Besetzung freier Ausbildungsmöglichkeiten zur Sicherung des eigenen Fachkräftebedarfs

• Unterstützung der ZaA-Träger ermöglicht die Fokussierung auf die fachliche Ausbildung im Betrieb

• Minimierung bzw. Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen durch externe Betreuung der Auszubildenden

• Möglichkeit der Stärkung der Ausbildungskompetenzen über (Einzel-)Coachings

 bedarfsorientiert, kontinuierlich und flexibel

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Kontaktdaten

Handwerkskammer Magdeburg Julia Möws

Gareisstr. 10 39106 Magdeburg Tel.: 0391 6268-220

jmoews@hwk-magdeburg.de

Industrie- und Handelskammer Magdeburg Maren Kinszorra

Alter Markt 8 39104 Magdeburg Tel.: 0391 5693-445

kinszorra@magdeburg.ihk.de Handwerkskammer Halle Mirko Dexter

Gräfestr. 24 06110 Halle (Saale) Tel.: 0345 2999-207 mdexter@hwkhalle.de

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Simone Henschel

Franckestr. 5 06110 Halle (Saale) Tel.: 0345 2126-341 shenschel@halle.ihk.de

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Gemäß der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) besteht über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Möglichkeit, an ausbildungs- bzw.

beschäftigungsbegleitenden Berufssprachkursen (BSK) teilzunehmen.

Kurs: ab 7 Teilnehmende (Azubis / Beschäftigte), 400 Unterrichtseinheiten, Zielniveau B2 oder C1 (GER)

Förderfähiger Aufenthaltsstatus (nur 1 Kriterium muss erfüllt werden): EU Bürger/in | Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis | Duldung gem. §60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG | Gestattete mit sog. guter Bleibeperspektive (Syrien, Eritrea) | Gestattete mit unklarer Bleibeperspektive, wenn: Einreise vor dem 01.08.2019 mit mindestens drei Monate gestattetem Aufenthalt und nicht aus einem sicherem

Herkunftsland

Förderfähige Ausbildungsberufe im Sinne des §57 I SGB III:

duale Ausbildungsberufe

Altenpfleger/in (betriebliche Berufsausbildung nach dem Altenpflegegesetz)

Pflegefachfrau/-mann

Zugangsvoraussetzung: bereits mindestens Sprachniveau B1 (GER) absolviert

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