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Archiv "Die häufigsten anerkannten Berufskrankheiten" (26.11.1993)

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Die gewerblichen Berufsgenossen- schaften regi- strierten 1992 mehr als 11 000 Fälle anerkannter Berufskrankhei- ten und mehr als 64 000 Anzeigen auf Verdacht ei- ner Berufskrank- heit. Die häufig- ste berufsbeding- te Krankheit ist Lärmschwerhörig- keit. Auf sie ent- fällt rund ein Drittel aller Be-

rufskrankheiten. Es folgen Hauterkrankungen (24 Prozent) und allergische Atemwegserkrankungen (9 Prozent).

Die häufigsten anerkannten

Berufskrankheiten

Anteile in Prozent

Haut- beschwerden durch Asbest verur- sachte Schädigungen allergische Atemwegs-

erkrankungen Silikose Rest: Sonstige Berichtsjahr 1992

Quelle: HVBG

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POLITIK NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

KBV-Delegierte

beraten Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens

KÖLN. Die Delegierten der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung kommen am 3.

und 4. Dezember 1993 zu zweitägigen Beratungen in den Kölner Sartory-Sälen, Friesenstraße 44-48, zusam- men. Den Auftakt bildet eine außerordentliche Vertreter- versammlung am Freitag, dem 3. Dezember, um 12 Uhr.

Einziger Tagesordnungs- punkt dieser Sitzung: das Konzept des KBV-Vorstan- des zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens.

Am darauffolgenden Tag, am Samstag, dem 4. Dezem- ber, findet um 9 Uhr die plan- mäßige Vertreterversamm- lung statt. Gegenstände der Beratungen werden dann un- ter anderem der Bericht zur Lage des KBV-Vorsitzenden, Dr. med. Winfried Schorre, und der Haushalts-Entwurf der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung sein. JM

HIV und Blutprodukte:

Bundesärztekammer widerspricht Seehofer

KÖLN. Die Bundesärzte- kammer (BÄK) ist Vorwür- fen entgegengetreten, die Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) im Zu- sammenhang mit dem Skan- dal um HIV-verseuchte Blut- produkte erhoben hat.

Seehofer hatte kritisiert, daß die Kammer erst kürzlich festgestellt habe, daß die Do- kumentation der Chargen- nummern von Blutprodukten zur ärztlichen Berufspflicht gehöre. Obwohl der über- durchschnittliche Verbrauch von Blut und Blutprodukten in Deutschland bereits in den 80er Jahren problematisiert worden sei und das Ministeri- um 1992 gebeten habe, den Therapiestandard zu über- prüfen, sei erst vor kurzem ei- ne entsprechende Arbeits-

gruppe bei der Kammer ein- gesetzt worden. Darüber hin- aus habe man Patienten in der Vergangenheit nur zöger- lich über die Möglichkeit von Eigenblutspenden aufgeklärt.

Die Bundesärztekammer hat die Vorwürfe zurückge- wiesen. Was die Dokumenta- tion von Chargennummern anbelangt, so sei 1992 nicht zu erkennen gewesen, daß ordnungsgemäß zugelassene und in den Handel gebrachte Arzneimittel aus Blutbe- standteilen Sicherheitsmän- gel aufweisen könnten. Des- halb habe man seinerzeit zu Recht gefragt, warum eine Chargendokumentation vor- geschrieben werden solle. Al- lerdings seien damals auch Alternativen für Empfehlun- gen zur Chargendokumenta- tion aufgezeigt worden, auf die das Ministerium bis heute nicht geantwortet habe.

Bereits 1986 habe eine Ar- beitsgruppe Therapiestan- dards und Indikationsemp- fehlungen für die Vergabe von Gerinnungsfaktoren ent- wickelt. Entsprechende Stan- dards und Empfehlungen für Blut und Blutprodukte wür- den derzeit erarbeitet. Eine differenzierte Analyse und Bewertung sei jedoch nicht innerhalb weniger Wochen möglich. Eine vom Ministeri- um initiierte „Arbeitsgruppe Blut" zur gleichen Thematik sei ja ebenfalls noch nicht zu Ergebnissen gelangt.

Auch zur Eigenblutspen- de habe eine Kommission be- reits 1987 entsprechende Richtlinien verabschiedet, be- richtet die BÄK. Eine Eigen- blutspende komme, daran er- innert die BÄK jetzt, nur bei langfristig planbaren Opera- tionen und nur bei solchen Patienten in Frage, deren Ge- sundheitszustand eine Eigen- blutspende zuläßt.

Die Bundesärztekammer weist darüber hinaus pau- schale Vorwürfe Seehofers zurück, bei der Auswahl von Blutspendern hätten Ärzte nicht die nötige Sorgfalt wal- ten lassen. Die Landesärzte- kammern gingen Mißbrauch nach. Seehofer solle deshalb seine Vorwürfe belegen. th

Gentechnik: Thema für Vermittlungsausschuß

BONN. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung Anfang November entschieden, daß der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundes- rat sich mit dem „Gesetz zur Änderung des Gentechnikge- setzes" befassen soll. Der we- sentliche Gehalt der geplan- ten Änderungen, denen der Bundestag Anfang Oktober zugestimmt hatte, wurde aber nicht beanstandet (vgl. Heft 42/1993). Empfehlungen ver- schiedener Bundesratsaus- schüsse fanden folglich keine Mehrheit.

Seehofer empört über AOK-Vertrag mit Rettungsdiensten

BONN. Mit scharfer Kri- tik reagierte Bundesgesund- heitsminister Horst Seehofer auf einen Vertrag des AOK- Landesverbandes Rheinland- Pfalz mit den dortigen Ret- tungsdiensten. Die Vereinba- rung sieht Gebührenanhe- bungen bei Rettungs- und Krankenfahrten um rund 20 Prozent vor. Nach den Be- stimmungen des Gesund- heitsstrukturgesetzes seien hingegen nur Steigerungen im Rahmen der Grundlohn- entwicklung zulässig, die für 1993 bei 3,1 Prozent liegt.

In der Stellungnahme zum Gentechnikgesetz wird die Anrufung des Vermittlungs- ausschusses aus zwei Grün- den gefordert: Die Länder- kammer will sicherstellen, daß sie Rechtsverordnungen auch dann zustimmen muß, wenn diese ausschließlich der Umsetzung von EG-Recht dienen. Der zweite Punkt be- trifft Verwaltungsverfahren:

Der Bundesrat möchte klarer festgelegt haben, daß für gen- technische Genehmigungsfra- gen zuständige Behörden nicht automatisch in angren- zenden Bereichen entschei- den, so zum Beispiel über baurechtliche Fragen. th

Seehofer: „Ich bin fas- sungslos über diese unverant- wortliche und gesetzeswidrige Handlungsweise des AOK- Landesverbandes Rheinland- Pfalz. Wenn eine derartige Verschwendung von Versi- chertengeldern durch eine Kassenart erfolgt, die anson- sten ihre schwierige Situation beklagt, ist dieser Vorgang besonders bedauerlich."

Der Bundesgesundheits- minister will die Vereinba- rung keinesfalls tatenlos hin- nehmen. „Ich habe deshalb", so Seehofer, „meinen rhein- land-pfälzischen Kollegen Galle gebeten, diesen Ver- trag aufsichtsrechtlich zu be- anstanden". JM Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 47, 26. November 1993 (19) A1-3111

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