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ie Brüsseler EG-Kom- mission will eine Art Ge- fährdungshaftung bei Dienstleistungen einführen.Darauf läuft jedenfalls der Vor- schlag der Kommission für eine
„Richtlinie über die Haftung für Dienstleistungen" hinaus, der unlängst im EG-Amtsblatt ver- öffentlicht wurde. Danach soll insbesondere die Beweispflicht für das Verschulden dem
„Dienstleistenden" obliegen.
Dieser soll nach den Vorstellun- gen der Kommission seine Haf- tung weder begrenzen noch aus- schließen können.
Nicht ganz geklärt ist zur Zeit die Frage, ob eine solche Richtlinie insgesamt für die ärzt- liche Tätigkeit gelten könnte.
Die Antwort hängt unter ande- rem davon ab, wie „Dienstlei- stungen" zu definieren sind.
Laut Kommissionsvorschlag handelt es sich dabei um „jede im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder eines öffentlichen
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einungen können sich ändern, mitunter sogar sehr schnell. War vor wenigen Wochen noch von dra- matischen Zuständen und Kata- strophenstimmung im Gesund- heitswesen der neuen Länder die Rede, so heißt es jetzt uniso- no: Die Gesundheitsversorgung ist gesichert! Zu dieser überein- stimmenden Feststellung kamen Ende Februar die zuständigen Fachminister der neuen Länder bei einem Treffen mit Bundes- gesundheitsministerin Gerda Hasselfeldt. Mit am Tisch saß auch die brandenburgische Ge- sundheitsministerin, die erst kürzlich der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgeworfen hatte, die Demontage der ost- deutschen Polikliniken zu be- treiben und damit die ambulante Versorgung der Bevölkerung zu gefährden (Deutsches Arzte- blatt, Heft 8/1991, Leitartikel).Für ein zentrales Problem der Polikliniken scheint die Mi- nisterrunde eine Lösung zu se- hen: Für Leistungen, die nicht durch die gesetzliche Kranken-
Haftungsrecht
Damokles-Schwert
Dienstes in unabhängiger Weise erbrachte entgeltliche oder un- entgeltliche Leistung, die nicht unmittelbar oder ausschließlich die Herstellung von Gütern oder die Übertragung dinglicher Rechte oder von Urheberrech- ten zum Gegenstand hat".
„Gewerblich" — das ist nach deutschem Verständnis gewiß nicht „ärztlich". Doch mögli- cherweise steckt hier wieder ein- mal, wie so oft in Europa, der Teufel in der Übersetzung. In der französischen Begründung des Richtlinienvorschlags ist nämlich von „ä titre professio- nel" die Rede, und das kann vie- les heißen. Somit könnte auch die freiberufliche ärztliche Dienstleistung gemeint sein. In jedem Fall wären aber nach der
Gesundheitswesen (Ost)
Gerda Hasselfeldt wird aktiv
versicherung vergütet werden, will man neue Trägermodelle entwickeln. Wie das genau funk- tionieren soll, geht aus der Er- klärung nicht hervor. Allerdings denken die Mitglieder an eine Finanzierung über die soge- nannten Arbeitsbeschaffungs- maßnahmen. Zudem sollen Um- schulungen für nichtärztliche Mitarbeiter die „Personalüber- hänge" in den Einrichtungen ab- bauen helfen. Auf diese Weise wäre Norbert Blüm wieder mit im Geschäft — als Bundesarbeits- minister, der für Arbeitsmarkt- politik im allgemeinen zuständig ist.
Alles in allem haben also die Forderungen der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Kran- kenkassen gefruchtet: daß näm-
bisherigen Konzeption der Richtlinie Krankenhäuser und ärztliche Leistungen im Rahmen von Einrichtungen öffentlicher Träger betroffen.
Die Bundesregierung wälzt das Problem schon geraume Zeit, und sie war bisher der Auf- fassung, daß die Überlegungen der Kommission für das deut- sche Recht abzulehnen seien.
Die Bundesärztekammer hat jetzt den neuen Bundesjustizmi-
nister, Dr. Klaus Kinkel, darin bestärkt, an dieser Auffassung festzuhalten. Die Begründung dafür:
„Eine faktisch verschuldens- unabhängige, unbeschränkte Haftung des Arztes für seine Be- handlungsleistung ist mit der Ausübung des ärztlichen Beru- fes, dem Behandlungsauftrag des Arztes und mit dem ärztlichen Berufsethos, das von einer per- sönlichen, verschuldensabhängi- gen Haftung des Arztes ausgeht, nicht zu vereinbaren." EB
lich die Polikliniken sich um alle zuständigen Kostenträger küm- mern müssen — ebenso wie um Rationalisierung (Deutsches Ärzteblatt, Heft 9/1991, „seite eins").
Die gemeinsame Erklärung der Minister enthält auch ande- re erfreuliche Ansatzpunkte. So zum Beispiel zur Sicherung der Weiterbildung angehender Ärz- te in den neuen Ländern. Gerda Hasselfeldt legte hierzu ein Fi- nanzierungskonzept vor. Da- nach sollen die Weiterbildungs- kosten der Krankenhäuser nach- träglich in die Pflegesätze aufge- nommen werden und die Kosten im ambulanten Sektor über zu- sätzliche Mittel im Bundeshaus- halt finanziert werden.
Hilfe sagte Gerda Hassel- feldt auch den ostdeutschen Krankenhäusern zu. Die Bun- desregierung werde die umfang- reichen Aufbau- und Erneue- rungsarbeiten unterstützen. Be- reits jetzt aber können Kranken- hausinvestitionen aus dem Ge- meindekreditprogramm finan- ziert werden. JM
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Dt. Ärziebl. 88, Heft 10, 7. März 1991 (1) A-701