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Archiv "Polikliniken und Ambulatorien: Nur in Berlin scheint alles klar zu sein" (22.11.1990)

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Polikliniken und Ambulatorien:

Nur in Berlin scheint alles klar zu sein

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Auf dem Papier schien alles ganz einfach: Zur Sicherung der ambu- lanten ärztlichen Versorgung in den neuen Bundesländern sollte notfalls eine Treuhandgesellschaft die Trägerschaft von Polikliniken und Ambulatorien übernehmen. Das wurde im Einigungsvertrag den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV) eingeräumt. Doch die zahlreichen Kündigungen gegenüber Arzten zeigen: In Wirklichkeit ist selbst der voreergehende Bestand dieser Einrichtungen nicht gesichert.

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT KURZBERICHTE

Daran ändert offenbar auch die Tatsache nichts, daß inzwischen als finanzielle Grundlage für 1991 Fall- pauschalen zwischen 50 und 70 DM im Gespräch sind.

Das grundsätzliche Problem ist nach wie vor: Wer übernimmt im Einzelfall die Trägerschaft der Poli- kliniken und Ambulatorien? Kran- kenkassen und KBV haben anläßlich der Konzertierten Aktion im Ge- sundheitswesen in einer gemeinsa- men Erklärung unterstrichen, daß für sie eine Übernahme von kommu- nalen und anderen staatlichen Ein- richtungen durch eine Treuhand — bis auf begründete Ausnahmefälle — grundsätzlich nicht in Frage komme.

Begründung: Nach der Kommunal- verfassung in den neuen Ländern ge- höre die gesundheitliche und soziale Betreuung zu den Selbstverwaltungs- aufgaben der Gemeinden. Eigene und übertragene staatliche ambulan- te Gesundheitseinrichtungen seien folglich Sonder- oder Treuhandver- mögen der Gemeinde.

Sonderfall: Betriebe

Allerdings: „Die Bildung einer Treuhandgesellschaft als vorüberge- hender Träger ambulanter Gesund- heitseinrichtungen soll daher für Einrichtungen in Betracht kommen, deren Rechtsträger zum Beispiel durch Betriebsstillegung aufgelöst wird", so der Empfehlungstext. Nach Auffassung der KBV ist die Treu- handlösung von Anfang an nur mit

Blick auf betriebliche Einrichtungen konzipiert worden. Folglich bemüht sich die KBV derzeit nach eigenen Angaben um Kontakte zur Treuhand in Ost-Berlin, die für die Betriebe in den neuen Bundesländern zuständig ist. Eine Gestaltungsmöglichkeit sei zum Beispiel, dort ein eigenes Refe- rat einzurichten, das sich mit der Zu- kunft der ambulanten Einrichtungen der Betriebe befasse.

Absage der Kommunen

Für die kommunalen Spitzen- verbände war die Haltung von Kas- sen und KBV Grund genug, das ursprünglich unterstützte Papier schließlich nicht mitzutragen. Kran- kenkassen und KBV hätten „sehr stark auf die Verantwortung der Kommunen gedrückt", formulierte es Ingrid Robbers, Hauptreferentin der Gesundheitsabteilung beim Deutschen Städtetag. Ihre Ableh- nung begründen die Kommunen mit befürchteten immensen Kosten in den kommenden Jahren. Angesichts dieser Belastungen sehen sie sich nicht in der Lage, „zu Ausfallbürgen für Leistungsbereiche zu werden, für die sie letztlich nicht verantwortlich sind".

Zumindest die Unsicherheit über die Finanzierung von Leistun- gen wollen Kassen und KBV mit ih- rer Empfehlung verkleinern. Ambu- latorien und Polikliniken werden vom 1. Januar 1991 an über die KVen monatliche Abschläge der

Kassen erhalten. Basis sind zunächst die Haushaltsansätze von November 1990. Derzeit ist von Fallpauschalen zwischen 50 und 70 DM die Rede.

Die Kommunen als vermutliche Träger der meisten Einrichtungen befürchten aber dennoch, Defizite finanzieren zu müssen. Dieser Punkt wird auch in der Empfehlung ange- sprochen: „Es wird erwartet, daß für Leistungsbereiche, die nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, .. . Abschlagszahlungen mit den zustän- digen Kostenträgern vereinbart wer- den bzw. die Gemeinde/der Kreis/

das Land selbst die Kosten für die in ihren eigenen Aufgabenbereich fal- lenden Leistungen der öffentlichen Gesundheitspflege übernimmt", heißt es.

Was das alles letztlich für die Beschäftigten bedeutet, ist offen. Zu generellen Kündigungen bestehe kein Anlaß, betont Ingrid Robbers vom Deutschen Städtetag. Aber da bei der Abrechnung auf die Wirt- schaftlichkeit der Leistungserbrin- gung geachtet werden müsse, seien Kündigungen von Fall zu Fall mög- lich. Dieser Auffassung sind offen- bar auch die Krankenkassen und die KBV: Als Maßnahmen gegen „per- sonellen Überhang" empfehlen sie in ihrem gemeinsamen Papier Zahlung von Kurzarbeitergeld während Um- schulungsmaßnahmen, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder in andere Einrichtungen desselben Trägers beziehungsweise betriebsbe- dingte Kündigungen auf der Grund- lage eines Sozialplans. Die KBV geht allerdings davon aus, daß nicht- ärztliches Personal stärker betroffen sein wird als die Ärzte und Ärztin- nen selbst. Zur Panik bestehe jedoch kein Anlaß: Für den Aufbau der Selbstverwaltungen und für die ärzt- liche Niederlassung werde schließ- lich viel Personal gebraucht.

Eine Ausnahme macht in der Frage der Trägerschaft übrigens Berlin: Der dortige Ärztekammer- präsident, Dr. Ellis Huber, hat die Ost-Berliner Ärzte angeschrieben und sie darauf aufmerksam gemacht, daß kein Anlaß zu Kündigungen be- stehe. Das Land Berlin sei ab Januar Träger der meisten Polikliniken und Ambulatorien. th A-3716 (32) Dt. Ärztebl. 87, Heft 47, 22. November 1990

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