Gibt es das eigentlich, ei- ne Lebensversicherung, bei der nach Vertragsende nichts ausgezahlt wird? Und lohnt das denn überhaupt? Zwei- mal muß die Antwort „ja“
lauten. Der Erfolg der Risi- koversicherung zeigt, warum das so ist.
Zwei Versicherungsfor- men der Lebensversicherung haben an Bedeutung zu- genommen. Die eine ist be- kannt, macht sie doch ein Drittel des Gesamtgeschäfts der Lebensversicherer aus.
Es ist die Risikoversicherung.
Weniger bekannt, aber den- noch sehr beliebt, ist ein An- gebot der Branche mit Zu- kunft: die Berufsunfähig- keitsversicherung.
Beide haben eine beson- dere Bedeutung. Die Prämi- en sind gering. Sie bieten im Ernstfall einen hohen finanzi- ellen Schutz, und sie sichern das ab, was der Staat jetzt durch gesetzliche Maßnah- men zumindest für Freibe- rufler abbaut, zum Beispiel den Bezug von Berufsun- fähigkeitsrente. Die Risiko- und Berufsunfähigkeitsver- sicherung können auch ge- meinsam abgeschlossen wer- den. Einige wenige Versiche- rer bieten sie als Paket an.
Risiko-
versicherung
Diese Versicherung wird nur im Todesfall ausgezahlt.
Darum brauchen für sie auch nur relativ geringe Beiträge gezahlt zu werden. Sie hat keine Bedeutung bei der Al- terssicherung, aber herausra- gende Vorteile zur finanziel- len Absicherung von Ver- pflichtungen. Darum dient sie vornehmlich dazu, Hypo- theken für ein neues Haus oder ähnliche Ratenzahlun- gen abzusichern. Kapital wird
bei dieser Vertragsform nicht gebildet. Die preisgünstige Versicherung wird vor allem von jungen Ärztinnen und Ärzten gewählt, die noch mit geringem Einkommen aus- kommen müssen. Vielfach beträgt die Laufzeit nur zehn Jahre oder auch weniger.
Nach Ablauf dieser Zeit – und wenn das Einkommen gestiegen ist – kann die Risi- koversicherung meist ohne eine erneute Gesundheits- prüfung in eine Lebensversi- cherung mit Kapitalbildung umgewandelt werden.
Achtung bei Vertragsab- schluß: Für den Todesfall des Versicherten ist ein Be- zugsberechtigter anzugeben, im Normalfall der Ehepart- ner. Die Bezugsberechtigung kann dann nur noch mit Ein- willigung des unwiderruf- lichen Bezugsberechtigten
geändert werden. Darum sollte die Bezugsberechti- gung grundsätzlich nur wider- ruflich erfolgen.
Berufs- unfähigkeit
Nach den Einschränkun- gen für Selbständige in der gesetzlichen Rentenversiche- rung dürfte die neue „selb- ständige Berufsunfähigkeits- versicherung“ eine größere Chance haben, sich am Markt durchzusetzen. Oft wird die
Versicherung mit einer Hauptversicherung – zum Beispiel einer Risikoversi- cherung – angeboten. Vom Versicherungsinhalt her gibt es keinen Unterschied, aller- dings bei den Prämien.
Zweck dieser Versiche- rungsform ist es, vor allem
Freiberufler und Selbständi- ge als Berufsanfänger vor den finanziellen Folgen frü- her Berufsunfähigkeit zu schützen: der Versicherte er- hält bei Berufsunfähigkeit sofort und ohne jede Warte- zeit die vereinbarte Rente.
Als Zusatzversicherung zu einer Hauptversicherung wird meist gleichzeitig ver- einbart, daß im Versiche- rungsfall die Hauptversiche- rung beitragsfrei weiterge- führt wird. Die vereinbarte Rente wird meist schon bei 50prozentiger Berufsunfä- higkeit gezahlt, wenn der Versicherungsfall eintritt.
Schlechtere Vertragsbe- dingungen hat meist die selbständige Berufsunfähig- keitsversicherung ohne Ab- schluß einer weiteren Versi- cherung. Die Höhe der Rente hängt vielfach vom Invali- ditätsgrad ab. Bei 25prozenti- ger Invalidität wird der ent- sprechende Teil der verein- barten Rente gezahlt, in vol- ler Höhe fällt die Rente oft erst mit 75prozentiger Invali- dität an. Vertragsende und damit auch Ende der Renten- zahlung wird meist bei Män- nern auf das 65. Lebensjahr
festgelegt. rco
13 Millionen DM nach Nürnberg
Für das Jahr 1996 hat die private Krankenversicherung der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg über 13 Millio- nen DM an Beiträgen über- wiesen, die auf das Kranken- geld der Privatversicherten angefallen sind.
Mit der Überweisung an die Arbeitslosenversicherung entlastet die PKV ihre Versi- cherten von der individuellen Beitragspflicht. Die gesetz- lich Versicherten sind inso- weit im Nachteil gegenüber den Privatversicherten. Denn sie müssen vom Kranken- geld, das nach Ablauf der sechswöchigen Gehaltsfort- zahlung geleistet wird, selbst einen 3,25prozentigen Bei- trag an die Arbeitslosen- versicherung zahlen. rco [39]
Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 21, 23. Mai 1997
V E R S I C H E R U N G E N
Aus dem Rentenversicherungstopf werden Jahr für Jahr in erheblichem Umfang Fremdlasten finanziert. So flossen 1995 von den knapp 300 Milliarden DM zwei Drittel in die eigentliche Altersrente. Ein Drittel wurde für Fremdfinanzierun- gen, wie beispielsweise Kriegsfolgelasten, Anrechnungszeiten aus Studium und Berufsausbildung oder für die Kindererziehung, aufgewendet. Aber auch vor- gezogene Altersrenten, deren Zahl in letzter Zeit sprunghaft gestiegen ist, ha- ben zweistellige Milliardenbeträge verschlungen. Im Rahmen der Rentenreform wird von Experten unter anderem gefordert, zur Entlastung der Rentenver- sicherung Fremdleistungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.