• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Rentenversicherung: ein Drittel für Fremdleistungen" (23.05.1997)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Rentenversicherung: ein Drittel für Fremdleistungen" (23.05.1997)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Gibt es das eigentlich, ei- ne Lebensversicherung, bei der nach Vertragsende nichts ausgezahlt wird? Und lohnt das denn überhaupt? Zwei- mal muß die Antwort „ja“

lauten. Der Erfolg der Risi- koversicherung zeigt, warum das so ist.

Zwei Versicherungsfor- men der Lebensversicherung haben an Bedeutung zu- genommen. Die eine ist be- kannt, macht sie doch ein Drittel des Gesamtgeschäfts der Lebensversicherer aus.

Es ist die Risikoversicherung.

Weniger bekannt, aber den- noch sehr beliebt, ist ein An- gebot der Branche mit Zu- kunft: die Berufsunfähig- keitsversicherung.

Beide haben eine beson- dere Bedeutung. Die Prämi- en sind gering. Sie bieten im Ernstfall einen hohen finanzi- ellen Schutz, und sie sichern das ab, was der Staat jetzt durch gesetzliche Maßnah- men zumindest für Freibe- rufler abbaut, zum Beispiel den Bezug von Berufsun- fähigkeitsrente. Die Risiko- und Berufsunfähigkeitsver- sicherung können auch ge- meinsam abgeschlossen wer- den. Einige wenige Versiche- rer bieten sie als Paket an.

Risiko-

versicherung

Diese Versicherung wird nur im Todesfall ausgezahlt.

Darum brauchen für sie auch nur relativ geringe Beiträge gezahlt zu werden. Sie hat keine Bedeutung bei der Al- terssicherung, aber herausra- gende Vorteile zur finanziel- len Absicherung von Ver- pflichtungen. Darum dient sie vornehmlich dazu, Hypo- theken für ein neues Haus oder ähnliche Ratenzahlun- gen abzusichern. Kapital wird

bei dieser Vertragsform nicht gebildet. Die preisgünstige Versicherung wird vor allem von jungen Ärztinnen und Ärzten gewählt, die noch mit geringem Einkommen aus- kommen müssen. Vielfach beträgt die Laufzeit nur zehn Jahre oder auch weniger.

Nach Ablauf dieser Zeit – und wenn das Einkommen gestiegen ist – kann die Risi- koversicherung meist ohne eine erneute Gesundheits- prüfung in eine Lebensversi- cherung mit Kapitalbildung umgewandelt werden.

Achtung bei Vertragsab- schluß: Für den Todesfall des Versicherten ist ein Be- zugsberechtigter anzugeben, im Normalfall der Ehepart- ner. Die Bezugsberechtigung kann dann nur noch mit Ein- willigung des unwiderruf- lichen Bezugsberechtigten

geändert werden. Darum sollte die Bezugsberechti- gung grundsätzlich nur wider- ruflich erfolgen.

Berufs- unfähigkeit

Nach den Einschränkun- gen für Selbständige in der gesetzlichen Rentenversiche- rung dürfte die neue „selb- ständige Berufsunfähigkeits- versicherung“ eine größere Chance haben, sich am Markt durchzusetzen. Oft wird die

Versicherung mit einer Hauptversicherung – zum Beispiel einer Risikoversi- cherung – angeboten. Vom Versicherungsinhalt her gibt es keinen Unterschied, aller- dings bei den Prämien.

Zweck dieser Versiche- rungsform ist es, vor allem

Freiberufler und Selbständi- ge als Berufsanfänger vor den finanziellen Folgen frü- her Berufsunfähigkeit zu schützen: der Versicherte er- hält bei Berufsunfähigkeit sofort und ohne jede Warte- zeit die vereinbarte Rente.

Als Zusatzversicherung zu einer Hauptversicherung wird meist gleichzeitig ver- einbart, daß im Versiche- rungsfall die Hauptversiche- rung beitragsfrei weiterge- führt wird. Die vereinbarte Rente wird meist schon bei 50prozentiger Berufsunfä- higkeit gezahlt, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Schlechtere Vertragsbe- dingungen hat meist die selbständige Berufsunfähig- keitsversicherung ohne Ab- schluß einer weiteren Versi- cherung. Die Höhe der Rente hängt vielfach vom Invali- ditätsgrad ab. Bei 25prozenti- ger Invalidität wird der ent- sprechende Teil der verein- barten Rente gezahlt, in vol- ler Höhe fällt die Rente oft erst mit 75prozentiger Invali- dität an. Vertragsende und damit auch Ende der Renten- zahlung wird meist bei Män- nern auf das 65. Lebensjahr

festgelegt. rco

13 Millionen DM nach Nürnberg

Für das Jahr 1996 hat die private Krankenversicherung der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg über 13 Millio- nen DM an Beiträgen über- wiesen, die auf das Kranken- geld der Privatversicherten angefallen sind.

Mit der Überweisung an die Arbeitslosenversicherung entlastet die PKV ihre Versi- cherten von der individuellen Beitragspflicht. Die gesetz- lich Versicherten sind inso- weit im Nachteil gegenüber den Privatversicherten. Denn sie müssen vom Kranken- geld, das nach Ablauf der sechswöchigen Gehaltsfort- zahlung geleistet wird, selbst einen 3,25prozentigen Bei- trag an die Arbeitslosen- versicherung zahlen. rco [39]

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 21, 23. Mai 1997

V E R S I C H E R U N G E N

Aus dem Rentenversicherungstopf werden Jahr für Jahr in erheblichem Umfang Fremdlasten finanziert. So flossen 1995 von den knapp 300 Milliarden DM zwei Drittel in die eigentliche Altersrente. Ein Drittel wurde für Fremdfinanzierun- gen, wie beispielsweise Kriegsfolgelasten, Anrechnungszeiten aus Studium und Berufsausbildung oder für die Kindererziehung, aufgewendet. Aber auch vor- gezogene Altersrenten, deren Zahl in letzter Zeit sprunghaft gestiegen ist, ha- ben zweistellige Milliardenbeträge verschlungen. Im Rahmen der Rentenreform wird von Experten unter anderem gefordert, zur Entlastung der Rentenver- sicherung Fremdleistungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.

Risiko-Lebensversicherung

Voller Schutz für junge Ärzte

und Ärztinnen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Gesundheitspolitik darf die Chance nicht vergeben, in der Dis- kussion über die Entlastung unse- res Sozialversicherungssystems von Fremdleistungen die Belange der

Für die Gesundheitspolitik und insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung wäre es in- des fatal, wenn nacheinander zunächst über die Steuerreform, alsdann über die

zurück und habe bei 2000 Ki- lometer privaten Überland- fahrten nur gut genährte Menschen gesehen. Leider wird die aktuelle politische Entwicklung unter dem Motto „Government by

Dazu darf es nicht kommen, denn der Basistarif schwächt die finanzielle Ausstattung des gesamten Gesund- heitswesens mit entsprechenden Fol- gen für alle – dies umso

Senat des BSG fest, es sei nachvollziehbar, dass die Versorgungswerke Kindererzie- hungszeiten bisher in ihrem Leis- tungsrecht nicht eingeführt hätten, weil der Bund an sie, anders

Hier- aus, und auch aus den Zahlenbe- rechnungen, ist zu schließen, daß die anderen Ausgaben offenbar im gleichen Tempo weitersteigen sol- len wie bisher, also etwa die

Eine private Unfallversiche- rung ist auch für angehende Ärzte eine sinnvolle Police.. Sie sorgt dafür, dass sowohl die be- rufliche als auch wirtschaftliche Zukunft weniger

„Die Völker des baltischen Raumes und die Deutschen" vor. Dem Her- ausgeber, dem deutschbaltischen So- zialwissenschaftler Wilfried Schlau, ist dabei ein großer Wurf gelungen,