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Archiv "ARZNEIVERORDNUNG: Unteres Drittel" (02.04.1993)

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ARZNEIVERORDNUNG Zu dem Beitrag über die Tele- fonaktion der KBV: „Vertragsärzte sind bei der Arzneiverordnung ver- unsichert" in Heft 6/1993:

Unteres Drittel

Der letzte Abschnitt, in dem es heißt, daß der Apo- theker bei der Verordnung von sogenannten Generika berechtigt ist, jedes Medika- ment abzugeben, das diesen Stoff enthält, ist falsch. In Wirklichkeit es es so, daß aus- schließlich Medikamente ab- gegeben werden dürfen, die sich im unteren Drittel der Preisskala bewegen.

Klaus Junge, Heiligenhaus 25, W-5789 Hallenberg

SÜDAFRIKA

Zu dem Beitrag „Eine Famula- tur in Südafrika: Überall Spuren des Hungers" von Dr. G. Schultze- Seemann in Heft 6/1993:

Kein Hunger in Südafrika

Der aufmerksame Leser der reißerischen Überschrift des ärztlichen Berichts über eine Famulatur in Südafrika wird sich desinformiert füh- len, wenn er liest, daß die Er- fahrungen des Kollegen Dr.

Schultze-Seemann 12 Jahre alt sind. Ich komme gerade aus der Republik Südafrika

zurück und habe bei 2000 Ki- lometer privaten Überland- fahrten nur gut genährte Menschen gesehen.

Leider wird die aktuelle politische Entwicklung unter dem Motto „Government by the people", die in Südafrika durchaus als bedrohlich ange- sehen wird, nicht erwähnt.

Die Konflikte im Land mit den vielen Völkern sind de- nen des Balkan ähnlich. Die hiesigen Versuche, Kommu- nisten des ANC Wahlhilfe zu.

gewähren (Fernsehen, I. Pro- gramm, Tagesschau vom 21.

Februar 93), programmieren den staatlichen Zusammen- bruch und gefährden jede ge- ordnete Hilfe im Sinne des Kollegen für die nördlichen Nachbarn. Dem um Objekti- vität bemühten Leser sei zu einer baldigen Reise nach Südafrika geraten, um sich vor Ort zu informieren, bevor das schöne Land möglicher- weise in der Anarchie ver- sinkt.

Dr. Carl-G. Fuchs, Große Straße 23, W-3452 Bodenwer- der

Vollkommen falsches Bild

Der Beitrag wirft in dieser Form ein vollkommen fal- sches Bild auf das Südafrika dieser Tage. Dabei beruft sich der Autor auf Erfahrun-

gen, die er als Famulus vor 12 (!) Jahren gewonnen hat.

Südafrika unterlag in diesem Zeitraum solch gravierenden Veränderungen wie nur weni- ge andere Länder dieser Welt.

Im Rahmen meines Medi- zinstudiums war ich während meines Praktischen Jahres 1991 für vier Monate in Süd- afrika und arbeitete in Hospi- tälern, die überwiegend von der verarmten schwarzen Be- völkerung frequentiert wur- den. Es gibt in diesem Land sicherlich alle möglichen poli- tischen und sozialen Mißstän- de zu beklagen. Aber Spuren des Hungers waren dort nir- gendwo zu sehen. Auch wenn man die abgelegenen ländli- chen Gebiete in Südafrika be- suchte, hatte man dabei nicht den Eindruck, daß die Men- schen hungern. Dieser Arti- kel, in dem Südafrika als das Land der Hungernden darge- stellt wird, kann in dieser Form nicht unwidersprochen bleiben.

Die Forderungen, die der Verfasser am Schluß des Ar- tikels aufgrund seiner sehr veralteten Erfahrungen stellt, sind völlig global gefaßt und wenig aussagekräftig. Mit den Erfahrungen in Südafrika ha- ben sie reichlich wenig zu tun . . .

Bertram Illert, Fichtestra- ße 5, W-8700 Würzburg

PILLE

Zur Ergänzung des Schwange- ren- und Familienhilfe-Gesetzes um den Paragraphen 24 a, der die kostenfreie Abgabe der Pille für Versicherte bis zum 20. Lebensjahr vorsieht:

Paßt nicht ins Gesamtkonzept

Die kostenfreie Verord- nung der Pille für junge Mäd- chen bis zu 20 Jahren paßt überhaupt nicht in das Ge- samtkonzept.

• Die Beitragszahler sind unwillig, weil mit ihren Beiträgen eine Sache finan- ziert wird, die nichts mit Krankheit zu tun hat.

• Junge Mädchen wer- den indirekt animiert, Sexual- kontakte aufzunehmen.

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Es eröffnet sich ein Schwarzmarkt, weil man die Pille an Bekannte und Ver- wandte verschenken oder bil- lig verkaufen kann, wenn man die Präparate nicht selbst be- nötigt.

Weltweit wird für ei- nen mit Kondomen geschütz- ten Verkehr geworben. Es ist aber nicht anzunehmen, daß bei Einnahme der Pille noch Kondome verwendet werden.

Dr. med. Justin Betz, För- sterstraße 30, W-8079 Kipfen- berg

Bei Reizmagen und Reizkolon

ERS1NnueGse ixeiG

I BEROGAST®

Pflanzliches Arzneimittel

A1-924 (12) Dt. Ärztebl. 90, Heft 13, 2. April 1993

Iberogast®

Zusammensetzung: 100 ml Tinktur enthalten: Alkohol.

Frischpflanzenauszug (6:10) aus Iberis amara totalis 15,0 ml, alkoholische Drogenauszüge (3,5:10) aus: Angelicae radix 10,0 ml, Cardui mariae fructus 10,0 ml, Carvi fructus 10,0 ml, Chelidonii herba 10,0 ml, Liquiritiae radix 10,0 ml, Matricariae flos 20,0 ml, Melissae folium 10,0 ml, Menthae piperitae folium 5,0 ml. Das Arzneimittel enthält 31,0 Vol.-% Alkohol. Anwendungsgebiete: Funktionelle Magen- Darm-Erkrankungen, wie Motilitätsstörungen, Oberbauch- beschwerden, Sodbrennen, Reflux-Oesophagitis, chronische Gastritis, Gastroenteritis, Reizkolon. Gegenanzeigen, Neben- wirkungen und Wechselwirkungen: Keine bekannt.

Dosierusg und Anwendung: Soweit nicht anders verordnet, nehmen Erwachsene 3 mal täglich 20 Tropfen, Kinder 3 mal täglich 10 Tropfen vor oder zu den Mahlzeiten in etwas Flüssigkeit (empfehlenswert ist lauwarmes Wasser) ein.

Darreichungsform, Packungsgrößen und Preise: OP mit 20 ml Tinktur zum Einnehmen DM 8,48; OP mit 50 ml Tinktur zum Einnehmen DM 15,05; OP mit 100 ml Tinktur zum Einnehmen DM 27,39. Steigerwald Arzneimittelwerk GmbH, D-6100 Darmstadt. Stand: Januar 1993

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