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Archiv "ARZNEIVERORDNUNG: Liste für Arzneimittelempfehlungen" (06.06.1991)

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ungerechten Anpfiff in sich zusammenschrumpft oder wer deswegen trotzt, wie will er sich seine Linie bewahren, wenn die letzte richtende In- stanz das eigene Gewissen ist? Der Arzt muß erst Situa- tionen erfahren haben, die ihn selbst fragen lassen, ob nicht ein anderer hätte besser handeln können, um die Ver- ärgerung Dienstälterer über Fehlleistungen verstehen zu können.

Mehr und mehr gewinne ich den Eindruck, daß der Ar- beitnehmer unserer Zeit nicht mehr für geleistete Ar- beitszeit, sondern für entgan- gene Freizeit Lohnansprüche anmeldet. Unter diesen Be- dingungen kann die Perspek- tive eines Berufslebens mit 15 Bereitschaftsdiensten im Mo- nat nicht beglücken.

Die klinische Arbeit ist aber nicht leer von Belohnun- gen. Für meine Person habe ich jedoch den Standpunkt gewonnen, daß mir das direk- te Lob „gut gemacht, weiter so" die schallendste Ohrfeige ist. Belohnung liegt darin, daß man von Kollegen um Rat gefragt wird. Belohnung sind die wiederkehrenden Pa- tienten, die zu einer bestimm- ten Station möchten. Beloh- nung ist die Einbeziehung in die wissenschaftliche Arbeit Älterer. Was mag sich ein ge- standener Hausarzt, der 24 Stunden für seine Patienten erreichbar ist, angesichts der bunten und chancenreichen Welt der freien Wirtschaft denken?

Der Beruf des Arztes ist auch heute noch zu einem guten Teil Berufung. Wer Werte außerhalb der Polari- tät Arzt/Patient/Krankheit sucht, wird schwerlich zu mo- tivieren sein, wenn draußen das Tennismatch, der Kon- zertabend oder nur die Fami- lie warten.

Bei alledem räume ich ein, selbst ein Egoist zu sein, dem es allerdings gelingt, seine Befriedigung aus der Tret- mühle Krankenhaus zu zie- hen. Arzt bin ich allerdings geworden, um eines Tages, wenn es zu Ende geht, sagen zu können, daß ich nicht im-

mer nur an mich gedacht habe:

Was immer es sei — gleichwohl hilf allen — so gut Du vermagst.

Martin Wedig, Klinik Eichholz, Walkenhausweg 8, W-4780 Lippstadt 4

Erfreulich

Erfreulicherweise hat das

„Ärzteblatt" jetzt innerhalb kurzer Zeit den zweiten Arti- kel veröffentlicht, der sich kritisch mit den Arbeitsbe- dingungen eines Arztes aus- einandersetzt. Dies ist auch nötig. Die innerbetrieblichen Strukturen in Krankenhäu- sern haben sich kaum gewan- delt, während gleichzeitig die Ausbildung immer länger dauert, Berufsaussichten schlechter werden und die Patientenliegezeiten kürzer, damit die Arbeitsbelastung höher. Während sich die Be- dingungen in der Medizin verschlechtern, werden in an- deren Bereichen gleichzeitig große Anstrengungen unter- nommen, um die Arbeit hu- maner und flexibler zu gestal- ten.

Wer sagt, daß Ärzte nicht die gleichen Bedingungen ha- ben dürfen wie andere Ar- beitnehmer?

Dr. med. Andreas Lind- ner, Spielhagenstraße 14, W-1000 Berlin 10

ARZNEIVERORDNUNG Zu dem Beitrag „Arzneiverord- nung - Auswege aus der Misere"

von Dr. med. Klaus-Dieter Kossow, Vorstandsmitglied der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung, in Heft 14/1991:

Liste für

Arzneimittelempfehlungen

. . . Bemerkenswert selten wird in dieser Diskussion eine der wichtigsten Determinan- ten ärztlichen Verordnungs- verhaltens erwähnt: Die ge- setzlich geregelte Zulassung von Medikamenten durch staatliche Behörden. Ein nicht zugelassenes Arzneimit- tel kann auch nicht verschrie-

Zusammensetzung: 1 Kapsel Delix 1,25/2,b/5 enthält 1,25/2,5/5 mg Ramipril. Anwendungsgebiet: essen- helle Hypertonie. _Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Ramipril. Anamnestisch bekanntes angioneuroti- sches Ödem; beidseitige Nierenarterienstenose oder Nierenarterienstenose bei Einzelniere; Zustand nach Nierentransplantation; hämodynamisch relevante Aor- ten- oder Mitralklappenstenose bzw. hypertrophe Kar- diomyopathie; primärer Hyperaldosteronismus;

Schwangerschaft; Stillzeit; schwere Nierenfunktions- störungen (Kreatinin-Clearance < 30 ml/min), Dia- lyse; primäre Lebererkrankung oder Leberinsuffizienz;

unbehandelte, dekompensierte Herzinsuffizienz; Kin- der. Sorgfältige Nutzen-Risikoabwägung bei klinisch- relevanten Elektrolytstörungen und Proteinurie, ge- störter Immunreaktion, bei gleichzeitiger Gabe von Immunsuppressiva. Hinweise: Zu Therapiebeginn intensive Überwachung des Blutdrucks und der Labor- parameter bei Salz- und/oder Flüssigkeitsmangel, mit eingeschränkter Nierenfunktion, schwerer Hypertonie und gleichzeitig vorhandener Herzinsuffizienz sowie bei Patienten über 65 Jahren. Nebenwirkungen: Hypotonie, Orthostase mit Schwindel, Schwächegefühl, Seh- störungen und kurzfristigem Bewußtseinsverlust

(selten) zu Therapiebeginn, bei Salz- und/oder Flüssig- keitsmangel, Herzinsuffizienz, schwerer Hypertonie, aber auch bei Erhöhung der Dosierung von Delix oder Diuretika. Einzelfallberichte für ACE-Hemmer bei Blut- druckabfall: Tachykardie, Palpitationen, Herzrhyth- musstörungen, Angina pectoris, Herzinfarkt, TIA, zerebraler Insult. Auftreten oder Verstärkung von beste- henden Nierenfunktionsstörungen bis zum akuten Nierenversagen. Proteinurie. Husten, Bronchitis, selten Atemnot, Sinusitis, Rhinitis, vereinzelt Bronchospas- mus, Glossitis und Mundtrockenheit. Angioneurotische Ödeme mit Beteiligung von Kehlkopf, Rachen und/oder Zunge. Gastrointestinale Störungen sowie Einzelfälle von cholestatischem Ikterus, Leberinsuffizienz, Hepatitis, Pankreatitis und Ileus. Allergische Haut- reaktionen wie Exanthem, selten Urtikaria, Erythema multiforme oder angioneurotisches Ödem; in Einzel- fällen mit Fieber, Myalgien, Arthralgien, Vaskulitiden, Eosinophilie und/oder erhöhten ANA-Titern. Ver- einzelte psoriasiforme Hautveränderungen, Photo- sensibilität, Alopezie, Onycholyse, Verstärkung der Raynaud-Symptomatik. Kopfschmerzen, Müdigkeit, selten Benommenheit, Depressionen, Schlafstörungen, Impotenz, Parästhesien, Gleichgewichtsstörungen, Verwirrtheit, Ohrensausen, verschwommenes Sehen, Geschmacksstörungen. Abfall von Hämoglobin, Hämatokrit und Natrium. Bei bestimmten Patienten Anämie, Thrombozytopenie, Neutropenie, Eosino- philie, vereinzelt Agranulozytose oder Panzytopenie.

Anstieg bei Nierenfunktionsstörungen von Harnstoff, Kreatinin und Kalium; Erhöhung der Leberenzyme und Bilirubinkonzentrationen. Die aktive Teilnahme am Straßenverkehr oder das Bedienen von Maschinen kann beeinträchtigt werden.

Wechselwirkungen : Antihypertensiva, Diuretika, kaliumretinierende Substanzen, nichtsteroidale Anti- phlogistika, Narkotika, Immunsuppressiva, Zytostatika, Kortikoide, Allopurinol, Lithium, Alkohol. Handels- formen und Preise: Delix 1,25 N 1: 20 Kapseln DM 26,-.

N2: 50 Kapseln DM 55,85. N3:100 Kapseln DM 99,20.

Krankenhauspackung. Delix 2,5 N 1: 20 Kapseln DM 37,-. N2: 50 Kapseln DM 81,05. N3: 100 Kapseln DM 149,80. Krankenhauspackung. Delix 5 N 1: 20 Kap- seln DM 39,05. N2: 50 Kapseln DM 86,65. N3: 100 Kap- seln DM 158,90. Krankenhauspackung. Hoechst Aktien- gesellschaft, 6230 Frankfurt/M.

cassella

Hoechst

nerlel

A-2030 (14) Dt. Ärztebl. 88, Heft 23, 6. Juni 1991

(2)

Langzeittherapie des Rheumakranken

Rehabilitation im Team Von A. Clarke

Unter Mitarbeit von L. Allard und B. A. Braybrooks Deutsche Übersetzung und Bearbeitung von E. und H. Weber-Falkensammer

1989, 320 Seiten, 181 Abbildungen, davon 34 in Farbe, 18 Tabellen, gebunden,

DM 89,— ISBN 3-7691-0192-8

Dieses Buch richtet sich an das gesamte therapeutische Reha- bilitationsteam : den Arzt, den nichtärztlichen Therapeuten, die Krankenschwester, den Berufsberater. Diagnostische Ab- wägungen, therapeutische Überlegungen, Therapiepläne und Befundbögen ergeben mit zahlreichen praxisgerechten Abbil- dungen ein nützliches Arbeitsbuch.

Rheumatische Krankheiten

Kompendium für die Praxis

Herausgegeben von H. Mathies und P. Schneider 2. überarbeitete Auflage 1987, 381 Seiten,

2 Abbildungen, 153 Tabellen, gebunden, DM 64,— ISBN 3-7691-0145-6

Praktische Me

Rheumatologie

Von F. D. Hart

Vorwort von E.-M. Lemmel

Deutsche Übersetzung und Bearbeitung von R. Heister 1985, 256 Seiten, über 100 farbige Abbildungen, gebunden mit Schutzumschlag,

DM 89,— ISBN 3-7691-0094-8

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Expl. Allard . . ., Langzeittherapie DM 89,—

Expl. Mathies . . Rheum. Krankheiten DM 64,—

Expl. Hart, Rheumatologie DM 89,—

Name, Vorname PLZ, Ort

® Deutscher

ben werden. Es dürfte kaum einem vernünftigen Zweifel unterliegen, daß der Pharma- markt in Deutschland mit sei- nen (je nach Zählweise) an- nähernd 130 000 Arzneimit- teln von keinem noch so gut- willigen Therapeuten über- blickt werden kann. Brauchen wir beziehungsweise unsere Patienten wirklich zum Bei- spiel 24 verschiedene Beta- blocker und 12 Calciumant- agonisten? Manche dieser Substanzen wurden oft nur entwickelt, um einen entspre- chenden Marktanteil zu er- langen, ohne daß damit auch therapeutische Vorteile ver- bunden wären. Die Vielfalt der Nachfolgepräparate (Ge- nerika) verschärft – trotz ih- res potentiellen Einspareffek- tes – die Situation noch wei- ter. Aus welcher einfach zu- gänglichen und zuverlässigen Quelle soll der Niedergelas- sene die Bioäquivalenz eines Präparates kritisch beurtei- len?

Überall wird der politische Wille bekundet, den Kassen- arzt in seine Verordnungs- schranken zu weisen: In er- ster Linie von der Regierung und von den Krankenkassen.

Wo aber ist jemals der politi- sche Wille laut geworden, durch eine vernünftige Arz- neimittel-Gesetzgebung und eine darauf aufbauende Zu- lassungspraxis dem Kassen- arzt den Umgang mit Arznei- mitteln zu erleichtern? Ich höre schon den Aufschrei mancher Ideologen, hier wer- de die freie Marktwirtschaft in Frage gestellt. Mitnichten!

Oder sind etwa Norwegen und die USA sozialistische Staaten?

Genauso unrealistisch und vermessen die Erwartung an den praktizierenden Arzt ist, sich in diesem von ihm nicht verschuldeten „Arzneimittel- schlamassel" zu orientieren ist die Erwartung an die Phar- mazeutische Industrie, sich in den gegebenen Rahmenbe- dingungen fromm und tu- gendhaft zu verhalten. Den Marketingstrategien der Arz- neimittelhersteller ist kein Vorwurf zu machen – sie pas- sen sich durchaus legitim den

gesetzlichen Handlungsspiel- räumen an. Von staatlicher Seite ist es aber unter diesen Bedingungen unredlich, ja ge- radezu schizophren, auf der Grundlage des Arzneimittel- gesetzes zunächst eine Un- zahl von Medikamenten zu- zulassen und im nachhinein den Herstellern und Verord- nern die Zunge herauszu- strecken. Das BGA als aus- führende Zulassungsbehörde hat unter diesen gesell- schaftlichen Voraussetzun- gen kaum noch Spielraum.

Kossow ist voll beizu- pflichten, wenn er unter den geschilderten Umständen ei- ne rechtlich verbindliche Po- sitivliste als administrative Einengung ärztlichen Ver- ordnungsverhaltens ablehnt.

Anders sieht es jedoch aus, wenn eine Liste vernünftige Arzneimittelempfehlungen enthält, die von ärztlicher Seite erstellt wurden und von jedem einzelnen Kollegen nach individuellen Gesichts- punkten variiert werden kön- nen (Individualliste). Diese Empfehlungen, basierend auf den Prinzipien rationaler Arzneimitteltherapie und den Erfordernissen der (überwie- gend primärärztlichen) Pra- xis, dürfen keinen administra- tiven Zwangscharakter ha- ben, ihre Nichtbefolgung kei- ne Strafmaßnahmen nach sich ziehen. Die KollegInnen sollten vielmehr in täglicher Kleinarbeit von ihren Vorzü- gen überzeugt werden. Solche Listen, an denen sich alle Ärzte orientieren können, gibt es in anderen Ländern schon seit vielen Jahren – auf nationaler (zum Beispiel die British National Formulary) wie auf regionaler Ebene .. . Auf europäischer Ebene ar- beiten wir, zusammen mit an- deren Allgemeinärzten, klini- schen Pharmakologen und Pharmazeuten seit über zwei Jahren erfolgreich an der Er- stellung solcher „Standard- empfehlungen" . . .

Prof. Dr. med. Michael M.

Kochen, MPH, Leiter der Abteilung Allgemeinmedizin, Georg-August-Universität, Robert-Koch-Str. 40, W-3400 Göttingen

DA 23/91

Straße Datum, Unterschrift

Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

(°°1a)

A-2032 (16) Dt. Ärztebl. 88, Heft 23, 6. Juni 1991

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