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Archiv "Krankschreibung von Arbeitslosen" (06.02.1975)

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Weniger offene Stellen für Ärzte und

Medizinalassistenten

Die Zahl der Stellenangebote für Ärzte, Apotheker und Medizinalas- sistenten ist bei den Arbeitsämtern im ersten Halbjahr 1974 gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres um 26 Prozent bezie- hungsweise 1080 auf 3090 zurück- gegangen. Dies geht aus einem Sonderbericht der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg, hervor, der Anfang dieses Jahres veröffentlicht wurde. Nach Feststellungen der Bundesanstalt ist vor allem das Stellenangebot für Medizinalassi- stenten zurückgegangen. Diese Entwicklung ist also im wesentli- chen die Folge der Änderung der Approbationsordnung für Ärzte.

Ende Juni 1974 waren 1630 Bewer- begesuche unerledigt. Ihnen stan- den 5300 Stellenangebote gegen- über. Von den rund 111 000 berufs- tätigen Ärzten sind nur 220 Ärzte und Medizinalassistenten als ar- beitslos gemeldet. Hinzu kommen 90 arbeitslose Zahnärzte, von de- nen 30 Berufsanfänger sind. DÄ

Richt-Krankenhaus versteigert

Das „Richt-Krankenhaus" in Karls- ruhe-Durlach, eine von dem be- kannten Karlsruher Immobilien- und Finanzmakler Robert Richt ohne öffentliche Mittel 1972 erbau- te 180-Betten-Privatklinik, wurde Ende Januar 1975 zwangsverstei- gert. Mit dem Höchstgebot von 16,38 Millionen DM erhielt der Os- nabrücker Radiologe Dr. med.

Hartmut Krukemeyer, Lizenzinha- ber der von ihm geleiteten „Para- celsus-Klinik" (251 Betten) den Zu- schlag, nachdem es zuvor hinter den Kulissen ein Tauziehen um die Klinik gegeben hatte.

Nach eigenen Aussagen will der Ersteigerer das Karlsruher Richt- Krankenhaus im bisherigen Stil mit den Abteilungen Innere Medizin,

Chirurgie sowie den Belegabteilun- gen für Gynäkologie und Geburts- hilfe, Hals-Nasen-Ohren-Krankhei- ten, Urologie, Kiefer- und Gesichts- chirurgie sowie Röntgenologie wei- terführen. Gut ein Drittel der 180 Betten des „Richt-Krankenhauses"

werden belegärztlich versorgt. HC

Kinder-

Vorsorgeprogramm besser genutzt

Die Inanspruchrtahme der Früher- kennungsuntersuchungen für Kin- der ist von 33 Prozent im Jahr 1971 auf 53,5 Prozent im Jahr 1972 ge- stiegen. Dabei lag die Inanspruch- nahme der Untersuchungen U 1 bis 5, die im ersten Lebensjahr stattfin- den, wesentlich höher als die Un- tersuchungen 6 und 7 (66,9 Prozent gegenüber 25,1 Prozent), die am Ende des 2. Lebensjahres und im 4. Lebensjahr vorgesehen sind.

Diese Zahlen gab der Parlamenta- rische Staatssekretär des Bundes- ministeriums für Arbeit und Sozial- ordnung, Hermann Buschfort, auf- grund einer schriftlichen Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Dietrich W. Rollmann (Hamburg) bekannt. Der Staatssekretär erin- nerte gleichzeitig daran, daß die Krankenkassen verpflichtet seien, im Zusammenwirken mit den Kas- senärztlichen Vereinigungen die Versicherten und ihre anspruchs- berechtigten Familienangehörigen mit „allen geeigneten Mitteln und in bestimmten Zeitabständen" über die Möglichkeiten zur Inanspruch- nahme von Früherkennungsunter- suchungen aufzuklären. HC

Mehr als 3000 körperbehinderte Studenten

In der Bundesrepublik Deutschland studieren zur Zeit 3000 bis 4500 Studenten, deren Erwerbsfähigkeit über 50 Prozent gemindert ist. Auf die Gesamtzahl der Studierenden bezogen, sind das etwa 0,5 bis 0,6 Prozent. Diese Zahlen enthält der

vom Bundesministerium für Bil- dung und Wissenschaft kürzlich vorgelegte Bericht über „Körperbe- hinderung und Studium". Aller- dings schränkt der Bericht ein, daß es zur Zeit keine exakten Unterla- gen über die Zahl der körperbehin- derten Studenten gebe. Ende 1973 studierten an den Hochschulen der Bundesrepublik rund 420 schwer- körperbehinderte Studenten und Studentinnen, für die besondere bauliche Maßnahmen oder pflege- rische Betreuung erforderlich sind.

Die Mehrzahl von ihnen (220) stu- dierte an den Fachhochschulen des Berufsförderungswerkes der Stiftung Rehabilitation in Heidel- berg. Als Maßnahmen zur Verbes- serung der Studienbedingungen und der Berufsaussichten schwer- körperbehinderter Studenten nann- te der Bericht:

• die Schaffung behindertenge- rechter Wohnmöglichkeiten am Hochschulort;

• gemeinsame Aufnahme von Be- hinderten und Nichtbehinderten in Wohnheimen, um die Integration der Behinderten zu fördern;

• Berücksichtigung der Bedürfnis- se von Schwerkörperbehinderten bei Hochschulbau (insbesondere stufenloser Zugang zu den Gebäu- den und zu allen Einrichtungen der

Hochschule). HC

Krankschreibung von Arbeitslosen

Nach den Erfahrungen verschiede- ner Arbeitsämter sind niedergelas- sene Ärzte häufig der Ansicht, daß sie Arbeitslose bei akuten Er- krankungen nicht „arbeitsunfähig krank" zu schreiben brauchen, weil sie ohnehin zur Zeit ohne Beschäf- tigung sind. Die Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg, macht jedoch darauf aufmerksam, daß alle Emp- fänger von Arbeitslosengeld gegen Krankheit versichert seien und die- se bei Arbeitsunfähigkeit wegen akuter Erkrankung deshalb An- spruch auf Krankengeld hätten. In dieser Zeit sei aber ein Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 6 vom 6. Februar 1975 313

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

ausgeschlossen. Ausdrücklich heißt es: „Bei einer mit Arbeitsun- fähigkeit verbundenen Erkrankung darf die gewährte Leistung nicht mehr weitergezahlt werden; der Er- krankte hat vielmehr Anspruch auf Krankengeld."

Bei Empfängern einer Leistung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (beispielsweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld) ist daher wie bei Arbeitnehmern die Arbeitsunfähigkeit zu beschei- nigen. Wegen des Bezuges von Krankengeld sollte der Erkrankte an die jeweils zuständige Kranken- kasse verwiesen werden. HC

BdO-Vorstand neu konstituiert

Auf Grund der Sozialwahlen vom Mai 1974 hat sich der Vorstand des Bundesverbandes der Ortskranken- kassen (BdO) neu konstituiert. Als Vorsitzende wurden Diplom-Inge- nieur Horst Ruegenberg, Olpe (Ar- beitgebervertreter), und Alfred Schmidt vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Düsseldorf (Versichertenvertreter), gewählt. Die Vorsitzenden üben ihr Amt im jährlichen Wechsel aus. WZ

Weiterbeschäftigungs- klausel im Berufs- ausbildungsvertrag

„Darf an die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses ein Ar- beitsverhältnis gleichsam automa- tisch und bedingungslos anschlie- ßen?" Diese Frage wird oft an den Arzt, der angehende Arzthelferin- nen in seiner Praxis beschäftigt, herantreten. Gemäß einem Urteil des Dritten Senats des Bundes- arbeitsgerichts (BAG) vom 25.

Januar 1974 sind bestimmte „Wei- terarbeitsklauseln" im schriftlich vereinbarten Berufsausbildungsver- trag jedoch mit den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) unvereinbar.

Was ist unter einer sogenannten

„Weiterarbeitsklausel" zu verste- hen? In dem Fall, der vor dem BAG entschieden wurde, besagt diese vertraglich fixierte Klausel, daß an die Beendigung des Ausbildungs- verhältnisses ein Arbeitsverhältnis

(automatisch) anschließen soll, so- fern nicht drei Monate vor Beendi- gung des Ausbildungsverhältnisses eine Partei der anderen schriftlich mitteilt, daß sie das Arbeitsverhält-

-BLÜTENLESE

Exorzisten

Eine Berliner Zeitung meldete 1737: „In der Schweiz wer- den die Hexen jetzo sehr Mo- de, wie man denn im Canton Zug seit 4 Wochen schon 14 solche saubern Schwestern verbrannt hat. Einige sitzen noch in Haft, und man erwar- tet noch 18 Stück derselben,

um ihnen ihren verdienten Lohn zu geben." Die Wort- wahl des Reporters läßt ver- muten, daß auch er wohl reif zum Brennen wäre. Aber er sitzt in Berlin und ist noch dazu kein Weib. Durrak

nis nicht wolle. Eine solche Ver- tragsklausel muß nach Auffassung der Richter des BAG als Ein- schränkung der beruflichen Tätig- keit des Auszubildenden angese- hen werden. Sie verstößt somit ge- gen das Berufsbildungsgesetz (§5 Abs. 1 Satz 1) und ist deshalb nich- tig. Hinter dieser Entscheidung steht die Auffassung, daß die Ent- scheidungsfreiheit des Auszubil- denden nicht eingeschränkt wer- den dürfe und somit ein schützens- wertes Gut sei. Bei Abschluß des Berufsausbildungsvertrages könne nicht abgesehen werden, ob nach vollendeter Ausbildung eine Wei- terbeschäftigung in ein und dem- selben Betrieb sinnvoll und erstre- benswert ist. Der in der Ausbildung befindliche Jugendliche soll sich somit nicht vorzeitig festlegen

müssen, und dem Ausbildenden soll es verwehrt sein, den Auszubil- denden verfrüht und vorzeitig zu binden. Das Berufsbildungsgesetz eröffnet jedoch darüber hinaus die Möglichkeit innerhalb der letzten drei Monate der Berufsausbildung gegenseitige Absprachen zu tref- fen. Ein Arbeitsverhältnis kann da- nach auf unbestimmte Zeit abge- schlossen werden, also jederzeit kündbar sein, und befristet abge- schlossen werden, wenn gewisse Bedingungen und gesetzliche Auf- lagen erfüllt sind.

Es sind somit nur solche Vertrags- klauseln, die eine Bleibeverpflich- tung vorsehen, als gültig und mit dem Gesetz als vertretbar anzuse- hen, wenn sie innerhalb der letzten drei Monate der Berufsausbildung und darüber hinaus die an §5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Nr. 2 Berufs- bildungsgesetz geknüpften Bedin- gungen erfüllen. awa

In einem Satz

Familienlastenausgleich — Durch die Reform des Bundeskindergel- des am 1. Januar (Vereinheitli- chung des Familienlastenaus- gleichs durch eine für alle Eltern gleiche, also einkommensunabhän- gige, vom ersten Kind an zu zahlen- de neue Leistung) wird der Bun- deshaushalt im Jahre 1975 mit 6,9 Milliarden, 1976 mit 7,9 Milliarden und 1977 mit 8,9 Milliarden DM be- lastet werden.

Rehabilitation — Im Jahr 1973 wur- den von den Rentenversicherungs- trägern insgesamt rund 739 000 stationäre Heilbehandlungen we- gen allgemeiner Leiden abge- schlossen, ferner rund 42 000 Heil- behandlungen wegen Tuberkulose und rund 52 000 Maßnahmen der Berufsförderung.

Kuren — Im Zeitraum von 1969 bis 1973 haben sich die von der Deut- schen Angestellten-Krankenkasse (DAK) bewilligten Kuren von rund 78 000 auf 130 000 nahezu verdop- pelt. 1-10

314 Heft 6 vom 6. Februar 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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