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Archiv "Tumornachsorge: Psychosoziales Versorgungsangebot „kommt an“" (05.02.1993)

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Tumornachsorge: Psychosoziales Versorgungsangebot „kommt an"

schnitt, hatte sie sich selbst zuzu- schreiben. Ihr Abgesandter, ein ho- her Beamter aus dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, mußte sich anhören, daß Bayern sich in der Runde der Länderminister bezüglich der zweckdienlichsten Methode über alle Beschlüsse der Landeslegislative hinweggesetzt habe. Er mußte sich auch vorhalten lassen, es sei sicher sinnvoller, die anderen Bundeslän- der von der Richtigkeit der Münch- ner parlamentarischen Beschlüsse zu überzeugen, statt widerstandslos An- passung zu praktizieren.

Schließlich beruhe die Entschei- dung von Landtag und Senat, zur bundeseinheitlichen Lösung von Or- ganspenden und Organtransplanta- tion „auf der Grundlage der Wider- spruchslösung beizutragen", auf Er- fahrung und Praxis der betroffenen Kranken, deren Urteil gewiß sicherer sei als das nicht betroffener Theore- tiker. Ein Sprecher der sozialdemo- kratischen Landtagsopposition er- klärte dazu, er habe wegen der Miß- achtung demokratischer Grundre- geln „eine Mordswut im Bauch", und fragte, ob die Situation der Organ- transplantation in anderen Bundes- ländern wirklich so anders sein kön- ne, daß die Widerspruchslösung als Grundlage einer gesetzlichen Rege- lung keine Chance hat.

Mit der Mutmaßung, die soge- nannte Informationslösung könnte, wie das Beispiel Frankreichs zeige, vielleicht doch eine „verkappte Wi- derspruchslösung" sein, mit der man dann durchaus arbeiten könne, heiz- te Prof. Land die Diskussion noch an. Am Votum der Transplantierten für die Widerspruchslösung konnte er damit zwar nichts ändern, aber er fand immerhin Zustimmung zu sei- nem Appell, vorhandene Bereit- schaft zur Organspende zu nutzen, sie aber nicht zu beeinflussen, um Bedenken und Mißtrauen abzu- bauen.

Unbestritten blieben am Ende des Treffens zwei von der aktuellen Situation unabhängige Gesichts- punkte: daß die Organspende letzt- lich ein Akt der christlichen Näch- stenliebe sei und daß die Transplan- tation nicht Siechtum verlängern, sondern neues Leben schaffen solle.

Kurt Gelsner

Mehr als die Hälfte aller in ei- nem Modellversuch befragten Tu- morpatienten halten ärztlich angelei- tete psychosoziale Betreuungsange- bote nach Abschluß der Erstbehand- lung für „wichtig". Dabei stehen aus der Sicht der onkologischen Patien- ten im wesentlichen die allgemeine körperliche und psychische Kräfti- gung und Erholung im Vordergrund, zumindest weit vor speziellen Ziel- vorstellungen wie etwa der Wieder- herstellung der beruflichen Lei- stungsfähigkeit zur Reintegration in das Arbeits- und Berufsleben.

Allerdings scheint es schwierig zu sein, die therapeutische Effektivi- tät und Effizienz der angebotenen psychosozialen Maßnahmen exakt zu beurteilen. In der Regel unterschei- den sich die Versorgung und Nach- sorge von Krebspatienten deutlich von Rehabilitationsmaßnahmen nach anderen Erkrankungen. Des- halb wird die stationäre onkologi- sche Rehabilitation bislang nur un- zureichend und oftmals unzutref- fend unter dem Begriff „Kur" subsu- miert. Zu diesen Feststellungen ge- langt Prof. Dr. med. Rudolf Schröck, Ärztlicher Direktor der Paracelsus- Klinik, Scheidegg/Allgäu, im Rah- men der Evaluation eines von ihm geleiteten Modellversuchs und einer repräsentativen Befragung von Pa- tienten mit Krebserkrankungen. Sei- ne Ergebnisse sind jetzt unter dem Titel „Psychosoziale Maßnahmen während stationärer onkologischer Rehabilitation: Indikationsstellung, Inanspruchnahme, Wirkungen" zu- sammengefaßt worden.

Eine Bewertung nach einem vor- gegebenen Fragenraster, bei dem 12 persönliche Nachsorgeziele seitens der Patienten ausgewählt werden, konnten, kommt zu folgenden Er- gebnissen:

Sich körperlich und seelisch zu erholen, ist für mehr als 97 Prozent der Patienten „relativ bis sehr wich- tig". Spezifische Nachsorgeziele — Aufklärung und Information über die Erkrankung, Hilfen zur Lebens- veränderung, Auseinandersetzung

mit der Krankheit, Wiederherstel- lung der beruflichen Leistungsfähig- keit — sind für mindestens 83 Pro- zent der Patienten/Patientinnen „re- lativ bis sehr wichtig".

Gymnastische Ubungen, Massa- gen, Bäder und die ärztliche Betreu- ung werden als die wichtigsten Ele- mente des Behandlungsprogramms der Reha-Klinik erachtet (über 95 Prozent). Sportliche Freizeitangebo- te, Informationsvorträge und Unter- haltungsmöglichkeiten sind für rund 80 Prozent der Patienten/Patientin- nen „relativ bis sehr wichtig". Offene Gruppengespräche zu krankheitsbe- zogenen Themen mit dem Abtei- lungsarzt halten 77 Prozent für wich- tig. Spezifische Elemente des psy- chosozialen Behandlungsprogramms

— autogenes Training, Streßbewälti- gung, sozialpädagogische Beratung, psychologische Einzelgespräche u.a.

— sind für zumindest gut die Hälfte der Patienten/Patientinnen „relativ bis sehr wichtig".

Häufigste Belastung:

Angstgefühle

Nicht zu verdrängende und zu bewältigende Angstgefühle stellen für die Patienten und Patientinnen die häufigsten Belastungen dar: Die Angst, daß Krebs wieder auftreten könnte, und damit zusammenhän- gend die Befürchtung, Krebsanzei- chen zu entdecken; die Angst, durch die Krankheit hilflos zu werden, nicht für die Familie da sein zu kön- nen oder zu früh zu sterben.

Belastend für die Erkrankten ist auch, geringere Ausdauer und redu- zierte Leistungsfähigkeit zu erleben.

Im Rahmen der Modellstudie wurde festgestellt, daß 38 Prozent der Krebserkrankten nach ärztlicher Einschätzung psychologisch behand- lungsbedürftig sind.

75 Prozent der Patienten/Patien- tinnen, für die eine sozialpädagogi- sche Beratung indiziert ist, nehmen diese in Anspruch. Ebenso hoch liegt die Inanspruchnahme des autogenen Trainings. Psychologische Einzelge- Dt. Ärztebl. 90, Heft 5, 5. Februar 1993 (39) A1-259

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BO;111CUAII11311;f1r411111».

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

spräche werden von 52 Prozent der indizierten Patienten angenommen.

Mit der Wahrnehmung des An- gebots gehen tendenziell Befürch- tungen und Ängste zurück. 46 Pro- zent der Patienten erleben ihre Aus- dauer als verbessert, 39 Prozent ihre Leistungfähigkeit.

Weniger angespannt oder ner- vös fühlen sich gut zwei Drittel der Patienten; Schlafstörungen gehen bei 40 Prozent derjenigen, die darun- ter mittel oder sehr stark leiden, zu- rück. 13,5 Prozent erleben eine Ver- schlechterung der Schlafstörungen.

Auch für die depressiven Sym- ptome sind deutliche Verbesserun- gen zu verzeichnen: mehr Antrieb (80,6 Prozent), weniger Niederge- schlagenheit (68,5 Prozent), weniger Hang zu Grübeleien (65,5 Prozent) und Weinen (55 Prozent) erleben die meisten Nachsorge-Patienten, die darunter anfangs mittel bis sehr stark leiden.

Die Möglichkeit, über die seeli- schen Belastungen zu sprechen, se- hen die Patienten nach einem statio- nären Nachsorge-Aufenthalt in vie- len der Fälle als verbessert an; sie fühlen sich weniger unsicher im Um- gang mit anderen Menschen und er- leben eine bessere Einfühlung durch den Partner. Die geringsten Verbes- serungen ergeben sich nach einem stationären Nachsorgeaufenthalt in einer Reha-Klinik in berufsbezoge- nen Sorgen und im Partner-Bereich (Beziehung zum Partner, sexuelle Zurückhaltung des Partners).

Selbsteinschätzung

Am Beginn des Aufenthaltes fühlen sich rund 50 Prozent durch die Krankheit „gar nicht oder etwas"

belastet; 57,3 Prozent haben den Eindruck, mit der Krankheit „sehr gut oder gut" zurechtzukommen.

42,8 Prozent sind „sehr gut oder gut"

gestimmt, und 76,7 Prozent sind

„ganz oder ziemlich" optimistisch, was den weiteren Verlauf der Er- krankung anbelangt. Am Ende des Aufenthaltes in der Nachsorgeklinik zeigen sich in allen vier Bereichen Verbesserungen, wobei die deutlich- ste Steigerung im Bereich der „Stim- mung" zu verzeichnen ist.

Dr. Harald Clade

A

nlaß für die Erarbeitung der Leitlinien war die nun schon seit vielen Jahren kritisierte lange Studienzeit, oder, genauer ge- sagt, das zu hohe Alter bei Studien- abschluß und Eintritt in den Beruf bei den Studierenden in der Bundes- republik verglichen mit anderen Ländern der EG. Eine differenzier- tere Analyse zeigt jedoch, daß dies bei dem Medizinstudium nicht auf eine zu lange Studiendauer zurück- geführt werden kann. So heißt es selbst in dem Papier des Wissen- schaftsrats: „Die Dauer der ärztli- chen Ausbildung beträgt in Deutsch- land 6 Jahre Studium plus 1,5 Jahre

„Arzt im Praktikum". Damit ist sie vergleichbar mit (der in, Anm. des Verf.) den meisten anderen europäi- schen Ländern."

Die Ursache für das hohe Studi- enabschlußalter muß also anderswo liegen, und zwar in dem relativ ho- hen Alter bei Studienbeginn: „1989 waren die Studierenden der Medizin fast 22 Jahre alt, ehe sie ihr Fachstu- dium aufnahmen", stellen die Auto- ren der Leitlinien fest.

Wenn das erklärte Ziel nun eine Reduktion des Alters bei Berufsein- tritt sein soll, müßten konsequenter- weise Vorschläge dazu nicht bei der Studiendauer, sondern an der Zeit vor dem Studium ansetzen. Der Wis- senschaftsrat macht sich trotzdem Gedanken um eine Verkürzung der

Ausbildungszeit zum Arzt, also für die Zeit bis zur Approbation, und er kommt zu einem verblüffend einfa- chen und durchaus diskutablen Vor- schlag, der hier verkürzt wiederge- ben wird: An eine Studienzeit von fünf Jahren (wie bisher) soll eine

„Abschlußprüfung zum Mediziner"

in der Verantwortung der Fakultä- ten erfolgen. Wer Arzt werden möchte, hätte dann noch eine einjäh- rige „praktische Qualifikationspha- se" (wie bisher das Praktische Jahr) zu absolvieren. Diese soll mit einer staatlichen Prüfung und anschlie- ßender Erteilung der Approbation abgeschlossen werden.

Die praktische Qualifikations- phase soll gleichzeitig „bei der dar- auffolgenden mehrjährigen Weiter- bildung zum Gebietsarzt (einschließ- lich des Arztes für Allgemeinmedi- zin) angerechnet werden". Der we- sentliche Inhalt dieses Vorschlages besteht damit lediglich in der Ab- schaffung der gerade kürzlich zusätz- lich zum Praktischen Jahr eingeführ- ten eineinhalbjährigen Praxisphase

„Arzt im Praktikum (AIP)" vor der Approbation.

Mit diesem Vorschlag steht der Wissenschaftsrat interessanterweise in einer langen Tradition: Schon in der ersten, durch Kaiser Friedrich II.

in der Mitte des 13. Jahrhunderts verfügten Approbationsordnung steht, daß jeder, der den Titel eines

Leitlinien des Wissenschaftsrates zur Reform des Medizinstudiums

Ohne Naturwissenschaften zur molekularen Ganzheitsmedizin

Mit einem

107

Seiten starken Papier hat sich der Wissenschaftsrat in.

die Diskussion zur Reform des Medizinstudiums eingeschaltet. Un- ter anderem nimmt der Rat darin auch zu inhaltlichen Gesichtspunk- ten der Ausbildung Stellung. Der Autor des folgenden Berichts hat sich kritisch mit den Leitlinien des Wissenschaftsrats auseinander- gesetzt und ist dabei zu derAuffassung gelangt: Würden diese Leit- linien zu den Grundlagen eines neuen Studienplans, dann hätte dies verheerende Konsequenzen für das Können der zukünftigen Ärzte - und damit für das gesamte Gesundheitswesen.

A1-260 (40) Dt. Ärztebl. 90, Heft 5, 5. Februar 1993

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