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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Gerstetten

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Academic year: 2022

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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Gerstetten

mit Dettingen, Gussenstadt, Heldenfingen, Heuchlingen, Heuchstetten und Sontbergen

Jahrgang 57 Donnerstag, 2. September 2021 Ausgabe 35

E 20469 C

Das Gerstetter Gesundheitszentrum nimmt Gestalt an – der Städtebauliche Entwurf liegt vor

In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats präsentierte das Planungsbüro „Studio Urbane Strategien“ aus Stuttgart den Städtebaulichen Entwurf für das Gerstetter Gesundheitszentrum auf dem Areal „Zwischen Gartenstraße und Bahnhotel“. Der Ge- meinderat stimmte diesem Entwurf einstimmig zu und sparte nicht mit Lob.

Der Städtebauliche Entwurf sieht für das ehemalige und seit ei-

nigen Jahren freigeräumte Betriebsgelände der Druckerei

„Ott & Zimmermann“ eine verdichtete Bebauung mit teilweise bis zu drei Geschossen vor. Die geplante Geschossflächenzahl (sie gibt das Verhältnis der Gesamtgröße aller geplanten Geschoss- flächen zur Größe des Baugrundstücks an) wird mit 1,0 angege- ben und wird es ermöglichen, die zahlreichen geplanten Nutzungen in ortsbildverträglicher und architektonisch anspre- chender Weise auf dem Areal unterzubringen. Der Entwurf greift die ortsbildprägende Satteldachstruktur auf und ergänzt diese mit Blick auf das Wohnen im obersten Geschoss um Dachgärten.

Die Ansicht des geplanten Gesundheitszentrums von der Gartenstraße. (Visualisierung: Studio Urbane Strategien, Stuttgart)

Nord-Süd-Schnitt des geplanten Gesundheitszentrums, links die Karlstraße. (Visualisierung: Studio Urbane Strategien, Stuttgart) Insgesamt sieht der städtebauliche Entwurf bis zu 20 Wohnein-

heiten vor. Der größte Teil der Flächen wird nach dem derzeitigen Planungsstand mit ärztlichen, pharmazeutischen und gesund- heitsbezogenen Leistungen belegt werden. Aktuell gibt es kon- kretes Niederlassungsinteresse aus den folgenden Bereichen:

Allgemeinmedizin, alternative Medizin, ambulante Pflege, Augen- heilkunde, Gynäkologie, Pharmazie, Physiotherapie, Sanitäts- haus und Zahnmedizin.

„Öffentliche Nutzungen im Bereich des Postareals und des Bahn-

Praxiszeiten sorgen,“ so Prof. Vogl von „Studio Urbane Strate- gien“. Die öffentlichen Nutzungen sind ein Ergebnis des umfas- senden Bürgerbeteiligungsprozesses, der in den vergangenen Monaten durchgeführt wurde.

Wünsche aus der Bürgerbeteiligung wurden im städtebaulichen Entwurf in einem sogenannten „Haus der Bürgerinnen“ erfasst.

Damit das heutige Postgebäude zum „Haus der Bürger:innen“

werden kann, ist ein neuer Erschließungskern (Treppenhaus und Aufzug) notwendig. Ein Café und ein Kinderspielplatz sowie be- grünte Freifläche in Verbindung mit dem bestehenden Biergarten

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24. August 2021

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Die Dachaufsticht des geplanten Gesundheitszentrums. (Visualisierung: Studio Urbane Strategien, Stuttgart) Ein besonderer Fokus wurde von den Planern auf ausreichenden

Parkraum gelegt. 34 oberirdische Parkplätze sind entlang der Garten- und Karlstraße vorgesehen. Zusätzlich soll eine Tiefga- rage 104 Parkplätze schaffen, davon 10 in rollstuhlgerechter Aus- führung. Ausreichender Parkraum wird als einer der Erfolgsschlüssel des Gesundheitszentrums betrachtet. Die Gar- tenstraße soll in diesem Zuge auf Tempo 30 beruhigt werden.

Gartenstraße und Karlstraße sollen im Bereich des Gesundheits- zentrums entsprechend umgestaltet werden.

Es wurde aber nicht nur der PKW-Verkehr betrachtet: der Entwurf sieht die Verbesserung der Fußwegeverbindung in Richtung des nördlichen Ortsausgangs an der Osterstraße ebenso vor, wie eine Versetzung der Bushaltestelle an der Karlstraße und Fahrradga- ragen in den zu errichtenden Gebäuden. Weitere Lösungsan- sätze für eine optimale verkehrliche Erschließung soll ein Verkehrsgutachten beisteuern, dessen Beauftragung der Ge- meinderat beschlossen hat.

Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zeigten sich in meh- rerlei Hinsicht zufrieden: Die Ableitung des vorliegenden Entwurfs aus dem historischen Kontext und der bestehenden Bausubstanz fand wie schon zuletzt viel gefallen. Auch war die Zufriedenheit groß, dass die derzeitig geplanten Nutzungen allesamt mit sinn- vollen und qualitativ ansprechenden Flächen im städtebaulichen Entwurf dargestellt werden konnten. Sowohl für den Beteiligungs- prozess, der mit Unterstützung des Büros REM Assets durchge- führt wurde, wie auch für den städtebaulichen Entwurf wurden die Beteiligten mit viel Lob bedacht. Bürgermeister Polaschek fasste zusammen: „Die zurückliegenden Wochen haben den Planern und der Gemeindeverwaltung viel abverlangt. Diese erste und wichtige Phase auf dem Weg zum Gesundheitszentrum haben wir gemeinsam im Sprint und mit einem hervorragenden Ergebnis absolviert. Das soll auch weiterhin unser Anspruch an den Verlauf des Projektes sein.“ Dieser sieht neben planerischen Untersu- chungen zum Verkehr und zum Energiebedarf, zum Baugrund und Vermessungen auch die Entwicklung eines Bebauungsplans und ein Investorenauswahlverfahren vor.

Baugesuche

Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung am 24.08.2021 folgenden Baugesuchen zu:

Gerstetten

Flst. 4854, August-Lämmle-Straße 10

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Dettingen

Flst. 1543, Grünwies 1

Dacheindeckung in abweichender Farbe (grau, anthrazit o.ä.) Flst. 565, Heerstraße 10

Neubau einer Produktionshalle + Bürogebäude Heuchlingen

Flst. 283/1, Beim Sandigen Grüble 2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Kenntnisgabeverfahren)

Gussenstadt

Flst. 3110/3, Kirchstraße 15

Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

Dem Baugesuch auf Flst. 32/11 und 33, Lessingstraße in Ger- stetten zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage wurde auf Grund der verkehrlichen Erschließung kein Einvernehmen er- teilt.

Bezüglich eines weiteren Baugesuchs in Gerstetten Flst. 3214/6 zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Carports be- schloss der Gemeinderat die Beantragung der Zurückstellung des Baugesuchs beim Landratsamt, um im Rahmen des Sanierungs- gebiets Gerstetten III eigene Sanierungsziele zu sichern.

Verkaufsoffener Sonntag 2021

Am 26.09.2021, dem Tag der Bundestagswahl, soll eine Leis- tungsschau durch den „Gerstetten hat´s“ – Handels- und Gewer- beverein Gerstetten e.V. stattfinden.

Diese Veranstaltung soll durch einen verkaufsoffenen Sonntag ergänzt werden.

Der Gemeinderat stimmte der hierfür zu erlassenden Allgemein- verfügung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Leistungs- schau durch das Landratsamt Heidenheim zu.

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Busbahnhof Seeplatz Gerstetten

- Planung und Zuschussantrag

Für den ÖPNV ist der Seeplatz, neben dem Schulzentrum, die am stärksten frequentierte Haltestelle mit den meisten Ein- und Ausstiegen. Die aktuelle Haltestelle ist baulich in die Jahre ge- kommen, insbesondere der Wartebereich ist sanierungsbedürftig, zudem verfügt die Haltestelle über keinen Kasseler Bord. Des Weiteren hat die Haltestelle den Nachteil, dass die Busse den ge- samten Seeplatz durchfahren müssen.

Um künftige Gestaltungsmöglichkeiten und die Nutzung des See- platzes so wenig als möglich zu beeinträchtigen, ist eine neue Haltestelle an der Südseite des Platzes geplant.

Die Planung sieht drei Zustiegsmöglichkeiten vor, die mit einem Kassler Bord ausgestattet sind. Die Zuwegung für die Fahrgäste wird barrierefrei und mit taktilem Leitsystem (Noppen-/Rippen- struktur für Sehbehinderte) ausgebaut. Der Wartebereich soll überdacht und mit Sitzgelegenheiten ausgestattet werden. Über- dachte Fahrradabstellplätze, evtl. abschließbare Fahrradboxen sollen ebenfalls eingeplant werden. Eine digitale Informationstafel mit Informationen zu den aktuellen Ankunftszeiten soll die Halte- stelle zukunftsfähig machen.

Für den Bau der neuen Haltestelle ist ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten für die Herstellung sowie weitere 10 Pro- zent der Planungskosten möglich. Da der Förderantrag bereits bis 31.10.2021 eingereicht werden muss, beschloss der Gemein- derat, diese Variante weiter zu verfolgen. Die Planung wird nun konkretisiert, mit dem Ziel, einen zuschussfähigen Plan samt Kos- tenermittlung zu erstellen.

Ausschreibungsbeschluss für die Pflegearbeiten an privaten Feldhecken auf der Gemarkung Hel- denfingen

Die Gemeinde Gerstetten hat für den Ortsteil Heldenfingen ein Heckenpflegekonzept für alle Heckenzüge der Gemarkung, so- wohl auf privaten, als auch öffentlichen Grundstücken aufgestellt.

Die Flächen wurden nach Pflegezustand, Flächenumfang und Lage erfasst und in vier Kategorien eingeteilt. Alle fünf Jahre soll ein Heckenabschnitt sach- und fachgerecht gepflegt werden. Ge- genstand der geplanten Ausschreibung ist der erste Pflegegang für alle Hecken auf der Gemarkung Heldenfingen, die sich in pri- vatem Eigentum befinden. Erfasst wurden 111 Heckenzüge.

Der Gemeinde liegt ein Förderbescheid über eine Zuwendung nach der Landschaftspflegerichtlinie vor. Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Ausschreibungsbeschluss für die Maß- nahme.

Vergaberichtlinie für Mehrfamilienhausplätze am Wasserturm wird vorbereitet

Neben Bauplätzen für Einfamilien- und Doppelhäuser ist am Was- serturm auch eine Fläche zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen.

Um diese Plätze zu vermarkten, wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, ein Vergabeverfahren sowie Vergabekriterien auszu- arbeiten. Hierin sollen sowohl harte Faktoren, wie zum Beispiel die Anzahl von Wohneinheiten oder die Anzahl von Stellplätzen pro Wohnung, aber auch das architektonische Konzept bewertet werden.

Neue Bauplatzvergaberichtlinie beschlossen

Neun Bauplätze für Einfamilienhäuser stehen im Baugebiet Öst- lich des Wasserturms zur Verfügung. Fünf davon sollen nun in einer ersten Vergaberunde vergeben werden. Hierzu können sich ab sofort alle Bauplatzinteressenten bis zum 26. September 2021 bewerben. Um ein faires und transparentes Vergabefahren zu ga- rantieren, beschloss der Gemeinderat die neu überarbeitete Bau- platzvergaberichtlinie.

Diese wird ebenfalls Anwendung auf einen Bauplatz im Baugebiet

„Völlstütze I“ in Gerstetten sowie auf einen Bauplatz im Baugebiet

„Sandiges Grüble“ in Heuchlingen finden.

In Gänze sind die drei Bauplatzvergaberichtlinie sowie die Moda- litäten des Vergabeverfahrens in dieser Ausgabe des Albbote unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abgedruckt. Wei- tere Informationen sowie die Bauplatzbewerbungsbögen sind auf der Homepage der Gemeinde Gerstetten eingestellt.

Wir suchen Sie!

Als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für die Betreuung von Grundschulkindern in der Mittagspause und vor dem Unterricht zur Unterstützung unserer Teams.

Wo? Grundschule Gussenstadt und Grundschule Heldenfingen

Wann? montags bis freitags (tageweise flexibel)

Was? Sie betreuen Grundschulkinder vor dem Unterricht von 07.00-08.30 Uhr

oder von 12.00-14.00 Uhr (freitags bis 13.00 Uhr).

Sie spielen, basteln, lesen oder betreuen Hausaufga- ben mit den Kindern.

Wir bieten Ihnen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns an.

Sie sind interessiert?

Wenden Sie sich bitte telefonisch oder mit einer Kurzbewer- bung per Email an die Gemeindeverwaltung Gerstetten:

Claudia Matzkovits Tel. 07323-84151, claudia.matzkovits@gerstetten.de

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Dorf-Ralley

Mindestens zweierlei hatten die 11 TeilnehmerInnen der Dorf- Ralley gemeinsam:

Sie ließen sich vom höchst durchwachsenen Wetter nicht ab- schrecken und wollten was erleben! Zwei Gruppen starteten in entgegengesetzte Richtung mit einem „Laufzettel“, der den je- weils ersten Weghinweis gab und die Dinge benannte, die es un- terwegs zu sammeln galt.

Und dann waren wir schon mittendrin….wo finden wir den Aufga- benzettel an der jeweiligen Station? Wo ist die nächste??

Wie viele Bau-Leitern stehen an der Trauerhalle des Waldfried- hofs? Wie heißt der Weg, der von dort aus direkt – durchs Grüne - zum Wasserturm führt? Wie grüßt man Herrn Polaschek, wenn man nicht weiß, wo er wohnt, und wie viele Treppenstufen führen zum Rathaus hinauf? Wie heißt der Besitzer des Imbiss´ gegen- über von Margot Banzhafs Laden? Kriegen wir eine Speisekarte?

Welche Kirche erhielt im letzten Jahr ein neues Dach? Ist der Mann auf dem Denkmal dort tot oder traurig - und was ist das überhaupt für ein Denkmal??

Welchen Beruf hatte M. Michael Seeger, und wie alt ist er gewor- den? Wie bekommt man das heraus? Und wie seltsam die deut- sche Sprache vor 400 Jahren war!

Auf die Zielgerade führte dann beide Gruppen die Antwort auf die letzte Frage: Was heißt denn „1000 Küsse“ auf italienisch?

Die Dorf- Ralley-Kids wissen das jetzt! Denn dort fand dann die gemeinsame Abschlussrunde statt, gekrönt von insgesamt 25 Ku- geln Eis und vielem Erzählen, denn beide Gruppen hatten ja ganz unterschiedliche Dinge erlebt.

Vielen Dank ans „Mille baci“ für das unkomplizierte, freund- liche „Tische zusammenrücken“ und den freundlichen Eis- Preis!

Das war ein wunderbarer Nachmittag mit Vertrautem und Neuem in Gerstetten, und hat allen wirklich Spaß gemacht!

Nächtliche Schatzsuche

26 Kinder nahmen heuer an der nächtlichen Schatzsuche teil.

Vom Friedhof aus ging es in der ersten Abenddämmerung in den Wald übers Kirchawegle, zu den Wettertannen über Stock und Stein zu den Segelfliegern. Da Neumond war, mussten sich die Augen erst an die Dunkelheit gewöhnen. Auch war der Weg durch den Dauerregen stark matschig. Am Flugplatz angekommen, galt es erst die Schatzkarte zusammenzusetzen und die Schatzkiste zu suchen. Schnell war diese gefunden und der gemütliche Teil mit Grillen konnte beginnen.

Schnell ging die Zeit vorbei und gegen halb zwölf hieß es dann..

auf Wiedersehen ... bis zum nächsten Mal.

Open- Air- Kino im JuCa

Ein Ferienangebot für die Jugend konnte das JuCa recht kurz- fristig noch auf die Beine stellen. Und trotz minimaler Werbung trafen sich am Freitag, dem 13.8.2021, nach langer „Corona- Pause“ immerhin 11 Jugendliche im Hinterhof des JuCa gut ge- launt zum Outdoor- Kino.

Die im Vorfeld bestellten Wunsch-Filme sprengten leider die Leis- tungskapazität des überalterten Media-Players auf dem ausge- liehenen Laptop der Caritas .… doch ganz schnell waren „ältere“

Filme aus der Nachbarschaft geholt, die dann zur Abstimmung bereitstanden.

Auf den eigens fertig gebauten Palettenbänken, den gemütlichen Riesenkissen und selbst gezimmerten Bänken lief zu Popcorn, Softdrinks und gut gefüllten Sweety-Bechern letztlich die „Ad- dams Familiy“, die für einiges an Gelächter sorgte.

Der aufwändige Aufbau hat sich gelohnt! Vom Himmel blieb es trocken, die Stimmung war wunderbar, und dank vieler helfender Hände war gegen 0.00 Uhr alles ruckzuck wieder abgebaut.

Gerne wieder! Auch gut gelüftet „Indoor“!

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Im Inneren des Wasserturms

Eine Besichtigung des Wasserturms, wie man sie nicht alle Tage hat, durften Mitte August einige Kinder und Jugendliche der

„ZoRa“ erleben. Vom Keller bis zur Aussichtsplattform erklärte Herr Gräs von der Wasserwirtschaft:

Warum Gerstetten überhaupt einen Wasserturm hat, viele umlie- gende Ortschaften aber nicht. Was es mit den blauen und den grünen Rohren auf sich hat. Warum auf den einen mehr Druck ist als auf den anderen …. wozu die Ventile da sind, und von wo aus das Wasser im den Turm gepumpt wird! Wer es am Ende überhaupt bekommt?!

Auf alle Fragen gab uns Herr Gräs eine gute, erklärende Antwort, und alle Dinge durften wir ausgiebig und von allen möglichen Sei- ten anschauen.

Ca. 170 Treppenstufen weiter oben waren die Wände schräg….

Wir standen direkt unter ca. 400 Kubikmetern Wasser, das sind 400 000 Liter, ganz schön viele Badewannen, sozusagen. Das Wasser ist im oberen Teil des Trichters!

Wir durften sogar in den Raum des Wasserbassins. Dort war es kalt, und trotzdem hat das Geplätscher alle sehnsüchtigen Was- serratten unter uns gelockt! Das Wasser konnten wir natürlich nicht ausprobieren, aber der Hall im Raum war auch ganz toll.

Und zum krönenden Abschluss hatten wir noch ausreichend Zeit, Gerstetten von oben zu sehen; einander alle wichtigen Häuser, Kirchen und Gärten zu zeigen und die Windmühlen bei Gussen- stadt zu zählen.

Vielen Dank sagen wir Herrn Gräs und seinem netten Azubi für die tolle Führung!

Miniwanderung

Pünktlich zum Start der Miniwanderung am vergangenen Don- nerstag hörte der Regen auf und wir marschierten an der Klein- tierzuchtanlage Gussenstadt los. Mit Gummistiefeln und Regenjacken ausgestattet, durchquerten wir die Katzensteige mit dem Ziel Bauernhau. Unterwegs beim Waldregeln-Fragespiel, Spinnennetz, Suchspiel und Tannenzapfen-Zielwerfen war Wis- sen und Geschick gefragt. An der Bauernhauhütte angekommen, hielten wir erst mal ausgiebig Rast, erfrischten uns mit einem Eis und vergnügten uns auf dem Spielplatz. Für einige Momente ließ sich dann sogar die Sonne blicken.

Beim 1,2 oder 3 konnten die Kinder ihr Wald- und Jägerwissen unter Beweis stellen. Der Rückweg führte uns über die Halde und das Waldgebiet Seeflecken in die Brechhülbe zur Kleintierzucht- anlage. Tiefe Pfützen waren heiß begehrt und verbreiteten gute Laune; dementsprechend sahen wir aus, als uns die Eltern ab- holten.

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Die Bibliothek ist ab heute, Donnerstag 02.09.2021, wieder geöffnet.

Ein Besuch ist zur Zeit nur mit einem 3G-Nachweis mög- lich. Kinder bis 5 Jahre benötigen keinen 3G-Nachweis.

Der Zugang für Schüler*innen ist mit Schulnachweis (Schü- lerausweis, Zeugniskopie oder Monats-Abo) oder 3G- Nachweis möglich.

Es gelten weiterhin die Maskenpflicht, die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kontaktdatenerfassung.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Regelung, die zum Schutz aller dient und freuen uns auf Ihren Besuch.

Das Team der Bibliothek

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Zum 1. September 2022

ist bei der Gemeinde Gerstetten einen Praktikumsplatz als

Anerkennungspraktikant

(m/w/d)

für den Beruf des Erziehers

(1 Jahr) zu besetzen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Licht- bild und Zeugnisse) richten Sie bitte bis einschließlich 30.09.2021 an die Gemeindeverwaltung Gerstetten, Hauptamt, Wilhelmstr. 31, 89547 Gerstetten, gerne auch per E-Mail an bewerbung@gerstetten.de

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 07323/84-100.

Zum 1. September 2022

sind bei der Gemeinde Gerstetten zwei Ausbildungsplätze im Beruf

Verwaltungsfachangestellter

(m/w/d)

zu besetzen.

Das wollen Sie sicherlich über die Ausbildung wissen:

Ausbildungsdauer:

3 Jahre

Schulische Vorbildung:

Realschulabschluss oder entsprechender Bildungsstand Ausbildungsstätte/Berufsschule:

Gemeinde Gerstetten und Kaufmännische Schule Heiden- heim

Bewerbung:

Bewerbungen sind bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebens- lauf, Lichtbild und Zeugnisse) bis zum 30.09.2021 an die Gemeindeverwaltung Gerstetten, Hauptamt, Wilhelmstr. 31, 89547 Gerstetten oder per

E-Mail an bewerbung@gerstetten.de zu richten.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 07323/84-100.

Zum 1. September 2022

ist bei der Gemeinde Gerstetten ein Ausbildungsplatz im Beruf

praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in (PIA)

zu besetzen.

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnisse) richten Sie bitte bis einschließlich 30.09.2021 an die Gemeindeverwaltung Gerstetten, Hauptamt, Wilhelmstr. 31, 89547 Gerstetten, gerne auch als

E-Mail an bewerbung@gerstetten.de

Informationen zur praxisintegrierten Ausbildung, sowie die Zu- lassungsbedingungen für die Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik in Herbrechtingen finden Sie unter http://www.fachschule-herbrechtingen.de/ausbildung/praxis- integrierte-ausbildung-pia.html

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 07323/84-100.

Das Bildungszentrum Gerstetter Alb sucht

ehrenamtliche Helfer (w/m/d)

zur Verstärkung der Schulkindbetreuung ab September 2021

Unterstützung und Mitgestaltung der Frühbetreuung täglich von 7.00 – 8.30 Uhr,

Sie helfen in der Mensabetreuung täglich von 12.00 – 13.00 Uhr,

unterstützen Grundschüler beim Erledigen der Hausaufga- ben täglich von 13.00 – 14.00 Uhr

oder spielen, basteln, lesen mit Kindern und führen selb- ständig kleine pädagogische Angebote durch

täglich von 14.00 – 15.30 Uhr bzw. 16.00 Uhr

Selbstverständlich sind auch nur einzelne Tage und Zeit- einheiten möglich!

Wir bieten Ihnen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns an.

Sie sind interessiert?

Wenden Sie sich bitte telefonisch oder mit einer Kurzbewer- bung per Email an die Gemeindeverwaltung Gerstetten:

Claudia Matzkovits Tel. 07323-84151, claudia.matzkovits@gerstetten.de

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? Was ist los in unserer Gemeinde ?

Fr. 03.09.21 Wochenmarkt auf dem Marktplatz von 13.00 – 17.00 Uhr So. 05.09.21 Riffmuseum von 10.00 – 17.00 Uhr geöffnet

So. 05.09.21 Wasserturm von 13.30 – 16.30 Uhr geöffnet

So. 05.09.21 Fahrten mit der „Freizeit-Express Lokalbahn“ zwischen Gerstetten und Amstetten

Abfahrten Gerstetten 11.20, 14.20, 16.40, Abfahrten Amstetten 10.25, 12.45, 15.45 Uhr So. 05.09.21 Theaterparade der Theatergruppe des

Liederkranzes Gussenstadt um 14.00 Uhr

So. 05.09.21 Begegnung auf dem Schwätzbänkle im Themenpark an der Goethestraße von 15.00 – 17.00 Uhr

Di. 07.09.21 PC-Sprechstunde des OSR im Pflegeheim Goethestraße 8 von 15.00 – 17.00 Uhr

Mi. 08.09.21 Sommercafé am Waldfriedhof Gerstetten (nur bei trockenem Wetter) von 15.00-17.00

Herzlichen Glückwunsch unseren

Altersjubilaren

Gerstetten

03.09. Herbert Gebhardt, Königsberger Straße 10, zum 75.

05.09. Gerhard Blankenhorn, Brunnenstraße 9/1, zum 80.

Dettingen

07.09. Ruth Seeßle, Am Holderstäudle 6, zum 70.

Heuchlingen

07.09. Werner Beck, Schrankenweg 13/1, zum 70.

Die nächste Ausgabe des Albboten erscheint am

Donnerstag, 9. September 2021

Der Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am

Montag, 6. September 2021 um 16.00 Uhr!

Später eingehende Berichte oder Anzeigen können nicht mehr berücksichtigt werden und erscheinen in der nächsten Ausgabe. Wir bitten um Beachtung!

Kontakt:

erika.schiele@gerstetten.de - Tel. 07323/84-131

Donnerstag,

9.

September

„OSR“ Gerstetten

Auf die Schwätzbänkle, fertig, los!

Begegnung und gemeinsames Gespräch gegen die Einsam- keit am 05.09.2021 – 15.00 – 17.00 Uhr

„Eingesperrt zu Hause“ – so wurde die Zeit der Pandemie von vielen Seniorinnen und Senioren empfunden. Jetzt gibt es Lo- ckerungen, doch bis sich alle wieder ungezwungen begegnen können, dauert es noch.

Eine einfache Maßnahme gegen Einsamkeit sind „Schwätz- bänkle“, die in England und anderen Ländern erfolgreich er- probt wurden. Solche Gelegenheiten zum Gespräch möchte der Landesseniorenrat Baden-Württemberg mit einem landes- weiten Aktionstag schaffen, an der sich auch der OSR Gers- tetten beteiligt: Im Generationenübergreifenden Themenpark, Goethestr. 6 steht ein „Schwätzbänkle“ zur Verfügung. Wer sich auf diese Bank setzt, signalisiert: Ich habe Lust zuzuhören und Lust zu erzählen.

Das „Schwätzbänkle“ steht unter der Bedachung im Themen- park, ungefähr in der Mitte des Parks. – Wenn mehr Personen das Angebot wahrnehmen möchten, stehen weitere Bänke zur Verfügung.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.

Patienten sind auch in der Ferienzeit weiterhin auf Bluttrans- fusionen angewiesen. Unfälle, Krebs- und Herzerkrankungen sowie Komplikationen bei Operationen machen keinen Ur- laub. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Spende.

Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit überlebens- wichtigen Blutprodukten immer wieder vor Herausforderun- gen. Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie immer wieder geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Ka- pazitäten freizuhalten. Jetzt, vor dem Hintergrund der Locke-

rungen, werden innerhalb der ohnehin für die Blutspende schwierigen Ferienzeit viele Operationen nachgeholt. Die Folge ist ein hoher Bedarf an Blutspenden, der alle Blutspen- dedienste aktuell vor eine ernsthafte Herausforderung stellt.

Durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird regelmäßig Nachschub benötigt. Einige Blutbestandteile sind nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Blutspende

Sommer, Sonne, Blutspenden:

DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende

am Freitag, den 10.09.2021 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr

in der Kliffhalle in Heldenfingen

Hier geht es zur Terminreservierung:

https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS- CoV-2-Impfstoffen ist keine Spender- rückstellung erforderlich.

Bei Wohlbefinden können Spenderin- nen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden.

Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blut- spende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebe- ten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona.

Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blut- spendedienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Service- Hotline 0800 - 11 949 11.

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Rufbereitschaften

Wassermeister Tel. 0172/7333752 Rettungsdienst Tel. 112 Wochenend- und Feiertagsdienst/

Nachtdienst unter der Woche

Allgemeinärztl. Notfalldienst Tel. 116117 Notfall-Praxis Heidenheim

Kliniken Landkreis Heidenheim Schloßhaustr. 100,

Mo, Di, Do 19.00-22.00 Uhr,

Mi 15.00-22.00 Uhr, Fr 17.00-22.00 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 8.00-22.00 Uhr

Der Kinder- und Jugendärztliche Notfall- dienst innerhalb der Ärztlichen Notfallpraxis Heidenheim findet in den Sommermonaten nicht statt (April bis September).

Pflegezentrum Gerstetten

Tel. 07323/95252-0 Evangelische Heimstiftung -

Mobile Dienste im Pflegezentrum Ambulanter Pflegedienst

24-Stunden-Rufbereitschaft

Tel. 07323/95252-15

Senioren helfen Senioren

Tel. 07323/9525234 Ambulanter Pflege- und

Betreuungsdienst HomeCare

Tel. 07323/9531509 Verein zur Förderung der Krankenpflege Beratung für Pflegende und Menschen in schwierigen Lebenssituationen

Mo., 10.00 - 11.00 Uhr, Bahnhotel oder Tel. 07323/4799

Hospizdienst

Martina Müller Tel. 07323/4799 Marianne Müller Tel. 07324/3499 Bereitschaftshandy Tel. 0151/67510955 VdK-Hilfe im Sozialrecht

Klaus-Dieter Seifert Tel. 07323/919988 Hannelore Gutmann Tel. 07323/7201 Caritas-Familienpflege Tel. 07321/359012 Augenärztlicher Notfalldienst

Tel. 0180/50112098

Zahnärztlicher Notfalldienst

Tel. 0711/7877777 Tierärztlicher Notfalldienst

Für Notfälle wenden Sie sich bitte an Ihren Haustierarzt.

Notdienst der Apotheken

Do., 02.09.2021

Adler-Apotheke Herbrechtingen, Lange Str. 37 Fr., 03.09.2021

Schloss-Apotheke Heidenheim, Kurze Str. 5 Sa., 04.09.2021

Zoeppritz-Apotheke Heidenheim, Zoeppritzstr. 1

So., 05.09.2021

Alb-Apotheke Gerstetten, Wilhelmstr. 21 Brenz-Apotheke Herbrechtingen, Lange Str. 9

Mo., 06.09.2021

Karl-Olga-Apotheke Heidenheim, Karlstr. 12 Di., 07.09.2021

Brenz-Apotheke Königsbronn, Voithstr. 1 Lonetal-Apotheke Niederstotzingen, Große Gasse 23

Mi., 08.09.2021

VIVIT-Apotheke Heidenheim, Bergstr. 2 Do., 09.09.2021

Alb-Apotheke Gerstetten, Wilhelmstr. 21 Apotheke Nattheim, Fleinheimer Str. 1

Bei kurzfristigen Änderungen bitte unter Tel 22833*

(vom Handy) oder Tel. 0137/88822833* (vom Fest- netz) die Notdienste erfragen. (*max.69 ct./Min).

Amtliches

Gemeinsame amtliche

Bekanntmachungen Lehrschwimmbecken:

Schwimmbetrieb am Montag entfällt bis Fasching zu Guns- ten weiterer Schwimmkurse.

Durch die lange Schließung des Lehrschwimmbeckens muss- ten leider auch die Schwimmkurse für die Kinder entfallen.

Damit die Gerstetter Vereine die Priorität auf die Schwim- mausbildung der Kinder legen und weitere Schwimmkurse anbieten können, wird der öffentliche Badebetrieb am Mon- tag, zeitlich begrenzt bis zu den Faschingsferien 2022, zu Gunsten weiterer Schwimmkurse entfallen.

Die restlichen Stunden des öffentlichen Badebetriebs am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bleiben weiterhin beste- hen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Sammlungen von Altpapier im September 2021

Gerstetten - 17.09.21 EMK Dettingen - 11.09.21 Musikverein Gussenstadt - 11.09.21 Ev.Kirche Heldenfingen - 11.09.21 KiGa

Heuchlingen - 11.09.21 Gesangverein Die Vereine freuen sich über Ihr Altpapier!

Fundamt

Beim Fundamt wurde folgender Fundgegenstand abgegeben:

Kleiner Geldbeutel

Eigentumsansprüche können im Rathaus Gerstetten, Bürgeramt, Zimmer 1 und 2, geltend gemacht werden.

Gerstetten

Anzeigen und Veröffentlichungen müssen bis Montag, 16.00 Uhr, bei der Geschäftsstelle Rathaus Gerstetten eingegangen sein. Herausgeber: Gerstetten (Gemeindeverwaltung). Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Polaschek oder V.i.A., Gerstetten. Homepage: http://www.gerstetten.de, E-Mail:

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Bauplatzvergaberichtlinie der Gemeinde Gerstetten für das Baugebiet „Östlich des Wasserturms“, 1. Vergaberunde Herbst 2021 – 5 Bauplätze

I. Vorbemerkung

Die Gemeinde Gerstetten verfolgt mit den vorliegenden Bauplatz- vergabekriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bür- gerinnen und Bürger der Gemeinde zu stärken und zu festigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Ohne die Bauplatzvergabekriterien wäre die in der Gemeinde verwurzelte Bevölkerung zu großen Teilen nicht in der Lage, Grund und Boden zu Wohnzwecken zu erwerben und die Bebauung zu finanzieren. Die Bauplatzverga- bekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Ge- meinschaft maßgeblich stärkt (§ 1 Abs. 6 Nr. 2, 3 und 4 BauGB).

Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Gemeinde Gerstetten bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB).

Die örtliche Gemeinschaft in der Gemeinde Gerstetten wird ge- prägt von Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamt- lich engagieren. Dies soll in diesen Bauplatzvergabekriterien ebenfalls positiv herausgearbeitet werden.

Dabei sollen Bürger, welche sich in einer herausragenden oder arbeitsintensiven Funktion (Sonderaufgabe) in einem eingetrage- nen Verein, einer sozial-karitativen oder kirchlichen Organisatio- nen, die in der Gemeinde ihren Sitz haben, als Mitglied des Gemeinderats oder eines Ortschaftsrates sowie insbesondere in

der örtlichen freiwilligen Feuerwehr in den vergangenen fünf Jah- ren verdient gemacht haben, besonders berücksichtigt werden.

Als ehrenamtliches Engagement im eingetragenen Verein werden dabei Tätigkeiten in der Vorstandschaft und der in der Vereins- satzung aufgeführten Ämter, oder als Übungsleiter berücksichtigt.

Dem gleichgestellt sind Ämter einer sozial-karitativen oder kirch- lichen Organisationen wie zum Beispiel Mitglied im Kirchenge- meinderat, ehrenamtliche Leitung von Kreisen oder in der Jugendarbeit.

Mehrere Funktionen innerhalb eines Vereins/einer Organisation können nicht berücksichtigt werden. Mehrere Funktionen in ver- schiedenen Vereinen und Organisationen werden hingegen ad- diert.

Der EU-Grundlagenvertrag von 2007 (Vertrag von Lissabon) hebt die Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, die Stärkung des Ausschus- ses der Regionen und die Sicherung der kommunalen Daseins- vorsorge als wichtige Bestandteile besonders hervor.

Die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Gerstetten setzen die EU-Kautelen um und werden auch künftig auf Basis der (eu- ropäischen) Rechtsentwicklung fortgeschrieben.

Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde kann nicht abgeleitet werden.

II. Anwendungsbereich und Bauplatzpreise

Diese Bauplatzvergaberichtlinie findet Anwendung auf folgende Bauplätze:

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Von diesen neun Bauplätzen, werden in der 1. Vergaberunde im Herbst 2021 fünf Bauplätze vergeben. Die danach noch verfüg- baren vier Bauplätze werden in einer weiteren Vergaberunde er- neut ausgeschrieben.

III. Vergabeverfahren

1. Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats am 24.08.2021 werden die Bauplatzvergabe- kriterien auf der Homepage der Gemeinde Gerstetten und im Amtsblatt Albbote in der Ausgabe am 02.09.2021 öffentlich bekanntgemacht.

2. Alle Bewerber können sich schriftlich oder in Textform (Brief oder E-Mail an: liegenschaften@gerstetten.de) bis einschließ- lich 26.09.2021 bewerben. Der Eingang der Bewerbung wird von der Gemeindeverwaltung in Textform bestätigt. Unvoll- ständige und unrichtige Bewerbungsunterlagen, die zu einem Vorteil für die Bewerber führen, führen zum Verfahrensaus- schluss. Die Bewerber versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterla- gen.

3. In der Bewerbung haben die Bewerber ihre Wunschparzelle zu favorisieren. Der Wunschplatz ist mit der Nummer 1 zu be- ziffern. Sollte dieser nicht mehr zur Verfügung stehen und das Angebot eines weiteren Platzes gewünscht werden, so sind diese in aufsteigender Weise zu nummerieren.

4. Nach Ablauf des 26.09.2021 wertet die Gemeindeverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbun- gen anhand der beschlossenen Bauplatzvergabekriterien aus.

Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge geordnet.

5. Über das Ergebnis der Vergabe der Bauplätze werden gemäß der festgestellten Punkteverteilung der wertbaren Bewerbun- gen die ab Platzziffer 1 in der absteigenden Reihenfolge er- mittelten Bewerber in Textform oder schriftlich von der Gemeinde informiert.

Den Bewerbern wird anhand der Platzziffer und der durch Nummerierung gewünschten Bauplatzparzelle der nächst ver- fügbare Bauplatz zugeteilt. Ein Anspruch auf Zuteilung eines Wunschbauplatzes besteht nicht. Hierüber werden die Bewer- ber in Textform informiert. Anschließend haben die Bewerber sich innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Information ver- bindlich schriftlich oder in Textform zu erklären, ob sie den zu- gewiesenen Bauplatz erwerben wollen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt die Bewerbung als zurückgenommen und die Gemeinde kann den oder die zuvor einer Bewerbung zu- gewiesenen Bauplätze an andere nachrückende Bewerber vergeben und veräußern. Auf Grundlage dieser Rückmeldun- gen erfolgt das Zuteilungsverfahren.

6. Nach Zuteilung aller Bauplätze berät und beschließt der Ge- meinderat in einer öffentlichen Sitzung über den Verkauf der Bauplätze. Anschließend vereinbart die Gemeinde mit den

Bewerbern, denen ein Bauplatz zugewiesen wurde, Notarter- mine zur Unterzeichnung der Grundstückkaufverträge und an- schließender Auflassung der Grundstücksveräußerung.

IV. Antragsberechtigter Personenkreis

Es können sich nur volljährige natürliche und voll geschäftsfähige Personen bewerben. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt.

Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsge- setz oder Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemein- schaft die sich gemeinsamen bewerben, müssen den Bauplatz auch zu gleichen Teilen erwerben. Sollte ein Erwerb nur durch einen Partner erfolgen sollen, muss eine separate Bewerbung er- folgen. Die Punkte der Partner werden dann nicht kumuliert.

Eine Person darf – auch zusammen mit einer anderen Person – nur einen Antrag stellen und auch nur einen Bauplatz erwerben.

V. Einzureichende Unterlagen

1. Unterschriebener Bewerbungsbogen

2. Formlose Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts in mindestens vierfacher Höhe des Bauplatzpreises

3. Nachweise über den Grad der Behinderung oder Pflege- grad, ehrenamtliche Tätigkeit, Erwerbstätigkeit in der Ge- meinde

Die Gemeinde behält sich vor weitere Nachweise im Verfahren anzufordern um Angaben im Bewerbungsbogen prüfen zu kön- nen.

VI. Weitere Bedingungen zum Erwerb / Vertragsdetails 1. Der Kaufvertrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ver-

gabe des Bauplatzes durch den Gemeinderat und der ver- bindlichen Bauplatzzusage durch die Gemeinde abgeschlossen werden. Kommt innerhalb von drei Monaten aufgrund des Verschuldens der Bewerber kein Kaufvertrag zustande, kann die Gemeinde die Zusage zurückziehen und den Bauplatz anderweitig vergeben.

2. Auf den Baugrundstücken wird jeweils eine Grunddienstbar- keit zur Duldung und dem Verzicht auf die Geltendmachung von Einwendungen gegenüber jeglichen Imissionen des Was- serturms (Schattenwurf, Windgeräusche, Strahlungen und Elektrosmog) sowie gegen Einwendungen betreffend Verzicht auf die Geltendmachung von Einwendungen gegen Lärm-Im- missionen aus dem Betrieb des Flugplatzes Gerstetten ein- getragen.

Ebenso wird auf die geplante Errichtung von Mehrfamilien- häusern im westlichen Bereich des Gebiets hingewiesen.

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3. Darüber hinaus wird darüber informiert, dass im südlichen Be- reich des Gebiets, welcher nicht für Wohnbauplätze ausge- wiesen ist, Altlasten im Boden kartiert sind. Es ist nicht davon auszugehen, kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass auf den Bauplätzen im Gebiet „Östlich des Wasserturms“ mit Altlasten zu rechnen ist.

4. Die Gemeinde behält sich ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz vor für den Fall,

• dass nicht binnen drei Jahren ab Übergabe des Vertrags- gegenstandes auf diesem ein nach dem Bebauungsplan zulässiges Wohngebäude bezugsfertig erstellt wird

• für den ersten Fall der Veräußerung im unbebauten Zu- stand, mit Ausnahme der Veräußerung an Verwandte in ge- rader Linie, wenn der Erwerber alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag gegenüber der Gemeinde übernimmt

• dass vor Bebauung über das Vermögen des Erwerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird

5. Alternativ zum Wiederkaufsrecht steht der Gemeinde bei Wei- terveräußerung im unbebauten Zustand ein Anspruch auf Be- zahlung des Mehrwertes zu, den der Grund und Boden am Tag der Veräußerung gegenüber dem jetzigen Kaufpreis hat

6. Die Gemeinde veräußert den Bauplatz zum Zwecke der eige- nen Bebauung und zur eigenen Nutzung mit dem Hauptwohn- sitz, der ab Bezug mindestens zehn Jahre aufrecht zu erhalten ist.

Sollte diese Residenzpflicht nicht eingehalten werden, durch Vermietung, Wegzug, Verkauf, o.ä., kann die Gemeinde Gers- tetten eine Vertragsstrafe in Form einer Nachzahlung von 50

€/m² Fläche geltend machen. Dies mit Ausnahme von Schei- dung, Arbeitsplatzwechsel Entfernung größer 45 km von Gerstetten, oder sonstigen sozialen Härten. Die Entscheidung ob die Geltendmachung der Vertragsstrafe trifft der Gemein- derat im Einzelfall.

7. Sollte im Bewerbungsbogen angegeben werden, dass ein im Eigentum stehendes Wohngebäude, ein Bauplatz oder eine Eigentumswohnung verkauft werden soll, erfolgt hierfür kein Punktabzug.

Wird das Wohneigentum daraufhin nicht innerhalb von vier Jahren ab Erwerb des Bauplatzes verkauft, kann die Ge- meinde Gerstetten eine Vertragsstrafe in Form einer Nach- zahlung von 50 €/m² Fläche geltend machen. Die Entscheidung ob die Geltendmachung der Vertragsstrafe trifft der Gemeinderat im Einzelfall.

VII. Vergabekriterien

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Vergabe von Bauplätzen erfolgt gemäß nachstehendem Auswahl und Punktesystem. Die Bewerberinnen und Bewerber mit der höchs-

ten Punktzahl erhalten einen Bauplatz zugeteilt. Bei Punktgleich- heit entscheidet die höhere Anzahl der im Haushalt lebenden Kin- der unter 18 Jahren. Ist auch diese gleich, entscheidet das Los.

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Gerstetten, 24.08.2021 gez.

Polaschek Bürgermeister

Bauplatzvergaberichtlinie der Gemeinde Gerstetten für den Wohnbauplatz Flst. 1010/26, Baugebiet Völlstütze I, Gerstetten

I. Vorbemerkung

Die Gemeinde Gerstetten verfolgt mit den vorliegenden Bauplatz- vergabekriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bür- gerinnen und Bürger der Gemeinde zu stärken und zu festigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Ohne die Bauplatzvergabekriterien wäre die in der Gemeinde verwurzelte Bevölkerung zu großen Teilen nicht in der Lage, Grund und Boden zu Wohnzwecken zu erwerben und die Bebauung zu finanzieren.

Die Bauplatzvergabekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfris- tige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermögli- chen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt (§ 1 Abs. 6 Nr.

2, 3 und 4 BauGB).

Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Gemeinde Gerstetten bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB).

Die örtliche Gemeinschaft in der Gemeinde Gerstetten wird ge- prägt von Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamt- lich engagieren. Dies soll in diesen Bauplatzvergabekriterien ebenfalls positiv herausgearbeitet werden.

Dabei sollen Bürger, welche sich in einer herausragenden oder arbeitsintensiven Funktion (Sonderaufgabe) in einem eingetrage- nen Verein, einer sozial-karitativen oder kirchlichen Organisatio- nen, die in der Gemeinde ihren Sitz haben, als Mitglied des Gemeinderats oder eines Ortschaftsrates sowie insbesondere in der örtlichen freiwilligen Feuerwehr in den vergangenen fünf Jah- ren verdient gemacht haben, besonders berücksichtigt werden.

Als ehrenamtliches Engagement im eingetragenen Verein werden dabei Tätigkeiten in der Vorstandschaft und der in der Vereins- satzung aufgeführten Ämter, oder als Übungsleiter berücksichtigt.

Dem gleichgestellt sind Ämter einer sozial-karitativen oder kirch- lichen Organisationen wie zum Beispiel Mitglied im Kirchenge- meinderat, ehrenamtliche Leitung von Kreisen oder in der Jugendarbeit.

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Mehrere Funktionen innerhalb eines Vereins/einer Organisation können nicht berücksichtigt werden. Mehrere Funktionen in ver- schiedenen Vereinen und Organisationen werden hingegen ad- diert.

Der EU-Grundlagenvertrag von 2007 (Vertrag von Lissabon) hebt die Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, die Stärkung des Ausschus-

ses der Regionen und die Sicherung der kommunalen Daseins- vorsorge als wichtige Bestandteile besonders hervor.

Die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Gerstetten setzen die EU-Kautelen um und werden auch künftig auf Basis der (eu- ropäischen) Rechtsentwicklung fortgeschrieben.

Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde kann nicht abgeleitet werden.

II. Anwendungsbereich und Bauplatzpreise

Diese Bauplatzvergaberichtlinie findet Anwendung auf den Bauplatz Flst. 1010/26, Baugebiet Völlstütze I, Gerstetten

III. Vergabeverfahren

1. Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats am 24.08.2021 werden die Bauplatzvergabe- kriterien auf der Homepage der Gemeinde Gerstetten und im Amtsblatt Albbote in der Ausgabe am 02.09.2021 öffentlich bekanntgemacht.

2. Alle Bewerber können sich schriftlich oder in Textform (Brief oder E-Mail an: liegenschaften@gerstetten.de) bis einschließ- lich 26.09.2021 bewerben. Der Eingang der Bewerbung wird von der Gemeindeverwaltung in Textform bestätigt. Unvoll- ständige und unrichtige Bewerbungsunterlagen, die zu einem Vorteil für die Bewerber führen, führen zum Verfahrensaus- schluss. Die Bewerber versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterla- gen.

3. Nach Ablauf des 26.09.2021 wertet die Gemeindeverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbun- gen anhand der beschlossenen Bauplatzvergabekriterien aus.

Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge geordnet.

4. Über das Ergebnis der Vergabe des Bauplatzes werden die ermittelten Bewerber in Textform oder schriftlich von der Ge- meinde informiert.

Anschließend haben die Bewerber sich innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Information verbindlich schriftlich oder in Textform zu erklären, ob sie den zugewiesenen Bauplatz er- werben wollen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt die Be- werbung als zurückgenommen und die Gemeinde kann den Bauplatz an andere nachrückende Bewerber vergeben und veräußern. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen erfolgt das Zuteilungsverfahren.

5. Nach Zuteilung des Bauplatzes berät und beschließt der Ge- meinderat in einer öffentlichen Sitzung über den Verkauf. An- schließend vereinbart die Gemeinde einen, Notartermin zur Unterzeichnung des Grundstückkaufvertrages und anschlie- ßender Auflassung der Grundstücksveräußerung.

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IV. Antragsberechtigter Personenkreis

Es können sich nur volljährige natürliche und voll geschäftsfähige Personen bewerben. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt.

Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsge- setz oder Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemein- schaft die sich gemeinsamen bewerben, müssen den Bauplatz auch zu gleichen Teilen erwerben. Sollte ein Erwerb nur durch einen Partner erfolgen sollen, muss eine separate Bewerbung er- folgen. Die Punkte der Partner werden dann nicht kumuliert.

Eine Person darf – auch zusammen mit einer anderen Person – nur einen Antrag für diesen Bauplatz stellen und insgesamt nur einen Bauplatz erwerben.

V. Einzureichende Unterlagen

1. Unterschriebener Bewerbungsbogen

2. Formlose Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts in mindestens vierfacher Höhe des Bauplatzpreises

3. Nachweise über den Grad der Behinderung oder Pflegegrad, ehrenamtliche Tätigkeit, Erwerbstätigkeit in der Gemeinde Die Gemeinde behält sich vor weitere Nachweise im Verfahren anzufordern um Angaben im Bewerbungsbogen prüfen zu kön- nen.

VI. Weitere Bedingungen zum Erwerb / Vertragsdetails 1. Der Kaufvertrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ver-

gabe des Bauplatzes durch den Gemeinderat und der ver- bindlichen Bauplatzzusage durch die Gemeinde abgeschlossen werden. Kommt innerhalb von drei Monaten aufgrund des Verschuldens der Bewerber kein Kaufvertrag zustande, kann die Gemeinde die Zusage zurückziehen und den Bauplatz anderweitig vergeben.

2. Die Gemeinde behält sich ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz vor für den Fall,

• dass nicht binnen drei Jahren ab Übergabe des Vertrags- gegenstandes auf diesem ein nach dem Bebauungsplan zulässiges Wohngebäude bezugsfertig erstellt wird

• für den ersten Fall der Veräußerung im unbebauten Zu- stand, mit Ausnahme der Veräußerung an Verwandte in ge- rader Linie, wenn der Erwerber alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag gegenüber der Gemeinde übernimmt

• dass vor Bebauung über das Vermögen des Erwerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird

3. Alternativ zum Wiederkaufsrecht steht der Gemeinde bei Wei- terveräußerung im unbebauten Zustand ein Anspruch auf Be- zahlung des Mehrwertes zu, den der Grund und Boden am Tag der Veräußerung gegenüber dem jetzigen Kaufpreis hat 4. Die Gemeinde veräußert den Bauplatz zum Zwecke der eige- nen Bebauung und zur eigenen Nutzung mit dem Hauptwohn- sitz, der ab Bezug mindestens zehn Jahre aufrecht zu erhalten ist.

Sollte diese Residenzpflicht nicht eingehalten werden, durch Vermietung, Wegzug, Verkauf, o.ä., kann die Gemeinde Gers- tetten eine Vertragsstrafe in Form einer Nachzahlung von 50

€/m² Fläche geltend machen. Dies mit Ausnahme von Schei- dung, Arbeitsplatzwechsel Entfernung größer 45 km von Gerstetten, oder sonstigen sozialen Härten. Die Entscheidung ob die Geltendmachung der Vertragsstrafe trifft der Gemein- derat im Einzelfall.

5. Sollte im Bewerbungsbogen angegeben werden, dass ein im Eigentum stehendes Wohngebäude, ein Bauplatz oder eine Eigentumswohnung verkauft werden soll, erfolgt hierfür kein Punktabzug. Wird das Wohneigentum daraufhin nicht inner- halb von vier Jahren ab Erwerb des Bauplatzes verkauft, kann die Gemeinde Gerstetten eine Vertragsstrafe in Form einer Nachzahlung von 50 €/m² Fläche geltend machen. Die Ent- scheidung ob die Geltendmachung der Vertragsstrafe trifft der Gemeinderat im Einzelfall.

VII. Vergabekriterien

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Vergabe von Bauplätzen erfolgt gemäß nachstehendem Auswahl und Punktesystem. Die Bewerberinnen und Bewerber mit der höchs-

ten Punktzahl erhalten einen Bauplatz zugeteilt. Bei Punktgleich- heit entscheidet die höhere Anzahl der im Haushalt lebenden Kin- der unter 18 Jahren. Ist auch diese gleich, entscheidet das Los.

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Gerstetten, 24.08.2021 gez.

Polaschek Bürgermeister

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Dettingen

Sanierungsgebiet „Ortskern Dettingen II“

Bund-Länder-Programm für Kleinere Städte und Gemeinden, Programm Lebendige Zentren

Information für Privateigentümer

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.10.2016 die Sat- zung für das Sanierungsgebiet „Ortskern Dettingen II“ erlassen.

Seitdem konnten mit Unterstützung der Städtebauförderung mit dem Neubau der Lindenhalle und der Anlage des Lindenplatzes bereits wichtige Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Orts- kerns in Dettingen realisiert werden.

Auch private Gebäudeeigentümer können von der Förderung im Rahmen des Sanierungsprogramms profitieren. Einige Eigentü- mer haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.

Die Gemeinde Gerstetten möchte den Privateigentümern inner- halb des Sanierungsgebiets, die noch keine Förderung aus dem Sanierungsprogramm erhalten haben, nochmals die Möglichkeit geben von der Förderung des Bundes und des Landes Baden- Württemberg zu profitieren.

Auf Antrag können Privateigentümer einen Termin für eine unver- bindliche, kostenlose Beratung im Hinblick auf die Fördermög- lichkeiten durch die Sanierung erhalten.

Für umfassende Modernisierungen, Umnutzungen oder den Ab- bruch von Gebäuden, stellt die Gemeinde Gerstetten privaten Ei- gentümern folgende Zuschüsse in Aussicht:

• Für umfassende Modernisierungen oder Umnutzungen von Gebäuden in Wohnraum: 20 % der Investitionskosten, ma- ximal begrenzt auf 25.000,00 €

• Für Abbrüche nicht mehr benötigter Bausubstanz: 50 % der anfallenden Abbruchkosten, maximal begrenzt auf 25.000,00

Zusätzlich kann für Bestandssanierungen innerhalb des Sanie- rungsgebiets eine Steuerbescheinigung für Sonderabschreibun- gen auf die Einkommenssteuer von privaten Eigentümern gemäß den §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetzt durch die Ge- meinde Gerstetten ausgestellt werden.

Wertstoff-Zentrum Dettingen

Das Wertstoff-Zentrum Dettingenbleibt am 09.09.2021 ge- schlossen.

Ortschaftsverwaltung Heldenfingen geschlossen

Die Ortschaftsverwaltung Heldenfingen ist von Montag, 06.

September bis einschließlich Donnerstag, 16. September 2021, nicht besetzt.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Bürger- meisteramt Gerstetten, Wilhelmstr. 31, 89547 Gerstetten unter Telefon 07323/84-0.

Ab Montag, 20. September 2021, ist die Ortschaftsverwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten wieder besetzt.

Heldenfingen

Die Sonderabschreibungsätze belaufen sich für Investitionskos- ten von eigengenutztem Wohnraum auf insgesamt 9 % der nicht durch Zuschüsse abgedeckten Investitionskosten, gültig für die kommenden 10 Jahre nach Abschluss der Modernisierungs- arbeiten.

Für Investitionskosten von vermietetem Wohnraum belaufen sich die Sonderabschreibungssätze auf insgesamt 9 % der In- vestitionskosten für das 1. – 8. Jahr und 7 % für das 9. – 12. Jahr nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten.

Der Bewilligungszeitraum für den Abruf der Fördermittel aus der Städtebauförderung läuft noch bis 30.04.2024.

Interessierte Gebäudeeigentümer aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern Dettingen II“ können sich über die je- weiligen Fördermöglichkeiten und den Ablauf des Verfahrens beim Sanierungsberater der Gemeinde Gerstetten, Herrn Weikert von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (Tel.:

0731/602 896-24, E-Mail: matthias.weikert@lbbw-im.de) oder bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Bewersdorff (Tel.: 07323/84-500, E-Mail: hannes.bewersdorff@gerstetten.de) informieren.

Heuchlingen

Bauplatzvergaberichtlinie der Gemeinde Gerstetten für den Wohnbauplatz

Flst. 283/25, Baugebiet Sandiges Grüble, Heuchlingen I. Vorbemerkung

Die Gemeinde Gerstetten verfolgt mit den vorliegenden Bauplatz- vergabekriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bür- gerinnen und Bürger der Gemeinde zu stärken und zu festigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Ohne die Bauplatzvergabekriterien wäre die in der Gemeinde verwurzelte Bevölkerung zu großen Teilen nicht in der Lage, Grund und Boden zu Wohnzwecken zu erwerben und die Bebauung zu finanzieren. Die Bauplatzverga- bekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Ge- meinschaft maßgeblich stärkt (§ 1 Abs. 6 Nr. 2, 3 und 4 BauGB).

Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die Bauplatzvergabekriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Gemeinde Gerstetten bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB).

Die örtliche Gemeinschaft in der Gemeinde Gerstetten wird ge- prägt von Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamt- lich engagieren. Dies soll in diesen Bauplatzvergabekriterien ebenfalls positiv herausgearbeitet werden.

Dabei sollen Bürger, welche sich in einer herausragenden oder arbeitsintensiven Funktion (Sonderaufgabe) in einem eingetrage- nen Verein, einer sozial-karitativen oder kirchlichen Organisatio- nen, die in der Gemeinde ihren Sitz haben, als Mitglied des Gemeinderats oder eines Ortschaftsrates sowie insbesondere in der örtlichen freiwilligen Feuerwehr in den vergangenen fünf Jah- ren verdient gemacht haben, besonders berücksichtigt werden.

Als ehrenamtliches Engagement im eingetragenen Verein werden dabei Tätigkeiten in der Vorstandschaft und der in der Vereins- satzung aufgeführten Ämter, oder als Übungsleiter berücksichtigt.

Dem gleichgestellt sind Ämter einer sozial-karitativen oder kirch- lichen Organisationen wie zum Beispiel Mitglied im Kirchenge- meinderat, ehrenamtliche Leitung von Kreisen oder in der Jugendarbeit.

(18)

Mehrere Funktionen innerhalb eines Vereins/einer Organisation können nicht berücksichtigt werden. Mehrere Funktionen in ver- schiedenen Vereinen und Organisationen werden hingegen ad- diert.

Der EU-Grundlagenvertrag von 2007 (Vertrag von Lissabon) hebt die Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, die Stärkung des Ausschus-

ses der Regionen und die Sicherung der kommunalen Daseins- vorsorge als wichtige Bestandteile besonders hervor.

Die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Gerstetten setzen die EU-Kautelen um und werden auch künftig auf Basis der (eu- ropäischen) Rechtsentwicklung fortgeschrieben.

Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde kann nicht abgeleitet werden.

II. Anwendungsbereich und Bauplatzpreise

Diese Bauplatzvergaberichtlinie findet Anwendung auf den Bauplatz Flst. 283/25, Sandiges Grüble, Heuchlingen

III. Vergabeverfahren

1. Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats am 24.08.2021 werden die Bauplatzvergabe- kriterien auf der Homepage der Gemeinde Gerstetten und im Amtsblatt Albbote in der Ausgabe am 02.09.2021 öffentlich bekanntgemacht.

2. Alle Bewerber können sich schriftlich oder in Textform (Brief oder E-Mail an: liegenschaften@gerstetten.de) bis einschließ- lich 26.09.2021 bewerben. Der Eingang der Bewerbung wird von der Gemeindeverwaltung in Textform bestätigt. Unvoll- ständige und unrichtige Bewerbungsunterlagen, die zu einem Vorteil für die Bewerber führen, führen zum Verfahrensaus- schluss. Die Bewerber versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterla- gen.

3. Nach Ablauf des 26.09.2021 wertet die Gemeindeverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbun- gen anhand der beschlossenen Bauplatzvergabekriterien aus.

Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge geordnet.

4. Über das Ergebnis der Vergabe des Bauplatzes werden die ermittelten Bewerber in Textform oder schriftlich von der Ge- meinde informiert.

Anschließend haben die Bewerber sich innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Information verbindlich schriftlich oder in

Textform zu erklären, ob sie den zugewiesenen Bauplatz er- werben wollen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt die Be- werbung als zurückgenommen und die Gemeinde kann den Bauplatz an andere nachrückende Bewerber vergeben und veräußern. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen erfolgt das Zuteilungsverfahren.

5. Nach Zuteilung des Bauplatzes berät und beschließt der Ge- meinderat in einer öffentlichen Sitzung über den Verkauf. An- schließend vereinbart die Gemeinde einen, Notartermin zur Unterzeichnung des Grundstückkaufvertrages und anschlie- ßender Auflassung der Grundstücksveräußerung.

IV. Antragsberechtigter Personenkreis

Es können sich nur volljährige natürliche und voll geschäftsfähige Personen bewerben. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt.

Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsge- setz oder Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemein- schaft die sich gemeinsamen bewerben, müssen den Bauplatz auch zu gleichen Teilen erwerben. Sollte ein Erwerb nur durch einen Partner erfolgen sollen, muss eine separate Bewerbung er- folgen. Die Punkte der Partner werden dann nicht kumuliert.

Eine Person darf – auch zusammen mit einer anderen Person – nur einen Antrag für diesen Bauplatz stellen und insgesamt nur einen Bauplatz erwerben.

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VI. Weitere Bedingungen zum Erwerb / Vertragsdetails 1. Der Kaufvertrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ver-

gabe des Bauplatzes durch den Gemeinderat und der ver- bindlichen Bauplatzzusage durch die Gemeinde abgeschlossen werden. Kommt innerhalb von drei Monaten aufgrund des Verschuldens der Bewerber kein Kaufvertrag zustande, kann die Gemeinde die Zusage zurückziehen und den Bauplatz anderweitig vergeben.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bauplatz in seinem jet- zigen Zuschnitt gegebenenfalls nicht optimal bebaubar ist.

Sollte es zu einer Erweiterung dieses Baugebiets kommen, muss sich der oder die Erwerber dazu verpflichten, die dann zur Arrondierung des Bauplatzes anfallende Fläche von ca.

150 – 200 m² zu dem dann vom Gemeinderat beschlossenen Bauplatzpreis zu erwerben.

Hierbei handelt sich schematisch dargestellt um folgende Flä- che, die gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erwor- ben werden muss:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage dazu getroffen werden kann, ob und wann es zu einer Erweiterung kommen wird. Ebenso kann keine Aussage dazu getroffen werden, ob, in welcher Größe und in welchem Zuschnitt bei einer Erweiterung des Bauge- biets eine Grundstücksfläche dazu erworben werden muss.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerwerb einer weiteren Fläche.

3. Die Gemeinde behält sich ein Wiederkaufsrecht am Bau- platz vor für den Fall,

• dass nicht binnen drei Jahren ab Übergabe des Ver- tragsgegenstandes auf diesem ein nach dem Bebau- ungsplan zulässiges Wohngebäude bezugsfertig erstellt wird

• für den ersten Fall der Veräußerung im unbebauten Zu- stand, mit Ausnahme der Veräußerung an Verwandte in gerader Linie, wenn der Erwerber alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag gegenüber der Gemeinde über- nimmt

• dass vor Bebauung über das Vermögen des Erwerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird

4. Alternativ zum Wiederkaufsrecht steht der Gemeinde bei Weiterveräußerung im unbebauten Zustand ein Anspruch

auf Bezahlung des Mehrwertes zu, den der Grund und Boden am Tag der Veräußerung gegenüber dem jetzigen Kaufpreis hat

5. Die Gemeinde veräußert den Bauplatz zum Zwecke der eige- nen Bebauung und zur eigenen Nutzung mit dem Hauptwohn- sitz, der ab Bezug mindestens zehn Jahre aufrecht zu erhalten ist.

Sollte diese Residenzpflicht nicht eingehalten werden, durch Vermietung, Wegzug, Verkauf, o.ä., kann die Gemeinde Gers- tetten eine Vertragsstrafe in Form einer Nachzahlung von 50

€/m² Fläche geltend machen. Dies mit Ausnahme von Schei- dung, Arbeitsplatzwechsel Entfernung größer 45 km von Gerstetten, oder sonstigen sozialen Härten. Die Entscheidung ob die Geltendmachung der Vertragsstrafe trifft der Gemein- derat im Einzelfall.

6. Sollte im Bewerbungsbogen angegeben werden, dass ein im Eigentum stehendes Wohngebäude, ein Bauplatz oder eine Eigentumswohnung verkauft werden soll, erfolgt hierfür kein Punktabzug. Wird das Wohneigentum daraufhin nicht inner- halb von vier Jahren ab Erwerb des Bauplatzes verkauft, kann die Gemeinde Gerstetten eine Vertragsstrafe in Form einer Nachzahlung von 50 €/m² Fläche geltend machen. Die Ent- scheidung ob die Geltendmachung der Vertragsstrafe trifft der Gemeinderat im Einzelfall.

V. Einzureichende Unterlagen

1. Unterschriebener Bewerbungsbogen

2. Formlose Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts in mindestens vierfacher Höhe des Bauplatzpreises

3. Nachweise über den Grad der Behinderung oder Pflege- grad, ehrenamtliche Tätigkeit, Erwerbstätigkeit in der Ge- meinde

Die Gemeinde behält sich vor weitere Nachweise im Verfahren anzufordern um Angaben im Bewerbungsbogen prüfen zu kön- nen.

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VII. Vergabekriterien

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Vergabe des Bauplatzes erfolgt gemäß nachstehendem Auswahl und Punktesystem. Die Bewerberinnen und Bewerber mit der höchs-

ten Punktzahl erhalten einen Bauplatz zugeteilt. Bei Punktgleich- heit entscheidet die höhere Anzahl der im Haushalt lebenden Kin- der unter 18 Jahren. Ist auch diese gleich, entscheidet das Los.

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Gerstetten, 24.08.2021 gez.

Polaschek Bürgermeister

Ortschaftsverwaltung Heuchlingen geschlossen

Die Ortschaftsverwaltung Heuchlingen ist von Montag, 06.

September bis einschließlich Donnerstag, 16. September 2021, nicht besetzt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Bürgermeisteramt Gerstetten, Wilhelmstr. 31, 89547 Gerstetten unter Telefon 07323/84-0.

Ab Montag, 20. September ist die Ortschaftsverwaltung wie- der zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.

Abteilung Gerstetten

Montag, 06.09.2021, 19.30 Uhr

Einsatzübung; 2. Zug; Gerätehaus Gerstetten in Einsatzkleidung Montag, 13.09.2021, 19.30 Uhr

Einsatzübung; 1. Zug; Gerätehaus Gerstetten in Einsatzkleidung

Einladung zur Hauptversammlung

Aufgrund der unsicheren Corona-Pandemielage hat die Vorstand- schaft beschlossen, die HV wie im letzten Jahr im Umlaufverfah- ren durchzuführen.

Die Berichte und Unterlagen werden in schriftlicher Form allen Mitgliedern bis zum 25.09.2021 zugestellt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Berichte Vorstandschaft 2. Entlastungen

3. Wahlen 4. Anträge 5. Sonstiges

Anträge zur Hauptversammlung sind bis spätestens 18.09.2021 schriftlich beim Vorsitzenden Dietrich Bernt, Heinestr. 10, 89547 Gerstetten einzureichen.

Referenzen

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