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Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF

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Academic year: 2022

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(1)

In dieser Ausgabe:

Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2006 2

Pressemitteilung;

Sanierung der Fußgängerbrücke am Rathaus 4

Information über gefasste Beschlüsse aus dem

Gemeinderat vom 07.09.2006 6 - 9

Erreichbarkeit der Gemeinde Neu Wulmstorf außerhalb der Öffnungszeiten in Notfällen

Ärztlicher Notdienst für Neu Wulmstorf

11 Pressemitteilung;

Straßenplan Neu Wulmstorf, 13. Auflage 10

Gedenkgottesdienst zur 50. Wiederkehr des

ungarischen Volksaufstandes 3

Bekanntmachung;

Bildung eines Jugendausschusses 5

der

GEMEINDE NEU WULMSTORF

(auch unter: www.neu-wulmstorf.de )

Datum:

09.10.2006

Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner

Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung ohne Termin:

Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Informationszentrale durchgehend (Anträge, Auskünfte):

Montag bis Mittwoch: 07.45 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 07.45 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag: 07.45 Uhr bis 12.15 Uhr Sprechzeiten der Außenstelle Elstorf,

Feuerwehrhaus, Lindenstraße 2 a:

Jeden Montag: 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

(2)

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 12.10.2006, 19.30 Uhr, findet im Rathaus,

Ratssaal, Bahnhofstr. 39, 21629 Neu Wulmstorf, eine Sitzung des Gemeinderates statt.

Die Sitzung gliedert sich in einen öffentlichen sowie nichtöffentlichen Teil.

Die Sitzung beginnt mit einer Einwohnerfragestunde, an die sich Ehrungen für langjährige Ratsmitglieder anschließen werden.

Der öffentliche Teil der Sitzung endet mit einer Einwohnerfragestunde.

T a g e s o r d n u n g (öffentlicher Teil)

1. Begrüßung, Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Ratssitzung vom 07.09.2006 3. Mitteilungen

4. Schiedsamt der Gemeinde Neu Wulmstorf;

hier: a) Wahl einer Schiedsperson

b) Wahl einer stellv. Schiedsperson

5. Sanierung der Grundschule an der Heide, VII. BA

hier: Aufnahme eines Darlehens aus der Kreisschulbaukasse 6. Sanierung Hauptschule;

hier: Überplanmäßige Ausgabe bei HHSt. 2170.9400 7. Überplanmäßige Ausgabe bei HHSt. 6300.9472

8. Überplanmäßige Ausgabe bei HHSt. 8800.9400 (Rathauserneuerung, Erweiterung, Umbau)

9. Überplanmäßige Ausgabe bei HHSt. 0600.6550 (Sachverständigen- u. Gerichtskosten) 10. Neu Wulmstorfer Apfelgarten;

hier: Straßenbenennungen

11. Satzung zur 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzerwasserkanalisations- und Abwasserreinigungsanlage der Gemeinde Neu Wulmstorf (Abwasserbeitrags- u. Gebührensatzung) vom 10.11.1983

12. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung;

hier: Vollständige Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung zum 01.01.2007 13. Anfragen

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(3)

GEMEINDE NEU WULMSTORF - Der Bürgermeister -

Bahnhofstraße 39 - 21629 Neu Wulmstorf

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21629 Neu Wulmstorf, 05.10.2006

Gedenkgottesdienst zur 50. Wiederkehr des ungarischen Volksaufstandes

Sehr geehrte Neu Wulmstorferinnen und Neu Wulmstorfer,

wie Sie wissen hat die Gemeinde Neu Wulmstorf mit der ungarischen Stadt Nyergesújfalu einen Partnerschaftsvertrag unterzeichnet.

Dies geschah auch deshalb, weil Ungarn einen maßgeblichen Anteil an der Wiedervereinigung Deutschlands sowie dem Wegfall des so genannten

„Eisernen Vorhanges“ hatte.

Das ungarische Volk hat vor 50 Jahren eine ähnliche Erfahrung mit der da- maligen Sowjetunion machen müssen, wie wir Deutschen dies einige Jahre vorher auch erleiden mussten.

Für den ungarischen Volksaufstand ist als Gedenktag der 23. Oktober fest- gelegt worden, der sich in diesem Jahr zum 50. mal jährt.

Aus diesem Grunde wird in der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef, Querweg 8 - 10, ein ökumenischer Gedenkgottesdienst veranstaltet, der am

Sonntag, dem 29.10.2006 um 15.00 Uhr stattfindet.

Ich möchte Sie herzlich bitten, an diesem Gottesdienst teilzunehmen.

Ihr

Günter Schadwinkel

(4)

GEMEINDE NEU WULMSTORF - Der Bürgermeister -

Bahnhofstraße 39 - 21629 Neu Wulmstorf Az.: F3/331

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21629 Neu Wulmstorf, 29.09.2006

P R E S S E M I T T E I L U N G

Sanierung der Fußgängerbrücke am Rathaus Neu Wulmstorf

Auf Grund von Sanierungsarbeiten an der Fußgängerbrücke am Rathaus Neu Wulmstorf muss diese für den öffentlichen Fußgängerverkehr gesperrt werden. Gleichsam ist die bekannte Zu- wegung zur öffentlichen Bücherei nicht möglich.

Die Baumaßnahme wird am 09.10.2006 beginnen und je nach Witterung bis voraussichtlich 10.11.2006 anhalten. Die Zuwegung zur öffentlichen Bücherei erfolgt dann durch den Haupt- eingang des Rathauses.

gez. Thomas Saunus Fachbereichsleiter

Ortsentwicklung & Immobilienwirtschaft

(5)

GEMEINDE NEU WULMSTORF - Der Bürgermeister -

Bahnhofstraße 39 - 21629 Neu Wulmstorf Az.: F2

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21629 Neu Wulmstorf, 06.10.2006

B e k a n n t m a c h u n g

Für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates vom 01.11.2006 bis 31.10.2011 wird ein Jugendausschuss nach § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugend- hilfegesetzes (AG KJHG) gebildet.

Der Jugendausschuss besteht aus Ratsmitgliedern und mindestens zwei weiteren Personen als beratende Mitglieder, die von den im Bereich der Gemeinde wirkenden und anerkannten Trägern der Freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind. Der Gemeinderat wird in seiner kon- stituierenden Sitzung die Anzahl der Ausschussmitglieder festlegen.

Der Jugendausschuss wird für die gemeindliche Jugendarbeit und für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen zuständig sein. Deshalb sollten für beide Aufgabenbereiche Ausschussmitglieder vorgeschlagen werden.

Die im Bereich der Gemeinde Neu Wulmstorf tätigen und nach § 75 KJHG anerkannten Träger der Freien Jugendhilfe erhalten hiermit Gelegenheit, bis zum

30. Oktober 2006

Vorschläge zur Besetzung des Jugendausschusses einzureichen.

Die Vorschläge sind zu richten an die

Gemeinde Neu Wulmstorf - Fachbereich 2 - Bahnhofstraße 39 21629 Neu Wulmstorf gerne auch per E-Mail an:

und sollen folgende Personalien der vorgeschlagenen Person enthalten:

Name einschließlich Geburtsname, Vorname, Beruf, Geburtsdatum, Anschrift mit Telefon- nummer.

gez. Schadwinkel

(6)

Mitteilung über Beschlussergebnisse

der ordentlichen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Neu Wulmstorf vom 07.09.2006

4. Antrag der Gemeinde Neu Wulmstorf auf Entlassung von Flächen aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Rosengarten-Kiekeberg- Stuvenwald

Der Rat hatte in 2005 beschlossen, den Landkreis im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage zu einer Bearbeitung des gemeindlichen Antrages im Sinne der Ziele dieses Antra- ges zu führen. - Da der Landkreis nunmehr beabsichtigt, die Grenzen des Landschafts- schutzgebietes insgesamt neu zu fassen, erübrigt sich die Klage.

Der Rat beschließt entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 01.08.2006 - TOP 4 - die Aufhebung des unter TOP 9 gefassten Ratsbeschlusses vom 24.02.2005.

5. Antrag des Herrn Uwe Hoyer, Weide 2, 21614 Buxtehude, auf Eingemeindung in die Gemeinde Neu Wulmstorf (Rübke)

Der Rat stimmt entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom

01.08.2006 - TOP 5 - dem Antrag des Herrn Uwe Hoyer, Weide 2, 21614 Buxtehude auf Eingemeindung in die Gemeinde Neu Wulmstorf (Rübke) zu. Eventuell entstehende Fremdkosten sind vom Antragsteller zu tragen.

6. Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 22.05.2006;

hier: a) Verlängerung des vorh. Lärmschutzwalles zwischen Bahnlinie und Theodor-Heuss-Straße

b) Verbesserung des Schallschutzes im Zusammenhang mit dem Bau der B 3 neu

Zu a) Der Rat beschließt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwick- lung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 17.07.2006 - TOP 6 a) - sowie des Verwal- tungsausschusses vom 01.08.2006 - TOP 7 a) -, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, die Kosten für eine Verlängerung des vorhandenen Lärmschutzwalles zwischen Bahnlinie und Theodor-Heuss-Straße zu ermitteln und zu prüfen, ob die Möglichkeit einer Finanzierung mit Hilfe von Fördermitteln besteht. Darüber hinaus sollen Erkenntnisse über die tatsächlich vorhandenen Lärmimmissionen vorgelegt werden.

Zu b) Der Rat beschließt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwick- lung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 17.07.2006 - TOP 6 b) - sowie des Verwal- tungsausschusses vom 01.08.2006 - TOP 7 b) -, dass die Niedersächsische Lan- desbehörde für Straßenbau und Verkehr aufgefordert werden soll, bei der Erstellung der B 3 neu in dem Straßenabschnitt ab Liliencronstraße bis einschließlich der Bahnbrückenüberführung zur weiteren Lärmminderung grobporigen Asphalt (Flüsterasphalt) aufzubringen.

- Fortsetzung nächste Seite -

(7)

- Fortsetzung der Mitteilungen - _____________________________

7. Bebauungsplan Nr. 10 „Gumbinner Straße“;

hier: Bereitstellung eines Grundstückes für den Bau eines Vereinsheimes der „Heidesiedler“

Der Rat beschließt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 17.07.2006 - TOP 9 - sowie des Verwaltungsaus- schusses vom 01.08.2006 - TOP 8 -, das Flurstück 872/28 der Flur 2, Gemarkung Neu Wulmstorf, in der Größe von 946 m² dem Verein Heidesiedlung e. V. zur Errichtung eines Vereinsheimes pachtzinsfrei zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug werden dem Verein die Unterhaltung des Grundstückes und die Übernahme evtl. öffentlicher Lasten

übertragen. An der Ostgrenze des Grundstückes ist in 4 - 4,5 m Breite eine befahrbare Zuwegung in Beton-Verbund-Pflaster herzustellen, die sowohl als Zufahrt für die auf dem

Grundstück zu erstellenden Stellplätze als auch als Zufahrt für das gemeindliche

Grundstück „Paul und Pauline“ dient. Des Weiteren führt hierüber der Fußgängerverkehr in Richtung Riethtal. Von dieser befahrbaren Fläche links und rechts abzweigend können vom Verein je nach Erfordernis Stellplätze hergestellt werden, die möglichst mit

Rasengittersteinen angelegt werden sollten. Die östlichen Stellplätze würden dann auf dem Grundstück von „Paul und Pauline“ belegen sein. Alle mit der Baudurchführung, der Genehmigung usw. entstehenden Kosten sind Sache des Vereins der Heidesiedler.

8. Bebauungsplan Nr. 70 „Bahnhof“;

hier: a) Beschlussempfehlung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behör- den und Umweltverbände

b) Beschlussempfehlung über den Satzungsbeschluss

c) Beschlussempfehlung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 38

„Nördlich der Bahn“

Dieser Bebauungsplan umfasst das „Bahnhofsumfeld“ im weiteren Sinne, insbesondere auch die bereits bebauten Gebiete nördlich der Bahn; zum südlichen Bereich gehört der neue ZOB. - Die gemeindliche Planungsaufgabe zum Thema „S-Bahn“/“neuer ZOB“ ist damit erledigt. Zusammen mit dem vom Land Niedersachsen erlassenen Planfeststel- lungsbeschluss für den Bahntunnel inklusive Zufahrtstraße „steht“ jetzt planerisch das neue Verkehrskonzept um den Bahnhof.

Zu a) Der Rat beschließt mehrheitlich entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 17.07.2006 - TOP 3 a) - sowie des Verwaltungsausschusses vom 15.08.2006 - TOP 6 a) -, die Stellungnahmen zu behandeln, wie vom Stadtplaner empfohlen wurde.

Zu b) Der Rat beschließt mehrheitlich entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 17.07.2006 - TOP 3 b) - sowie des Verwaltungsausschusses vom 15.08.2006 - TOP 6 b) - den Bebauungsplan Nr. 70 „Bahnhof“ inklusive Begründung und Grünordnungsplan als Satzung.

Zu c) Der Rat beschließt mehrheitlich entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 17.07.2006 - TOP 3 c) - sowie des Verwaltungsausschusses vom 15.08.2006 - TOP 6 c) - die Aufhebung des Be- bauungsplanes Nr. 38 „Nördlich der Bahn“.

- Fortsetzung nächste Seite -

(8)

- Fortsetzung der Mitteilungen - _____________________________

9. Bebauungsplan Nr. 71 „Neu Wulmstorfer Apfelgarten“;

hier: a) Beschlussempfehlung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behör- den und Umweltverbände

b) Beschlussempfehlung über den Satzungsbeschluss

Dieser Bebauungsplan umfasst ausschließlich das neue Wohnbaugebiet nördlich der Bahn und östlich der Zufahrtstraße zum neuen Bahntunnel.

Zu a) Der Rat beschließt mehrheitlich entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 17.07.2006 - TOP 4 a) - und des Verwaltungsausschusses vom 15.08.2006 - TOP 7 a) -, die Stellungnahmen zu behandeln, wie vom Stadtplaner empfohlen wurde. Ferner beschließt der Rat ent- sprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 15.08.2006

- TOP 7 a) -, die verspätet eingegangene Stellungnahme der Freien und Hansestadt Hamburg vom 08.08.2006 zu behandeln, wie vom Stadtplaner empfohlen wurde.

Zu b) Der Rat beschließt mehrheitlich entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 17.07.2006 - TOP 4 b) - und des Verwaltungsausschusses vom 15.08.2006 - TOP 4 b) - den Bebauungsplan Nr. 71 „Neu Wulmstorfer Apfelgarten“ inklusive Begründung und Grünordnungsplan als Satzung.

10. Gewerbegebiet „Mienenbüttel I“ und „Schleppelsberg“

hier: Aufhebung des mit der DSK geschlossenen städtebaulichen Vertrages Der Rat beschließt entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 05.09.2006 - TOP 4 -, den mit der DSK abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag aufzu- heben. Der vorliegenden Aufhebungsvereinbarung wird zugestimmt.

(Anmerkung: Die Vermarktung der Flächen wird durch die Süderelbe AG vorgenommen - sh. nächster Tagesordnungspunkt 11 -, nunmehr ist es Aufgabe, einen oder mehrere Er- schließungsträger zu suchen. Die Aufhebungsvereinbarung beseitigt diesbezüglich juristi-

sche Hindernisse.)

11. Vermarktungsauftrag Wachstumsinitiative Süderelbe AG

Der Rat beschließt entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 05.09.2006 - TOP 5 -, die Wachstumsinitiative Süderelbe AG mit der Vermarktung der Ge- werbeflächen beiderseits der A 1, Anschlussstelle Rade, zu beauftragen. Der vorliegenden Vermarktungsvereinbarung wird zugestimmt.

- Fortsetzung nächste Seite -

(9)

- Fortsetzung der Mitteilungen - _____________________________

12. Beschluss über eine Resolution zur Trasse der A 26 südlich von Rübke

Die Gemeinde Neu Wulmstorf wird eine Resolution an die Bundeskanzlerin und an die Landesregierung einreichen (ist zwischenzeitlich erledigt). Diese Resolution ergänzt die Petition, die seitens der Bürger zeitlich davor der Landesregierung übergeben worden ist.

Der Rat verabschiedet entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 05.09.2006 - TOP 6 - die Resolution in der Fassung des vorliegenden Entwurfes.

13. Überplanmäßige Ausgaben für Bücherei-Datenverarbeitung bei HHSt. 3520.5300 Der Rat beauftragt die Verwaltung entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsaus- schusses vom 01.08.2006 - TOP 11 -, für die Bücherei die Umstellung auf die Software

„WinBIAP.net“ der Fa. Datronic/Augsburg wie in der Verwaltungsvorlage vom 20.07.2006 ausgeführt, in Auftrag zu geben, damit baldmöglichst wieder ein sicherer Betrieb der Ge- meindebücherei gewährleistet ist. Die Mehrkosten für die Wartung sind bei den Haus- haltsplanungen für 2007 einzuplanen.

Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.376,73 Euro wird zugestimmt.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

14. Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 9100.9770 (Tilgung Kredite) in Höhe von 4.142,87 Euro

Wegen äußerst niedriger Zinssätze auf dem Kreditmarkt, die allerdings ansteigen werden, hat die Gemeinde ein Darlehen vorzeitig zur Sicherung eines niedrigen Zinssatzes aufge- nommen. Dafür müssen für zwei Monate Mehraufwendungen für dieses Darlehen getra- gen werden.

Der Rat stimmt entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 05.09.2006 - TOP 7 -, der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haus- haltsstelle 9100.9770 in Höhe von 4.142,87 Euro zu.

Die Deckung ist durch Minderausgaben bei HHSt. 9100.9100 gegeben

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(10)

GEMEINDE NEU WULMSTORF - Der Bürgermeister -

Bahnhofstraße 39 - 21629 Neu Wulmstorf Az.: 311/153

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21629 Neu Wulmstorf, 05.10.2006

P R E S S E M I T T E I L U N G

Straßenplan Neu Wulmstorf, 13. Auflage

Der Verlag Jürgen Hartmann hat auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neu Wulmstorf den o. g. Straßenplan neu aufgelegt und damit aktualisiert.

Dieser Straßenplan enthält neben wichtigen Informationen über die behördlichen Einrichtun- gen auch sämtliche Freizeiteinrichtungen sowie Wanderwege der Gemeinde Neu Wulmstorf.

Die Finanzierung des Straßenplanes erfolgt über die Werbung. Die kostenlose Verteilung wird wieder über die Inserenten und die Gemeinde Neu Wulmstorf vorgenommen.

Auf dem Portal der Gemeinde Neu Straßenplan als interaktive Ortskarte mit einer Gewerbeübersicht einsehbar. Der interaktive Ortsplan kann auch dire aufgerufen werden.

gez. Tobias Krüger

(11)

Bahnhofstraße 39 21629 Neu Wulmstorf Telefon: (040) 700780 Fax: (040) 70078-189

E-Mail: gemeinde@rh-neu-wulmstorf.de

DO M A I N:

W W W.N E U-W U L M S T O R F.D E

Die Gemeinde Neu Wulmstorf hat für Notfälle eine Rufbereitschaft eingerichtet, die über die Einsatzleitzentrale in Winsen / Luhe alarmiert wird. Die Rufbereitschaft der Gemeinde Neu Wulmstorf ist in erster Linie für Einsätze der gemeindlichen Gefahrenabwehr, des Katastrophenschutzes oder bei Problemen im Abwasserbereich vorgesehen.

In Notfällen rufen Sie deshalb die Einsatzleitzentrale in Winsen / Luhe unter

04171 / 3030

an.

Ihre Gemeindeverwaltung

ERREICHBARKEIT DER GEMEINDE NEU WULMSTORF AUßERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN IM NOTFALL

Immer für Sie da!

Rathaus der Gemeinde Neu Wulmstorf

Ä R Z T L I C H E R N O T D I E N S T f ü r N e u W u l m s t o r f

Tel. 0 1 8 0 / 2 0 0 0 1 0 1

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