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Mitteilungsblatt der Gemeinde Heroldstatt

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Academic year: 2022

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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021

1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Heroldstatt wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten, nach Termin- vereinbarung, im Rathaus, Am Berg 1, Bürgerbüro, Zimmer 1, für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.

Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen kön- nen Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaub- haft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssper- re nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- führt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Am Berg 1, Bürgerbüro, Zimmer 1 Einspruch einle- gen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahl- benachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberech- tigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunter- lagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis (65 Ehingen) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilneh- men. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem

49. Jahrgang Donnerstag, 11. Februar 2021 Nummer 6

Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege- bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech- tigte Person.

5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl- berechtigte Person, wenn

a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An- tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach

§ 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahlordnung (bis zum 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat,

b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlord- nung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdever-

fahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bür- germeister bekannt geworden ist.

Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18:00 Uhr im Rathaus, Am Berg 1, Bürgerbüro, Zimmer 1, schriftlich, elektro- nisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder auf- grund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektions- schutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutba- ren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech- tigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Brief- wahl und

7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemein- de, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk ange- geben sind.

8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage ei- ner schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

g eMein d e H ero ld statt

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Notruftafel

Notruf (Unfall, Überfall) 110

Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Notruf 112

Krankentransporte (07 31) 1 92 22

Polizei Laichingen (0 73 33) 95 09 60

Polizei Ehingen (0 73 91) 58 80

Krankenhaus Blaubeuren (0 73 44) 17 00

Störungsdienst Wasser Zentralwarte Langenau (0 73 45) 96 38 21 20 Störungsdienst Strom (Albwerk Geislingen) (0 73 31) 2 09-7 77

Störungsdienst Gas (08 00) 0 82 45 05

Giftnotruf Freiburg (07 61) 1 92 40

Praxis Dr. med. H. Zimmermann (0 73 89) 6 61

Alb-Apotheke Heroldstatt (0 73 89) 6 08

Ärztlicher Bereitschaftsdienst:

Ulm (Allgemeiner Notfalldienst) Bundeswehrkrankenhaus, Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm

Mo.-Fr. 18-22 Uhr / Sa., So. FT 8-23 Uhr

Ehingen (Allgemeiner Notfalldienst) Kreiskrankenhaus/Ge- sundheitszentrum Hopfenhausstr. 2, 89584 Ehingen

Sa., So., FT 8-22 Uhr

Kinderärztlicher Notfalldienst: 16 117

Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche:

Zentrale Notfallpraxis an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugend- liche, Eythstraße 24, 89075 Ulm

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21 Uhr

Zu diesen Zeiten können Eltern mit ihren Kindern ohne Voranmeldung in die Praxis kommen. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die Univer- sitätsklinik für Kinder und Jugendliche die Versorgung.

Patienten, die nicht in die Notfallpraxis kommen können, wenden sich bitte unter der zentralen Telefonnummer 116 117 an den dienstha- benden Arzt. Diese Rufnummer gilt auch, wenn ein Patient zu den Zeiten des Notdienstes außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis ärztliche Hilfe benötigt.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehö- ren insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen, Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen.

Notdienst-Apotheken:

Am 13. Februar 2021

Stadt Apotheke Laichingen, Radstraße 3, Telefon 07333 7535 Am 14. Februar 2021

Rats Apotheke Blaubeuren, Karlstraße 1, Telefon 07344 6260 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

im Alb-Donau-Kreis zu erfragen unter der Telefonnummer 0 18 05/9116 01.

Ambulanter Pflegeservice Laichingen:

Der Wochenenddienst ist über die Tel.-Nr. 0 73 33/80 21 68 erreichbar.

Leerung Hausmüllabfuhr

Dienstags im 14-tägigen Rhythmus.

Nächste Leerung Dienstag, 16.02.2021

Leerung Blaue Tonne

Freitags im 4-wöchigen Rhythmus. Nächste Leerung Freitag, 05.03.2021

Leerung Bereitstellungstonne

Montags im 4-wöchigem Rhythmus.

Nächste Leerung Montag, 08.03.2021 Bitte stellen Sie nur die Be- reitstellungstonne bereit.

Die Hausmülltonnen, Blaue Tonnen und Bereitstellungstonnen müssen zur Leerung ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereit stehen.

Sperrmüll

Sperrmüll kann direkt bei der Firma Braig zur Abholung angemel- det werden. Die Gebühr für die Entsorgung beträgt pro Kilo 0,50 €.

Müllbehälter für Hausmüll

Wenn Sie auf einen neuen größeren oder kleineren Müllbehälter umsteigen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Neue Behälter können im Bürgerbüro erworben werden.

Blaue Tonnen und Bereitstellungstonnen

Blaue Tonnen und Bereitstellungstonnen können während der Öff- nungszeit im Recyclinghof im Brunnengäßle abgeholt werden.

Müllsäcke

Bei ausnahmsweise höherem Anfall von Müll können im Rathaus, Bürgerbüro, pro Jahr bis zu 5 Müllsäcke zum Preis von je 1,50 € erworben werden.

Öffnungszeiten im Recyclinghof

Der Recyclinghof ist zu folgenden Zeiten (Winterzeit)geöffnet.

Dienstag von 17.00 - 18.30 Uhr und Samstag von 09.00 - 12.00 Uhr

Grüngut wird ausschließlich im Recyclinghof im Brunnengässle angenommen.

Hasenmist, Katzenstreu, Sägemehl und Holzspäne gehören nicht in den Grüngut-Container. Dieses Material muss über den Restmüll entsorgt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie Ihr Recyclingmate- rial möglichst zügig entsorgen und Sie den Recyclinghof schnellst- möglich wieder verlassen. Es gelten die entsprechenden Abstands- regeln lt. Corona-Verordnung. Ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen muss unbedingt eingehalten werden. Ebenso ist den Anweisungen des Personals absolut Folge zu leisten.

Organisation der Hausmüllabfuhr und der Blauen Tonne Die Hausmüllabfuhr und die Leerung der Blauen Tonne wird durch die Firma Braig aus Ehingen durchgeführt. Für den Fall, dass Ihre Mülltonne einmal nicht geleert wird, bitten wir Sie, sich direkt mit der Firma Braig, Tel. 07391/77030 in Verbindung zu setzen.

Organisation der Bereitstellungstonne

Die Leerung der Bereitstellungstonne wird durch die Firma Knet- tenbrech und Grudulic Süd GmbH aus Ulm durchgeführt. Für den Fall, dass Ihre Bereitstellungstonne einmal nicht geleert wird, bitten wir Sie, sich direkt mit der Firma Knettenbrech und Gurdulic Süd GmbH, Tel. 0731/41020 in Verbindung zu setzen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Kneer Tel. 909033 und Frau Kirsch Tel. 909034 vom Bürgerbüro jederzeit gerne zur Verfügung.

Rathaus-Information

Gemeindeverwaltung Rathaus Am Berg 1, 72535 Heroldstatt

Telefon 0 73 89/90 90-0, Telefax 90 90-90

Termine können sie während folgender Dienstzeiten vereinbaren:

Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 14.00 bis 18.30 Uhr

Kranke und gehbehinderte Mitbürger kön nen mit den jewei- ligen Sachbearbei tern Termine für Hausbesuche vereinbaren.

Öffentliche Einrichtungen in der Gemeinde Kinderhaus Heroldstatt

Am Berg 3/1 Telefon 9 08 94-0

Grundschule Telefon 1213

Adolf-Dietz-Straße 23 Telefax 1227

Grundschule/Betreuung Telefon 01 70/705 48 57 Telefax 90 66 18 Bücherei Telefon 90 78-70, Telefax 90 78-71 Öffnungszeiten

Montag 15.00 bis 18.00 Uhr

Dienstag 10.00 bis 11.00 Uhr

Mittwoch 15.30 bis 18.30 Uhr

Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr

Feuerwehrgerätehaus Telefon 90 61-44

Bauhof Telefon 12 12

Bauhofleiter Steinbach Tel. 01 62/9 14 10 01

Berghalle Telefon 12 15

Hausmeister Werthmann Tel. 01 72/5 91 69 65 Klärwärter Thielsch Telefon 0172/6 37 20 13

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9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollen- det haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme er- folgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Heroldstatt, 11.02.2021 Bürgermeisteramt Michael Weber Bürgermeister

Heroldstatt-Gemeindeentwicklungs-GmbH

Bekanntmachung

J A H R E S A B S C H L U S S 2 0 1 9

I. Bekanntgabe des Beschlusses der Gesellschafterversamm- lung vom 01.02.2021 über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2019 zum 31.12.2019

1. Der Jahresabschluss und die Schlussbilanz zum 31.12.2019 der Heroldstatt-Gemeindeentwicklungs-GmbH werden in der beiliegenden Form anerkannt und festgestellt.

2. Die von der Geschäftsleitung aufgestellte Bilanz zum 31.12.2019 umfasst eine Bilanzsumme von 2.013.278,92 €.

Davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 685.147,00 €

- die Finanzanlagen 0,00 €

- das Umlaufvermögen 1.328.131,92 €

- die Rechnungsabgrenzung 0,00 €

______________________________________________________

2.013.278,92 € ______________________________________________________

Davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Eigenkapital 412.485,77 €

- empfangene Ertragszuschüsse 0,00 €

- die Rückstellungen 273.545 €

- die Verbindlichkeiten 1.327.248,15 € _____________________________________________________

2.013.278,92 € ______________________________________________________

3. Der Jahresgewinn beträgt: 810,32 € Dies berechnet sich aus Erträgen mit 810.393,25 €

und Aufwendungen mit 809.319,67 €

II. Bekanntgabe der Beschlussfassung und Anerkennung des Lageberichts 2019 zum Jahresabschluss 2019 der Gesell- schafterversammlung vom 01.02.2021.

III. Die Jahresrechnung 2019 einschließlich aller Anlagen sowie der Lagebericht 2019 liegen gem. § 105 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg an sieben Tagen und zwar

von Freitag, dem 12.02.2021 bis Freitag, dem 19.02.2021 und

von Montag, dem 22.02.2021 bis Dienstag, dem 23.02.2021

je einschließlich auf dem Rathaus während der Dienststunden (nach Terminabsprache) öffentlich aus.

Darüber hinaus kann der Jahresabschluss auf der Homepage www.heroldstatt.de unter der Rubrik „Rathaus Aktuelles“ einge- sehen werden.

Heroldstatt, den 11.02.2021 Michael Weber

Geschäftsführer

Aus der Gemeinderatsitzung vom 01.02.2021

1. Mitteilungen Backhaus Ennabeuren

Bürgermeister Weber informierte über die Lieferung des mobilen Elektrobackofens für das Backhaus Ennabeuren. Zur Aufnahme des Betriebs ist noch ein Wasser- sowie Stromanschluss erfor- derlich. Der Backbetrieb mit dem neuen Ofen wird im Februar aufgenommen.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Die Aufnahme in das Förderprogramm Ländlicher Raum wurde von Bürgermeister Weber bekannt gegeben. Heroldstatt kann sich glücklich schätzen, mit insgesamt vier Projekten und einer Förderung von insgesamt 615.560 € bedacht worden zu sein.

Diese Finanzspritzen bedeuten eine große Unterstützung für die jeweiligen Investoren. Mit der kräftigen Strukturförderung wird die Lebensqualität in Heroldstatt erhalten und verbessert. Gleichzei- tig werden eine wohnortnahe Versorgung gesichert und zukunfts- fähige Arbeitsplätze geschaffen.

Zertifizierung Medienentwicklungsplan Grundschule Herold- statt

Das Landesmedienzentrum hat den von Schulträger und Grund- schule erstellten Medienentwicklungsplan zertifiziert. Mit der Zertifizierung des umfassenden Konzepts wird für die Gemeinde Heroldstatt die Möglichkeit geschaffen, Fördergelder aus dem Digitalpakt in Höhe von insgesamt 30.200 €, welche reserviert sind, abzurufen. Der Gemeinderat hat das gemeinsam erarbeitete Werk Ende vergangenen Jahres verabschiedet.

Genehmigung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021 Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 14.12.2020 be- schlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde seitens des Landratsamtes Alb-Donau- Kreis bestätigt.

Start Vanessa Thierer als Kinderhausleiterin / Dank an Schwester Tonia Maria

Vanessa Thierer aus Merklingen hat am 01.02.2021 ihre Arbeits- stelle als Kinderhausleiterin in Heroldstatt angetreten. Frau Thierer trifft auf ein 8gruppiges Haus mit insgesamt 29 Mitarbeiterinnen.

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4 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 11. Februar 2021, Nummer 6

Sie wurde sowohl von den Kindern der Notbetreuung als auch Kolleginnen herzlich aufgenommen.

Bürgermeister Weber sprach im Rahmen der Sitzung des Gemein- derates ein großes Lob und seinen anerkennenden Dank sowie Respekt an Schwester Tonia Maria aus, welche sieben Monate das Haus stellvertretend geleitet hat. Daneben war sie auch noch am Kind in ihrer Gruppe tätig.

Ortskernsanierung Ennabeuren und Sontheim

Bürgermeister Weber informierte über den Abschluss der ersten Modernisierungsvereinbarung im Rahmen der Ortskernsanierung.

Mit der Festlegung und Überarbeitung der Sanierungsziele wurde eine gute Grundlage zur Durchführung des Sanierungsprogramms geschaffen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Sanierungsprogramms und die Schaffung von Neuem ist eine gute Beteiligung der Einwohnerschaft.

Coronapandemie

Durch die Verwaltung wurde über die aktuellen Fallzahlen von 14 Indexfällen (Stand 01.02.2021) informiert. Zudem wurde über den Ausbruch im Pflegeheim zum Jahresende 2020 berichtet.

2. Verabschiedung der Mitglieder des Gutachterausschusses Mit der Einrichtung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen zum 01.02.2021 endete das Amt der Gut- achter des gemeindlichen Gutachterausschusses. Bürgermeister Weber bedankte sich bei den langjährigen Mitgliedern Rudolf We- berruß, Hans Barth, Christian Kuhn, Ferdinand Menholz, Helmut Zäh, jeweils aus Heroldstatt und Herr Kirschenmann und Frau Andrea Wezel vom Finanzamt Bad Urach sowie der Vorsitzenden Dipl. Ing. Hiltrud Köpf-Bohnacker im Rahmen einer Ansprache für deren jahrelanges Einbringen in diesem Gremium zum Wohle der Gemeinde Heroldstatt und verabschiedete diese aus ihrem Amt.

Zum Abschied wurde ein Geschenk der Gemeinde überreicht.

Der Gutachterausschuss von Heroldstatt hat die Bodenrichtwerte letztmals zum 31.12.2020 festgesetzt. Mit der Bildung des neu- en Gremiums in Ehingen werden sämtliche Angelegenheiten zur Grundstücksbewertung übertragen; eine Veröffentlichung hierzu ist bereits erfolgt.

3. Vergabe Straßennamen „Auf dem Wörth X“

Für die einzige neue Straße im Gewerbegebiet „Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen“ war ein Straßenname festzulegen. In den umliegenden Straßen wurden bekannte Entwickler und Industrie- pioniere als Namensgeber verwendet. Der Gemeinderat vergab der Straße den Namen "Zeppelinstraße".

4. Vergabe Dokumentenmanagement / E-Akte

Die Elektronische Akte kann mit den Basisfunktionalitäten als zentrales Werkzeug zur Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen eingesetzt werden. Das bei Komm. ONE angeforderte Leistungs- paket der Verwaltung besteht aus der Basis eines Dokumenten- managements und einer Fachkomponente für die Schriftgutver- waltung. Die Komm. ONE wurde mit den Leistungen zu einem Angebotspreis von 21.385,75 € beauftragt.

5. Benutzungsgebühren für das Kinderhaus und die Schul- kinder

- Betreuung für den Monat Januar 2021

Mit dem Lockdown Ende Dezember 2020 wurden sowohl Kinder- gärten als auch Schulen geschlossen. Bis Mitte Februar werden

diese weiter nicht geöffnet werden. Eine Inanspruchnahme der Einrichtungen durch die Kinder kann nur bei Unabkömmlichkeit der Eltern durch die Notbetreuung erfolgen. Seitens des Gemein- derats wurde entschieden, die Gebühren für das Kinderhaus und der Grundschulbetreuung im Monat Januar 2021 zu erlassen.

Hiervon ausgenommen ist die Notbetreuung. Das Land Baden- Württemberg hat eine Erstattung der Beiträge an die Träger in Höhe von 80 % für den Einnahmeausfall angekündigt. Der restli- che Anteil von 20 % ist von den Gemeinden zu tragen.

6. Rahmenvertrag Klärschlammentsorgung

Das Angebot der Mobile Schlammentwässerungs GmbH zur mo- bilen Schlammentwässerung inclusive dem Abtransport und der thermischen Verwertung zu folgenden Konditionen für die Jahre 2021 und 2022 wurde angenommen.

Gestellung einer mobilen Kammerfiterpresse/ Zentrifuge im 24-h- Betrieb, bei Polymer-Konditionierung inkl. Bedienungspersonal

Je m³ 8,60 € 10,23 €

Containergestellung, Beladung, Abtransport und thermische Ver- wertung

Je Tonne 91,90 € 109,36 €

Die Verwaltung wurde mit dem Abschluss des Vertrags entspre- chend dem vorgelegten Angebot beauftragt. Der Auftrag geht an die Mobile Schlammentwässerung GmbH /Karlsbad.

Wir gratulieren und wünschen von Herzen Gesundheit und alles Gute:

am 17. Februar 2021

Frau Hedi Schönhofer, Bergstraße 39, zum 70. Geburtstag.

Standesamtliche Nachrichten Januar 2021

Beim Standesamt Heroldstatt wurden beurkundet:

Sterbefälle:

Am 12. Januar 2021

Michael Domanits, Bernhardusstraße 37, Deggingen, im Alter von 92 Jahren;

am 21. Januar 2021

Emma Ruoß, geb. Bleher, Breitenstraße 2, im Alter von 94 Jahren;

am 23. Januar 2021

Elisabeth Maria Kneer, geb. Ramminger, Am Berg 14, im Alter von 91 Jahren;

am 25. Januar 2021

Johanna Schmauder, geb. Emperle, Am Berg 14, im Alter von 86 Jahren.

Auswärts beurkundet wurde:

Geburt:

Am 1. Januar 2021 in Blaubeuren

Luna Melina Riess; Eltern: Jennifer Riess, geb. Götz und Fabian Riess, Schulstraße 19/1.

Anmerkung: Veröffentlichungen können nur mit der Einwilli- gung der Betroffenen bzw. Angehörigen erfolgen.

Herausgeber:

Bürgermeisteramt, 72535 Heroldstatt, Am Berg 1 Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Bürgermeister Weber oder sein Vertreter im Amt Beiträge an tanja.mattheis@heroldstatt.de

Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Fink GmbH, Druck und Verlag, Sandwiesenstraße 17 · 72793 Pfullingen Telefon 0 7121/97 93-0 · Telefax 0 7121/97 93 93

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Anmeldung Backblock des Ortsteils Ennabeu- ren - Februar 2021

Für den kommenden Backblock des Backhauses Ennabeuren im Zeitraum vom 23.02.2021 bis 26.02.2021, können bis spätestens Samstag den 20.02.2021 Anmeldungen erfolgen.

Falls Interesse besteht, melden Sie sich bitte beim Zuständigen Backhausmeister Herrn Rommel unter der Telefonnummer 07389 1200.

Wichtige Informationen zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die ersten Impfstoffe zum Schutz vor dem Coronavirus sind da.

Sie sind der Schlüssel für die von uns allen ersehnte Rückkehr zum gewohnten Leben – auch wenn die Lieferungen sich zu- nächst in engen Grenzen halten und die meisten von uns des- halb zunächst weiter geduldig bleiben müssen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat seit Dezember 2020 die ersten beiden Covid-19-Impfstoffe innerhalb der Europäischen Union zugelassen. Baden-Württemberg hat noch am 27. Dezember 2020 unverzüglich mit den Impfungen begonnen.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die wichtigsten Punk- te zum Thema Impfen gegen das Coronavirus informieren und Sie herzlich darum bitten, sich impfen zu lassen. Die Schutzimpfung ist kostenlos, eine Impfpflicht gibt es nicht. Sobald dem Land mehr Impfstoff zur Verfügung steht und wir wesentlich mehr Bür- gerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen können, werden Sie in einem weiteren Schreiben über die Impfangebote bei Ihnen vor Ort informiert.

Wo kann ich mich in Baden-Württemberg impfen lassen?

Mit dem Start der Impfungen Ende Dezember haben die Zent- ralen Impfzentren (ZIZ) in Ulm, Tübingen, Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg und Rot am See ihre Arbeit aufgenommen.

Von allen Zentren aus machen sich zudem mobile Teams auf den Weg, um Menschen vor allem in den Alten- und Pflegeheimen zu impfen.

Vom 22. Januar an nehmen rund 50 Kreisimpfzentren (KIZ) in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg den Betrieb auf.

Im Sommer 2021 soll die Impfung dann auch in den niedergelas- senen Arztpraxen möglich sein.

Wer kann sich zuerst impfen lassen?

Zunächst besteht gemäß der Impfverordnung der Bundesregie- rung das Impfangebot für Menschen,

- die älter als 80 Jahre sind und zu Hause leben,

- die in stationären Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden,

- d ie in stationären Einrichtungen oder ambulanten Pflegediensten tätig sind oder in Bereichen medizinischer Einrichtungen arbei- ten und dort einem sehr hohen Ansteckungsrisiko in Bezug auf das Coronavirus ausgesetzt sind.

Wie bekomme ich einen Impftermin?

Wenn Sie zur oben genannten Gruppe gehören, können Sie - unter der Telefonnummer 116 117 Impftermine vereinbaren oder - im Internet unter www.impfterminservice.de Termine buchen.

Weil die bislang zugelassenen Impfstoffe weltweit sehr stark nachgefragt, die Produktionskapazitäten aber begrenzt sind, ist die Menge an Impfstoff sehr knapp. Zu Beginn können leider nicht alle Impfberechtigten sofort zum Zuge kommen. Es kann deshalb dauern, bis Sie einen Termin erhalten. Hier möchten wir Sie um Geduld bitten. Aber seien Sie versichert: Jeder in Baden- Württemberg eintreffende Impfstoff wird sofort der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Wir sind zuversichtlich, dass sich die Lage entspannt, sobald die Europäische Arzneimittelbehörde weite- re Impfstoffe zulässt und insgesamt die Produktionskapazitäten steigen.

Bitte beachten Sie: Um einen ausreichenden Schutz gewährleis- ten zu können, ist eine zweite Impfung im Abstand von 3-4 Wo- chen nötig. Bitte achten Sie darauf, dass Sie immer gleich beide Termine vereinbaren.

Unter der Telefonnummer 116 117 erhalten Sie auch Antworten auf viele Fragen rund um das Impfen – unter anderem erfahren Sie, welches Impfzentrum in der Nähe Ihres Wohnorts liegt.

Falls Sie Unterstützung benötigen, können Sie gemeinsam mit einer Begleitperson ins Impfzentrum kommen. Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinbarung Schwierigkeiten haben sollten.

Wie erfahre ich von freien Terminen?

Sobald der Impfstoff in den jeweiligen Impfzentren angekommen ist, werden freie

Termine in das Buchungssystem eingepflegt. Diese sind für Sie bei der Terminbu-chung unter www.impfterminservice.de sicht- bar. Auch die Mitarbeitenden der Telefon-Hotline 116 117 können für Sie die freien Termine einsehen.

Welche Gruppe kann sich als nächstes impfen lassen?

Die abschließende Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, welcher Impfstoff als nächster eine Zulassung erhält – und mit welchen konkreten Auflagen das geschieht. Aller Voraussicht nach und entsprechend der Verordnung des Bundes können wir als nächstes folgenden Bevölkerungsgruppen ein Impfangebot machen:

Personen,

- die das 70. Lebensjahr vollendet haben, - mit Trisomie 21,

- mit einer Demenz,

- mit einer geistigen Behinderung, - nach einer Organtransplantation,

- die enge Kontaktperson von pflegebedürftigen Menschen oder von Schwangeren sind,

- die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Men- schen behandeln, betreuen oder pflegen,

- die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders re- levanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfra- struktur tätig sind,

- die in Obdachlosen- und Asylunterkünften untergebracht oder tätig sind,

- die als Polizei- und Ordnungskräfte in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstel-lung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei De- monstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

Sobald sich diese Personengruppen für einen Impftermin anmel- den können, werden Sie breit über die Medien informiert. Bitte schauen Sie auch regelmäßig im Internet unter www.baden- wuerttemberg.de und lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beraten.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Impfstoffe sind ein Meilenstein in der Pandemiebekämpfung – sie sind getestet, verträglich und sicher. Den strengen Quali- tätsanforderungen des europäischen Zulassungsverfahrens sind

Wochenmarkt Wochenmarkt

jeden Donnerstag jeden Donnerstag in Heroldstatt!

in Heroldstatt!

von 14.30 bis 18.00 Uhr von 14.30 bis 18.00 Uhr in der Neuen

in der Neuen Ortsmitte Ortsmitte

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6 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 11. Februar 2021, Nummer 6

sie gerecht geworden. Mit ihnen stehen also wirksame Mittel zur Verfügung, um uns vor einer Covid-19-Erkrankung zu schützen.

Wir bitten Sie alle sehr herzlich: Lassen Sie uns gemeinsam die Ärmel hochkrempeln, lassen Sie sich impfen. Denn je mehr Men- schen geimpft sind, desto größer ist der Schutz für alle. Unsere Gesellschaft steht vor einer gewaltigen, einer historischen Her- ausforderung, die wir nur gemeinsam bewältigen können.

Ihr Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Wo bekomme ich Hilfe und weitere Informationen?

Aktuelle Informationen finden Sie jederzeit unter www.baden-wuerttemberg.de, www.bundesgesundheitsministerium.de und www.rki.de.

Alle Fragen zur Impfung werden Ihnen unter 116 117 beantwortet.

Für allgemeine Fragen zum Coronavirus erreichen Sie unsere Hotline täglich (auch an Sonn- und Feiertagen) von 8 bis 22 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

Wie bekomme ich einen Impftermin?

Unter der Telefonnummer 116 117 oder unter www.impftermin- service.de

Rathaus geschlossen

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Rathaus aufgrund des Corona-Virus für den Publikumsbetrieb geschlossen ist.

Falls Sie ein Anliegen haben, bitten wir Sie, sich telefonisch zu melden und mit den Mitarbeiter´innen die weitere Vorgehens- weise zu besprechen.

Sie erreichen

Herrn BM Weber 90 90 10

im Notfall unter 0172 3094000

Hauptamt Frau Sauer 90 90 30

Vorzimmer Frau Mattheis 90 90 11 Vorzimmer Frau Ruoß 90 90 12 Kämmerei Frau Weeger 90 90 20 Kasse Veranlagung Herrn Jakob 90 90 21

Kasse Frau Wiedenmann 90 90 22

Kämmerei Frau Holder 90 90 23 Ordnungsamt Herrn Claß 90 90 32 Bürgerbüro Frau Kneer 90 90 33 Bürgerbüro Frau Kirsch 90 90 34 Wir bitten um Beachtung!

Bereitstellungstonnen

Tausch von Tonnen

Am kommenden Samstag, 13.02.21, können in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, beim Recyclinghof Im Brunnengäßle 1, große 240 Liter Tonnen in kleine 120 Liter Tonnen getauscht werden.

Bitte bringen Sie Ihre leere 240 Liter Tonne zum Umtausch mit.

Abholung zusätzlicher Tonnen

Wenn Sie zusätzlich zu der bereits erhaltenen Tonne eine oder mehrere Gelbe Tonnen benötigen, erhalten Sie diese ebenfalls am kommenden Samstag, 13.02.21 in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr beim Recyclinghof Im Brunnengäßle 1, gegen einen Nutzungs- gebühr für 3 Jahre in Höhe von

45 ,00 € für eine 240 Liter Tonne 40,00 € für eine 120 Liter Tonne und 145,00 € für einen 1,1 cbm Container.

Bitte bringen Sie den Betrag möglichst passend mit.

Rückgabe nicht mehr benötigter Tonnen

Gelbe Tonnen, die nicht mehr benötigt werden, können jederzeit wieder beim Recyclinghof zurückgegeben werden. Bei einem Wegzug müssen alle Bereitstellungstonnen zurückgegeben wer- den.

Müllmarken 2021

Zwischenzeitlich wurden die Müllgebühren- bescheide für das Jahr 2021 mit den neuen, rosafarbenen Müllmarken zugestellt.

Bei der nächsten Leerung, das heißt ab 16.02.2021 werden nur noch Müllbehälter mit gültiger, rosafarbener Müllmarke geleert.

Wir bitten dies zu beachten!

Fälligkeit der Grundsteuer- und Gewerbesteuer für das I. Quartal 2021

Am 15.02.2021 sind die nachstehenden Steuern, an die Gemein- dekasse Heroldstatt zur Zahlung fällig.

Gewerbesteuer:

Die Vorauszahlungsrate, wie sie im letzten Gewerbesteuerbe- scheid festgesetzt wurde.

Grundsteuer:

Die Vierteljahresrate, wie sie dem letzten Grundsteuerbescheid oder dem letzten Grundsteueränderungsbescheid zu entnehmen ist.

Wir bitten Sie, die Steuern termingerecht zu überweisen oder bequemen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie bei Herrn Jakob (07389/9090-21). Gerne senden wir Ihnen diese auch zu.

Neue Spiele eingetroffen!

Liebe Kinder und Familien,

folgende Spiele sind neu eingetroffen und stehen zur Ausleihe bereit:

my first Rush Hour - Labyrinth-Schiebe-Puzzle: Ein Denk- und Zuordnungsspiel mit 30 Knobelaufgaben für Vorschulkinder. Das Spiel fördert das Erkennen von Farben und Formen, die feinmo- torischen Fähigkeiten sowie die Problemlösungsfähigkeiten.

Rush Hour - Deluxe-Edition - das ultimative Stau-Spiel: Ein Ge- duld- und Logikspiel mit 5 Schwierigkeitsstufen für Erwachsene und Kinder ab 8 Jahren mit Fahrzeugen in Metalloptik. Stau! Kein Vor und kein Zurück. Hat denn niemand einen Überblick und hilft hier raus? Wer hat das nötige Hirnschmalz, um zu entscheiden, welches Fahrzeug wohin muss, um dem Stau zu entkommen?

Tip-Toi-Spiel: Unterwegs in der Natur: Erkunde spielerisch Tiere und Pflanzen in ihren Lebensräumen. Wer zwitschert im Wald?

Was versteckt sich im Schilf? Wo wächst das Edelweiß? Du triffst auf Experten wie die Försterin oder den Wattführer, die von ihrer Arbeit erzählen und das Wissen spielerisch vertiefen. Das audi- odigitale Lern- und Kreativsystem-Spiel für Kinder ab 4 Jahren.

Tip-Toi-Spiel: Dschungel-Olympiade: Das lustige Bewegungs- spiel mit Musik und Tanz. Das interaktive Bewegungsspiel für Teamplayer: In der Dschungel-Olympiade ist freie Bewegung im Raum der Schlüssel zum Erfolg. Allein und gemeinsam nimmt man spielerisch Körpergefühl, Gleichgewicht und Reaktionsfähigkeit wahr. Für 1 - 6 Spieler ab 4 Jahren.

6 nimmt! Brettspiel: Der beliebte Klassiker als Brettspiel für Er- wachsene und Kinder ab 8 Jahren. Sonderkarten und Aktionsfel- der schaffen mehr Spieltiefe. Hohe Abwechslung durch viel Spiel- material (u. a. doppelseitiger Spielplan und Variantenauswahl).

Wer ist es? Seit 30 Jahren ein Klassiker. Mit "Wer ist Es? schlüp- fen zwei Kids ab 6 Jahren in die Rolle eines Detektivs. Es gilt, cle- vere Fragen zu stellen, um das geheimnisvolle Gesicht zu erraten, das der Mitspieler verbirgt. Diese Version enthält die klassischen Ratetafeln und eignet sich für 2 schlaue Spürnasen ab 6 Jahren.

Pictures - Spiel des Jahres 2020: Kurzweiliges Familienspiel mit viel Spielspaß und einfachen Regeln für Erwachsene und Kinder ab 8 Jahren für 3 - 5 Spieler. Baut mit eurem Spielmaterial (Bau- klötze, farbige Würfel, Schnürsenkel, Steine/Stöcke oder Symbol-

Müllmarken 2021 Zwischenzeitlich wurden die Müllgebührenbescheide für das Jahr 2021 mit den neuen, rosafarbenen Müllmarken zugestellt.

Bei der nächsten Leerung, das heißt ab 16.02.2021 werden nur noch Müllbehälter mit gültiger, rosafarbener Müllmarke geleert.

Wir bitten dies zu beachten!

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karten) eines der Fotos möglichst treffend nach und rätselt was eure Mitspieler so gebaut haben.

Unter wwwopac.rz-kiru.de/heroldstatt könnt ihr euch Medien aussuchen und uns per E-Mail eine Nachricht zukommen lassen!

Entweder wir stellen die Büchertasche während der Öffnungs- zeiten zur Abholung bereit (Vorraum der Bücherei) oder ihr nutzt den Lieferservice!

Euer Bücherei-Team

Jagdscheinverlängerung und Erstbeantragung

Ab 8. März wieder möglich:

Für Jägerinnen und Jäger mit Wohnsitz im Alb-Donau-Kreis Ab 8. März 2021 können bei der unteren Jagdbehörde des Land- ratsamts Alb-Donau-Kreis wieder Jagdscheine beantragt und verlängert werden. Vor dem 8. März sollten keine Anträge ein- gereicht werden, da vorher die Ergebnisse der vorgeschriebenen zentralen Abfragen zur Erteilung oder Wiedererteilung einer Jag- derlaubnis nicht vorliegen und eine abschließende Bearbeitung nicht möglich ist.

Eine persönliche Abgabe der Antragsunterlagen ist wegen der derzeitigen Corona-Pandemielage nicht möglich. Dafür bitten die Mitarbeiter der Jagdbehörde im Landratsamt um Verständnis.

Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunter- lagen sollten per Post an eine der folgenden Adressen geschickt werden:

Landratsamt Alb-Donau-Kreis Untere Waffen- und Jagdbehörde Schillerstraße 30, 89077 Ulm oder

Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Außenstelle Untere Jagdbehörde

Hauptstr. 41, 89584 Ehingen

Die Antragsformulare finden sich auf der Webseite des Landrat- samts, www.alb-donau-kreis.de; dort unter Dienstleistungen / Formulare / Jagd.

ENDE AMTLICHER TEIL. Für die folgenden Beiträge sind Kirchen, Organisationen, Vereine usw. inhaltlich selbst verantwortlich. Dies betrifft auch die Veröffentlichung von Fotos und Texten nach der Datenschutzgrundver- ordnung (DSGVO).

Kirchen Heroldstatt

Weltgebetstag der Frauen 2021 am 5. März 2021

Absage des Gottesdienstes, dieses Jahr Spendentütchen!

Liebe Gemeindeglieder der Kirchengemeinden in Heroldstatt,

nachdem bei zahlreichen persönlichen Ge-

sprächen im Vorfeld des Weltgebetstages der Frauen immer wieder signalisiert wurde, dass eine Teilnahme am Gottesdienst unter den gegenwärtigen Bedingungen nur schwer vorstellbar ist, hat sich das Organisationsteam entschlossen, in diesem Jahr auf die Andacht zu verzichten.

Um aber den Frauen von Vanuatu trotzdem helfen zu können, wer- den wir in den Kirchen ab Ende Februar die Gebetsordnung mit Spendentütchen auslegen und sie dem nächsten Ökumenischen Gemeindebrief beilegen.

Bitte unterstützen Sie auf diesem Wege das Weltgebetstags-Komitee in Deutsch- land mit Ihrer Spende. Die Spendentütchen können Sie bei jedem Gottesdienst in der Kirche oder direkt bei den Kirchenpflege- rinnen,

· Ulrike Hellgoth, Steinstetter Straße 5

· Dorothee Kley-Bosler, Wachholderweg 1

· Gerda Pflügner, Wiesenstraße 4.

· oder bei den Mitgliedern des Organisati- onsteams abgeben.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bedan- ken uns für die Unterstützung.

Mit herzlichen Grüßen das Organisationsteam

Pfarrer Dr. Thomas Knöppler, Kirchgasse 12, 72535 Heroldstatt Telefon: 07389 / 560, Fax: 906 171

www.kirche-heroldstatt.de

E-Mail: Pfarramt.Heroldstatt@elkw.de Der Wochenspruch lautet:

Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollen- det werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn (Lukas 18,31).

Anmeldung zu den Gottesdiensten:

Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist möglich, sofern Sie sich bis jeweils Samstag 20 Uhr bei Herrn Mesner Lorenz Mühle ange- meldet haben (Tel.: 07389 / 1268) und eine medizinische Mund- Nasen-Bedeckung tragen.

Sonntag, 14. Februar 2021 - Estomihi 10.00 Uhr Gottesdienst in Ennabeuren Sonntag, 21. Februar 2021 - Invokavit 10.00 Uhr Gottesdienst in Sontheim

Pfarrbüro: Kirchgasse 12,

72535 Heroldstatt-Ennabeuren, E-Mail: Beate.Ruopp@elkw.de, Telefon: 07389 / 560, Fax: 906 171,

Öffnungszeit: freitags von 14.00 bis 16.30 Uhr (ausgenommen 19. Febr. 2021)

Pfarrbüro: Lange Straße 88,

72535 Heroldstatt-Sontheim, E-Mail: Gerda.Pfluegner@elkw.de, Telefon: 07389 / 326 ,

Öffnungszeit: mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Sprechzeit Pfarrer Knöppler: nach Vereinbarung (Tel.: 560)

Pfarramt – Gartenstraße 18, 89150 Laichingen Telefon: 07333/6800, Fax: 07333/947075 E-Mail: mariakoenigin.laichingen@drs.de

Das Pfarrbüro ist zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Bitte beachten Sie die allgemein gültigen Infektionsschutzmaßnahmen.

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr Dienstagnachmittag von 15 bis 18 Uhr Pfarramtssekretärin Ingeborg Slavik Homepage: https://se-laichingeralb.drs.de/

(8)

8 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 11. Februar 2021, Nummer 6

Seelsorge: Für seelsorgliche Angelegenheiten ist Pfarrer Karl En- derle jederzeit erreichbar unter der Telefon 07333 5412 oder per Mail: karl.enderle@drs.de

Freitag, 12. Februar 09.00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 14. Februar 09.00 Uhr Eucharistiefeier Aschermittwoch, 17. Februar 17.00 Uhr Eucharistiefeier Freitag, 19. Februar 09.00 Uhr Bündnismesse

Sonntagsgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Samstag, 13. Februar

18.30 Uhr Eucharistiefeier Wes- terheim

Sonntag, 14. Februar

09.00 Uhr Eucharistiefeier Wes- terheim

09.00 Uhr Eucharistiefeier Enna- beuren

10.30 Uhr Eucharistiefeier Berg- hülen

10.30 Uhr Eucharistiefeier Lai- chingen

Regelungen für den Gottes- dienst unter Corona-Bedin- gungen

Die Anmeldung zu den Gottes- diensten ist weiterhin zwingend notwendig. Anmeldungen nimmt Schwester Tonia-Maria, Telefon 07389 244 99 45 entgegen. Bit- te melden Sie sich nicht auf den letzten Drücker an und nicht per E-Mail, sondern nur telefonisch.

Bitte kommen Sie deshalb mög- lichst rechtzeitig, damit die Ord- ner die Liste kontrollieren können.

Neben den bisher schon gel- tenden Maßgaben zur Feier von Präsenzgottesdiensten gilt nun die Pflicht, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizi- nischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Als medizinische Maske gelten sogenannte OP- Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.

Bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob zum Mitbeten der Lieder mit!

Vielen Dank für Ihr Verständ- nis!

Ehejubiläen

Dank für den gemeinsamen Weg - Segen für die Zukunft Egal, ob Sie goldene, diamante- ne oder sogar eiserne Hochzeit feiern, Sie sind als Paar ein gro- ßes Stück Ihres Lebensweges miteinander gegangen. Herzli- chen Glückwunsch! Ihr Weg hat Sie durch die Niederungen des Alltags geführt, Ihnen aber auch Höhepunkte beschert. Sicherlich gab es Schönes und Trauriges, je- doch auch Glücksmomente, und manchmal war es notwendig, ein- fach nur zu funktionieren ...

An Jahrtagen und noch mehr an Jubiläen haben wir oft das Bedürfnis innezuhalten, aus der Routine des Alltags auszusteigen

und sich eine Unterbrechung zu gönnen, um sich zu besinnen und zu orientieren. Bei dieser Gelegenheit kann man das, was war, in den Blick nehmen, sich darüber austauschen und für die Erlebnisse und Erfahrungen miteinander danken, aber auch an die Zukunft denken und den Segen Gottes dafür erbitten.

Pfarrer Enderle ist es eine Freude Ihnen mit einer Urkunde des Bi- schofs Dr. Gebhard Fürst persönlich zu gratulieren. Dazu benötigen wir jedoch das Hochzeitsdatum ihrer kirchlichen Trauung um die Ur- kunde anfordern zu können.

Wenn Sie den Besuch wünschen, dann melden Sie sich bitte in Ihrem Pfarrbüro.

I

O

8

H!"#$%&'!( D)(*

sage ich allen, die Abschied nahmen von

Erich Mack

Herrn Pfarrer Dr. Knöppler für die Gestaltung der Trauerfeier,

der Organistin Frau Kloos und Frau Riegner an der Querflöte,

der Hausärztin Frau Niebel mit Team sowie dem ambulanten Pflegeservice OKV für die ärztliche Versorgung,

dem Sportclub Heroldstatt für ihren ehrenden Nachruf, dem Albverein - OG Sontheim,

allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten, die ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten.

Besonderer Dank gilt den Praxen Medicus Physiotherapie Nickel, Logopädie Stier, Ergotherapie Bund und allen Therapeuten, die uns immer unterstützt haben sowie dem Bestattungsunternehmen Schwenk.

Doris Mack

Heroldstatt, im Februar 2021

I

O

8

allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten, die ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten, Herrn Pfarrer Dr. Thomas Knöppler für die Begleitung und die trostspendenden Worte,

Frau Hildegard Klos für die musikalische Umrahmung des Trauergottesdienstes,

der Diakonie für die jahrelange fürsorgliche Betreuung, dem ASB Pflegeheim Heroldstatt für die Pflege und Betreuung im letzten Jahr,

der Praxis Dr. Zimmermann für die langjährige medizinische Betreuung, dem Bestattungsunternehmen Schwenk-Rommel für die gute Begleitung, der Gemeinde Heroldstatt für den ehrenden Nachruf.

Bärbel * Anita * Christian * Friederike * Hans * Klaus

Heroldstatt, im Februar 2021

H!"#$%&'!( D)(+

sagen wir allen, die Abschied nahmen von

Emma Ruoß

geb. Bleher

(9)

Fink GmbH – Druck und Verlag

Fink GmbH – Druck und Verlag Sandwiesenstr. 17Sandwiesenstr. 17 72793 Pfullingen72793 Pfullingen Telefon. 07121 9793 - 0Telefon. 07121 9793 - 0 Telefax. 07121 9793 - 993Telefax. 07121 9793 - 993 Email. anzeigen@der-fink-verlag.de Email. anzeigen@der-fink-verlag.de Registergericht Stuttgart HRB 352034

Registergericht Stuttgart HRB 352034 Geschäftsführer. Martin FinkGeschäftsführer. Martin Fink Id Nr. DE 146477785Id Nr. DE 146477785 St. Nr. 78095/21904St. Nr. 78095/21904 Erscheinungstermin

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Anzeigenschluss:

Mo, 12.00 Uhr

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Der Bundesverband Druck und Medien e.V. startet die Initiative Greenprinting statt Greenwashing! Printmedien schonen Ressourcen.

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Gedruckte Zeitungen: Tageszeitung im Tabloid- Format, 40 Seiten, Aufl age 32000, 2,4 Leser pro Exemplar. CO2-Äquivalenz im Jahr

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Donnerstag, 25.02.2021 um 10 Uhr

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vom 11.02. – 06.03.2021

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Montags geschlossen Di.-Fr.: 9.30-12.30 Uhr

14.00-18.00 Uhr Samstag: 9.00-17.00 Uhr Sonntag: 13.00-17.00 Uhr Alte Mühle,Neuffener Straße 1,

Inh. Gudrun Wiest, 72582 Grabenstetten, Tel.: 07382 9429-444, Mobil: 0162 9013517, E-Mail: gudrunwiest@gmx.de

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MANUEL

HAGEL

vor fünf Jahren haben Sie mir mit großer Mehrheit Ihr Ver- trauen geschenkt. Damit unsere Region in dieser bewegten Zeit wirtschaftlich stabil bleibt, der Netzausbau voran geht und Sicherheit weiter groß ge- schrieben wird, bitte ich Sie von Herzen um Ihr Vertrauen und Ihre Stimme!

Landtagsabgeordneter

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Landtagsabgeordneter

Manuel Hagel · CDU Alb-Donau-Ulm · Wichernstr. 10 · 89073 Ulm Tel.: 0731 9216521 · info@manuelhagel.de · manuelhagel.de

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