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Öffentliche Bekanntmachung des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung über die Entscheidung zum Antrag der Wie- se Umwelt Service GmbH in 07980 Berga/ Elster auf Erteilung einer Genehmigung nach

§ 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und Klärschlammverbrennungsanlage mit Phosphatdünge- mittelherstellung in 06259 Braunsbedra, Saalekreis

Auf Antrag wird der Wiese Umwelt Service GmbH in 07980 Berga/ Elster die immissions- schutzrechtliche Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb der

Klärschlammtrocknungs- (319,92 t/d) und Klärschlammverbrennungsanlage (3,92 t/h) mit Phosphatdüngemittelherstellung (62,88 t/d)

(Anlage nach Nr. 8.12.2, 8.10.2.1, 8.1.1.3 und 8.8.2.1 des Anhangs 1 zur Verordnung über ge- nehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)

auf den Grundstücken in 06217 Merseburg und 06259 Braunsbedra, Gemarkung: Beuna

Flur: 2

Flurstück: 27 (teilweise) und 86 (teilweise) Flur: 3

Flurstück: 947 und 292/125 Gemarkung: Frankleben Flur: 3

Flurstück: 301, 304, 307 und 7/2 durch das Landesverwaltungsamt erteilt.

Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfül- lung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden und enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Ver- waltungsgericht Halle (Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)) erho- ben werden.

Der Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom 16.01.2020 bis einschließlich 29.01.2020

bei folgenden Behörden aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingese- hen werden:

(2)

1. Stadtverwaltung Braunsbedra Bauamt

Zimmer 204 Markt 1

06242 Braunsbedra

Mo. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr Di. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr Mi. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr Do. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr

2. Stadtverwaltung Merseburg Stadtentwicklungsamt

Lauchstädter Straße 10 06217 Merseburg

Mo. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr Di. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Mi. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr Do. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr

3. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Raum A 123

Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale)

Mo. - Do. von 08:00 bis 16:00 Uhr

Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 08:00 bis 13:00 Uhr

Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an bis zum Ablauf der Klagefrist können der Bescheid und seine Begrün- dung von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Landesverwal- tungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) angefordert werden. Die Übersen- dung des Bescheides erfolgt formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang. Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Ein- wendungen erhoben haben, als zugestellt.

Gegen den hier bekanntgemachten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Halle (Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)) erhoben werden.

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