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Bürger-NachrichteN Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth

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Academic year: 2022

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Jahrgang 38 Freitag, den 5. November 2021 Nummer 11

Bürger-NachrichteN

Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth

P2

Preis für vorbildliches Energieprojekt geht nach Martinsreuth

Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz, zum Wohle des Klimaschutzes, wurden der FC und der Dorfver- ein Martinsreuth für ihr „nachhaltiges Vereinsheim als Gemeinschaftsprojekt“ durch die Regierung von Oberfranken und dem Bayernwerk mit dem „Bürgerenergiepreis“ ausgezeichnet. Der Preis ist mit 3 000 Euro dotiert. Im Bild von links: Landrat Oliver Bär, Ralf Schwarz vom Bayernwerk, Manfred Barthold und Marco Mergner vom FC und Dorfverein, Markus Leczycki vom Bayernwerk, Regierungsvizepräsident Thomas Engel und Bürgermeister Matthias Döhla.

Bild und Text: Helmut Engel/Frankenpost

Mehr hierzu erfahren Sie auf Seite 2!

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Damit möglichst viele Menschen in Konradsreuth einkaufen können, wird auch der Leupoldsgrüner Bürgerbus mit einer weiteren Haltestelle (voraussichtlich ab 1. Dezember) am diska Markt halten. Für die Konradsreuther Ortsteile wird zurzeit ein Plan ausgearbeitet, um auch hier mit öffentlichen Verkehrsmit- teln zum Markt und wieder nach Hause zu kommen.

„Ich bin sehr stolz und glücklich darüber, dass EDEKA den Wunsch der Konradsreuther Bürgerinnen und Bürger zum Bau eines Lebensmittelmarktes auf meine Anregung hin realisiert hat“, so Bürgermeister Döhla abschließend.

Bürgerverein Konradsreuth

Weihnachtsgewinnspiel - Gewinnen Sie 1 von 3 Gutscheinen für einen Kannerschreither Christbaum

Der Bürgerverein Konradsreuth veranstaltet wieder ein Weih- nachtsgewinnspiel, bei dem Sie mit etwas Glück einen von drei Gutscheinen für einen Kannerschreither Christbaum der Hospitalstiftung Hof in Wert von 30 Euro gewinnen können.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Konradsreuth, die mindestens 18 Jahre alt sind und auf einem Original-Teilnahmeschein die erforderlichen Daten richtig angegeben haben. Um an der Verlosung teilzunehmen, füllen Sie einfach den Teilnah- meschein auf der letzten Seite des Gemeindeblattes voll- ständig aus und werfen Sie ihn im Original bis spätestens Freitag, den 19. November 2021 (16:00 Uhr) in die Not- dienstklappe der Conrads-Apotheke in Konradsreuth, Weberstraße 1.

Die Gewinner werden anschließend telefonisch benachrich- tigt und können ihren Gutschein dann beim Christbaumver- kauf 2021 der Hospitalstiftung Hof, der am 27. und 28.11.

jeweils von 10 bis 16 Uhr, und am 04.12. und 11.12., jeweils von 10 bis 15 Uhr, in der Nähe des alten Forsthauses in Pret- schenreuth stattfindet, einlösen.

Die Gutscheine können nicht in bar ausbezahlt oder an Dritte übertragen werden. Ihre persönlichen Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert und anschlie- ßend gelöscht.

OHL – Feierabendtreff – Kartoffelfeuer in Martinsreuth

Nach getaner Arbeit in den Hochfränkischen Werkstätten freu- ten sich die Teilnehmer über eine besondere Abwechslung zum Feierabend: ein Kartoffelfeuer auf dem Bauernhof der Lebens- hilfe Hof e.V. Im Feuer rösteten die in Folie gewickelten Kartof- feln. Wer wollte konnte dazu eine „Steckerlwurst“ essen. Foto:

Offene Hilfen der Lebenshilfe Hof

Bei herrlichem Herbstwetter nutzten elf Interessierte das Ange- bot des Feierabendtreffs der Offenen Hilfen der Lebenshilfe Hof (OHL). Diesmal wollte das Team um Ulrike Richter den Bio-Bau- ernhof der Lebenshilfe in Martinsreuth besuchen. Er wurde im Jahr 1981 von dem Diakonischen Werk gekauft und umgebaut.

Preis für vorbildliches Energieprojekt geht nach Martinsreuth

Die Mitglieder zweier Martinsreuther Vereine haben gemeinsame Sache beim Klimaschutz gemacht und beheizen ihr Vereinsheim jetzt mit Erdwärme. Das Zusammenwirken des Martinsreuther Dorfvereins und des FC Martinsreuth ist dafür mit dem Bürge- renergiepreis belohnt worden, der jährlich von der Bayernwerk Netz GmbH in Kooperation mit der Regierung von Oberfranken vergeben wird. Den Preis teilen sich die Vereine aus Konrads- reuth mit dem TSV Windheim (Landkreis Kronach), dem Staatli- chen Beruflichen Schulzentrum in Bamberg und Familie Kawohl aus Hiltpoltstein (Landkreis Forchheim). Das Engagement der Martinsreuther wurde mit 3.000 Euro belohnt. Bei der Preisüber- gabe erklärte Markus Leczycki, Leiter des Kommunalmanage- ments der Bayernwerk Netz GmbH: „Das Projekt animiert andere dazu, ebenfalls einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten. Dieses Engagement belohnen wir mit dem Bürgerenergiepreis“. Regierungsvizepräsident Tho- mas Engel betonte die Vorbildwirkung des Bürgerenergieprei- ses: „Hier werden sehr engagierte Menschen aus Oberfranken ausgezeichnet, die zeigen, wie sich zum Beispiel auch Vereine gut einbringen können. Solche Vorbilder sind wichtig, denn sie machen die Energiewende erlebbar.“ Bei der Preisverleihung waren außerdem der Erste Bürgermeister Matthias Döhla und Landrat Dr. Oliver Bär anwesend, um sich über das Projekt zu informieren und den Preisträgern zu gratulieren.

Nachhaltigkeit als Gemeinschaftsprojekt

Beim Bau des gemeinsamen Vereinsheims im Jahr 2011 hatten die Mitglieder der beiden Martinsreuther Vereine besonderen Wert auf eine gute Wärmedämmung gelegt. Seitdem beheizen sie es emissionsfrei mit Erdwärme. Diese erwärmt auch das Wasser für Duschen und Waschbecken. Ein Pufferspeicher sorgt für hohe Effizienz und ausreichende Verfügbarkeit. Mittler- weile engagieren sich die Vereine schon seit zehn Jahren aktiv für den Klima- und Ressourcenschutz. Im vergangenen Jahr zum Beispiel haben sie eine Photovoltaikanlage installiert. Bald soll der Fußballplatz mit einer LED-Flutlichtanlage ausgestattet und so noch nachhaltiger betrieben werden. Denn mit Regen- wasser bewässert wird er schon.

Super Markt

Vor Kurzem hat der „diska“ Markt in Konradsreuth in der Fich- telgebirgsstraße 2 eröffnet. Es ist die hundertste Filiale in Nord- bayern, Sachsen und Thüringen. Bei der Einweihung waren die Verantwortlichen der EDEKA Unternehmensgruppe genauso anwesend wie Vertreter der Fa. Kutzer sowie der Baufirma W.S. Gewerbebau. Bürgermeister Döhla übergab ein kleines Geschenk und appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, nun auch das Angebot anzunehmen. Denn 6.000 Artikel lassen so gut wie keine Wünsche offen. Marktleiterin Vanessa Sachs ist auch offen für Anregungen, denn es können so gut wie alle EDEKA Artikel angeboten werden.

Das Bild zeigt bei der Eröffnung von links: Ralf Worlitschek (Edeka-Geschäftsbereichsleiter), Vanessa Sachs (Marktleiterin) und Matthias Döhla (Bürgermeister Konradsreuth).

Foto: meeco-Communication-Services/Stephan Trutschler

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Später kam das Anwesen unter das Dach der Lebenshilfe Hof, die den gesamten Betrieb unter Leitung der Hochfränkischen Werkstätten Hof betreibt. Zum Bauernhof gehören drei Berei- che: Landwirtschaft, Gärtnerei und Wohnheimgruppe.

Nach einem Rundgang über das landwirtschaftliche Anwesen mit einer Besichtigung des Hühnermobils und ihren Beschüt- zern, den Ziegen, ging es zur Weide mit Kuh und Kälbchen.

Einige„ Moggerla“ sausten über die Wiese. „Die dürfen bei ihren Müttern bleiben“, erklärte Bio-Bauernhof Projektleiter Johan- nes Popp. Anschließend führte er die muntere Gruppe an einer großen Gänse- und Entenschar vorbei zur Wiese oberhalb des Geländes. Dort knisterte bereits das Feuer. „Wer singt?“, fragte einer gut gelaunt. Erinnerte doch so ein loderndes Lagerfeuer an alte Zeiten. Als man sich um ein Feuer versammelte, die Gitarre auspackte und gemeinsam sang. Gehalten hat sich zum Beispiel der Brauch, die Kartoffelernte mit einem Feuer abzu- schließen. Es wird dabei Kartoffelkraut verbrannt und in der Glut die geernteten Kartoffeln geröstet. Für das Lagerfeuer an die- sem Abend hatte das Team der OHL gesorgt. Die in Folie gewi- ckelten Kartoffeln lagen bereits im Feuer, wer wollte bekam ein Getränke, Marshmallows und eine Wurst am Stock. Andächtig und mit sichtlicher Freude versammelten sich die Treff-Teilneh- mer bis zum Einbruch der Dunkelheit um das Feuer.

Vorbereitet hatte das Drumherum die Freizeitbegleitung der Offenen Hilfen der Lebenshilfe Hof e.V..

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Gemeinsam Gottesdienst feiern

Am Erntedank-Sonntag um10:30 Uhr wurde wieder im Seni- orenhaus Konradsreuth Gottesdienst gefeiert. Die aktuellen Corona-Lockerungen geben es her, dass wir alle zusammen im Foyer mit Pfarrer Preibusch beten, singen und der Predigt lau- schen konnten.

Unsere ehrenamtlichen Helfer nahmen sich dieses Jahr wie- der sehr viel Zeit unser SELA feierlich mit den Erntegaben zu schmücken und erfreuten dadurch nicht nur unsere Bewohner mit einem farbenprächtigen Gabenstisch.

Fotos: SELA-Seniorenhaus

Aufruf „Wiederaufleben des Kleinen Cafés“- immer wieder Sonntags…

Ein kleines Stück Normalität möchten wir unseren Bewohnern und deren Angehörigen wieder zurückgeben und unser „Klei- nes Café“ Sonntags öffnen. Hierzu benötigen wir viele fleißige Kuchenbäcker und Organisatioren, die sich ehrenamtlich enga- gieren möchten.

Sollten Sie Interesse haben, sprechen Sie uns einfach direkt im Seniorenhaus an oder rufen Sie uns für weitere Informationen an unter Tel: 09292 / 9778890.

Wir freuen uns über jede helfende Hand.

Kommunales Kinderkino Die unglaubliche Geschichte von der Riesenbirne

Am Mittwoch den 10.11.2021.

ACHTUNG: Start ist um 15.00 Uhr!!!

Der Film wird ab 6 Jahren emp- fohlen. Er hat eine Altersfreigabe FSK 0 und dauert 76 Minuten.

Im Anschluss möchten wir mit den Kindern noch eine kleine Bastelrunde einlegen. Um mög- lichst vielen Kindern unser Kino zu ermöglichen, muss während der gesamten Zeit eine Maske getragen werden. Alle Kinofans bitten wir, sich unter kinderkino@konradsreuth.de anzumel- den. Die Teilnehmerzahl ist raumbedingt begrenzt.

Knabberspaß und Getränke stehen für Euch wie gewohnt zum Kauf bereit!

Wir freuen uns auf Euch, Euer Kinderkinoteam

Redaktionsschlusshinweis Nächster Redaktionstermin

Montag, den 22.11.2021!

Bitte geben sie bis dahin Ihre Mitteilungen und Anzeigen im Rathaus ab.

Erscheinungstermin:

FREITAG, 03.12.2021

=^hidg^hX]ZhkdcH^Z\[g^ZYHX]ŽgcZg Historisches von Siegfried Schörner

Eine neue Geschichte in Kannerschreither Mundart!

Der Oba schbillt Fußball

Also Zeich gibbs, des gibbs goornet. Do is neilich su e Ding bassiert, wuusda lachn kännst wie e Sau.

Der Oba hodd widder emoll Fußball gschbillt, obwoll des eingtlich net sei Sport geweesn is. Frieher woorer zwor e guter Sportler gweesn, obber merra benn Turnverein und bei die Lachnpatscher, wie sa frieher ze die Langlaifer gsaggt hamm, wu sa nuch ihr Stammquartier benn Max und be der Erna in der Schwarzfurth haddn. Obber weecher aaner Leberwarscht hodd siech die Vereinstätigkeit ve die Laifer merra auf Silberbooch verleecht. Die Aktivn warrn inzwischn aa vill merra woorn und in Max sann Kellerstiebla woor scha ball ka Blatz mehr.

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Gz.Nr. 026/3 – 1. Bgm.

Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO);

Bürgerversammlung in Konradsreuth

B e k a n n t m a c h u n g:

Am Freitag, den 19. November 2021, um 19.00 Uhr findet in der Turnhalle der Grundschule am Schlosspark

in Konradsreuth,

Schulstraße 7, 95176 Konradsreuth eine

Bürgerversammlung

für das gesamte Gemeindegebiet Konradsreuth statt.

Die Bürgerversammlung dient gem. Art. 18 GO zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Hierzu wird eingeladen mit dem Hinweis, dass das Wort grundsätzlich nur Gemeindean- gehörige erhalten können; von der Bürgerversammlung kön- nen jedoch Ausnahmen zugelassen werden. Stimmberechtigt sind ausschließlich Gemeindebürger. Gemeindeangehörige sind alle Gemeindeeinwohner. Gemeindebürger sind die Gemeindeangehörigen (Einwohner), die in der Gemeinde Konradsreuth das Gemeindewahlrecht besitzen.

Tagesordnung:

1. Jährlicher Bericht des Bürgermeisters 2. Anfragen.

Zahlreiches Erscheinen und aktive Mitwirkung sind aus- drücklich erwünscht!

Konradsreuth, den 20.10.2021 Gemeinde Konradsreuth Döhla, 1. Bürgermeister

EAPl.Nr. 5651.2 – SG 12

Nach Art. 27 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordung (GO) und Art.

52 des Landesstraf- und Ver ordnungsgesetzes (LStVG) weist die Gemeinde Konradsreuth auf eine Bekanntmachung des Landkreises Hof hin.

Bekanntmachung:

„Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof zur Erken- nung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikani- schen Schweinepest nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) sowie der Verord- nung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikani- sche Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)

Aufgrund des Art. 170 Abs. 1 Alt. 1 VO (EU) 2016/429 i.V.m § 3a S. 1 Nr. 2, 3, 4, 5 HS. 1 und HS. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 8. Juli 2020 (BGBl. I S. 1605), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. November 2020 (BAnz AT 09.11.2020 V1) geändert worden ist, sowie Artikel 3 Absatz 1 Nr.

3 und Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG) vom 24. Juli 2003 (GVBl.

S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 370) geändert worden ist, ergeht für das Gebiet des Landkreises Hof, folgende

Allgemeinverfügung

I.

Zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrika- nischen Schweinepest bei Wildschweinen haben die Jagdaus- übungsberechtigten im Landkreis Hof

Halt, iech bie itzt ball eweng ins Waafn kumma – iech wollt ja des Ding venn Fußballspilln derzelln. Wie scha gsaggt, e richticher Fußballer woor der Oba net, dess hammsa na bezeidn ausgedriem. Dess woor scha, wie er nuch a klaaner Buu wor. Sellmoll hamm die Gunga venn Darf mastns druntn aufn Turnblatz Fußball gschbillt, wu heit der Bircherbark is. Do gabbs kan aanzinga Baam, bluuß eweng moochern Roosn mit Hundskamilln und weißn Klie, auf denn die Leit venn Akti- enhaus oftemoll ihr Wesch zenn Blaang ausgeleecht haddn.

Neemdroo woor der Pfarrerschgardn und undndroo ne Eckerts Philipp sei Groosgardn midderen gruußn Epflbaam im Eck, do wuus zer Schul neiganga is. Die Est warn vuller scheena kla- ana ruuda Epfl, die iebern Zau in Turnblatz reik‘hängt sänn.

Wenn die Gunga eerscht eweng rimgebolzt ham, hodd mastns aaner dänn Booln in die Est neigschossn und nocher hammsa eerscht amoll die haufn klann sießn Epfl aufgeleesn, bevor sa richtich Fußball gschbillt hamm.

Eerscht sänn die Mannschaftn gewellt woorn. Die zwaa Eltsten und Greßtn, de Roßnersch Artur und de Buchtes Ernst, warn die Schbillfierer. Die hamm abwechslnd en Nooma gsaggt, wer in ihrer Mannschaft schbilln darft. Der Oba woor mastns aaner ve die letztn, wu drokumma is. Obber nocher gings luus. Bar- feß nadierlich, denn erschtns woorsch Summer und die Gunga sänn alla barfeß geloffn und zweitns woorsch zer Kriegszeit, do mußtn die Schuh gschont werrn, waals kaana mehr geem hodd.

Die Gunga sänn alla hindern Booln hergerennt, hiemedriem hodd der Torwart aufgebaßt, daßer kaans neikriggt hodd in sei browisorisch Tor. Des woor fimf Schridd braad und ent- weder midderen Zieglstaa, Holzknibbfl odder ann ausgezu- unga Hemm markiert. Auferamoll kimmt die ganza Banda middn Booln auf des Tor zu, wu siech der Oba als Verdeiti- cher eweng hindn rimmgedriem hodd. Aaner schießt und der Booln weer neis Tor ganga, wenn der Oba na net mit die Händ aufk‘haltn hädd – obber er woor halt net der Torwart. „Hand, Hand“, schreia die annern, und der Buchtes Ernst, der Schbill- fierer, kimmt aufn Oba zu und haut na e Drumm Schelln nei, denn Handschbill benn Fußball is a Duudsind. Der „Elfmeter“, der sellmoll auf fimfa verkerzt wor, hodd denna Geechner die Fierung gebracht. Der Oba mußt aufbassn, daß seina Mann- schaftskammerodn net a nuch handgreiflich worn senn und is einfach haamganga. Des woor das Ende seiner Fußballkarri- ere, bevor sa oogfangt hodd. Er hodd nie mehr Fußball gsch- billt, bluuß eweng in seiner Schulmannschaft und vill schpee- der emoll be die „Altn Herrn“ in Welberndarf, wu er sellmoll gewohnt hodd.

Obber die Zeitn ändern siech. Itzt schbillt sei Enkela Fußball und er dräniert halt ewengla mied, hindn draußn im Gartn. Und bletzlich is ball su, wie frieher aufn Turnplatz: Der Booln rollt aufn Oba zu, er will na wegschloong und zieht auf middn linkn Fuß und haut drauf. Es dudd an Schlooch, der Oba schreit auf ver lauter Schmerz - und wacht auf.

Er hodd doch tatsächlich die Gschicht mit denn Booln, der auf ihn zurollt, gedraamt. Der Bsichologe Siegmund Freud hädd gsaggt, des hodd in san Unterbewußtsein seit seiner Jugend gschlummert und is erscht itzet widder huuchkumma. Und itzet kimmts: Die gruußa Zeha, mit dera er des Nachttischla getroffn hodd, is oogschwolln wie e klaaner Breßsack, der Noogl woor kitzblau und is e boor Wochn schbeeter ooganga.

Wohnungseinbrüche passieren zu jeder Tageszeit.

Einbrecher sind tag- und nachtaktiv.

www.polizei-beratung.de

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heitsauffällig erlegte Wildschwein der zuständigen Behörde unter Angabe des Fund- bzw. Erlegeortes anzuzeigen haben.

Gemäß Art. 170 Abs. 1 Alt. 1 VO (EU) 2016/429 i.V.m. § 3a S.

1 Nr. 2 und Nr. 5 HS. 2 Schweinepest-Verordnung kann für ein bestimmtes Gebiet, soweit es zur Vorbeugung vor der Ein- schleppung oder zur Erkennung der Afrikanischen Schwei- nepest erforderlich ist, angeordnet werden, dass Jagdaus- übungsberechtigte jedes erlegte bzw. verendet aufgefundene Wildschwein unverzüglich nach näherer Anweisung der zustän- digen Behörde zu kennzeichnen und für jedes erlegte Wild- schwein einen von ihr vorgegebenen Begleitschein auszustel- len haben.

Ferner kann nach Art. 170 Abs. 1 Alt. 1 VO (EU) 2016/429 i.V.m.

§ 3a S.1 Nr. 3, Nr. 5 HS. 2 und Nr. 5 HS. 2 lit. a) Schweinepest- Verordnung für ein bestimmtes Gebiet, soweit es zur Vorbeu- gung vor der Einschleppung oder zur Erkennung der Afrikani- schen Schweinepest erforderlich ist, angeordnet werden, dass Jagdausübungsberechtigte von jedem erlegten bzw. verendet aufgefundenen Wildschwein unverzüglich Proben nach nähe- rer Anweisung der zuständigen Behörde zur virologischen Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen, zu kennzeichnen und zusammen mit dem von der zuständigen Behörde vorgegebenen Untersuchungsantrag sowie bei erleg- ten Wildschweinen zusätzlich zusammen mit dem Tierkörper und dem Aufbruch der von ihr bestimmten Stelle zuzuführen haben. Weiterhin kann gemäß Art. 170 Abs. 1 Al.t 1 VO (EU) 2016/429 i.V.m. § 3a S. 1 Nr. 3 Schweinepest-Verordnung für ein bestimmtes Gebiet, soweit es zur Vorbeugung vor der Ein- schleppung oder zur Erkennung der Afrikanischen Schweine- pest erforderlich ist, angeordnet werden, dass das Wildbret von erlegten Wildschweinen erst nach Vorliegen eines negati- ven virologischen Untersuchungsbefundes in Verkehr gebracht werden darf.

Die Anordnungen im Landkreis Hof sind zum Schutz der heimi- schen Wild- und Hausschweinpopulation vor der Afrikanischen Schweinepest geeignet, erforderlich und angemessen.

Da weder Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten existieren, können ausschließlich Biosicherheit und hygienische Maßnah- men sowie eine Populationsregulation zur Vorbeugung einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest eingesetzt werden.

Die frühzeitige Erkennung eines Falles von Afrikanischer Schweinepest ist daher von essentieller Bedeutung. Denn nur dann besteht die Möglichkeit, die Tierseuche durch die Einrich- tung verschiedener Restriktionsgebete (Kerngebiet, infizierte Zone (vormals gefährdetes Gebiet), zusätzlicher Sperrzone (vormals Pufferzone)) und entsprechender Bekämpfungsmaß- nahmen wie z.B. eines Jagdverbotes sowie einer unverzüg- lichen und flächendeckenden Fallwildsuche einzudämmen und damit von Beginn an effektiv und nachhaltig wirksam zu bekämpfen.

Die Infektion mittels direkten Kontakts mit einem lebenden mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschwein oder dem Kadaver eines mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweins stellen konkret-gefährli- che Ansteckungsquellen für andere Wildschweine dar, die es unverzüglich zu entfernen gilt.

Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Afrikanische Schweinepest am 13.10.2021 im Freistaat Sachsen, ca. 150 km entfernt von der Grenze zum Landkreis Hof amtlich festge- stellt wurde und die Wahrscheinlichkeit einer Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Bayern hierdurch stark erhöht wurde.

Die unverzügliche Anzeige von verendet aufgefundenen Wild- schweinkadavern und krankheitsauffällig erlegten Wildschwei- nen sowie die Kennzeichnung jedes erlegten bzw. verendet aufgefundenen Wildschweins, deren Beprobung und Zufüh- rung zur virologischen Untersuchung ist daher unerlässlich, um die zur Feststellung einer Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest notwendige tiermedizinische Untersuchung durchführen und den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest in die heimische Wildschweinpopulation möglichst frühzeitig erkennen zu können.

Da der Großteil der jährlich verendenden Wildschweinpopula- tion durch die reguläre Bejagung zu Tode kommt, ist die Fest- stellung einer Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest an 1) jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild und

Unfallwild) und krankheitsauffällig erlegte Wildschwein unver- züglich unter Angabe des Fundortes/ Erlegeortes dem Veteri- näramt des Landkreises Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, unter der Telefonnummer 09281 57 215, oder per Email (veterinaeramt@landkreis-hof.de) anzuzeigen, zu beproben und unschädlich zu beseitigen.

2) jedes gesund erlegte Wildschwein unverzüglich mittels Wildmarke und Wildursprungsschein zu kennzeichnen.

3) von jedem gesund erlegten Wildschwein unverzüglich eine EDTA-Blutprobe zur Untersuchung auf Afrikanische Schweine- pest zu entnehmen, diese Probe zu kennzeichnen und zusam- men mit dem ausgefüllten Untersuchungsantrag gemäß Anlage 1 dieser Allgemeinverfügung in der Trichinenuntersuchungs- stelle der Stadt Hof, Bürgerstr. 18, 95028 Hof, abzugeben.

4) den Tierkörper jedes gesund erlegten Wildschweins in der Wildkammer des JAB sicher zu verwahren. Ein Inverkehrbrin- gen des Wildbrets von erlegten Wildschweinen darf erst nach Vorlage des negativen Untersuchungsbefundes nach Nr. I. 3) dieser Allgemeinverfügung erfolgen. Die Befundmitteilung an den Jagdausübungsberechtigen erfolgt durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

5) den Aufbruch jedes gesund erlegten Wildschweines unschädlich zu beseitigen.

II.

Die sofortige Vollziehung der in Nummer I. 1.) bis 5.) getroffe- nen Regelungen wird angeordnet.

III.

Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach Ihrer Veröffentli- chung als bekannt gegeben.

IV.

Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

Begründung:

I.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Infektionskrankheit der Haus- und Wildschweine, die bei Schweinen zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie zum Beispiel Fieber, Schwäche und Atemproblemen führt. Betroffene Wildschweine zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegen- bleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewe- gungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb von ungefähr einer Woche. Die Ansteckung von Haus- und Wildschweinen kann insbesondere über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren und Tierkadavern (Sekrete, Blut, Sperma) erfolgen.

Aufgrund der Feststellung der Afrikanischen Schweinepest bei einem Frischling im Landkreis Meißen müssen nun auch im Landkreis Hof die Monitoringmaßnahmen verstärkt werden. Die bisherige Untersuchung von tot aufgefundenen Wildschweinen ist nun auf erlegte Wildschweine zu erweitern, da es sich bei dem positiv auf Afrikanische Schweinepest getesteten Frisch- ling im Landkreis Meißen um ein erlegtes Wildschwein han- delte, das noch keine klinischen Krankheitserscheinungen auf- wies und pathologisch anatomisch nur geringfügige Befunde zeigte. Aufgrund dieser Tatsache und aufgrund der immer näher an den Landkreis Hof heranrückenden Funde von viro- logisch positiven Wildschweinen, der letzte Fund im Landkreis Meißen ist nur noch 150 km vom Landkreis Hof entfernt, ist eine konsequente Untersuchung aller erlegten und tot aufgefunde- nen Wildschweine auf das Virus der Afrikanischen Schweine- pest auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Hof nun unbe- dingt erforderlich. Nur auf diese Weise kann das Vorkommen des Erregers der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Hof zeitnah entdeckt und die weitere Ausbreitung des Erregers ver- hindert werden.

II.

Das Landratsamt Hof ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 GDVG, sachlich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwal- tungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) örtlich zuständig.

Gemäß Art. 170 Abs. 1 Alt. 1 VO (EU) 2016/429 i.V.m. § 3a S. 1 Nr. 3 und 5 erster Halbsatz der Schweinepest-Verordnung kann für ein bestimmtes Gebiet, soweit es zur Vorbeugung vor der Einschleppung oder zur Erkennung der Afrikanischen Schwei- nepest erforderlich ist, angeordnet werden, dass Jagdaus- übungsberechtigte jedes verendet aufgefundene bzw. krank-

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dadurch erhebliche Schäden verursacht werden. Aus diesem Grund können zeitliche Verzögerungen hinsichtlich der Vorbeu- gung und Bekämpfung der Tierseuche aufgrund aufschieben- der Wirkung von etwaigen Rechtsbehelfen nicht hingenommen werden.

Angesichts des überragenden öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung dieser Allgemeinverfügung müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen (z. B. rechtliche Einschränkungen des Jagdrechts nach einer amtlichen Fest- stellung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest, etwa- ige Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei/von behördlichen Anordnungen sowie ggf. wirtschaftliche Einbußen) der konkret betroffenen Jagdausübungsberechtigten zurückstehen.

IV.

Nummer III. dieser Allgemeinverfügung beruht auf Artikel 41 Abs. 4 S. 4 BayVwVfG. Von der Möglichkeit der Fristverkürzung wurde wegen der für den Wildschwein- sowie Hausschweinbe- stand bestehenden Gefahr Gebrauch gemacht. Die entspre- chenden Schutzmaßregeln müssen im Interesse einer wirksa- men Seuchenbekämpfung unverzüglich greifen.

V.

Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 13 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes.

Hinweise:

Auf die Bußgeldtatbestände des § 32 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a) Tiergesundheitsgesetz i.V.m. § 25 Schweinepest-Verordnung wird hingewiesen.

Ein etwaiger Rechtsbehelf gegen Nummer I. dieser Allgemein- verfügung hat aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollzie- hung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wir- kung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,

Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth,

schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder elektronisch in einer für den Schriftfor- mersatz zugelassenen Form.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bay- ern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begrün- dung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angege- ben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftli- cher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschrif- ten für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

• Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausfüh- rung der Verwaltungsge richtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Tiergesundheitsrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzule-

• Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist gen.

nicht zugelassen und ent faltet keine rechtlichen Wirkungen.

Nähere Informationen zur elektronischen Ein legung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.

bayern.de).

• Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver- waltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfah- rensgebühr fällig.

Hof, 22.10.2021 Landratsamt Hof

L e i n, Oberregierungsrat“

Konradsreuth, 27.10.2021 Gemeinde Konradsreuth Döhla, Erster Bürgermeister – im Rahmen der Jagdausübung – erlegten Wildschweinen am

wahrscheinlichsten.

Ferner ist die Wahrscheinlichkeit eines Auffindens von Fallwild, Unfallwild im Jagdrevier durch den Jagdausübungsberech- tigten am höchsten, da sich an Afrikanischer Schweinepest erkrankte Tiere vornehmlich in Dickungen und Suhlen zurück- ziehen.

Sowohl die Kennzeichnung, Beprobung und Zuführung der Proben zur Untersuchung von gesund erlegten Wildschwei- nen, als auch die Anzeige von Fallwild und krankheitsauffällig erlegten Wildschweinen durch den Jagdausübungsberechtig- ten sind folglich das jeweils mildeste Mittel, um möglicherweise mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest infizierte Wild- schweine/Wildschweinkadaver frühzeitig erkennen, auffinden und untersuchen zu können.

Die Einschleppung der ASP in die Wildschweinpopulation erfolgt auch durch die Aufnahme kontaminierter Lebens- oder Futtermittel durch Wildschweine. Um die Gefahr einer Verbrei- tung auf diesem Weg soweit als möglich auszuschließen, ist das Wildbret von erlegten Wildschweinen erst nach Vorliegen eines negativen virologischen Untersuchungsbefundes in Ver- kehr zu bringen. Damit wird eine aufwändige Rückverfolgung nach Vorliegen eines positiven ASP-Befundes nicht erforderlich und eine unkontrollierte Ausbreitung verhindert.

Durch die unschädliche Beseitigung des Aufbruchs wird dem Aufbau einer potentiellen Infektionskette entgegengewirkt und damit einer weiteren Verschleppung vorgebeugt.

Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- schweinen in Bayern ist mit erheblichen wirtschaftlichen Einbu- ßen und Handelsrestriktionen für Wild- und Hausschweine bzw.

hieraus gewonnener Lebensmittelprodukte sowie tiergesund- heitlichen Folgen und Tierverlusten zu rechnen.

Die Allgemeinverfügung erfolgt, um die Ausbreitung der Afri- kanischen Schweinepest frühzeitig zu erkennen und damit den Eintritt der negativen Folgen und Schäden zu minimieren bzw.

zu verhindern. Der Erlass der Allgemeinverfügung liegt damit im Interesse der Öffentlichkeit. Die verpflichtende Kennzeich- nung von – im Rahmen der regulären Jagdausübung erlegten bzw. verendet aufgefundenen Wildschweinen –, deren Bepro- bung und Einsendung der Proben zur virologischen Unter- suchung auf Afrikanische Schweinepest sowie die verpflich- tende Anzeige von – z.B. bei Gelegenheit der Jagdausübung oder Revierpflege – im Jagdrevier verendet aufgefundenen Wildschweinkadavern sowie krankheitsauffällig erlegten Wild- schweinen stellt nur einen geringen Eingriff dar. Mildere Mit- tel, die gleich wirksam wären stehen nicht zur Verfügung.

Angesichts der möglicherweise entstehenden wirtschaftlichen Schäden und tiergesundheitlichen Folgen im Falle eines unge- hinderten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest sind die Mittel erforderlich und angemessen.

III.

Die sofortige Vollziehbarkeit der Nummern I. 1.) bis 5.) dieser Allgemeinverfügung wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwal- tungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse ange- ordnet.

Für eine erfolgreiche Bekämpfung der Afrikanischen Schweine- pest ist ein frühzeitiges Erkennen eines Seuchengeschehens unabdingbar. Ein zeitlich verzögertes Erkennen und Eingrei- fen kann eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest begünstigen, und hätte erhebliche tiergesundheitliche und wirtschaftliche Schäden zur Folge. Ferner steigt durch eine unentdeckte und ungehinderte Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation das Risiko des Eintrags der Seuche in Hausschweinbestände, was mit wei- teren, schwerer wiegenden Schäden für die Wirtschaft sowie größeren tiergesundheitlichen Folgen und Tierverlusten ein- hergeht. Dies muss dringend verhindert werden. Es ist daher sicherzustellen, dass auch während eines eventuellen Klage- verfahrens von durch diese Allgemeinverfügung Betroffenen alle notwendigen Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen rechtzeitig und wirksam durchgeführt werden können. Die Afri- kanische Schweinepest ist eine hochansteckende Tierseuche, die den raschen Einsatz von Seuchenvorbeuge- und bekämp- fungsmaßnahmen gebietet. Ohne das sofortige Wirksamwer- den der genannten Maßnahmen bestünde die Gefahr, dass die Afrikanische Schweinepest nicht frühzeitig erkannt wer- den kann und sich unbemerkt und ungehindert ausbreitet und

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Wasserzählerablesung 2021

Für die Abrechnung der Wasserverbrauchs- und Kanaleinleitungsgebühren für den Abrech- nungszeitraum Januar – Dezember 2021 werden die Ablesebriefe Anfang Dezember 2021 versandt. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, den Zählerstand in den Ablesebrief einzutragen und diesen umgehend, spätestens bis 16.12.2021 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.

Zählerablesung auch im Bürgerservice-Portal der Gemeinde Konradsreuth möglich!

Der Grundstückseigentümer erfasst die Daten vom Ablesebrief bequem in einem einfach zu bedienenden Webformular über das Internet.

Diesen Bürgerservice finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Konradsreuth http://www.konradsreuth.de.

Für die Ortsteile Ahornberg, Reuthlas und Weißlenreuth werden keine Ablesebriefe versandt.

Die Funkablesung erfolgt durch die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts.

Diese Regelung gilt für die Abrechnung der Gemeinde und den Wasserzweckverband.

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Mitteilung der Meldebehörde

Veränderungen im Monat Oktober 2021

Geburten: 0

Sterbefälle: 6

Zuzüge: 11

Wegzüge: 12

Gesamteinwohnerzahl: 3.155 (Stand 25.10.2021)

Fundsachen

In der Gemeindeverwaltung wurde folgender Fundgegenstand abgegeben: 1 Brille (in der Sparkasse liegen geblieben).

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Öffnungszeiten

Die Gemeindebücherei, Friedhofstraße 17, ist jeweils montags von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet. Während der Öffnungs- zeiten ist die Bücherei unter der Tel.Nr.: 0 92 92 / 95 99 - 63 erreichbar.

<ZbZ^cYZVgX]^k Öffnungszeiten

Das Gemeindearchiv, Friedhofstraße 17, ist über die Gemein- deverwaltung erreichbar. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Frau Poschert,

Tel.Nr. 0 92 92 / 95 99 17, jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Donnerstag des Weiteren von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

L^g\gVija^ZgZc Geburtstage – Altersjubilare

05.11.2021 Stark Renate

05.11.2021 Lochner Friedrich 06.11.2021 Erdinger Gerhard

07.11.2021 Gagel Elenore Reuthlas 09.11.2021 Meisel Marta

11.11.2021 Mergner Erika

12.11.2021 Kolb Eleonore

12.11.2021 Friedrich Erhard

12.11.2021 Bußler Gerlinde Wölbersbach 14.11.2021 Mergner Elli Weißlenreuth 15.11.2021 Schultz-Berndt Gernot

16.11.2021 Deeg Dieter Föhrenreuth

18.11.2021 Müller Renate 18.11.2021 Schättschen Bernd

19.11.2021 Schaller Werner Pretschenreuth 19.11.2021 Stelzer Roland

20.11.2021 Puchta Helga

20.11.2021 Reul Rita Ahornberg

23.11.2021 Haag Gertraud

23.11.2021 Stieberitz Lieselotte 24.11.2021 Lottes Günter 25.11.2021 Bobrowski Hannelore 26.11.2021 Lochner Gisela

6jhYZbGVi]Vjh Nächster Termin für eine

öffentliche Gemeinderatssitzung

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Kon- radsreuth findet am

DIENSTAG, den 09.11.2021, um 19.00 Uhr

in der Turnhalle der Grundschule am Schlosspark, Schul- str. 7 in Konradsreuth, statt.

Einzelheiten zur Tagesordnung sind am Montag vor dem Termin der örtlichen Tagespresse, den gemeindlichen Aus- hangkästen sowie der Homepage der Gemeinde Konrads- reuth,

Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu entnehmen.

Öffnungszeiten

der Gemeindeverwaltung Konradsreuth

Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Selbverständlich besteht die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen Termin zu vereinbaren, wir sind für die Anliegen der Bürger da.

Die Gemeinde ist allgemein wie folgt erreichbar:

Rufnummer: 09292 / 95 99 - 0 Telefax: 09292 / 95 99 - 70 Gemeindebauhof: 09292 / 95 99 - 60

E-Mail: gemeinde@konradsreuth.de Homepage: www.konradsreuth.de

Nächster Termin für eine öffentliche Sitzung des Zweckverbandes zur

Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe

Die nächste öffentliche Sitzung der Zweckverbandsver- sammlung findet

am DONNERSTAG, den 18.11.2021, um 14.00 Uhr,

in der Turnhalle der Grundschule am Schlosspark, Schulstr.

7 in Konradsreuth, statt.

Einzelheiten zur Tagesordnung sind den gemeindlichen Aushangkästen sowie der gemeindlichen Homepage, Rub- rik „Amtl. Bekanntmachungen“ zu entnehmen, in der örtli- chen Tagespresse erfolgt ebenfalls eine Ankündigung.

Wichtiger Hinweis für das gemeindliche Mitteilungsblatt – Ausgabe Januar 2022!

Das gemeindliche Mitteilungsblatt erscheint im Januar 2022 erst am FREITAG, dem 14.01.2022!

Wir bitten deshalb die Kirchen und Vereine, anstehende Ter- mine bis zum 14. Januar 2022 bereits als Vorankündigung für die Dezember-Ausgabe 2021 vorzumerken – hierfür ist Redaktionsschluss

am Montag, dem 22. November 2021!

Um Beachtung und rechtzeitige Abgabe der Beiträge wird gebeten!

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Notfall-Rufnummer für Störungen in der Wasserversorgung außerhalb der Sprechzeiten im Rathaus!

Für das gesamte Gemeindegebiet Konradsreuth und das Gebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahorn- berger Gruppe wenden Sie sich bitte an die

Tel.Nr. 092 52 / 70 40.

Arzt für Allgemeinmedizin

Praxis Dr. med. Martin Steingrüber, Arzt für Allgemeinmedizin, Marktplatz 1, 95176 Konradsreuth, Tel.Nr. 0 92 92 / 61 30.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Sollte ein Arzt nicht erreichbar sein, so rufen Sie bitte

den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der einheitlichen Tel.Nr. 116 117!

Zahnärzte

Dr. med. dent. Gertlov Hartung, Zahnarzt, und Dr. med. dent. Thomas Schaller, Zahnarzt, Silberbacher Str. 9, 95176 Konradsreuth, Tel.Nr. 0 92 92 / 68 88

Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst kann jeweils samstags aus den Tageszeitungen entnommen werden.

Apothekendienst

Conrads-Apotheke

Weberstraße 1, 95176 Konradsreuth Tel.Nr. 0 92 92 / 13 17

Die Regelungen der Dienstbereitschaft sind am Eingang der Conrads-Apotheke vermerkt bzw. in den Tageszeitungen ver- öffentlicht.

Kleintierpraxis

Dr. Susanne von Sobbe

Hofer Straße 7, 95176 Konradsreuth, Tel.Nr. 0 92 92 / 96 78 77

Weitere Notrufe

Telefonseelsorge:

Evangelisch 0800 / 111 01 11

Katholisch 0800 / 111 02 22

Frauenhaus Selb 0 92 87 / 771 11 Diakonie Hof 0 92 81 / 83 71 02 Frauenbeauftragte Hof 0 92 81 / 81 52 94 Familienhilfe Hof 0 092 81 / 39 11 Frauennotruf Hof 0 92 81 / 776 77

Außerhalb der normalen Sprechstundenzeiten (Mittwoch- nachmittag, Freitagabend sowie an den Wochenenden und Feiertagen) wenden Sie sich bitte an die

Ärztliche Bereitschaftspraxis Hof, Eppenreuther Straße 9, im Sana-Klinikum (Haupteingang - Beschilderung fol- gen!), Tel.Nr. 09281 / 83 33 44.

27.11.2021 Groh Christa Silberbach 29.11.2021 Schneider Hildegard

29.11.2021 Schödel Inge Oberpferdt 29.11.2021 Klinkert Erika

29.11.2021 Haschker Ehrentraud

30.11.2021 Mehringer Else Ahornberg

02.12.2021 Haag Ewald

03.12.2021 Schwede Annette 03.12.2021 Seidel Irma 05.12.2021 Schaller Elfriede Wir gratulieren recht herzlich!

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VERANSTALTUNGEN:

07. 11. Historischer Rundgang

Bereich Hofer Straße, Alte Hofer Straße u. Neu- dörflein

Beginn: 14.00 Uhr, Treffpunkt Wandertafel Frankenwaldverein

09. 11. Gemeinderatssitzung Beginn: 19.00 Uhr

Turnhalle, Grundschule am Schlosspark Gemeindeverwaltung Konradsreuth 10. 11. KinderKinoKonradsreuth

„Die unglaubliche Geschichte von der Riesenbirne“

Beginn: 15.00 Uhr

Kreisjugendring Konradsreuth 12. 11. Bildervortrag

Hofer Str., Fa. Schadt Fritz u. Rohleder sowie Alte Hofer Str.

Beginn: 18.30 Uhr, Treffpunkt Wandertafel

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Corona-Regeln sind zu beachten!

Frankenwaldverein

18. 11. Sitzung des Wasserzweckverbandes Beginn: 14.00 Uhr

Turnhalle, Grundschule am Schlosspark Gemeindeverwaltung Konradsreuth 24. 11. Gemeinsamer Bastelabend

Beginn: 19.00 Uhr

Wo? Gemeindehaus Ahornberg Gartenfreunde Ahornberg

28. 11. Adventsnachmittag d. Gartenfreunde Ahornberg Beginn: 19.00 Uhr

Wo? Gasthaus Gebhardt Gartenfreunde Ahornberg

MOBILE WERTSTOFFSAMMLUNG:

10. 11. von 10.00 – 12.30 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr in Konradsreuth

auf dem Platz beim alten Feuerwehrgerätehaus

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Notrufnummern

Polizei: 110

Feuerwehr / Rettungsdienst 112 einheitliche Behördennummer: 115 ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

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Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung unter der Tel.0151/28493401. Selbst mitzubringen sind Essen und Getränke und eine Decke oder Picknickdecke als Sitzgelegenheit.

Kindergottesdienst

Ausblick:

Am Sonntag, den 1. Advent (28.11.2021) findet um 10.00 Uhr wieder Kindergottesdienst statt. Treffpunkt ist dieses Mal in der Pfarrkirche. Alle Kinder ab 4 Jahren sind ganz herzlich ein- geladen.

Rückblick:

Am Sonntag, den 26.09. konnte bei herrlichem Sonnenschein ein Erntedank-Kindergottesdienst mit vielen kleinen Besuchern in Silberbach gefeiert werden. Nachdem sich alle Kinder unter den Linden eingefunden hatten, ging es auch schon ab aufs Feld. Die Kinder haben selbst Samen gesammelt, Möhren geerntet und hörten Geschichte vom Sämann.

Ein kleines Highlight war sicherlich das Drachen steigen lassen mit selbst gebauten Drachen. Musikalisch wurde der Kinder- gottesdienst von Matthias Raithel begleitet.

An dieser Stelle an ein ganz großes Lob und Dankeschön an alle Mitwirkenden für euren Einsatz und eure tollen Ideen!

Krippenspiel

Bis Weihnachten ist es nun gar nicht mehr so lange hin und daher möchten wir euch, liebe Kinder, wieder ganz herzlich zu den Proben für unser Krippenspiel einladen.

Alle Kinder, die gerne mitspielen möchten, kommen am Don- nerstag, 25.11.2021 um 18.00 Uhr zur ersten Probe mit Rollen- verteilung im Gemeindehaus vorbei.

Wir freuen uns auf ganz viele Engel, Hirten, Wirtsleute und natürlich Maria und Josef und noch viele mehr!

Evang.-Luth. Pfarramt Ahornberg

Gottesdienste:

Sonntag, 07.11., 9.30 Uhr Drittletzter Sonntag i. KJ.

Gottesdienst mit Pfarrer Croner i.R.

Sonntag, 14.11., 9.30 Uhr Vorletzter Sonntag i. KJ.

Gottesdienst zum Volkstrauertag mit Pfarrerin Schmolke

Mittwoch, 17.11., 20.00 Uhr Buß- und Bettag Gottesdienst mit Abendmahl mit Pfarrerin Schmolke Sonntag, 21.11. 9.30 Uhr Ewigkeitssonntag

Gottesdienst mit Abendmahl mit Pfarrerin Schmolke Sonntag, 28.11., 9.30 Uhr 1. Advent

Gottesdienst mit Pfarrerin Schmolke

Kindergottesdienst

Endlich ist es wieder soweit! Es ist wieder Kin- dergottesdienst.

Am Sonntag, den 14.11., 21.11. und 28.11.2021, jeweils 9.30 Uhr. Die Kinder blei- ben bei Ihren Eltern sitzen und gehen nach dem Eingangslied zum Kindergottesdienst

ins Gemeindehaus.

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Evang.-Luth. Pfarramt Konradsreuth

Der Herr aber richte eure Herzen aus auf die Liebe Gottes und auf das Warten auf Christus. 2. Thess. 3,5

Sonntag, 07.11.2021

09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrkirche mit Pfarrer Norbert Preibusch

Sonntag, 14.11.2021 Volkstrauertag 09.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche

mit Pfarrer Norbert Preibusch Mittwoch, 17.11.2021 Buß- und Bettag 19.30 Uhr Taizé Gottesdienst, Pfarrkirche

Musikalische Ausgestaltung durch den Kir- chenchor

Sonntag, 21.11.2021 Ewigkeitssonntag

10.00 Uhr ökum. Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag auf dem Friedhof, (bei Regen in der Pfarrkirche) mit Pfarrer Norbert Preibusch und Gemeinderefe- rentin Lisa-Maria Eberhardt

Sonntag, 28.11.2021 - 1. Advent

10.00 Uhr Kindergottesdienst in der Pfarrkirche 19.00 Uhr Abendgottesdienst, Pfarrkirche

mit Pfarrer Norbert Preibusch Sonntag, 05.12.2021 - 2. Advent

09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrkirche mit Pfarrer Norbert Preibusch

Öffnungszeiten im Pfarramt Konradsreuth:

Montag: 10 – 12 Uhr Dienstag: 10 – 12 Uhr Mittwoch: geschlossen!

Donnerstag: 14 – 17 Uhr Freitag: 10 – 12 Uhr

Tel. Nr. 09292/91028 FAX: 91030 E-Mail: pfarramt.konradsreuth@elkb.de Homepage: www.konradsreuth-evangelisch.de

Posaunenchor

Die Proben finden immer montags um 20.00 Uhr im Gemein- desaal statt.

Kirchenchor

Der Kirchenchor probt mittwochs um 18.30 Uhr im Gemein- desaal.

Konfirmandenkurs

10.11.2021 von 16.30 Uhr – 18.00 Uhr im Gemeindesaal Kon- radsreuth

17.11.2021 von 17.30 Uhr – 19.00 Uhr in Leupoldsgrün mit dem

Jugendkreis

24.11.2021 von 16.30 Uhr – 18.00 Uhr im Gemeindesaal in Konradsreuth

01.12.2021 von 16.30 Uhr – 18.00 Uhr in Leupoldsgrün

Miniclub

Nach einer langen Corona Zwangspause finden nun auch wie- der Treffen des Miniclubs statt.

Familien mit kleinen Kindern sind herzlich dazu eingeladen.

Die Treffen finden jeweils immer mittwochs von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr im Gemeindesaal statt. Ansprechpartnerin ist Nata- lie Fröh.

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So. 21.11. Christkönig Kollekte für das Bonifatiuswerk Marien 07:00 Eucharistiefeier Konrad 08:30 Eucharistiefeier Marien 10:00 Pfarrgottesdienst

K.reuth 10:00 Ökuminischer Gottesdienst zum Ewig- keitssonntag am Friedhof in Konradsreuth.

Bei schlechtem Wetter (Regen) in der ev.

Kirche Konradsreuth mit Beteiligung der Katholischen Gemeinde

Konrad 10:30 Eucharistiefeier Marien 18:30 Eucharistiefeier

Sa. 27.11. Samstag der 34. Woche im Jahreskreis Marien 09:00 Rosenkranz

Marien 15:00 Beichtgelegenheit So. 28.11. 1. Adventssonntag Marien 07:00 Eucharistiefeier Konrad 08:30 Eucharistiefeier Marien 10:00 Pfarrgottesdienst

Konrad 10:30 Eucharistiefeier mit Chor St. Konrad Marien 17:45 Vesper zum Ersten Advent

Marien 18:30 Eucharistiefeier

Mo. 29.11. Montag der 1. Adventwoche

Marien 18:00 Kolping: Adventsfenster am Pfarrhaus St.

Marien. Thema: Heilige im Advent. Kurzim- pulse zum jeweiligen Fenster werden in der Marienkirche ausgelegt und im Internet veröf- fentlicht

Marien 18:30 Eucharistiefeier-Rorate Extern Hausgebet Sa. 04.12. Hl. Barbara, Märtyrin,

hl. Johannes von Damaskus, sel. Adolf Kolping, Priester Marien 08:30 Rosenkranz und Beichtgelegenheit Marien 09:00 Eucharistiefeier am Mariensamstag So. 05.12. 2. Adventssonntag

Marien 07:00 Eucharistiefeier Konrad 08:30 Eucharistiefeier Marien 10:00 Pfarrgottesdienst Konrad 10:30 Eucharistiefeier

Marien 17:00 Konzert: Geistliche Abendmusik mir Dr. Ludger Stühlmeyer Marien 18:30 Eucharistiefeier

@^cYZg\VgiZccVX]g^X]iZc Wilhelm-Löhe-Kindertagesstätte

und Martin-Luther-Kindertagesstätte

Anmeldetage

Unsere Anmeldetage für das Kita –

Jahr 2022/2023 finden in beiden Kitas statt am:

• Mittwoch, den 19.Januar 2022 von 8.00 bis 11.00 Uhr

• Donnerstag, den 20. Januar 2022 von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

• Freitag, den 21. Januar 2022 von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr statt.

Bitte melden Sie sich bitte telefonisch in der Kita an, in die Sie Ihr Kind schicken möchten, um Wartezeiten zu vermeiden.

Angemeldet werden können Krippenkinder und Kindergarten- kinder im Alter von 0 -6 Jahren.

Regelmäßige Veranstaltungen

Dienstag, 20.00 Uhr Posaunenchorprobe Mittwoch, 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ahornberg

Pfarrerin Andrea Schmolke schmolke.andrea@web.de Öffnungszeiten Pfarramt:

Dienstag von 9 bis 12 Uhr Donnerstag von 13 bis 16 Uhr Telefonnummer 09292/235 Pfarramt.ahornberg@elkb.de

GOTTESDIENSTORDNUNG der Katholischen Pfarrei Bernhard Lichtenberg Hof

Mo. 01.11. Allerheiligen Konrad 08:30 Eucharistiefeier Marien 10:00 Pfarrgottesdienst Konrad 10:30 Eucharistiefeier

Marien 15:00 Friedhof: Andacht und Gräbersegnung Marien 18:30 Eucharistiefeier

Di. 02.11. Allerseelen

Kollekte für die Priesterausbildung in Osteuropa (Renovabis) Marien 10:00 Eucharistiefeier für die Verstorbenen der Pfarrei Konrad 18:30 Eucharistiefeier für die Verstorbenen der ver-

gangenen 12 Monate

Sa. 06.11. Hl. Leonhard, Einsiedler von Limoges Marien 08:30 Rosenkranz und Beichtgelegenheit Marien 09:00 Eucharistiefeier am Mariensamstag

Konrad Wanderausstellung zum Jubiläum „Ständiger Diakonat“ in St. Konrad bis 20.11.2021 So. 07.11. 32. Sonntag im Jahreskreis

Marien 07:00 Eucharistiefeier

Konrad 08:30 Eucharistiefeier - Pfarrgottesdienst

Konrad 13:30 Eucharistiefeier im Gedenken an Bernhard Lichtenberg; die Predigt hält Diakon Dr. Alf- red Bayer; anschließend Pfarrfamiliennach- mittag mit Kaffee und Kuchen (3-G-Regel) - Ausstellungseröffnung „Ständiger Diakonat“

Marien 18:30 Eucharistiefeier

Konrad Wanderausstellung zum Jubiläum „Ständiger Diakonat“ in St. Konrad bis 20.11.2021 Mi. 10.11. Hl. Leo der Große, Papst, Kirchenlehrer PZSaal 19:30 KEB Vortrag „Jüdisches Leben in Franken“

mit Herrn Prof. Dippold im Pfarrzentrum Bern- hard Lichtenberg

Sa. 13.11. Samstag der 32. Woche im Jahreskreis PZSaal 09:00 Frauenbund: Frauenfrühstück „Das Leben

sehen lernen - mit dem Herzen sehen“mit Refe- rentin GR Michaela Meusel im Pfarrzentrum Marien 09:00 Rosenkranz

Marien 15:00 Beichtgelegenheit

K.reuth 18:30 Eucharistiefeier in Konradsreuth So. 14.11. 33. Sonntag im Jahreskreis

Marien 07:00 Eucharistiefeier - Predigt: Diakon Dr. Alfred Beyer

Konrad 08:30 Eucharistiefeier - Predigt: Diakon Michael Herbst Marien 10:00 Pfarrgottesdienst - Predigt: Diakon Dr. Alfred

Beyer

Konrad 10:30 Wort-Gottes-Feier mit Diakon Michael Herbst Konrad 12:15 Eucharistiefeier in polnischer Sprache Marien 18:30 Eucharistiefeier

Sa. 20.11. Samstag der 33. Woche im Jahreskreis Marien 09:00 Rosenkranz

Marien 15:00 Beichtgelegenheit

PZSaal 16:00 Generalversammlung der Kolpingsfamilie im Pfarrzentrum

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Martin-Luther-Kindertagesstätte

Erntedankfest

Dieses Jahr brachten uns wieder viele Kindergarten- und Krip- penkinder ihre Erntegaben mit, die wir in zwei Bollerwagen ein- geladen haben. Mit diesen machte sich der Kindergarten auf den Weg zur Kirche, wo wir schon von Pfarrer Preibusch erwar- tet wurden. Es wurde viel gesungen und wir durften zusammen mit Pfarrer Preibusch unsere Gaben betrachten.

Hurra, unser Pfarrer kommt wieder!

Endlich kann Pfarrer Preibusch wieder zu uns in die Kita kom- men, um unseren Kindern biblische Geschichten zu erzählen.

Wir freuen uns, dass diese Besuche wieder möglich sind.

Ausflug unserer „Wackelzähne“

Kontaktdaten der Kitas:

Wilhelm – Löhe Kindertagesstätte Wilhelm – Löhe Strasse 11

95176 Konradsreuth 09292/6355

Kita.wl-konradsreuth@elkb.de Martin-Luther Kindertagesstätte

Am Mühlacker 3 95176 Konradsreuth 09292/5021

kita.ml-konradsreuth@elkb.de

Wilhelm-Löhe-Kindertagesstätte

Erntedankfeier

Die Kinder der Wilhelm–Löhe-Kita machten sich am 1. Oktober mit ihren Erntegaben auf den Weg in die Kirche. Dort angekom- men wurden sie von Pfarrer Preibusch in Empfang genommen und erzählten ihm, welche Erntegaben sie alle mitgebracht haben. Nachdem die Kinder ihre Erntedanklieder vorgetragen hatten, verabschiedete Pfarrer Preibusch die Kinder mit einem Gebet und Gottes Segen.

Besuch auf dem Wochenmarkt

Am 23.September besuchten die Schlaufüchse der Wilhelm–

Löhe-Kita den Wochenmarkt. Dort angekommen besprachen die Kinder, welche Obst– und Gemüsearten zu sehen waren.

Jedes Kind bekam am Marktstand einen Apfel geschenkt und danach durfte jedes Kind für zwei Euro etwas aussuchen und selbständig einkaufen. Abschließend machten alle noch einen großen Spaziergang über den Spielplatz, bevor es zurück in die Kita ging.

Unser neuer Elternbeirat

Seit Mitte Oktober haben wir einen neuen Elternbeirat.

Gewählt wurden:

• Bettina Mergner 1. Vorsitzende

• Stefanie Rießbeck 2. Vorsitzende

• Isabel Greß Schriftführerin

• Sabrina Koschemann Kassiererin

• Mirjam Müller

• Claudia Leupold

• Franziska Ott

• Julia Kotzur.

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im kommenden Kita- Jahr

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Sogar die Geburt zweier Kälbchen konnten die Kinder „live“

mitverfolgen. Nach einer Stärkung mit hofeigener Milch mach- ten sich die Kinder zufrieden wieder auf den Rückweg.

Klimamacherwettbewerb

Die Grundschule am Schlosspark Konradsreuth freut sich über den 4. Platz beim Klimamacherwettbewerb. Frau Jenny Klotzsch vom Förderverein der Grundschule organisierte die Teilnahme an der Aktion. Zur Übergabe des Gewinns von 100,- Euro waren (von links) der Fördervereinsvorsitzende Oliver Meier, Frau Kerstin Petri von der Energievision Frankenwald, Schulleiterin Daniela Dippold, Frau Jenny Klotzsch vom Förder- verein, und die Schülerinnen und Schüler anwesend, die sich mit einem Videobeitrag beteiligt haben.

Toter Winkel

Die Grundschule am Schlosspark in Konradsreuth bekam in diesem Schuljahr besondere Hilfe und konnte den toten Winkel für alle Kinder ganz anschaulich sichtbar machen. Dabei half das LKW-Fahrerlehrerteam der Firma AMM mit ihrem LKW.

Auf Einladung von Herrn Michalski und seiner Frau aus Kon- radsreuth durften wir in ihrem Naturgarten Kastanien sammeln.

Zur Überraschung für die Kinder gab es dort zur Stärkung Wie- ner und Brötchen. Frisch gestärkt konnten wir unsere Kastanien und die Äpfel, die wir geschenkt bekommen haben, mit in die Kita nehmen. Vielen Dank für diese tolle Erfahrung, es hat viel Spaß gemacht!

Ausflug der Knuddelbude

Für unsere „kleinen und mittleren“ Kinder ergab sich die Mög- lichkeit, bei der „Gaststätte Frieda“ Kastanien sammeln zu gehen. Als unsere Säcke voll waren, bekamen wir von Herrn Leupold einen leckeren warmen Pusch und Wiener mit Bröt- chen spendiert. Vielen Dank für den tollen Ausflug, die Kinder haben es sehr genossen.

Der Elternbeirat für das Kita- Jahr 2021/2022

Auf dem Bild von links: Monika Völkel (1. Vorsitz), Sabrina Plett- ner, Katja Tusche-Hager, Lisa Heerwagen, Ronja Seidler, Jes- sica Marie Hernandez.

Wir bedanken uns für die Arbeit des bisherigen Elternbeirats und freuen uns, dass sich wieder Eltern für dieses Amt bereit erklärt haben. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir in ein neues, erlebnisreiches Kitajahr 2021/22 starten.

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Nachrichten der Grundschule am Schlosspark

Wandertag der Klassen 3/4a und 3/4b

Bei kaltem, aber sonnigem Wetter machten sich die Kinder am 30. September auf den Weg nach Martinsreuth. Dort durften sie auf dem Hof der Familie Müller viele Tiere hautnah erleben. So konnten der Hofhund, die Katzen, die Hasen sowie die Kühe beobachtet und gestreichelt werden.

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Liebe Kinder, Kennt ihr den?

Hans schwärmt von seinem letzten Urlaub: „Wir waren in Amerika, und da sahen wir in der Wüste eine riesige Schlange!” „Oh weh!” jammerte die kleine Rita „Was habt ihr dann gemacht?”

„Naja,” antwortet Hans ganz cool „wir haben uns natürlich hinten angestellt!”

Oder den?

Rita gibt mächtig an: „Zu Weihnachten bekommen ich einen Flügel!” Daraufhin Hans: „Das bringt dir doch nichts, zum Fliegen brauchst du ZWEI!”

Diese beiden Witze haben etwas gemeinsam: Sie benutzen Wörter mit zwei Bedeutungen.

Schlange: ein Tier / mehrere Menschen hintereinander.

Flügel: Körperteil eines Vogels / Musikinstrument (Klavier) Solche Wörter nennt man auch „Teekesselwörter”, und das Spiel, das ihr zum Beispiel auf einer Geburtstagsfeier spielen könnt, heißt „Teekesselspiel”. Das geht so:

Zuerst braucht ihr möglichst viele Teekesselwörter: Bank, Bart, Ball, Birne, Brille, Bauer, Hahn, . . . (aber bitte keine Schimpf- wörter wie „Ochse”, „Kuh”, „Trampel”, usw.).

Nun erstellt ihr eine übersichtliche Liste: Teekesselwort / 1.

Bedeutung / 2. Bedeutung, oder bastelt kunstvoll gestaltete Spielkarten (siehe hier unten).

Nun kann es losgehen:

Zwei Spieler verlassen mit der Liste (oder den Karten) das Zimmer und einigen sich auf ein Teekesselwort: zum Beispiel: der Hahn.

Nun kommen sie wieder rein und beschreiben abwechselnd ihren „Hahn”, ohne dabei das Wort „Hahn” zu benutzen. Statt „Hahn” benutzen sie die Formulierung „Mein Teekessel”, und so könnte es ablaufen:

1. Spieler, 1. Satz: „Mein Teekessel lebt auf einem Bauernhof.”

2. Spieler, 1. Satz: „Mein Teekessel gibt es in jedem Haus.”

Erster Rateversuch

1. Spieler, 2. Satz: „Mein Teekessel kann ganz schön laut sein.”

2. Spieler, 2. Satz: „Mein Teekessel ist stumm.”

Zweiter Rateversuch

Eventuell gibt es noch weitere Beschreibungen.

Die weiteren Regeln müsst ihr vorher festlegen, auf jeden Fall steht der Spaß an erster Stelle!

Sonderbare Berufe:

Den Beruf „Schraubenzieher” gibt es nicht.

Der Schraubenzieher (Schraubendreher) ist ein Werkzeug.

Den Beruf „Zitronenfalter” gibt es nicht.

Kein Mensch faltet Zitronen.

Der Zitronenfalter ist ein Schmetterling.

Besuch der Klassen 3/4 a und b im Rathaus

Im Rathaus erklärt uns der Bürgermeister seine Aufgaben.

Förderverein übergibt Schulanfängerinnen und Schulanfängern tolle Mützen und Schulshirts

Fotos: Grundschule am Schlosspark

Kinderhort Konradsreuth

Elternabend mit Elternbeiratswahl im Kinderhort

Am 12. Oktober 2021 fand unser erster Elternabend des laufen- den Hortjahres statt, der von zahlreichen Eltern besucht wurde.

Über dieses große Interesse haben wir uns sehr gefreut!

Es gab Informationen über den bisherigen Verlauf, den Hortall- tag und es wurden Fragen beantwortet. Die Anregungen der Eltern werden wir in unsere Arbeit mit den Kindern bestmöglich mit einfließen lassen.

Im Anschluss stand für die anwesenden Eltern die Wahl des Elternbeirats an. Folgende Eltern wurden gewählt:

Als Elternbeirat:

Daniela Mellentin (1. Vorsitzende) Nadja Gollnick

Romy Fersterra.

Als Stellvertreter/innen:

Sven Konhäuser Isabel Greß Melanie Dümmling.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Eltern- beirat!

Buß- und Bettag am Mittwoch, 17. November

Am Buß- und Bettag ist keine Schule, deshalb bietet der Hort ab 7 Uhr für alle Hortkinder eine Betreuung an. Bitte denken Sie daran, unsere Abfrage zeitgerecht bis zum 11.11.2021 zurück zu geben!

Viele Grüße vom Team des Kinderhorts Konradsreuth!

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4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Kassiers 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Bericht des Kommandanten 8. Berichte der Ausbilder 9. Grußwort

10. Neuwahlen a. Schriftführer

b. Zwei Vertrauensleute c. Zwei Kassenprüfer

11. Ehrungen und Beförderungen 12. Wünsche, Anträge, Verschiedenes.

Achtung; Nach aktuellem Stand muss „3G“ (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) eingehalten werden!

Besuchen Sie auch unsere Homepage:

www.ff-konradsreuth.de oder unsere Facebook Seite

Kontakte:

Feuerwehrgerätehaus Tel.: 09292 / 62 62 Fax: 09292 / 97 30 69

E-Mail: feuerwehr@konradsreuth.de 1. Kdt. Christian Koch

Tel.: 0160 / 95142177 E-Mail: c.koch.87@hotmail.de 2. Kdt. Martin Hilscher Tel.: 0179/7866664

E-Mail: martin-hilscher@t-online.de

TV 1863 K‘reuth e.V. - Tischtennisabteilung

Nach fast einjähriger Zwangspause darf auch im Tischten- nis wieder um Punkte gekämpft werden. Die Konradsreuther Tischtennisspieler waren dabei schon recht erfolgreich. In der höchsten Spielklasse Bayerns, der Verbandsoberliga Nord, musste die 1. Damenmannschaft (Schenkl, Garbisch, Voigt, Müller) zwar gleich beim haushohen Favoriten SB Versbach antreten und kassierte auch prompt eine Niederlage, doch die folgenden 3 Begegnungen konnten sie unerwartet sicher gewinnen und rangieren derzeit auf dem 2. Tabellenplatz. Ein Unentschieden glückte dem 3. Damenteam (Puchta, Puchta, Wiggers) bei ihrem Saisonauftakt in der Bezirksklasse B. Noch nicht zum Einsatz kam die 2. Vertretung (Müller, Unglaub, Bob- rich).

Vom straffreien Nichtantreten wurde in der Herren Bezirksober- liga Ost schon Gebrauch gemacht und Nutznießer dabei war die 1. Herrenmannschaft (Bauer, Steinmeyer, Wiggers, Müller, Dietrich, Söllner, Schwach), die zwei Partien kampflos gewan- nen. Doch auch spielerisch konnten sie schon 2 Begegnungen für sich entscheiden und führen aktuell die Tabelle verlustpunkt- frei an. In der Herren Bezirksliga Gruppe 1 West hat das 2.

Herrenteam (Stelzer, Unglaub, Koschemann T., Haag, Kosche- mann G., Müller P.) nach zwei ausgetragen Spielen einen Punkt auf dem Konto, während der „Dritten“ (Steinmeyer, Stadel- mann, Lemke, Weidner, Fiedler, Kuhnlein) in der Bezirksklasse A Gruppe 2 Hof bisher ein Sieg gelang. Ebenso auch der „Vier- ten“ (Wunderlich, Stelzer, Dorn, Puchta C., Süß, Garbisch, Bob- rich, Hildebrand, Weber, Hannemann) in der Bezirksklasse B Gruppe 1 Hof Ost.

Auch Turniere dürfen wieder ausgetragen werden und hier war bei den Erwachsenen Janine Garbisch im Einsatz. Beim Ver- bandsbereichsranglistenturnier Bayern Nordost verpasste sie den Sieg nur um 2 Bälle, wurde somit 2. und qualifizierte sich für das Verbandsranglistenturnier. Leider musste sie hier auf ihren Start verzichten, da zeitgleich ein Verbandsspiel mit der 1. Damenmannschaft anstand.

Bei der Bezirksmeisterschaft des Nachwuchses war der TV Konradsreuth mit 3 Mädchen und 5 Jungen am Start. Fynn Schlotter schaffte es bei den Jungen 13 als 2. und Niklas Wro- bel als 3. auf das Siegerpodest. Beide dürfen somit bei den nordostbayerischen Meisterschaften starten.

Hier noch einer zum Schluss:

Ein Mann kommt zum Arzt und hat ein riesiges Paket mit dabei.

„Was haben Sie denn in dem Paket?” fragt der Arzt, und der Mann packt es aus. Als er fertig ist antwortete der Patient: „Sie wollten doch meinen Stuhl untersuchen, hier ist er!”

Bleibt gesund Euer Konrad

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Veranstaltungskalender 2022

TERMINE DER VEREINE

Letztmaliger Aufruf zur Abgabe ihrer Termine!

Auch im Jahr 2022 soll wieder ein Veranstaltungskalender erscheinen! Wir rufen letztmalig zur Terminabgabe auf!

Die Gemeinde Konradsreuth bittet alle Vereine, Verbände, Organisationen und Stammtische in Konradsreuth und in den Ortsteilen bis zum 19.11.2021 ihre geplanten Termine für das Jahr 2022 der Gemeinde Konradsreuth schriftlich per E-Mail an gemeinde@konradsreuth.de mitzuteilen.

Um Beachtung wird gebeten. Vereine die ihre Termine nicht schriftlich mitteilen, können im Terminkalender für 2022 lei- der nicht mit berücksichtigt werden.

Freiwillige Feuerwehr Konradsreuth gegr. 1869

Einsätze:

20.09.2021, 11:01 Uhr

Wir wurden nach Föhrenreuth mit dem Stichwort „Person einge- klemmt“ alarmiert. Ein Mitnahme-Gabelstapler war umgestürzt und hatte den Fahrer teilweise eingeklemmt. Bis zu unserem Eintreffen konnte sich der Fahrer bereits befreien und wurde vom Rettungsdienst versorgt. Wir nahmen im Weiteren auslau- fenden Diesel auf und sicherten den Gabelstapler.

21.10.2021, 11:08 Uhr

Durch Sturm „Ignatz“ wurden auf der St 2461 (ehemals B2) zwischen Martinsreuth und Abzweigung Pirk mehrere Bäume umgeworfen. Da das Entfernen auf dem Höhepunkt des Stur- mes zu gefährlich war, wurde zusammen mit der Straßenmeis- terei entschieden, die Straße komplett zu sperren.

21.10.2021, 13:08 Uhr

In Pirk wurde durch den Sturm ein Baum derart beschädigt, dass dieser auf eine Scheune und die Straße zu fallen drohte.

Wir sperrte die Straße nach Pirk, während der Baum von der FF Hof aufwendig abgetragen werden musste. Da zu diesem Zeitpunkt auch die St 2461 gesperrt war, kam es zu größeren Verkehrsbehinderungen.

21.10.2021, 23:14 Uhr

Bei einem Konradsreuther Betrieb löste aus ungeklärten Grün- den die Brandmeldeanlage aus. Nach der Rückstellung konn- ten wir wieder einrücken.

22.10.2021, 01:35 Uhr

Aus gleichem Grund wie beim vorhergehenden Einsatz mussten wir erneut ausrücken. Die beiden Einsätze sind wohl auf einen technischen Defekt an einem Rauchmelder zurückzuführen.

Dienstplan

08.11.2021, 19:30 Uhr P – Feuerwehr im Winter

29.11.2021, 19:30 Uhr U – Grundwissen Gefahrgut

Jahreshauptversammlung 2021

Samstag, 20.11.2021, 19:30 Uhr, Gerätehaus Konradsreuth Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung 2. Jahresbericht des 1. Vorstandes 3. Bericht des Kassiers

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Auf dem Foto von links: Vorsitzende Doris Reul, Günter Fischer, Karl-Heinz Saalfrank und stellvertretende Vorsitzende Diana Mehringer.

Gemeinsamer Bastelabend

Am Mittwoch, den 24.11., ist um 19.00 Uhr ein Bastelabend im Gemeindehaus geplant. Es können Sterne aus Vlies, Bäumchen aus Ästen, Engel aus Papptellern und Mooskugeln gebastelt werden.

Weihnachtsfeier

Die Weihnachtsfeier wurde nun doch wieder auf den Nach- mittag des 1. Advent, Sonntag, den 28.11., um 15.00 Uhr im Gasthaus Gebhardt verlegt. Um Beachtung wird gebeten!

AWO - Konradsreuth

Kaffeekränzchen

Unser monatliches Kaffeekränzchen findet statt am Mittwoch, 10. November 2021, um 14.30 Uhr in der Gaststätte „ Zur Frieda „.

Wir hoffen auf regen Besuch, auch von Gästen.

Musikalischer Nachmittag

Für Dienstag, 16. November 2021, ab 14.30 Uhr planen wir im SELA - Haus einen musikalischen Nachmittag.

Bei Kaffee und Kuchen spielt Alleinunterhalter Klaus Kittel bekannte Melodien. Der Nachmittag wird vom Ortsverein der AWO gesponsert.

Adventsfeier

Gemeinsam mit dem örtlichen VdK veranstalten wir unsere Adventsfeier am Samstag, 27. November 2021, ab 14.30 Uhr im „ Brauhaisla „.Wie immer gibt es Kaffee und Weihnachtsstol- len, „Gschichtla“ und Musik.

Achtung - Bus fährt!

Wir haben den Kleinbus mit Frau Gemeinhardt bestellt! Hin- fahrt um 14.00 Uhr ab Marktplatz, Rückfahrt um 17.00 Uhr.

Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch, Gäste sind Willkommen.

Hdchi^\ZB^iiZ^ajc\Zc Blutspendedienst

Der nächste Blutspendetermin in der näheren Umgebung fin- det statt

am Montag, dem 08.11.2021 in der Zeit von 12.00 bis 19.00 Uhr

BRK-Kreisverband, Ernst-Reuter-Str. 66-68,95030 Hof/Saale.

Frankenwaldverein

Die nächsten Termine:

Sonntag, den 7. November Historischer Rundgang

Bereich Hofer Str, Alte Hofer Str, Neudörflein Treffpunkt: 14.00 Uhr, Wandertafel

Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen!

Freitag, den 12. November Bildervortrag im Sportheim

Schwerpunkt: Hofer Str.; Fa. Schadt Fritz und Rohleder, sowie Alte Hofer Str.

Beginn: 18.30 Uhr

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen!

Achtung: Es gilt wahrscheinlich die 3G-Regel!

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Samstag, den 04. Dezember Heimatabend im Sportheim

Gemütliches Beisammensein mit Musik, Ehrungen und einen Film-Rückblick von 2010 bis 2014 (ca. 30 Minuten) Beginn: 18.00 Uhr

Siedlergemeinschaft Konradsreuth

Einladung zum Forellen-Essen

Liebe Siedlerfreunde,

bei den Siedlern tut sich wieder was!

Wir wollen endlich wieder miteinander schlemmen Es gibt heimische Forellen selbst geräuchert

am Samstag, den 13.11.2021, ab 16.00 Uhr, im Haisla.

Die geräucherten Forellen können auch zum heimischen Ver- zehr abgeholt werden.

Anmeldungen für das „Fischessen“ bitte bis spätestens 11.11.2021 verbindlich bei:

Fam. Zaha 09292 1303 oder Eberhard Lochner 0175 4319867 Wir freuen uns auf euer Kommen.

Gerhard Zaha im Namen der Vorstandschaft

Gartenfreunde Ahornberg

Herbstfest der Gartenfreunde Ahornberg

Beim Herbstfest der Gartenfreunde Ahornberg haben alle Kin- der, die am Sonnenblumenwettbewerb teilgenommen haben, ein kleines Präsent als Dankeschön erhalten. Für die Kinder mit den fünf größten Sonnenblumen gab es Buchgeschenke.

Auf dem Foto hinten, von links: Diana Mehringer, Janek Schmolke, Ferdinand Ofen, Emil Schöffel, Anna Ofen, Marius, Moritz und Sebastian Wende; davor Felix Schmolke, Max Schöffel, Emily Schmolke und Doris Reul.

Im Anschluss wurden der ehemalige Vorsitzende Günter Fischer und Karl-Heinz Saalfrank für 25jährige Mitgliedschaft geehrt und erhielten eine Urkunde und Anstecknadel vom Lan- desverband.

Referenzen

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