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Amtliches Mitteilungsblatt

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Academic year: 2022

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Stadtanzeiger Breisach Stadtanzeiger Breisach

Amtliches Mitteilungsblatt

der Stadt Breisach am Rhein mit den Stadtteilen Gündlingen, Niederrimsingen und Oberrimsingen

Donnerstag, 11. Februar 2021 •

Ausgabe 05/21

Herausgeber: Stadt Breisach am Rhein • Münsterplatz 1 • 79206 Breisach am Rhein Telefon 07667-832-0 • www.breisach.de • info@breisach.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister und die Ortsvorsteher Anzeigen und redaktioneller Teil: Breisach aktuell • Gerberstraße 2 • 79206 Breisach Telefon 07667-80368 • Fax 07667-80369 • redaktion@stadtanzeigerbreisach.de Druck: Reiff Verlag KG • Auflage 7.500 • 100% Recyclingpapier

AMTLICHE MITTEILUNGEN

2. Legen Sie den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelum- schlag und kleben Sie diesen zu.

3. Unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf der Rückseite des Wahlscheins, Ort und Da- tum nicht vergessen.

4. Stecken Sie den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag.

5. Kleben Sie den roten Wahlbriefumschlag zu und senden Sie diesen entgeltfrei an die Stadt Breisach oder geben Sie ihn direkt beim Bürgerservice ab. Falls Sie aus dem Aus-land wählen, achten Sie bitte auf ausreichendes Porto.

Bitte versenden Sie Ihren Wahlbrief rechtzeitig. Er muss am Wahl- sonntag um 18:00 Uhr im Rathaus Breisach vorliegen. Verspätete Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden.

Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig sind oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können die Hilfe einer anderen Person ins Anspruch nehmen. In diesem Fall unterschreibt die Hilfsperson die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Diese muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Hilfeleistung ist auf die Assistenz beim Ausfüllen der Anträge und bei der Stimmabgabe beschränkt. Eine Beeinflussung in Bezug auf die Antragstellung als auch auf die Stimmabgabe ist unzulässig.

Hat der Wähler den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeich- nen lassen, muss diese auf dem Wahlschein per Unterschrift der Ver- sicherung an Eides statt zur Briefwahl bestätigen, dass der Stimmzet- tel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet wurde.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihre Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Hundehaltung in der Stadt Breisach und den Ortsteilen

Hunde gelten als beste Freunde des Menschen und sind seit Jahr- tausenden unsere Begleiter, der Umgang mit ihnen bringt ihren Be- sitzern viel Freude. Wohl auch deshalb werden in der Stadt Breisach

Hinweise zur Briefwahl

Wenn Sie bei der Landtagswahl am 14.03.2021 aus Alters- und Mobi- litätsgründen, wegen Abwesenheit oder aus Infektionsschutzgründen nicht im Wahllokal sondern per Post wählen möchten, können Sie den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen:

Online. Über die Homepage der Stadt Breisach www.breisach.de.

Bitte geben Sie Ihren Namen, Vorname, Geburtsdatum, Ihre Adres- se (bzw. die abweichende Versandadresse), die Wahlbezirksnummer und Ihre Wählernummer an.

QR-Code. Wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone abscannen; werden Sie direkt zum ausgefüllten Wahlscheinantrag geleitet.

Schriftlich. Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbe- nachrichtigung aus und schicken Sie diesen per Post (mit ausrei- chend frankiertem Umschlag) oder per Fax an uns zurück.

Persönlich. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch direkt im Rat- haus Breisach, Bürgerservice, während der allgemeinen Öffnungs- zeiten oder nach Terminvereinbarung beantragen. Bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mit.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wir senden Ihnen Ihre Unterlagen für die Briefwahl zu. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen an eine Urlaubsadresse senden zu las- sen oder sie persönlich im Rathaus, Bürgerservice, abzuholen. Bean- tragen Sie die Briefwahl daher rechtzeitig. Falls gewünscht, können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminver- einbarung auch direkt im Rathaus Breisach per Briefwahl wählen.

Wahlscheinanträge können bis zum Freitag, 12.03.2021, 18 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 14.03.2021, um 15 Uhr, entgegengenommen werden.

Falls Sie für andere Person einen Wahlschein beantragen oder ab- holen möchten (z.B. wegen Alter, Krankheit, Handicap) muss eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorlegen.

Wie wähle ich per Brief?

1. Kreuzen Sie den Stimmzettel persönlich an. Sie haben eine Stimme.

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Abfall

Remondis (Restmüll, Biotonne, Papiertonne, Gelber Sack) ... 0761 / 51 50 9 - 95 Recyclinghof Breisach, Öffnungszeiten:

Mo. + Fr. 16.00 - 19.00 Uhr, Sa. 10.00 - 13.00 Uhr

Grünschnitt-Sammelstelle, Geldermannstraße 9 - im Februar Mo. geschlossen, Fr. 16.00 - 19.00 Uhr, Sa. 10.00 - 13.00 Uhr

Strom-, Gas-, Wasserversorgung

Energieversorgung Badenova ...0800 / 2 83 84 85 (kostenlose Servicenummer) Stördienst Gas/Wasser/Strom ...0800 / 2 76 77 67

Abwasser

Klärwerke:

Breisach ...07667 / 70 70 Grezhausen ...07664 / 23 15 Staufener Bucht ...07633 / 1 24 37

Notfallnummern:

Festnetz (kostenfrei vom deutschen Festnetz) 0800-0022833

Mobilfunk (0,69 EUR /Minute) 22833

11.02.Rathaus-Apotheke, Hinter den Eichen 6, 79276 Reute 07641 – 912912 12.02.Bären-Apotheke, Hauptstr. 39, 79232 March Buchheim 07665 - 2252 13.02.Europa-Apotheke, Richard-Müller-Str. 3 C, 79206 Breisach 07667 - 942055 14.02.St. Wendelin-Apotheke, Farbgasse 10, 79291 Merdingen 07668 - 5812 15.02.Franziskaner-Apotheke, Großgasse 2, 79206 Breisach Oberrimsingen 07664 - 408714 16.02.Silberberg-Apotheke, Hauptstr. 8, 79353 Bahlingen 07663 - 2641 17.02.Kaiserstuhl-Apotheke, Hauptstr. 3, 79235 Vogtsburg Oberrotweil 07662 - 337 18.02.Münster-Apotheke, Kupfertorstr. 16, 79206 Breisach 07667 - 7299

Notrufe

Notdienste - Apotheken

Polizei ... 110

Feuerwehr ... 112

Notfallrettung ...112

Allgemeiner Notfalldienst

(kostenlos)

: ... 116117

Mo, Di, Do 20-24 Uhr, Mi, Fr 16-24 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 8-24 Uhr, Notfallpraxis Freiburg, Universitätsklinikum Freiburg, Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg

Kinderärztlicher Notfalldienst: ... 116117

Mo - Do 19-22:30 Uhr, Fr 16-22:30 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 8-22:30 Uhr Notfallpraxis Kinder Freiburg, St. Josephs-Krankenhaus, Sautierstr. 1, 79104 Freiburg

Augenärztlicher Notfalldienst: ... 116117

Mo, Di, Do 19-22 Uhr, Mi 13-22 Uhr, Fr 16-22 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 8-22 Uhr Notfallpraxis Augen Freiburg, Universitätsklinikum Freiburg, Killianstr. 5, 79106 Freiburg

Vergiftungs-Inform.-Zentrale FR ...0761 / 1 92 40 Zahnärzte ...01803 / 22 25 55 41

Wochenende + Feiertage u. werktags 18 – 8 Uhr

Tierärzte Notdienstauskunft ... 0761 / 7 22 66 Dorfhelferinnenstation ...0151-53982208

Breisach-Niederrimsingen: Einsatzleitung: Maria Menner

Nachbarschaftshilfe ...07667 / 86 99

der evangel. Martin-Bucer-Gemeinde. Breisach- Einsatzleitung Sabine Bucher

Hospiz Gruppe Breisach ... 0151 / 155 489 55 Caritasverband Familienpflege ...0761 / 8965451

Unterstützung von Familien bei Krankheit, u.Ä. - Ansprechpartnerin: Anne Ehret

Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein

Telefon: 07667 / 83 21 36 Fax:07667 / 83 29 00 E-Mail: info@breisach.de Internet: www.breisach.de Aufgrund der aktuellen Situation ist der Bürgerservice der Stadt Breisach am Rhein bis auf Weiteres nur eingeschränkt zu folgen- den Sprechzeiten geöffnet:

Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Der Zutritt zum Rathaus erfolgt ausschließlich über den Haupt- eingang (Münsterplatz). Bitte beachten Sie, dass im gesamten Rathaus zwingend ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss! Wir bitten um Beachtung und danken Ihnen für Ihr Ver- ständnis. Ihre Stadtverwaltung

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Hauptstraße 1, 79206 Breisach-Gündlingen Telefon: 07668 / 2 13 Fax: 07668 / 95 01 46 E-mail: buergerbuero-guendlingen@breisach.de Öffnungszeiten:

Mo. + Di. + Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

Do. 8 - 12 Uhr und 17.30 - 19.30 Uhr, Mi. geschlossen Sprechstunden des Ortsvorstehers Thomas Vierlinger:

Do. 10 - 12 Uhr und 17.30 - 19.30 Uhr

E-mail: ortsvorsteher-guendlingen@breisach.de Ortsverwaltung Gündlingen

Ortsverwaltung Niederrimsingen

Ortsverwaltung Oberrimsingen

Rathausstraße 2, 79206 Breisach-Niederrimsingen Telefon: 07664 / 25 39 Fax: 07664 / 5 99 13 E-mail: ortsverwaltung-niederrimsingen@breisach.de Öffnungszeiten:

Do. + Fr. 08.00 - 12.30 Uhr Mo. 17.30 - 19.30 Uhr

Sprechstunden des Ortsvorstehers Frank Greschel:

Mo. und Do. 18.30 - 19.30 Uhr

E-Mail: ortsvorsteher-niederrimsingen@breisach.de

Bundesstraße 21, 79206 Breisach-Oberrimsingen Telefon: 07664 / 27 28 Fax: 07664 / 5 99 80 E-mail: ortsverwaltung-oberrimsingen@breisach.de Öffnungszeiten:

Mo. + Di. 8.00 - 12.30 Uhr Do. 17.30 - 19.30 Uhr

Sprechstunden des Ortsvorstehers Pius Mangold:

Mo. 10.00 - 12:00 Uhr und Do. 18.00 - 19:00 Uhr E-Mail: ortsvorsteher-oberrimsingen@breisach.de

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und den Ortsteilen weit mehr als 1300 (gemeldete) Hunde gehalten.

Diese Freude wird aber nicht von jedem ungetrübt geteilt.

Immer wieder erreichen uns als Ordnungsbehörde Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Haltung oder dem Ausführen von Hun- den stehen. Dabei reicht die Palette vom Lärm über verschmutzte Gehwege bis hin zu Personen, die von Hunden attackiert/ angegan- gen wurden.

Aus diesem Grund gibt es verschiedene Normen zum Umgang oder der Haltung von Hunden. Nicht jedem Hundehalter sind diese Vor- schriften bekannt, bzw. nicht jeder Hundehalter/in hält sich an die Vorschriften.

Wir appellieren deshalb an die Eigenverantwortlichkeit der Hundebe- sitzer und bitten im gegenseitigen Interesse, um die Angelegenheit besorgt zu sein. Wir hoffen, dass die Hundehalter für die öffentlichen Sicherheitsbelange Verständnis aufbringen und somit weitere Maß- nahmen nicht erforderlich werden.

Eigentlich selbstverständlich

Ein Hund ist so zu halten und zu führen, dass von ihm keine Beläs- tigung für andere Personen ausgeht und dass Menschen oder andere Tiere nicht gefährdet werden.

Ausführen mit und ohne Leine

Nach § 13 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Stadt Breisach am Rhein, dürfen Hunde gleichgültig der Rasse, Größe oder Gefähr- lichkeit, auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen inner- orts nicht frei umherlaufen, es besteht Leinenzwang.

Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde nur dann frei umherlau- fen, wenn diese in Begleitung einer Person sind, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann. Wenn sich Menschen (Kinder, Rad- fahrer, Jogger…) nähern, sind die Hunde heranzurufen und ge- gebenenfalls an die Leine zu nehmen. Der Mensch hat das Recht ungehindert und ohne befürchten zu müssen, dass der Hund ihn angeht, seinen Weg unbehelligt fortsetzen zu können. Auch nur ein beschnuppern oder eine Begrüßung durch einen Hund ist verboten.

Es besteht die Gefahr, dass Menschen Angst vor den unange- leinten Tieren haben und dadurch Schäden zumindest an ihrer Gesundheit erleiden. Es ist bereits beim Heranlaufen eines frem- den Hundes eine Gefahr für die Gesundheit zu sehen (Verstoß gegen § 13 Abs. 1 der Polizeiverordnung der Stadt Breisach am Rhein).

Hierzu sagen alle Regelungen aus, dass ein Verstoß als Ordnungs- widrigkeit gilt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Niemand außer Ihnen weiß, dass Ihr Hund eigentlich ganz friedlich ist oder wann er doch gefährlich werden kann

Wir danken für Ihr Verständnis Ihre Ortspolizeibehörde

Entsorgungseinrichtungen des Landkreises, Öffnungszeiten an Fastnacht 2021

Da dieses Jahr Corona bedingt keine Feierlichkeiten zur Fastnacht stattfinden, werden die meisten Einrichtungen geöffnet bleiben.

Die folgenden Entsorgungseinrichtungen haben über Fastnacht geschlossen:

Breisgau Kompost GmbH Müllheim 15.02.2021 (Rosenmontag) Erdaushubdeponie Bader in Feldberg - Bärental 11.02.2021 – 16.02.2021 Die Bauschuttrecyclinganlage und

Erdaushubdeponie Langenordnach

11.02.2021 – 21.02.2021

Stellenausschreibung

Die

Die Stadt Breisach am Rhein (rund 15.500 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Gärtner (m/w/d) in Vollzeit

befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung Ihre Aufgaben

- Unterhaltung der städtischen Grün- und Sportanlagen sowie Spielplätze

- Mithilfe beim Winterdienst

- Führen eines Kleinschleppers bei Mäh-, Mulch- und Transportarbeiten - sonstige anfallende Arbeiten im städtischen Bauhof

Ihr Profil

- Eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner,

Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau/Betriebsgärtner bevorzugt - Führerschein der Klasse BE

- Führerschein der Klasse C1E ist von Vorteil - Bereitschaft zum Wochenenddienst Unser Angebot

- Ein befristetes Arbeitsverhältnis bis Entgeltgruppe 5 TVöD - Ein sicherer Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen Tätigkeiten - Betriebliches Gesundheitsmanagement

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 05.03.2021 unter Angabe der Kennziffer 1-21-11255 an die Stadt Breisach am Rhein, Fachbereich Personal, Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein.

Für weitere Informationen zur Stelle steht Ihnen Herr Schäfer, Leiter Bauhof, unter Tel. 07667 6773 zur Verfügung. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren können Sie sich gerne an Frau Koch,

Tel. 07667 832-112, personalwesen@breisach.de, wenden.

Ihre

Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige

Der nächste Sprechtag mit Frau Brender bzw. Frau Gehring findet statt am: Mittwoch, 03.03.2021, 10:00-12:00 Uhr in der Kupfer- torstraße 33, in Breisach am Rhein.

Termine sind nur nach telefonischer Absprache, unter der Telefon- nummer: 07667/904899, möglich.

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Stadt Breisach am Rhein

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wäh- lerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die

Wahl zum Landtag am 14. März 2021

1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Stadt Breisach am Rhein wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26.

Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Breisach am Rhein, Münsterplatz 1, Bürger- service, Zimmer 125, für Wahlberechtigte zur Einsicht be- reitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wäh-lerver- zeichnis eingetragenen Personen können Wahlberech- tigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvoll- ständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Da- ten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bun-desmeldegesetz einge- tragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra- gen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 16:00 Uhr im Bürgermeisteramt Breisach am Rhein, Münsterplatz 1, Fachbereich Bürgerservice, Zimmer 125, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetra- gen sind, erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen An- trag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbe- nachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur

denen die Initiative kam, wurden bereits beispielhaft veröffentlicht: https://

stadt.breisach.de/kultur_und_freizeit/kulturtreibende/kunst_in_breisach.

Künstler und Musiker, die gerne aufgenommen werden wollen, werden gebeten, sich mit der Breisach-Touristik in Verbindung zu setzen:

Tel. 07667/940155, Fax 07667/940158, E-Mail: breisach-touristik@breisach.de.

Das Formular zur Abfrage der Informationen, die benötigt werden, steht auch auf der Internetseite in der Rubrik Aktuelles zum Herunter- laden bereit.

auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterla- gen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichti- gung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 48 – Breisgau durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege-bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr ein- geht.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.

5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn

a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wähler- verzeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Lan- deswahlordnung (bis zum 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver- zeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat,

b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtags- wahlgesetzes entstanden ist,

c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwer- deverfahren festgestellt worden und die Fest- stellung erst nach Abschluss des Wähler- verzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist.

Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18:00 Uhr

Im Bürgermeisteramt Breisach, Münsterplatz 1, Fachbereich Bürgerservice, Zimmer 125, schriftlich, elektronisch oder münd- lich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder auf- grund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektions- schutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren

Neue Rubrik für Künstler und Musiker aus Breisach auf der Internetseite der Stadt

Die Internetseite der Stadt wird erweitert um Rubriken für Kunst und Musik aus Breisach. Darin wird jeder Künstler/Musiker (m,w,d) kurz vorgestellt mit einem Foto, einem Kurztext, den Kontaktdaten und der Verlinkung zur eigenen Internetseite oder der Präsenz in Facebook oder Instagram. Darüber hinaus ist geplant, dass pro Monat ein Künstler/Mu- siker (m,w,d) in einem Artikel etwas ausführlicher vorgestellt wird. Darin können dann auch mehrere Fotos ihrer Werke oder Links zu Hörproben eingebaut werden. Einige Vertreterinnen aus der bildenden Kunst, von

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Landratsamt Brsg.-Hochschwarzwald

Öffentliche Bekanntmachung

Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer über das geplante Flurbereinigungsverfahren Vogtsburg-Oberrot- weil (Lerchenberg), Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, gem. § 5 (1) FlurbG

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald -untere Flurbereinigungs- behörde- beabsichtigt in der Stadt Vogtsburg i.K. zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landent- wicklung ein Flurbereinigungsverfahren durchzuführen.

Das Flurbereinigungsgebiet wird voraussichtlich von der Stadt Vogts- burg i.K. auf der Gemarkung Oberrotweil die folgenden Gewanne (oder Teile davon) umfassen: Lerchenberg, Eisental, Vögeler, Bühl, Grammer, Untere Ellenbuch, Weimatstal, Ringstein, Katzenstein, Steingrubenberg, Eisental-wäldele, Burstenbuck und Obere Ellenbuch. Die Fläche des Gebietes beträgt ca. 64 ha.

Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Flurbereinigungs- gebietes liegt vom 12. bis einschl. 26. Februar 2021 im Rathaus Oberrot- weil während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Zugangsbeschränkungen oder geänderte Öffnungszeiten.

Aufgrund der aktuellen, coronabedingten Situation kann die Aufklärung nicht in Form einer Versammlung stattfinden. Ein ausführliches Aufklä- rungsschreiben sowie eine Zusammenstellung häufiger Fragen, die Ge- bietskarte und weitere Unterlagen finden Sie vom 08. bis einschl. 26.

Feb-ruar 2021 im Internet unter www.lgl-bw.de/4759 (Frühe Beteiligung von Bürgern und Behörden). Sollten Sie keine Möglichkeit zur Nutzung des Internets haben, können Sie sich an die Bearbeiter in der Flurberei- nigungsbehörde Ramona Ihrig, 0761/2187-5440 (Projektleiterin), Rainer Gibson, 0761/2187-5443 (Projektingenieur) oder an das Rathaus der Stadt Vogtsburg i.K., Herrn Hohwieler, 07662/812-33 wenden. Diese stellen Ihnen die Unterlagen nach vorheriger Absprache bereit oder sen- den Sie Ihnen zu.

Im Anschluss an den Veröffentlichungszeitraum werden die Unterlagen aufbereitet und der Anordnungsbeschluss erlassen.

Freiburg, den 05.02.2021 gez. Ihrig (Projektleiterin)

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG Hochwasserrückhalteraum

Breisach/Burkheim: Fällarbeiten zur Vorbereitung des Schlutenausbaus im Rheinwald bei Breisach-Jägerhof starten

Im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms starten Mitte Februar Fällarbeiten im Rheinwald westlich der Siedlung Breisach-Jägerhof im künftigen Hochwasserrückhalteraum Breisach/Burkheim. Diese Arbei- ten werden zur Umsetzung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbe- Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch

bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Ta-ge vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig- te können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.

6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech-tigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinde- rung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer an- deren Person bedienen.

7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für

die Briefwahl und

7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahl- brief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahl- schein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk ange- geben sind.

8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausge- händigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnah- me durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachge- wiesen wird.

9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stim- me gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person be-dienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet ha-ben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl- berechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent- scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Breisach am Rhein, den 03.02.2021

Bürgermeisteramt

Oliver Rein, Bürgermeister

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Fundsachen

Gefunden:

Ein in ear kopfhörer, weiß, Samsung

Fundsachen können im Rathaus in Gündlingen abgeholt bzw. abge- geben werden.

Ortsverwaltung Niederrimsingen Fundsachen

Gefunden:

1 altrosafarbenes Halstuch aus Baumwolle (vor Rathaus)

Fundsachen können innerhalb der Öffnungszeiten (Mo-Abend 17:30- 19:30 –Uhr oder Do + Fr 8:00 – 12:30 Uhr) abgeholt werden.

Öffentliche Bibliothek Breisach BÜCHEREIEN

Jahnstr. 1, 79206 Breisach, Telefon 07667/1477

bibliothek.breisach@lkbh.de, http://web-opac.kivbf.de/breisach

Die Öffentliche Bibliothek Breisach bleibt

während des Lockdowns bis einschließlich Montag, den 15.02.2021, geschlossen.

Die Onleihe unter BIENE kann weiterhin rund um die Uhr genutzt werden.

Bücherei Rimsingen

Tunibergstr. 14 (Grundschule Rimsingen)

79206 Breisach-Niederrimsingen, Mobil 0175/5884662 Mail: buecherei-rimsingen@stadt-breisach.de

Die Bücherei bleibt weiterhin geschlossen!

Es besteht aber die Möglichkeit, telefonisch

bei Ruth Büchner 07664-5583 (Anrufbeantworter) oder per mail: buecherei-rimsingen@stadt-breisach.de einen Termin zur Bücherausgabe zu vereinbaren.

Wir bringen Ihnen bei Bedarf den Lesestoff auch nach Hause!

Katholische Öffentliche Bücherei

St. Laurentius, Kapuzinergasse 10, 79206 Breisach

Samstag 19.00 – 19.30 Uhr Sonntag 11.15 – 12.15 Uhr

Ende der amtlichen Mitteilungen

schluss im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) durchge- führt. Ende Februar sollen sie abgeschlossen sein.

Wie das RP mitteilt, sei die Entfernung von Bäumen notwendig, damit teilweise verlandete und an einigen Stellen verfüllte Schluten wieder von Wasser durchströmt werden können. Ziel sei die zeitnahe Herstellung eines Schlutenverbundes, um mit der frühzeitigen Durchströmung von Schluten (Schlutentest) bereits während der Bauzeit des Rückhalte- raums beginnen zu können.

Vor dem Start der Arbeiten überprüfen Sachverständige, ob in den zu fällenden Bäumen Fledermäuse überwintern. Werden Tiere vorgefun- den, werden diese geborgen und in einem künstlichen Winterquartier sicher über die kalte Jahreszeit gebracht.

Im Anschluss an die Fällarbeiten erfolgen der Aushub der Schluten und die Herstellung von Absenkungen an Wegen (Furten). Als letzter Ar- beitsschritt werden Brücken und Durchlässe errichtet, um die Schluten durchgängig miteinander zu verbinden. Das anfallende Aushubmaterial wird innerhalb des Rückhalteraums verwendet. LKW-Fahrten durch die Gemeindeteile werden somit nicht erforderlich.

Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Konzept des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwi- schen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräu- me umfasst. Mit dem Bau des Hochwasserrückhalteraumes Breisach/

Burkheim können nach Fertigstellung bis zu 6,5 Mio. m³ Hochwasser zurückgehalten werden und so zum Hochwasserschutz für die Rheinun- terlieger beitragen.

Weitere Informationen im Internet: www.irp-bw.de.

Ortsverwaltung Gündlingen Wunderbare Verwandlung zur Fasnacht 2021

Leider fällt dieses Jahr aus den bekannten Gründen die Fasnacht wei- testgehend aus. Trotzdem sollten wir uns die Feierlaune nicht ganz nehmen lassen. Es gibt einige originelle digitale Angebote seitens der Stadt und der Narrenzünfte, um das närrische Treiben wenigstens vir- tuell zu erleben und das Verkleiden in dieser Zeit kann einem auch niemand verbieten.

Der Weihnachtsbaum vor dem Rathaus hat sich in wunderbarer Weise in einen wunderschönen Narrenbaum verwandelt. Dafür möchte ich den Akteuren der Welschkorneber recht herzlich danken.

In diesem Sinne rufe ich euch ein närrisches WELSCHKORN – EBER zu.

Thomas Vierlinger Ortsvorsteher

(7)

Donnerstag, 18. Februar 2021

19.00 Gündlingen Eucharistiefeier mit Austeilung der Asche (W. Bauer)

19.00 Wasenweiler Eucharistiefeier mit Austeilung der Asche (J.

Brauchle)

Mitteilungen

Allgemeine Informationen – Öffnungszeiten - Kontakt

Wir bitten Sie, während des gesamten Gottesdienstes eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen. Bitte beachten Sie die Abstandsregeln beim Betreten und Verlassen der Kirche und auch im Freien.

Unsere Pfarrbüros sind in dringenden Angelegenheiten persönlich oder nach vorheriger Absprache für Sie da. Tragen Sie bei Ihrem Be- such eine FFP2- oder medizinische Maske. Ihre Anliegen sind uns wei- terhin wichtig und werden bearbeitet.

Pfarrbüro Breisach:

Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10.00-12.00 Uhr, Tel. 07667/203, Mail: info@se-breisach-merdingen.de

Pfarrbüro Merdingen:

Dienstag, Freitag von 10.00 – 12.00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 16.00-18.00 Uhr, Tel. 07668/241, Mail: pfarrbuero.merdingen@se- breisach-merdingen.de

Am Freitag, 12. Februar bleibt das Pfarrbüro Merdingen geschlossen.

Wir bitten um Beachtung

Aktuelle Informationen zu Gottesdiensten und sonstigen Terminen fin- den Sie auf der Homepage: www.se-breisach-merdingen.de und im Pfarrblatt der Seelsorgeeinheit, dies liegt in den Kirchen aus

Evangelische Martin-Bucer-Gemeinde

Zeppelinstraße 7, 79206 Breisach am Rhein Telefon 07667 / 3 84 Mo - Fr 9 - 12 Uhr

Fax Nr.: 07667/224, E-Mail Adresse : info@ev-kirche-breisach

Bibel-Geocach für Familien am Samstag, 20. Februar 2021:

Nachdem der letzte Bibel-Geocach ein so großer Erfolg war, dass nicht mal alle Familien mitmachen konnten, die dies wollten, haben wir für euch einen neuen Cach entworfen:

Ihr startet am Samstag, 20. Februar mit eurer Familie:

Und so funktioniert es:

1. Ihr meldet euch so bald wie möglich im Pfarramt an und sprecht eine bestimmt Startuhrzeit ab (der Cach kann den ganzen Tag über be- gangen werden). Jede Familie, die mitmacht, läuft für sich. Es muss mindesten ein Erwachsener im Familienteam dabei sein.

2. Ihr kommt am 20.02. zur abgesprochenen Zeit ins ev. Pfarramt in die Zeppelinstraße 7. Dort erhaltet ihr (wenn nötig) ein GPS-Gerät und die Infos für den Cach.

3. Ihr zum Parkplatz am Klärwerk. Von hier aus startet der Cach. Der Weg ist ca 3 km lang und führt am Rhein entlang und durch den Wald. Stellenweise kann es je nach Wetter etwas matschig werden, da der Weg im Wald durch die Waldarbeiter etwas aufgefahren wur- de.Unterwegs sucht ihr nach den notwendigen Zahlen, löst Rätsel und hört eine Geschichte über die Reisen des Apostels Paulus.

4. Mit einem Lösungswort kommt ihr zurück ins Pfarramt und erhaltet dort eine kleine Belohnung.

VERANSTALTUNGEN

Die tagesaktuellen Veranstaltungen finden Sie in unserer Veranstaltungsübersicht auf www.breisach.de oder im Veranstaltungskalender, erhältlich bei der Breisach-Touristik.

Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers Breisach erscheint

Donnerstag, den 18. Februar 2021

Redaktionsschluss: Montag, den 15. Februar , 10:00 Uhr

KIRCHLICHE MITTEILUNGEN Katholische Seelsorgeeinheit Breisach - Merdingen

Pfarrbüro

Münsterplatz 3, 79206 Breisach am Rhein Telefon: 07667 / 203 Fax: 07667 / 566 info@st-stephan-breisach.de Langgasse 15, 79291 Merdingen Tel.: 07668/241 Fax: 07668-94414

pfarrbuero.merdingen@se-breisach-merdingen.de www.se-breisach-merdingen.de

www.facebook.de/SanktStephanBreisach

Freitag, 12. Februar 2021

15.00 Breisach Münster, Stunde der Barmherzigkeit Samstag, 13. Februar 2021

17.30 Breisach Münster, Rosenkranzgebet

18.00 Breisach Münster, Eucharistiefeier am Vorabend (W.

Bauer), besonderer Segen für alle Men- schen, die jemanden lieben

18.30 Merdingen Eucharistiefeier am Vorabend (A. Eisler) Sonntag, 14. Februar 2021

09.00 Gündlingen Eucharistiefeier (W. Bauer), besonderer Se- gen für alle Menschen, die jemanden lieben 09.00 Oberrimsingen Eucharistiefeier (J. Brauchle)

Gebet für Josef Wolf zum Jahrtag und ver- storbene Angehörige; für Frida Kind zum Jahrtag

10.30 Breisach Münster, Eucharistiefeier (W. Bauer), beson- derer Segen für alle Menschen, die jeman- den lieben

10.30 Niederrims. Eucharistiefeier (J. Brauchle) 10.30 Wasenweiler Eucharistiefeier (G. Eisele)

18.30 Gündlingen Rosenkranzgebet für die Kranken der Ge- meinde

Montag, 15. Februar 2021

09.00 Breisach Josefskirche, Eucharistiefeier (W. Bauer) Mittwoch, 17. Februar 2021

18.00 Breisach Münster, Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes (W. Bauer)

19.00 Merdingen Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschen- kreuzes (A. Lehmann)

19.00 Niederrims. Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschen- kreuzes (J. Brauchle)

19.00 Oberrimsingen Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschen- kreuzes (G. Eisele)

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Damit ihr teilnehmen könnt, ist eine Anmeldung erforderlich.

Bitte meldet euch an unter der Pfarramts-Nr. 384 oder per mail direkt bei britta.hannemann@ev-kirche-breisach.de

Sonntag, 14. Februar 10 Uhr Video-Gottesdienst mit Pfarrerin Britta Hannemann Sonntag, 21. Februar

10 Uhr Video-Gottesdienst mit Pfarrer Hannemann

Alle Gottesdienste und Videos sind über unsere Kanäle abrufbar:

Youtube unter Martin-Bucer-Gemeinde Breisach oder auf www.hea- venbreak.de

Aktuell treffen sich aufgrund der Corona-Verordnungen keine Gruppen im Gemeindehaus! Alle Informationen immer akutell unter: www.ev- kirche-breisach.de

Gemeinde Mittendrin

St. Louis Str. 5, Breisach

Herzliche Einladung zu den Corona konformen Gottesdiensten

14.02.21 11.00 Uhr Gottesdienst 21.02.21 11.00 Uhr Gottesdienst

Anmeldung für den Gottesdienst ist bis Freitagabend erforderlich Wenn jemand Hilfe braucht oder Fragen über den Glauben hat, kann er sich gerne melden.

Kontakt: Birgit Graf 07667/3796646, www.breisach-mittendrin.de Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Neuapostolische Kirche

Neuapostolische Kirche Gemeinde Bötzingen-Breisach Markgrafenstraße 8

79268 Bötzingen

Kontakt: Familie Kölln, Tel. 07633-9079932

Unsere Präsenzgottesdienste finden unter Berücksichtigung der Auflagen der Landesregierung BaWü und unter Anwendung des Infektionsschutzkonzepts unserer Kirche Süddeutschland statt.

Zu diesen Gottesdiensten heißen wir alle herzlich willkommen. Eine Teilnahme ist lediglich nach Anmeldung möglich. Gleichzeitig wird ins- besondere denjenigen, die zur Risikogruppe zählen, weiterhin empfoh- len, zunächst das Angebot der Videogottesdienste zu nutzen.

Die Videogottesdienste werden als YouTube-Livestream und als Te- lefonübertragung ausgestrahlt. Der Link für den Livestream wird auf www.nak-sued.de veröffentlicht. Die Telefonübertragung erfolgt über die Nummer 069-2017 442 99.

Krummholzstraße 7, 79206 Breisach

Gemeinde Gottes KdöR

14.02. 10.00 Uhr Gottesdienst 16.02. 18.30 Uhr Gebetstreffen 21.02. 10.00 Uhr Gottesdienst 23.02. 18.30 Uhr Gebetstreffen

Weitere Informationen sind auf unserer Homepage www.gemeinde-gottes-breisach.de zu finden!

Verantwortlich für die Gemeindeleitung:

Lothar Schönbach (Ältester) Kontakt: l.schoenbach@sl-bau.de Ralf Stappen (Ältester) Kontakt: ralf-stappen@t-online.de

SONSTIGES bnNETZE

Zählermonteure kommen ins Haus

Der Gesetzgeber verpflichtet die Betreiber von Strom-, Erdgaso- der Wassernetzen, in regelmäßigen Fristen die Zähler auszutau- schen. Dies gilt auch in Corona-Zeiten. Die badenova Netztochter bnNETZE informiert über den Ablauf.

Im gesamten Netzgebiet von bnNETZE müssen pro Jahr rund 50.000 Strom- Erdgas- und Wasserzähler ausgetauscht werden. Diese Mess- einrichtungen unterliegen strengen Qualitätskriterien, die vom Gesetz- geber vorgegeben und von den zuständigen Eichämtern überwacht werden. Nach bestimmten Fristen muss jeder Zähler neu geeicht wer- den. Auf Grund der Corona-Pandemie wurden die Fristen im vergan- genen Jahr zwar gestreckt, doch Überschreitungen der Eichfristen sind nur noch bedingt zulässig. Deshalb müssen auch die von bnNETZE beauftragten Dienstleister, beziehungsweise die eigenen Monteure, die die Zählerwechsel vornehmen, wieder in die privaten und gewerblichen Immobilien. Sie beachten dabei strenge Abstands- und Hygieneregeln und versuchen grundsätzlich, jeden Kontakt mit Hausbewohnern- und Eigentümern zu vermeiden oder zu minimieren. Zählerwechsel werden unter Angabe des beauftragten Dienstleisters und mit Erläuterungen des Ablaufs 14 Tage vorher schriftlich angekündigt. Wenn ein Kunde oder eine Kundin den Zugang zum Zähler an dem angekündigten Ter- min nicht ermöglichen kann, wird um die telefonische Mitteilung gebe- ten, damit einvernehmlich ein neuer Termin vereinbart werden kann.

Wenn in einem Haushalt Verdacht auf Corona besteht oder bestätigte positive Fälle vorliegen, werden die Termine auf jeden Fall verschoben.

Wer wegen der Corona-Pandemie generell nicht möchte, dass Zähler- wechsel in seinem Haus vorgenommen werden, kann dies mitteilen und das weitere Vorgehen mit bnNETZE abstimmen. Neben den eige- nen Monteuren von bnNETZE sind folgende Dienstleister von bnNET- ZE mit der Durchführung der Zählerwechsel beauftragt: EES Energy Service GmbH aus Lebach, Elektro Ullmann aus Freiburg, GWE Ser- vice GmbH aus Germersheim und U-Serv aus Recklinghausen. Die von bnNETZE beauftragten Servicetechniker dieser Unternehmen weisen sich immer mit einem Mitarbeiterausweis der bnNETZE aus.

Ein entsprechendes Hinweisschild führen sie gut sichtbar auch in ihren PKW mit. Sie betreten die Gebäude nur mit Einverständnis der Haus- oder Wohnungseigentümer. Sie klingeln und bitten darum, nach dem Öffnen den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, keine Hände zu schütteln und Nies- und Hustenetikette zu beachten.

Referenzen

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