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Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg

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Academic year: 2022

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GEW-Info

Info für Lehrkrä e im Arbeitnehmerverhältnis 9/2017

Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg

Die GEW kri siert die Poli k der Landesregierung, anstelle von Festeinstel- lungen vermehrt befristet Beschä igte zur Personaldeckung einzustellen.

Diese Praxis hat dazu geführt, dass mi lerweile mehr als 4.000 Lehrkrä e im Schuldienst des Landes befristet beschä igt sind. Tendenz steigend. Viele der Betroffenen müssen sich von Befristung zu Befristung hangeln, ohne Aussicht auf eine Festanstellung zu haben.

Baden-Wür emberg ist Spitze!

Vor allem bei den Befristungen.

Impressum Gewerkscha Erziehung und Wissenscha · Baden-Wür emberg · Silcherstraße 7 · 70176 Stu gart Telefon 0711 2 10 30-0 · Telefax 0711 2 10 30-45 · www.gew-bw.de · GEW-Publika onen: shop.gew-bw.de September 2017

Margit Stolz-Vahle Günter Thum-Störk Bärbel Etzel-Paulsen Roland Theophil HPR HPR BPR Stu gart BPR Stu gart

Christel Pörsch Edmund Schnai er Konrad Wiget Ilse Moeser BPR Karlsruhe BPR Tübingen BPR Tübingen BPR Freiburg

Wenn Sie Unterstützung und Hilfe in dienstlichen Angelegenheiten benö gen, wenden Sie sich ver- trauensvoll an Ihre Personalräte und Personalrä nnen (siehe Aushang in den Schulen oder GEW Jahrbuch).

Nur wenn Sie sich an uns wenden, dürfen wir ak v werden und kön- nen Sie in Ihren Belangen unter- stützen und vertreten!!!

Datum der Erhebung

Lehrkrä e insgesamt

davon L.i.A.

Anteil L.i.A.

Befristet Beschä igte

L.i.A.

Befristungs- quote

23.6.2017 109.698 10.211 9,3 % 4.244 41,56 %

12.7.2016 109.535 10.221 9,3 % 3.792 37,10 %

2.7.2015 109.509 9.887 9,0 % 2.969 30,02 %

1.4.2014 110.355 10.160 9,2 % 2.447 24,08 %

1.5.2013 110.753 9.123 8,2 % 2.133 23,38 %

16.4.2012 110.059 8.791 7,9 % 1.185 13,47 %

14.2.2011 110.513 9.555 8,6 % 2.100 21,97 %

14.2.2010 109.124 9.648 8,8 % 2.262 23,44 %

11.2.2009 107.438 9.282 8,6 % 2.270 24,45 %

11.7.2008 103.151 7.310 7,0 % 1.216 16,63 %

(Quelle: Jährliche Erhebung des KM)

Rechte und Pflichten der befristet Beschä igten

Ohne einschlägige Berufserfahrung wird man bei der Einstellung der Stufe 1 zugeordnet. Liegt eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber vor (hierbei darf die Unterbrechung nicht länger als sechs Monate sein), erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Be- rufserfahrung aus diesem Arbeitsverhältnis.

Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise bei Vorliegen einer einschlägi- gen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in die Stufe 3.

Bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs können Zeiten einer vorherigen beruflichen Tä gkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksich gt werden, wenn diese Tä-

gkeit für die vorgesehene Tä gkeit förderlich ist. No alls immer an den Personalrat wenden!

Der tarifliche Jahresurlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage.

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, steht für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwöl el des Urlaubsanspruchs zu. Bei sehr kurzen Befristungsverträgen kann es geschehen, dass nicht alle Urlaubstage genommen wer- den konnten, da zu wenige Ferientage in der Laufzeit des Ver- trags lagen oder aber man in den Ferien (mit A est!!!) krank war.

Bei einer dreimona gen Vertretung zwischen 13. September und 22. Dezember, besteht ein Anspruch auf 8 Urlaubstage. Diese Tage kann man aber nur zum Teil nehmen, da man auf die Ferien verwiesen wird und die Herbs erien nur vier Arbeitstage um- fassen. Die nicht genommenen Urlaubstage werden auf Antrag ausbezahlt.

Beschä igte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen,ha- ben Anspruch auf Jahressonderzuwendung und zwar anteilig für so viele Monate, wie sie im betreffenden Kalenderjahr gearbeitet haben.

Alters- und Schwerbehindertenermäßigung bekommen auch be ristet Beschä igte.

Arbeitslosengeld I erhält nur, wer in den letzten zwei Jahren min- destens 360 Kalendertage beitragspflich g beschä igt war. Es besteht die Pflicht, drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages bei der Arbeitsagentur eine persönliche Arbeitssuchmeldung ab- zugeben, da ansonsten das Arbeitslosengeld gekürzt wird Weitere Arbeitnehmer/innen-Infos unter:

//www.gew-bw.de/tarif/publika onen-tarif/publika onen/

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