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Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg

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Academic year: 2022

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GEW-Info

Info für tari eschä igte Lehrkrä e 6/2020

Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg

Impressum: Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg * Silcherstraße 7 * 70176 Stu gart * Tel.: 0711 2 10 30-0 www.gew-bw.de * GEW-Publika onen: shop.gew-bw.de * April 2020

// Die Renten werden infolge der guten Lohnentwicklung im vergangenen Jahr zum 1.7.2020 um 3,45 % steigen. Dazu haben auch die guten Tarifabschlüsse der Gewerkscha en des Öffentlichen Dienstes beigetragen. Doch was wird nach dem Corona-Jahr sein? Liest man die Empfehlungen der Rentenkommission, dann fällt einem doch die Entgeltumwandlung wieder ein. //

Entgeltumwandlung

Wie funk oniert Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung zum Au au der Altersabsicherung wird staat- lich gefördert. Arbeitnehmer*innen müssen jährlich mindestens 238,88 Euro oder monatlich 19,91 Euro dafür aufwenden. Maximal sind 3.312 Euro Jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei und darüber hinaus sind weitere 3.312 Euro steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei. Die Entgeltumwandlung beruht auf einer Vereinbarung zwischen der oder dem Beschä igten und ihrem/

seinem Arbeitgeber, dass in Zukun ein Teil der Bru obezüge der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers in eine wertgleiche An- wartscha auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird.

Das bedeutet, dass dieser Teil der Bru obezüge als Beitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird.

Vorteile für Beschä igte im Öffentlichen Dienst

Wer sich überhaupt für eine Entgeltumwandlung entscheidet, soll- te eine Anlage bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Län- der (VBL) wählen. Die VBL bietet viele Vorteile: Güns ge Kondi o- nen, da geringe Verwaltungskosten; keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss, die Mitnahme der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitsplatzwechsel ist möglich.

Dazu ist das VBL-Antragsformular auf dem Dienstweg ausgefüllt an die VBL zu senden. (Download der Formulare FV3 oder FV13 unter www.vbl.de). Man kann auch telefonisch vorher zur VBL Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen (0721) 939893.

Nachteile der Entgeltumwandlung

Abgesehen vom niedrigeren Ne o führt ein verringertes sozialver- sicherungspflich ges Bru o zu weniger Entgeltpunkten pro Jahr und somit auch zu einer Verringerung der späteren Rente. Auch An- sprüche auf Erwerbsminderungsrente, Übergangsgeld, Kranken-

geld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld werden reduziert. Außer- dem fallen für die durch Entgeltumwandlung aufgestockte VBL-Rente mehr Steuern und Krankenversicherungsbeiträge an.

Experten sagen, dass sich Entgeltumwandlung ohne Arbeitgeber- zuschuss nicht lohnt.

Sonderfall: Jobrad im Rahmen der Entgeltumwandlung

Beamt*innen können im Rahmen der Entgeltumwandlung Fahrrä- der, E-Bikes oder Pedelecs, die vom Dienstherrn geleast werden, privat nutzen. Damit sinkt deren zu versteuernde Bru oeinkom- men. Ein Zuschuss wird nicht gewährt. Arbeitnehmer*innen bekla- gen nun, dass dies für sie nicht möglich sei. Der Grund hierfür ist, dass im Tarifvertrag Länder Entgeltumwandlung nur zum Au au privater Altersvorsorge möglich ist. Die Nutzung der Entgeltum- wandlung ohne Zuschuss des Arbeitgebers für ein „Job-Rad-Lea- sing“ wäre für tari eschä igte Arbeitnehmer*innen auch nicht a rak v, wie oben bereits dargestellt. Da der Entgeltumwandlung kein Gegenwert in Form höherer Altersabsicherung gegenüber steht, bleiben am Ende nur Nachteile. Beim Fahrradleasing-Mo- dell werden die Anschaffungs- und Unterhaltskosten nicht vom Arbeitgeber getragen, da sich der Arbeitgeber die Leasingraten von den Beschä igten ersta en lässt. Das E-Bike bleibt im Besitz des Landes. Der einzig wirkliche Profiteur ist der Leasing-Partner.

(Für AN der Erzdiözese Freiburg gibt es eine Regelung: www.ebfr.de/jobrad .)

Alterna ven

Höhere Bru olöhne, weniger befristete und insgesamt mehr sozial- versicherungspflich ge Beschä igungsverhältnisse bringen mehr Geld in die Rentenkasse. Mehr Bundeszuschüsse für versiche- rungsfremde Leistungen der Rentenversicherung würden den Haushalt der DRV entlasten.

Dafür tri die GEW gemeinsam mit dem DGB ein.

Franz-Peter Penz Farina Semler Günther Thum-Störk Andrea Skillicorn franz-peter.penz@gew-bw.de farina.semler@gew-bw.de guenther.thum-stoerk@gew-bw.de andrea.skillicorn@gew-bw.de HPR Berufl iche Schulen HPR Gymnasien HPR Grund-, Haupt-, Werkreal-, Realschulen GMS u.SBBZ

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