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Info für tari eschä igte Lehrkrä e 12/2019

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GEW-Info

Info für tari eschä igte Lehrkrä e 12/2019

Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg

Impressum: Gewerkscha Erziehung und Wissenscha Baden-Wür emberg * Silcherstraße 7 * 70176 Stu gart * Tel.: 0711 2 10 30-0 www.gew-bw.de * GEW-Publika onen: shop.gew-bw.de * Dezember 2019

// Das KM weist darauf hin, dass Anträge auf Beurlaubung aus sons gen Gründen sowie Teil- zeitanträge auf Absenkung des Beschä igungsumfangs aus sons gen Gründen in den vom Lehrkrä emangel betroffenen Lehrämtern und Regionen im Einzelfall sehr sorgfäl g zu prü- fen sind und - sofern mit Blick auf die Unterrichtsversorgung dienstliche Gründe entgegen- stehen - abgelehnt werden sollen. Was bedeutet das für Tari eschä igte im Schuldienst?//

Teilzeit - Beurlaubung geht das noch?

Nur auf Teilzeit aus familiären Gründen besteht ein Rechtsanspruch. Hierfür muss ein Kind unter 18 Jah- ren oder Angehörige mit Nachweis eines ärztlichen Gutachtens tatsächlich betreut oder gepflegt wer- den. Familiäre Teilzeit kann immer dann beantragt werden, wenn es familär notwendig ist und ist somit nicht ausschließlich an die Fristen der stellenwirksa- men Änderungsanträge gebunden.

Bei einem Antrag auf Teilzeit aus sons gen Gründen kann und wird die Dienststelle das dienstliche Interesse prüfen. Der Antrag für diese Teilzeitvariante muss den Schulleitungen i.d.R. bis spätestens zum ersten Tag nach den Weihnachtsferien vorliegen.

Auch bei Anträgen auf Beurlaubung wird zwischen familiärer und sons ger Beurlaubung unterschieden.

Liegt ein wich ger Grund vor, wie z.B. die Betreuung von Kindern oder von pflegbedür igen Angehörigen , und gesta en die dienstlichen Verhältnisse eine Be- urlaubung, so muss diese auch genehmigt werden.

Die entsprechenden Anträge müssen immer online über die Internetseite www.lehrer-online-bw.de/

stewi gestellt werden. Der Belegausdruck des On- line-Antrags muss unterschrieben bis zum 7. Januar 2020 bei der Schulleitung abgegeben werden.

Bei der Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäf- gung oder Beurlaubung bes mmt der Bezirksper- sonalrat mit, aber nur dann, wenn sich der oder die Beschä igte mit der Bi e um Unterstützung an den Personalrat wendet.

Für Lehrkrä e im Arbeitnehmerverhältnis besteht bei Vorliegen eines dringenden dienstlichen Bedarfs die Möglichkeit, über die Regelaltersgrenze hinaus wei- terbeschä igt zu werden. Der Antrag hierfür muss 6 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ge- stellt werden.

Unter bes mmten Voraussetzungen können Lehr- krä e im Arbeitnehmerverhältnis vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente (in der Regel mit Ab- schlägen) beziehen. Vor der Antragstellung raten wir, sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu informieren. Damit verbunden ist in der Regel ein Auflösungsvertrag mit dem Regierungspräsidium.

Das muss man auch tun, denn ansonsten läu das Beschä igungsverhältnis weiter.

Auflösungsverträge wegen (vorzei gem) Rentenein- tri müssen über Stewi gestellt werden.

=> Übersicht siehe Rückseite

Franz-Peter Penz Farina Semler Günther Thum-Störk Andrea Skillicorn HPR Berufl iche Schulen HPR Gymnasien HPR Grund-, Haupt-, Werkreal-, Realschulen u.SBBZ

Arbeitnehmervertreter*innen in denHauptpersonalräten

Aktuelle Informa on: Die Redak onsverhandlungen zum Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkrä e (TV EntgO-L) sind abgeschlossen. Nun kann das LBV die erhöhte Angleichungszulage von 105 Euro auszahlen.

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Anmerkungen:

1. Wer das gesetzliche Rentenalter ereicht hat und nichts tut, dessen/deren Beschä igungsverhältnis endet gem. § 44 Nr. 4 TV-L automa sch am 1. Februar oder 1. August nach Vollendung des gesetzlichen Renten- alters.

2. Der Antrag „Beendigung Beschä igungsverhältnis gem § 33“ bezieht sich auf eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwebsminderung, nicht auf die Regelaltersrente.

3. Wer nicht zum 1.2. oder 1.8. nach seinem gesetzlichen Rentenbeginn au ören will, sondern früher, muss entweder gem. § 34 TV-L ordentlich kündigen oder einen Aufl ösungsvertrag gem. § 33 Abs.1 TV-L ma- chen.

3. Für Anträge auf Weiterarbeit jenseits der gesetzlichen Altersgrenze gem. § 41 SGB VI gibt es kein Menü in STEWI-online, dieser Antrag muss formlos 6 Monate vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters gestellt werden. Unbedingt vorher bei der DRV oder GEW beraten lassen!

4. Nicht vergessen: Wer noch Vorgriff sstunden übrig hat, muss rechtzei g vor Ende des Beschä igungsver- hältnisses beantragen, wann diese zurückgegeben werden sollen.

Alle Arbeitnehmer*innen - Infos unter: www.gew-bw.de/tarif/publika onen-tarif/publika onen/

Internetadresse: www.lehrer-online-bw.de

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